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Was ist ein abfindungsangebot bei Aktien?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist ein abfindungsangebot bei Aktien?
  2. Was passiert wenn man ein Übernahmeangebot nicht annimmt?
  3. Was passiert bei einem Übernahmeangebot?
  4. Was ist ein barabfindungsangebot?
  5. Wann lohnt sich ein abfindungsangebot?
  6. Ist man als Aktionär haftbar?
  7. Wie kann ich Aktien verkaufen die nicht mehr gehandelt werden?
  8. Was passiert mit Aktien die nicht mehr an der Börse gehandelt werden?
  9. Was passiert mit Aktien Wenn die Firma übernommen wird?
  10. Wie läuft eine feindliche Übernahme ab?
  11. Was passiert mit meinen Aktien Wenn die Firma verkauft wird?
  12. Kann man gezwungen werden seine Aktien zu verkaufen?
  13. Soll ich die Abfindung nehmen?
  14. Was ist besser Freistellung oder Abfindung?
  15. Welche 4 Rechte hat ein Aktionär?

Was ist ein abfindungsangebot bei Aktien?

Bei einem Squeeze Out werden Minderheitsaktionäre eines Unternehmens gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Unternehmen gedrängt. Es handelt sich folglich um eine Form der Enteignung. Dennoch ist dieses Mittel gesetzlich reguliert und unterliegt verschiedenen Vorschriften. Die erste gesetzliche Grundlage für das Herausdrängen von Kleinaktionären existiert seit dem Jahr 2002.

Nach deutschem Recht gibt es drei zentrale Formen des Squeeze Outs. Ergänzt werden diese drei Möglichkeiten durch den Squeeze Out zur Finanzmarktstabilisierung. Diese Formen des Squeeze Outs werden im Folgenden näher erläutert.

  • Aktienrechtlich (§§ 327a ff. AktG)
  • Übernahmerechtlich (§§ 39a bis c WpÜG)
  • Verschmelzungsrechtlich (§62 Abs. 5 UmwG)
  • Finanzmarktstabilisierungsrechtlich als Sonderfall (FMStBG)

Im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze Out benötigt der Hauptaktionär mindestens einen Anteil von 95 Prozent am Grundkapital einer Gesellschaft. Mit dieser Mehrheit kann er Kleinaktionäre aus dem Unternehmen herausdrängen. Das Verfahren kann bei den Rechtsformen „AG“ und „KGaA“ durchgeführt werden. Hauptaktionär kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sein. Damit kann ein Squeeze Out auch von Unternehmen in der Funktion des Hauptaktionärs (juristischen Personen) durchgeführt werden.

Der übernahmerechtliche Squeeze Out spielt dann eine Rolle, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen kaufen möchte. Die Zielgesellschaft muss dabei entweder eine börsennotierte AG oder eine KGaA sein. Im Fall der übernahmerechtlichen Regelungen genügt bereits ein Anteil von 95 Prozent am stimmberechtigten Grundkapital des Unternehmens.

Zudem wird der Squeeze Out nicht über die Hauptversammlung eingeleitet, sondern durch einen Gerichtsbeschluss. In Deutschland ist für diesen Ablauf zentral das Landgericht Frankfurt am Main zuständig. Alle Einwände oder Beschwerden haben ebenfalls hier einzugehen.

Diese Form des Squeeze Out ist nur in „engem zeitlichem Zusammenhang“ mit einem gültigen Übernahmeangebot möglich. In der Praxis bedeutet dies, dass das Verfahren beantragt sein muss, bevor der Annahmestichtag des Angebots drei Monate vergangen ist. Für die Übernahme selbst ist entscheidend, dass mindestens 90 Prozent der Kapitalanteile auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Dann ist ein Squeeze Out für die restlichen zehn Prozent möglich.

Was passiert wenn man ein Übernahmeangebot nicht annimmt?

