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Für welche Verträge gilt das neue Kündigungsgesetz?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Für welche Verträge gilt das neue Kündigungsgesetz?
  2. Was hat sich bei handyverträgen geändert?
  3. Sind alte Verträge auch monatlich kündbar?
  4. Sind Verträge mit 24 Monaten Laufzeit noch erlaubt?
  5. Welche Verträge sind jetzt monatlich kündbar?
  6. Kann man jetzt jeden Handyvertrag kündigen?
  7. Welche Verträge verlängern sich nicht mehr automatisch?
  8. Wem gehört das Handy nach 24 Monaten?
  9. Wie komme ich aus einem 2 Jahres Vertrag raus?
  10. Kann ich mein Handyvertrag jederzeit kündigen?
  11. Wie kommt man aus einem bestehenden Handyvertrag raus?
  12. Was ist besser Vertrag verlängern oder neuvertrag?
  13. Wann verlängert sich ein Vertrag stillschweigend?
  14. Wie bekomme ich alle 2 Jahre ein neues Handy?
  15. Kann man telefonverträge monatlich kündigen?

Für welche Verträge gilt das neue Kündigungsgesetz?

Wie Du kündigen kannst, hängt künftig davon ab, wie Du den Vertrag geschlossen hast.

Schriftlicher VertragDa die Anbieter in der Regel nicht möchten, dass Du kündigst, sind die Informationen wie Kündigungsform und Kündigungsadresse oft etwas versteckt. In der Regel findest Du sie aber in den FAQs oder in den AGB. Dort findest Du auch, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss. 

  • Textform bedeutet, dass Du Deine Kündigung ohne bestimmte Vorgaben verfassen und per E-Mail, Fax, Brief oder sogar als SMS verschicken kannst. Eine telefonische Kündigung oder Kündigung per Knopfdruck ist aber nicht möglich. Insbesondere musst Du eine solche „formlose“ Kündigung nicht unterschreiben.
  • In Schriftform kündigen bedeutet, dass Du einen Brief verfassen, unterschreiben und im Original per Post verschicken musst.

Was hat sich bei handyverträgen geändert?

Fast jeder kennt jemanden, dem das schon passiert ist: Eigentlich wollte man seinen Handyvertrag kündigen, doch die drei Monate Vorlaufzeit wurden verpasst, weswegen sich die Laufzeit nun um ein volles Jahr verlängert. Ärgerlich, und nicht verbraucherfreundlich. Doch seit dem 1. Dezember 2021 läuft das jetzt anders, wie der „Bundesverband der Verbraucherzentralen“ meldet. Seit kurzem können Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich Ihren Handyvertrag kündigen. Das gilt im Übrigen auch für andere Laufzeitverträge – etwa fürs Fitness-Studio oder für Kombiverträge, etwa bei Smartphones, die mit einem Tarif gebundelt sind.

Ebenfalls neu und besser für den Verbraucher: Wollen Sie Ihren Handyvertrag kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln, muss der neue Provider sich ab sofort um den Wechsel kümmern. Während viele Anbieter mit den Zähnen knirschen, wird dieses Procedere beim Handyprovider o2 zur Lust: Wer jetzt seine alte Rufnummer bis zum 7. Januar mitnimmt, bekommt sogar noch 100 Euro geschenkt.

Sind alte Verträge auch monatlich kündbar?

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück. Es soll Kundinnen und Kunden vor langen Vertragslaufzeiten schützen sowie Kündigungen und damit den Wechsel zu anderen Verträgen oder Anbietern erleichtern. Eine ähnliche Neuerung ist bereits für Handy-, Telefon- und Internetverträge im Dezember 2021 in Kraft getreten.

Sind Verträge mit 24 Monaten Laufzeit noch erlaubt?

