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Wie formuliere ich eine Unterlassungserklärung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie formuliere ich eine Unterlassungserklärung?
  2. Kann man eine Unterlassungserklärung selbst schreiben?
  3. Wie viel kostet eine Unterlassungserklärung?
  4. Wann ist eine Unterlassungserklärung ungültig?
  5. Bin ich verpflichtet eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben?
  6. Wer muss Unterlassungserklärung unterschreiben?
  7. Wer trägt die Kosten einer Unterlassungsklage?
  8. Was bringt eine Unterlassungserklärung?
  9. Was passiert wenn man eine Unterlassungserklärung nicht unterschreibt?
  10. Wer trägt die Kosten für eine Unterlassungsklage?
  11. Was kostet eine Klage auf Unterlassung?
  12. Wer erstellt eine Unterlassungserklärung?
  13. Was bringt eine Unterlassungsklage?
  14. Wo bekomme ich eine Unterlassungserklärung?

Wie formuliere ich eine Unterlassungserklärung?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Abmahnkosten bezahlen? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen. Mit einer unterschriebenen Unterlassungserklärung ist die Abmahnung nicht erledigt. Vielmehr kann der Ärger erst beginnen.

Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für Filesharing-Abmahnungen. Mit jeder Filesharing-Abmahnung fordern die Abmahnanwälte sowohl viel Geld als auch die Unterlassung des Filesharings der ermittelten Datei ihres Auftraggebers. Anders, als man meinen könnte, stehen nicht die Geldforderungen im Vordergrund des Interesses der Abmahner. Denn schließlich geht es in erster Linie darum, das kostenlose und illegale Verbreiten des Films, des Spiels, der TV-Serie oder der Musikstücke in Internettauschbörsen durch den Abmahnten zu verhindern. Aus diesem Grund fordern die Abmahner stets eine Unterlassungserklärung (oder auch: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung).

Eine Unterlassungserklärung ist ein lebenslang (BGHZ 59, BGHZ 72, 75 = GRUR 1972, 721 – Kaffeewerbung; zuletzt BGH, Urteil vom 06.07.2012 – V ZR 122/11) gültiger Vertrag, der den Verletzer der Urheberrechte an einer erneuten Verletzung der Rechte hindern soll. Der Unterzeichner verpflichtet sich darin nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sollte es zu einer erneuten schuldhaften Rechtsverletzung kommen. Diese Vertragsstrafe kann auch bei Privatpersonen € 5.000,00 für einen einzigen Verstoß betragen. Man sollte daher nur dann, wenn es unbedingt notwendig ist, eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Große Unternehmen unterschreiben zum Beispiel fast nie eine solche Erklärung. Dies spricht Bände, denn diese könnten die Vertragsstrafen bezahlen.

Kann man eine Unterlassungserklärung selbst schreiben?

Auch wie andere juristische Schreiben folgt eine modifizierte Unterlassungserklärung in ihrem Aufbau einem bestimmten Muster. Grundsätzlich sind in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung folgende Bestandteile zu finden:

Durch die Modifizierung einer Unterlassungserklärung können gewisse Passagen insoweit angepasst werden, dass du dich als Abgemahnter nicht unnötig in deinen eigenen Rechten beschränkst.

Wie viel kostet eine Unterlassungserklärung?

Kommt es zwischen Bürgern zu rechtlichen Auseinandersetzungen, versuchen die Geschädigten häufig ihre Ansprüche mithilfe einer Abmahnung geltend zu machen. Dieser liegt in der Regel auch eine Unterlassungserklärung bei. Bei diesen Schriftstücken handelt es sich um zivilrechtliche Maßnahmen, welche der Prozessvermeidung dienen.

Scheitert die angestrebte außergerichtliche Einigung – weil zum Beispiel unterschiedliche Ansichten zur Höhe des Schadensersatzes bestehen oder die Modifizierungen der Unterlassungserklärung zu weitreichend sind – kann eine Unterlassungsklage drohen.