Halten Sie die Aktien einer Firma, sind Sie damit Anteilseigner an diesem Unternehmen. Bei einem Übernahmeangebot möchte ein anderes Unternehmen Ihre Anteile an dieser Firma für einen bestimmten Preis übernehmen und stellt dafür ein öffentliches Angebot. Erreicht ein Großaktionär mehr als 30 Prozent an Anteilen, ist es seit 2002 gesetzlich in Deutschland geregelt, dass er ab dieser Schwelle allen anderen Aktionären ein öffentliches Angebot machen muss. In der Regel liegt dieses Angebot deutlich über dem Aktienkurs des Übernahmeziels. Ein Übernahmeangebot kann in bar, aber auch in Form eines Aktientausches stattfinden. Bei einem solchen Umtauschangebot werden den Aktionären im Tausch für ihre Aktien die Aktien des anderen Unternehmens verhältnismäßig angeboten. Auch eine Mischung aus Tausch und Auszahlung ist möglich.

Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.

Ob feindlich oder friedlich, bei einer Übernahme handelt es sich grundsätzlich um ein freiwilliges Angebot, welches den Aktionären eines Unternehmens unterbreitet wird. Einen Anreiz, um seine Aktien zu verkaufen, bietet ein Kaufpreis, der deutlich über dem Aktienkurs der vergangenen Monate liegt. Kommt es zu Übernahmegerüchten, kaufen die Marktteilnehmer die Aktien deshalb massenhaft zu günstigen Konditionen, um später einen guten Preis für die Übernahme zu erhalten. Das lässt den Kurs in die Höhe schnellen.

Bei einer geplanten Übernahme ist es häufig der Fall, dass der Investor bereits vor dem offiziellen Übernahme-Angebot aktiv wird. Bevor seine Übernahmeabsichten öffentlich werden und die Aktienkurse in die Höhe schießen, versucht der Investor meistens unauffällig, möglichst viele Aktien des erstrebenswerten Unternehmens zu möglichst niedrigen Preisen aufzukaufen. Natürlich funktioniert dies nicht innerhalb einer so kurzen Zeit und erst recht nicht bei allen Aktien. Dennoch lässt ein solches Vorgehen die Nachfrage und entsprechend auch den Aktienkurs mittelfristig ansteigen.

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Was passiert bei einem Übernahmeangebot?

Halten Sie die Aktien einer Firma, sind Sie damit Anteilseigner an diesem Unternehmen. Bei einem Übernahmeangebot möchte ein anderes Unternehmen Ihre Anteile an dieser Firma für einen bestimmten Preis übernehmen und stellt dafür ein öffentliches Angebot. Erreicht ein Großaktionär mehr als 30 Prozent an Anteilen, ist es seit 2002 gesetzlich in Deutschland geregelt, dass er ab dieser Schwelle allen anderen Aktionären ein öffentliches Angebot machen muss. In der Regel liegt dieses Angebot deutlich über dem Aktienkurs des Übernahmeziels. Ein Übernahmeangebot kann in bar, aber auch in Form eines Aktientausches stattfinden. Bei einem solchen Umtauschangebot werden den Aktionären im Tausch für ihre Aktien die Aktien des anderen Unternehmens verhältnismäßig angeboten. Auch eine Mischung aus Tausch und Auszahlung ist möglich.

Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.

Ob feindlich oder friedlich, bei einer Übernahme handelt es sich grundsätzlich um ein freiwilliges Angebot, welches den Aktionären eines Unternehmens unterbreitet wird. Einen Anreiz, um seine Aktien zu verkaufen, bietet ein Kaufpreis, der deutlich über dem Aktienkurs der vergangenen Monate liegt. Kommt es zu Übernahmegerüchten, kaufen die Marktteilnehmer die Aktien deshalb massenhaft zu günstigen Konditionen, um später einen guten Preis für die Übernahme zu erhalten. Das lässt den Kurs in die Höhe schnellen.

Bei einer geplanten Übernahme ist es häufig der Fall, dass der Investor bereits vor dem offiziellen Übernahme-Angebot aktiv wird. Bevor seine Übernahmeabsichten öffentlich werden und die Aktienkurse in die Höhe schießen, versucht der Investor meistens unauffällig, möglichst viele Aktien des erstrebenswerten Unternehmens zu möglichst niedrigen Preisen aufzukaufen. Natürlich funktioniert dies nicht innerhalb einer so kurzen Zeit und erst recht nicht bei allen Aktien. Dennoch lässt ein solches Vorgehen die Nachfrage und entsprechend auch den Aktienkurs mittelfristig ansteigen.