Durch verschiedene Gesetzesreformen der letzten Jahre ist es nun noch einfacher, Verträge online zu kündigen. Wie das geht und was Sie von Anbietern erwarten können, erläutern wir im Podcast.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Viele Anbieter versuchen, Kund:innen durch automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz macht endlich Schluss mit überlangen automatischen Verlängerungen, aus denen die Verbraucher:innen oft nicht schnell herauskamen. Bei vielen Verträgen sind stillschweigende Vertragsverlängerungen in AGB nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher:innen eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erhalten. Das bedeutet für Sie: nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kommen Sie, wenn Sie wollen, spätestens einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung aus dem Vertrag heraus.

Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig!

Für Telekommunikationsverträge (etwa Mobilfunk- oder Festnetzverträge) gelten die Änderungen bereits seit dem 1. Dezember 2021 und sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge.

Welche Verträge sind jetzt monatlich kündbar?

Wichtig zu beachten: Für Verträge, die vor dem 1. März abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den aktuellen Vertrag genau zu prüfen, ob eine Kündigung wirklich Sinn macht. In manchen Fällen kann es nämlich sein, dass ein neuer Vertrag insgesamt teurer ist als der bestehende.

Bei Mobilfunk- und Internetverträgen gelten die Änderungen sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge. Hier wurden die Regeln bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres geändert.

Kann man jetzt jeden Handyvertrag kündigen?

Das neue Gesetz ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Allerdings gilt die monatliche Kündigungsfrist für Handyverträge erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Bis dahin gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Regelungen zur Kündigung und Beendigung des Handyvertrages.

Welche Verträge verlängern sich nicht mehr automatisch?

Dauerschuldverhältnisse sind Verträge, deren Gegenstand die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ist. Ein klassisches Beispiel dafür ist das Zeitungs-Abonnement oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Wird ein solcher Vertrag geschlossen, kommt es häufig zur Vereinbarung einer ersten Mindestlaufzeit. Bei einem Vertragsschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher darf diese maximal zwei Jahre betragen, so bleibt es auch weiterhin. 

Will man den Vertrag kündigen, so darf die Kündigungsfrist grundsätzlich maximal drei Monate betragen. Wird diese nicht eingehalten, darf sich der Vertrag automatisch und stillschweigend um maximal ein Jahr verlängern. Die Kündigungsfrist zu versäumen, kann damit je nach Vertrag erhebliche Folgen nach sich ziehen – nicht nur im Falle des Ablasshandels mit dem Fitnessstudiobetreiber. 

Wem gehört das Handy nach 24 Monaten?

  • Wer ein Smartphone über den Handyvertrag finanziert, zahlt das Gerät über höhere monatliche Grundgebühren ab.
  • Diese Mehrkosten fallen in den meisten Verträgen auch nach der regulären Laufzeit weiter an, obwohl das Gerät längst abbezahlt ist.
  • Kunden sollten rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre kündigen, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Viele Mobilfunkkundinnen und -kunden nutzen Vertragspakete aus Handy und Tarif, sogenannte Bundle-Verträge. Damit erhalten sie mit dem Tarifabschluss ein neues Smartphone – das dann über die Dauer der Vertragslaufzeit abbezahlt wird. Was viele nicht wissen: Nach 24 Monaten ist das Gerät zwar abbezahlt. Doch läuft der Vertrag dann weiter, werden die Kosten keineswegs angepasst. Stattdessen bleibt die monatliche Grundgebühr in unveränderter Höhe und Sie zahlen weiter – für eine Leistung, die Sie gar nicht erhalten.

Wie komme ich aus einem 2 Jahres Vertrag raus?

Tolle Nachrichten zum Ende des Jahres: Sie kommen künftig viel einfacher und schneller aus Ihrem Handyvertrag. Am 1. März 2022 trat das modernisierte Telekommunikationsgesetz in Kraft, womit u. a. Knebelverträge von Mobilfunkanbietern jetzt der Vergangenheit angehören. Verbraucher:innen dürfen sich über folgende Neuerungen freuen:

Auch, wenn man es sich rot im Kalender anstreicht – Kündigungsfristen haben die meisten von uns schon mal vergessen. Und wer die Kündigungsfrist verpasste, war in der Regel automatisch ein weiteres Jahr im alten Vertrag gefangen.

Kann ich mein Handyvertrag jederzeit kündigen?