Häufig fürchten die Betroffenen bei der Unterlassungsklage die anfallenden Kosten. Doch wie teuer kann eine solche Klage genau werden? Und wer muss für die entstehenden Gerichtskosten aufkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Wann ist eine Unterlassungserklärung ungültig?

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der zwischen den Abmahner (Unterlassungsgläubiger) und dem Abgemahnten (Unterlassungsschuldner) geschlossen wird. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Unterlassungsgläubiger eine Rechtsverletzung zu beseitigen und - vor allem - künftig nicht mehr zu wiederholen. Wesentlicher Inhalt der Unterlassungserklärung ist die Vertragsstrafe, die dann fällig wird, wenn der Unterlassungsschuldner gegen die Unterlassungsverpflichtung verstößt.

Bin ich verpflichtet eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben?

Eine Unterlassungserklärung ist Bestandteil einer Abmahnung. Durch diese vorformulierte Erklärung will der Abmahner verhindern, dass der (vermeintliche) Rechtsverletzer den in der Abmahnung gerügten Verstoß wiederholt begeht. Mit Unterzeichnung der Erklärung sichert der Abgemahnte zu, die beschriebene Handlung zu unterlassen – und zwar lebenslang.

Mit einer Unterlassungserklärung wird man häufig bei Streitigkeiten im Urheberrecht, Markenrecht, Patentecht, Geschmacksmuster- bzw. Designrecht konfrontiert. Darüber hinaus wird sie verwendet, wenn es um unlautere Wettbewerbshandlungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Medienberichterstattung geht.

Dabei genügt es nicht, einfach zu versprechen, dass man die gerügte Handlung nicht mehr tun wird. Denn für sich genommen hat ein solches (einfaches) Versprechen für den Abgemahnten keine negativen Konsequenzen. Dieser braucht daher aus Sicht des Abmahnenden einen „Anreiz“, um sich an sein Versprechen zu halten.

Wer muss Unterlassungserklärung unterschreiben?

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der zwischen dem Abmahner (Unterlassungsgläubiger) und dem Abgemahnten (Unterlassungsschuldner) geschlossen wird. Die Unterlassungserklärung wird mitunter auch als Unterwerfungserklärung oder Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezeichnet. Gemeint ist jedoch immer das Gleiche. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Unterlassungsgläubiger die in der Abmahnung behauptete Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig nicht mehr zu wiederholen. Wesentlicher Inhalt der Unterlassungserklärung ist die Vertragsstrafe, die dann fällig wird, wenn der Unterlassungsschuldner gegen die Unterlassungsverpflichtung verstößt.

Mit der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der vom Abmahner geltend gemachte Unterlassungsanspruch erfüllt (genauer: es wird die Wiederholungsgefahr beseitigt) und damit der Streit beigelegt.

Wichtig: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt ein abstraktes Schuldanerkenntnis gemäß §§ 780, 781 BGB dar. Mit „abstrakt“ ist gemeint, dass die Unterlassungserklärung eine neue, selbständige Verbindlichkeit darstellt, aus der der Gläubiger bei Verstößen weitestgehend unabhängig von der materiell-rechtlichen Lage gegen den Schuldner vorgehen kann. Der Schuldner muss sich also auch dann am Unterlassungsvertrag festhalten lassen, wenn der in der Abmahnung behauptete Unterlassungsanspruch materiell-rechtlich gar nicht bestand.

Wer trägt die Kosten einer Unterlassungsklage?

Opfer von Beleidigungen, Rufschädigung, Stalking oder beispielsweise wiederholter Ruhestörungen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um dem Verhalten Einhalt zu gebieten.

Der mildeste Weg ist die Abmahnung. Auch eine Unterlassungserklärung kann gefordert werden.