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Was ist ein barabfindungsangebot?

Synonym Abfindung: Barabfindung

Wird die Kontrollmehrheit einer Aktiengesellschaft durch ein anderes Unternehmen oder Investoren übernommen, so muss den freien Aktionären des Übernahmekandidaten eine Abfindung angeboten werden. Diese kann entweder in bar angeboten werden oder in Form von Aktien der Käufer-Gesellschaft (Aktien-Tausch). Auch eine Mischung aus Barabfindung und Aktientausch entspricht der gängigen Praxis. Dabei wird ein Teil der Abfindung in Aktien und ein Teil in bar angeboten.

Wann lohnt sich ein abfindungsangebot?

  • Was genau ist eine Abfindung?
  • Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?
  • 1. Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
  • 2. Abfindung bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • 3. Abfindung aus dem Tarifvertrag, Sozialplan oder einem Vergleich
  • Wie berechnet man die Höhe?
  • Abfindungsrechner – Berechne jetzt Deine mögliche Abfindung
  • Gibt es auch gesetzliche Vorgaben zur Abfindungshöhe?
  • Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Habe ich nach einer Abfindung eine Sperre?
  • Muss ich eine Abfindung versteuern? Was ist die Fünftelregelung?

Frank Preidel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hilft mir dabei, die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Ist man als Aktionär haftbar?

Wie ist die Haftung in der Aktiengesellschaft geregelt?

Gemäß § 1 des Aktiengesetzes (AktG) haftet die AG als Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubiger:innen ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Höhe dieser sogenannten Haftsumme ist von AG zu AG unterschiedlich und wird im Handelsregister eingetragen. 

Das private Vermögen der Aktionär:innen, des Vorstands und der Aufsichtsratsmitglieder bleibt in der Regel unberührt. Diese Haftungsbeschränkung ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zudem greift sie erst mit der rechtswirksamen Gründung einer Aktiengesellschaft.

Haftung der Aktionär:innen

Als Kapitalgesellschaft ist die AG auf das Kapital ihrer Aktionär:innen angewiesen. Um ihr wirtschaftliches Risiko zu beschränken, werden das Vermögen der Gesellschaft und das private Vermögen der Aktionär:innen strikt voneinander getrennt. Im Schadensfall oder im Fall, dass Insolvenz angemeldet werden muss, haften die Aktionär:innen nur in Höhe des Werts der von ihnen gehaltenen Aktien an der Gesellschaft. Die persönliche Haftung der Aktionär:innen mit ihrem privaten Vermögen ist nur bei rechtsmissbräuchlichen Handlungen durch die Aktionär:innen möglich. 

Der Tatbestand der sogenannten Durchgriffshaftung liegt beispielsweise vor, wenn Aktionär:innen

Wie kann ich Aktien verkaufen die nicht mehr gehandelt werden?

Bei einem Delisting zieht sich ein börsennotiertes Unternehmen von der Börse zurück. Man spricht auch von einem Börsenabgang oder Börsenrückzug. Die Aktie des betroffenen Unternehmens ist nach dem Delisting nicht mehr an der Börse notiert und kann nicht mehr aktiv gehandelt werden.

Dadurch wird die Verkehrsfähigkeit der Aktie erheblich beeinträchtigt. In der Regel musst du bei einem Delisting also mit starken Kursverlusten rechnen.

Früher war die Mehrheit der Hauptversammlung nötig, um ein Delisting abzusegnen. Heute trifft der Großaktionär diese Entscheidung alleine. Dazu muss er bei der zuständigen Zulassungsstelle einen Antrag auf Widerruf der Zulassung von Wertpapieren seines Unternehmens zum Börsenhandel stellen. Auch die Zulassungsstelle kann den Börsengang widerrufen und damit das Delisting veranlassen.