  • Bevor Sie einen Vertrag schließen, muss Ihnen der Anbieter eine klare und leicht verständliche Vertragszusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen.

  • Wichtige Vertragsinhalte sind beispielsweise die Kontaktdaten des Anbieters, Preise, wesentliche Merkmale der Dienste, Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeit.
  • Der Anbieter muss Ihnen außerdem Informationen zu seinen Telekommunikations-Produkten in einer klaren und leicht zugänglichen Form bereitstellen, in sogenannten Produktinformationsblättern.

  • Wie und wann Sie Ihren Vertrag kündigen können, erfahren Sie in Ihren Vertragsunterlagen, auf Ihrer Rechnung oder direkt bei Ihrem Anbieter.

Ihr Anbieter muss Ihnen vor Vertragsabschluss eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen. Die Vertragszusammenfassung soll Sie vor ungewollten Verträgen schützen. Außerdem können Sie damit die Angebote besser vergleichen.

Vertragsabschluss im Shop

Bevor Sie in einem Shop einen Vertrag abschließen, müssen Sie eine Vertragszusammenfassung als Dokument ausgehändigt bekommen.

Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages darf 24 Monate nicht überschreiten. Ferner sind die Anbieter vor Vertragsschluss auch verpflichtet, einen Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten anzubieten.

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist. Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Nimmt er so eine Änderung vor, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.

Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie der Anbieter über die geplante Änderung des Vertrages informiert hat, aussprechen. Beendet ist der Vertrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung auch wirksam wird.

Ausnahmen In folgenden Fällen besteht kein Kündigungsrecht:

Wie kommt man aus einem bestehenden Handyvertrag raus?

Eine vorzeitige Kündigung Ihres Handyvertrags ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich

Foto: iStock.com/ gece33

Was ist besser Vertrag verlängern oder neuvertrag?

Lieber kündigen: Was gegen eine Vertragsverlängerung sprichtBild: Image licensed by Ingram Image Auf der ersten Seite unseres Ratge­bers haben wir Ihnen gezeigt, was es bei einer Vertrags­ver­län­gerung zu beachten gilt - doch viel­leicht sollten Sie lieber mit einem Vertrags­wechsel lieb­äugeln und dann gege­benen­falls das bestehende Angebot kündigen?

Ist zum Beispiel der Grund der Vertrags­ver­län­gerung nur, dass Sie ein neues Handy haben möchten? Rechnen Sie einmal durch, ob sich das wirk­lich lohnt. Mit einem subven­tio­nierten Gerät verpflichten Sie sich, 24 Monate lang einen Aufpreis von oftmals rund 10 oder sogar 20 Euro auf die monat­liche Grund­gebühr zu zahlen - dies entspricht dann 240 Euro bezie­hungs­weise 480 Euro. Hinzu kommt mögli­cher­weise eine zusätz­liche Einmal­zah­lung. Diesen zusam­men­gerech­neten Wert sollten Sie mit Ange­boten in Online-Shops verglei­chen - und in vielen Fällen zeigt sich, dass sich manches Handy im Internet güns­tiger ohne Vertrag erstehen lässt. Einen güns­tigen Online-Shop finden Sie über Preis­ver­gleichs-Portale

Wann verlängert sich ein Vertrag stillschweigend?

Ab dem 01.03.2022 können Verträge nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit stillschweigend durch AGB  nur noch auf „unbestimmte Zeit“ mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat verlängert werden. Für Verträge, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, gilt dies jedoch nicht.

Wie bekomme ich alle 2 Jahre ein neues Handy?

Stellt Euch vor, man hat einen Handyvertrag, der 2 Jahre läuft. Dann wird er automatisch verlängert, aber es wird einem ja nicht bescheidgesagt - hat man da irgendwelche Ansprüche auf ein neues Handy, wenn man den Vertrag weiterhin behalten will (verlängert wurde er ja sowieso)?

Kann man telefonverträge monatlich kündigen?

Das neue Gesetz ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Allerdings gilt die monatliche Kündigungsfrist für Handyverträge erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Bis dahin gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Regelungen zur Kündigung und Beendigung des Handyvertrages.