Helfen diese Optionen nicht, kann es zu einer Unterlassungsklage kommen. Viele Betroffene scheuen diesen Schritt jedoch aus Furcht vor hohen Kosten. Doch wie teuer ist eine Unterlassungsklage? Wer muss die entstehenden Gerichtskosten tragen?

Was bringt eine Unterlassungserklärung?

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der zwischen den Abmahner (Unterlassungsgläubiger) und dem Abgemahnten (Unterlassungsschuldner) geschlossen wird. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Unterlassungsgläubiger eine Rechtsverletzung zu beseitigen und - vor allem - künftig nicht mehr zu wiederholen. Wesentlicher Inhalt der Unterlassungserklärung ist die Vertragsstrafe, die dann fällig wird, wenn der Unterlassungsschuldner gegen die Unterlassungsverpflichtung verstößt.

Was passiert wenn man eine Unterlassungserklärung nicht unterschreibt?

Bei Verstößen z. B. gegen das Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrecht sowie bei Markenrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen können Rechteinhaber oder von diesen beauftragte Kanzleien wie Waldorf Frommer oder Daniel Sebastian abmahnen.

Oftmals ist einer solchen Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der der Rechteinhaber seinen Unterlassungsanspruch durchsetzt. Sie soll vertraglich sicherstellen, dass der Abgemahnte den Rechtsverstoß nicht wiederholt.

Eine Unterlassungserklärung ist dann strafbewehrt, wenn die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe bei Wiederholung des Verstoßes enthält. Die meisten Unterlassungserklärungen sind strafbewehrt, um vor weiteren Rechtsverstößen abzuschrecken.

Wer trägt die Kosten für eine Unterlassungsklage?

  • Redaktion Anwaltfinden.at

Wie viel kostet eine Besitzstörungsklage? Mit welchen Kosten Sie bei einer Besitzstörungsklage rechnen müssen, kommt auf den Einzelfall an. Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, welche anwaltlichen und gerichtlichen Kosten für die Besitzstörungsklage auf Sie zukommen können und mit welchen Kosten Sie bei einer Unterlassungsaufforderung rechnen können.

Was kostet eine Klage auf Unterlassung?

In vielen Fällen bietet es sich an, den Unterlassungsanspruch zuerst mit einer Abmahnung durchzusetzen, bevor es zur Unterlassungsklage kommt. Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine außergerichtliche Streitbeilegung. Sie und derjenige, den Sie abmahnen lassen; einigen sich hierbei also ohne Klage und ohne Gericht. Die Abmahnung ist mit weniger Aufwand und geringeren Kosten verbunden als eine Unterlassungsklage und führt oft schon zum gewünschten Erfolg.

Den Begriff Abmahnung kennen viele hauptsächlich aus dem Arbeitsrecht. Hier kann zum Beispiel der oder die Arbeitgeber*in das Fehlverhalten eines oder einer Arbeitnehmer*in beanstanden und mit negativen Folgen drohen, sollte der/die Arbeitnehmer*in dieses Verhalten zukünftig nicht unterlassen. In der Regel fallen für die arbeitsrechtliche Abmahnung aber keine Kosten für die abgemahnte Person an.

Wer erstellt eine Unterlassungserklärung?

Das deutsche Recht bietet jedem Bürger verschiedenste Möglichkeiten an, bei Verletzung seiner Rechte durch eine Anklage vor Gericht die Initiative zu ergreifen. Eine Möglichkeit, die eigenen Rechte zu schützen, bietet die sogenannte Unterlassungsklage.

Diese soll erzielen, dass die angeklagten Personen rechtsverletzende Handlung nicht mehr ausführen – diese also unterlassen.

Erfahren Sie im FOlgenden, wann eine Unterlassungsklage möglich ist und welche Bedingungen dabei gelten.

Was bringt eine Unterlassungsklage?