Was passiert mit Aktien die nicht mehr an der Börse gehandelt werden?

Beim Delisting wird eine Aktie von der Börse genommen. Dies kann freiwillig geschehen, wenn das Unternehmen sich aus strategischen oder finanziellen Gründen dafür entscheidet, oder unfreiwillig, wenn die Börse das Unternehmen dazu zwingt.

Das Delisting von Aktien kann einem Börsengang (Initial Public Offering bzw. IPO) gegenübergestellt werden, bei dem ein privates Unternehmen an die Börse geht. Dies ist der Zeitpunkt, wenn ein Unternehmen seine Aktien der Öffentlichkeit zum Verkauf anbietet und wenn die Aktien an der Börse gehandelt werden.

Was passiert mit Aktien Wenn die Firma übernommen wird?

Einer Übernahme und einem Übernahmeangebot geht voraus, dass sich ein Unternehmen dazu entschlossen hat, die Zielgesellschaft zu kaufen. In dem Fall gibt es im ersten Schritt in der Regel ein Übernahmeangebot an das Zielunternehmen, welches dieses annehmen oder ablehnen kann. Dabei richtet sich der Großaktionär in aller Regel direkt an die Aktionäre, denen er das entsprechende Übernahmeangebot unterbreiten will und manchmal sogar muss.

Unter bestimmten Voraussetzungen muss das übernehmende Unternehmen, zum Beispiel auf Grundlage des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WPüG) ein Pflichtangebot unterbreiten. Das Übernahmegesetz greift in aller Regel unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Wertpapiere an geregelten Märkten gehandelt werden.

Was nun mit den Aktien nach einem Übernahmeangebot passiert, hängt vor allem davon ab, welches Angebot seitens des Käufers gemacht wird. Hier gibt es vor allem die folgenden drei Optionen in der Praxis:

Wie läuft eine feindliche Übernahme ab?

Halten Sie die Aktien einer Firma, sind Sie damit Anteilseigner an diesem Unternehmen. Bei einem Übernahmeangebot möchte ein anderes Unternehmen Ihre Anteile an dieser Firma für einen bestimmten Preis übernehmen und stellt dafür ein öffentliches Angebot. Erreicht ein Großaktionär mehr als 30 Prozent an Anteilen, ist es seit 2002 gesetzlich in Deutschland geregelt, dass er ab dieser Schwelle allen anderen Aktionären ein öffentliches Angebot machen muss. In der Regel liegt dieses Angebot deutlich über dem Aktienkurs des Übernahmeziels. Ein Übernahmeangebot kann in bar, aber auch in Form eines Aktientausches stattfinden. Bei einem solchen Umtauschangebot werden den Aktionären im Tausch für ihre Aktien die Aktien des anderen Unternehmens verhältnismäßig angeboten. Auch eine Mischung aus Tausch und Auszahlung ist möglich.

Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.

Ob feindlich oder friedlich, bei einer Übernahme handelt es sich grundsätzlich um ein freiwilliges Angebot, welches den Aktionären eines Unternehmens unterbreitet wird. Einen Anreiz, um seine Aktien zu verkaufen, bietet ein Kaufpreis, der deutlich über dem Aktienkurs der vergangenen Monate liegt. Kommt es zu Übernahmegerüchten, kaufen die Marktteilnehmer die Aktien deshalb massenhaft zu günstigen Konditionen, um später einen guten Preis für die Übernahme zu erhalten. Das lässt den Kurs in die Höhe schnellen.

Bei einer geplanten Übernahme ist es häufig der Fall, dass der Investor bereits vor dem offiziellen Übernahme-Angebot aktiv wird. Bevor seine Übernahmeabsichten öffentlich werden und die Aktienkurse in die Höhe schießen, versucht der Investor meistens unauffällig, möglichst viele Aktien des erstrebenswerten Unternehmens zu möglichst niedrigen Preisen aufzukaufen. Natürlich funktioniert dies nicht innerhalb einer so kurzen Zeit und erst recht nicht bei allen Aktien. Dennoch lässt ein solches Vorgehen die Nachfrage und entsprechend auch den Aktienkurs mittelfristig ansteigen.

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Was passiert mit meinen Aktien Wenn die Firma verkauft wird?

Halten Sie die Aktien einer Firma, sind Sie damit Anteilseigner an diesem Unternehmen. Bei einem Übernahmeangebot möchte ein anderes Unternehmen Ihre Anteile an dieser Firma für einen bestimmten Preis übernehmen und stellt dafür ein öffentliches Angebot. Erreicht ein Großaktionär mehr als 30 Prozent an Anteilen, ist es seit 2002 gesetzlich in Deutschland geregelt, dass er ab dieser Schwelle allen anderen Aktionären ein öffentliches Angebot machen muss. In der Regel liegt dieses Angebot deutlich über dem Aktienkurs des Übernahmeziels. Ein Übernahmeangebot kann in bar, aber auch in Form eines Aktientausches stattfinden. Bei einem solchen Umtauschangebot werden den Aktionären im Tausch für ihre Aktien die Aktien des anderen Unternehmens verhältnismäßig angeboten. Auch eine Mischung aus Tausch und Auszahlung ist möglich.

Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.

Ob feindlich oder friedlich, bei einer Übernahme handelt es sich grundsätzlich um ein freiwilliges Angebot, welches den Aktionären eines Unternehmens unterbreitet wird. Einen Anreiz, um seine Aktien zu verkaufen, bietet ein Kaufpreis, der deutlich über dem Aktienkurs der vergangenen Monate liegt. Kommt es zu Übernahmegerüchten, kaufen die Marktteilnehmer die Aktien deshalb massenhaft zu günstigen Konditionen, um später einen guten Preis für die Übernahme zu erhalten. Das lässt den Kurs in die Höhe schnellen.

Bei einer geplanten Übernahme ist es häufig der Fall, dass der Investor bereits vor dem offiziellen Übernahme-Angebot aktiv wird. Bevor seine Übernahmeabsichten öffentlich werden und die Aktienkurse in die Höhe schießen, versucht der Investor meistens unauffällig, möglichst viele Aktien des erstrebenswerten Unternehmens zu möglichst niedrigen Preisen aufzukaufen. Natürlich funktioniert dies nicht innerhalb einer so kurzen Zeit und erst recht nicht bei allen Aktien. Dennoch lässt ein solches Vorgehen die Nachfrage und entsprechend auch den Aktienkurs mittelfristig ansteigen.

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Kann man gezwungen werden seine Aktien zu verkaufen?

Halten Sie die Aktien einer Firma, sind Sie damit Anteilseigner an diesem Unternehmen. Bei einem Übernahmeangebot möchte ein anderes Unternehmen Ihre Anteile an dieser Firma für einen bestimmten Preis übernehmen und stellt dafür ein öffentliches Angebot. Erreicht ein Großaktionär mehr als 30 Prozent an Anteilen, ist es seit 2002 gesetzlich in Deutschland geregelt, dass er ab dieser Schwelle allen anderen Aktionären ein öffentliches Angebot machen muss. In der Regel liegt dieses Angebot deutlich über dem Aktienkurs des Übernahmeziels. Ein Übernahmeangebot kann in bar, aber auch in Form eines Aktientausches stattfinden. Bei einem solchen Umtauschangebot werden den Aktionären im Tausch für ihre Aktien die Aktien des anderen Unternehmens verhältnismäßig angeboten. Auch eine Mischung aus Tausch und Auszahlung ist möglich.

Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.

Ob feindlich oder friedlich, bei einer Übernahme handelt es sich grundsätzlich um ein freiwilliges Angebot, welches den Aktionären eines Unternehmens unterbreitet wird. Einen Anreiz, um seine Aktien zu verkaufen, bietet ein Kaufpreis, der deutlich über dem Aktienkurs der vergangenen Monate liegt. Kommt es zu Übernahmegerüchten, kaufen die Marktteilnehmer die Aktien deshalb massenhaft zu günstigen Konditionen, um später einen guten Preis für die Übernahme zu erhalten. Das lässt den Kurs in die Höhe schnellen.