Eine Unterlassungsklage stellt eine Leistungsklage dar, mit der eine Person eine bereits bestehende (reguläre Unterlassungsklage) oder in der Zukunft zu erwartende (vorbeugende Unterlassungsklage) Verletzung ihrer Rechte abwenden möchte. Das Ziel einer solchen Klage besteht darin, durch eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, dass der Gegner beziehungsweise die angeklagte Person die rechtsverletzende Handlung unterlässt. Allerdings besteht ein Unterlassungsanspruch – also das Recht zu klagen – lediglich unter bestimmten Voraussetzungen. Einerseits ist es notwendig, dass eine Rechtebeeinträchtigung vorliegt. Andererseits muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit vorhanden sein, dass die Rechtsverletzung sich wiederholt.

Eine Unterlassungsklage können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen einreichen. Jedes Opfer einer rechtswidrigen Beeinträchtigung darf einen entsprechenden Antrag stellen. Privatpersonen können die Klage sogar ohne Rechtsanwalt einreichen, wenn die Strafforderungen 5.000 Euro nicht überschreiten. Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht am Wohnsitz der beschuldigten Person. Bei einem höheren Streitwert liegt die Zuständigkeit beim Landgericht. In diesem Fall muss der Kläger zwangsläufig einen Anwalt beauftragen.

Wo bekomme ich eine Unterlassungserklärung?

Die Tickets für die "Sixty"-Europatour der Rolling Stones sind erhältlich - doch es ist kompliziert und teuer. Ein Überblick.

Es ist ein teures Vergnügen, Fan der Rolling Stones im 21. Jahrhundert zu sein. Vor wenigen Tagen hatte die Band eine neue Tour angekündigt, die sie im Juni und Juli durch Europa führt. Die "Sixty"-Tour macht dabei auch für zwei Termine in Deutschland halt: am 5. Juni im Olympiastadion in München und am 27. Juli in der Veltins-Arena in Gelsenkirchen.

Der reguläre Ticketverkauf beginnt am 18. März. Die Karten sind via Pre-Sale auf Eventim aber bereits seit Mittwochmittag zu erwerben. Fans, die die Rock-Veteranen auf ihre alten Tage noch einmal live sehen wollen, müssen dafür aber tief in die Tasche greifen. Die Ticketpreise beginnen bei knapp über hundert Euro und enden bei fast 800 Euro. Die normalen Tickets kosten derzeit im billigsten Fall 112 Euro und gehen hoch bis 526 Euro. Es gibt allerdings auch ziemlich viele Optionen mit verschiedenen Platzkategorien und VIP-Paketen.

Wer nicht nur das Konzerterlebnis kaufen will, sondern auch noch besondere Erinnerungsstücke, greift wohl zu einem der Pakete: Da gibt es etwa das "Beggar's Banquet Paket" (VIP1), bei dem ein Platzticket der Kategorie Eins im Diamond Pit in Gelsenkirchen enthalten ist sowie frühzeitiger Einlass, exklusives Stones-Merchandise, ein Willkommensgeschenk bei der Ankunft, ein limitiertes Tour-Geschenk und ein VIP-Pass mit Schlüsselband als Andenken. Dieses Paket hat allerdings seinen Preis: 799 Euro.

Die Pakete gibt es aber auch in Verbindung mit günstigeren Plätzen. Im VIP-2-Paket namens "Sticky Fingers" kostet das ganze Merchandise und der Platz der Kategorie Zwei 749 Euro. Bei dem "Tattoo You Paket" (VIP3) gibt es das Ganze mit der Platz-Kategorie Drei ab 599 Euro in München und 399 in Gelsenkirchen. Im "Voodoo Lounge Paket" (VIP 4) mit der Kategorie Vier kostet das Paket in München auch nur noch 399 Euro. Das "Bigger Bang Paket" (VIP 5) mit Platzkategorie Fünf gibt es ab 279 Euro in beiden Städten. Das günstigste Paket ist das "Sixty Paket" (VIP 6) ab 229 Euro, ebenfalls in beiden Städten.