Bei einer geplanten Übernahme ist es häufig der Fall, dass der Investor bereits vor dem offiziellen Übernahme-Angebot aktiv wird. Bevor seine Übernahmeabsichten öffentlich werden und die Aktienkurse in die Höhe schießen, versucht der Investor meistens unauffällig, möglichst viele Aktien des erstrebenswerten Unternehmens zu möglichst niedrigen Preisen aufzukaufen. Natürlich funktioniert dies nicht innerhalb einer so kurzen Zeit und erst recht nicht bei allen Aktien. Dennoch lässt ein solches Vorgehen die Nachfrage und entsprechend auch den Aktienkurs mittelfristig ansteigen.

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Soll ich die Abfindung nehmen?

Dabei zahlen Arbeitgeber:innen ihren Angestellten eine bestimmte Summe, damit diese freiwillig das Unternehmen verlassen und zudem keine Kündigungsschutzklage mehr einreichen können. Genau darum wird eine Abfindung aber auch häufig negativ gesehen und als „Schweigegeld“ oder „Bestechung“ bezeichnet.

Stimmt das? Oder kann sich eine Abfindung auch lohnen? Und was musst du dabei beachten? Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen.

Eine Abfindung ist eine einmalige, freiwillige und außerordentliche Zahlung, die ein Unternehmen anbietet, um Angestellte vorzeitig und außerordentlich aus einem Arbeitsvertrag zu entlassen. Sie wird in der Regel mit einem Aufhebungsvertrag vorgelegt, in dem sich beide Seiten darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Man kann sie damit auch als eine Art Entschädigung in Form einer Geldleistung (und in manchen Fällen auch Sachleistung) bezeichnen, die Arbeitgeber:innen zahlen, wenn sie möchten, dass bestimmte Mitarbeitende ein Unternehmen verlassen.

In den meisten Fällen beträgt die Summe ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr. Die Höhe der Zahlung variiert dabei aber. Je nach Branche, Länge der Beschäftigung, Größe des Unternehmens oder Verhandlungsgeschick kann die Summe durchaus unterschiedlich ausfallen.

Was ist besser Freistellung oder Abfindung?

Dabei zahlen Arbeitgeber:innen ihren Angestellten eine bestimmte Summe, damit diese freiwillig das Unternehmen verlassen und zudem keine Kündigungsschutzklage mehr einreichen können. Genau darum wird eine Abfindung aber auch häufig negativ gesehen und als „Schweigegeld“ oder „Bestechung“ bezeichnet.

Stimmt das? Oder kann sich eine Abfindung auch lohnen? Und was musst du dabei beachten? Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen.

Eine Abfindung ist eine einmalige, freiwillige und außerordentliche Zahlung, die ein Unternehmen anbietet, um Angestellte vorzeitig und außerordentlich aus einem Arbeitsvertrag zu entlassen. Sie wird in der Regel mit einem Aufhebungsvertrag vorgelegt, in dem sich beide Seiten darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Man kann sie damit auch als eine Art Entschädigung in Form einer Geldleistung (und in manchen Fällen auch Sachleistung) bezeichnen, die Arbeitgeber:innen zahlen, wenn sie möchten, dass bestimmte Mitarbeitende ein Unternehmen verlassen.

In den meisten Fällen beträgt die Summe ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr. Die Höhe der Zahlung variiert dabei aber. Je nach Branche, Länge der Beschäftigung, Größe des Unternehmens oder Verhandlungsgeschick kann die Summe durchaus unterschiedlich ausfallen.

Welche 4 Rechte hat ein Aktionär?

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Aufgrund des 500-jährigen Jubiläums des Lutherschen Thesenanschlags ist der Reformationstag 2017 ein bundeseinheitlicher Feiertag. In den übrigen Jahren handelte und handelt es sich jedoch um einen regional beschränkten Feiertag. Gefeiert wird das Fest in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt, somit also in den fünf „neuen“ Bundesländern. In Baden-Württemberg findet am Reformationstag keine Schule statt, doch achtet man darauf, dass traditionell auch die Herbstferien in diese Zeit fallen.