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Wie kann ich Postbank zustimmen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann ich Postbank zustimmen?
  2. Was passiert wenn ich den aktuellen Preisen der Postbank nicht zustimme?
  3. Soll man den neuen Preisen und Bedingungen der Postbank zustimmen?
  4. Soll ich der Postbank zustimmen?
  5. Was passiert wenn ich bei der Bank nicht zustimme?
  6. Soll man den neuen Geschäftsbedingungen der Banken zustimmen?
  7. Was ändert sich bei der Postbank ab 2023?
  8. Was passiert wenn ich den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank nicht zustimme?
  9. Was passiert wenn man den neuen Bedingungen der Bank nicht zustimmt?
  10. Warum kündigt die Postbank mein Konto?
  11. Was passiert wenn man den Geschäftsbedingungen der Bank nicht zustimmt?
  12. Wie lange wird es die Postbank noch geben?
  13. Kann die Bank mein Konto plötzlich kündigen?
  14. Kann Bank ohne Grund Konto kündigen?
  15. Was passiert wenn man der Preiserhöhung der Bank nicht zustimmt?

Wie kann ich Postbank zustimmen?

| 25. April 2022, 12:26 Uhr

Postbank-Kunden müssen zu Ende April entweder den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen oder sich von ihrem Konto verabschieden. Worauf genau müssen sich Nutzer nun einstellen?

Die Postbank macht ernst. Wer den neuen AGB des Unternehmens bisher nicht zugestimmt hat, dürfte schon ein Kündigungsschreiben zum Postbank-Konto bekommen haben. Es geht dabei speziell um Giro-Plus-Konten, die zum 01. Mai geschlossen werden könnten. Wer sein Konto behält, muss außerdem mit höheren Kosten rechnen.

  • Postbank reagiert auf BGH-Urteil
  • Was ändert sich für Postbank-Kunden?
  • Vorsicht vor versteckter Zustimmung
  • Postbank bleibt mit Vorgehen nicht allein

Was passiert wenn ich den aktuellen Preisen der Postbank nicht zustimme?

In den letzten Jahren haben viele Banken Kontoführungsgebühren eingeführt oder die Gebühren von kostenpflichtigen Konten erhöht – auch die Postbank. Sie konnten sich dagegen nur bedingt wehren, denn in den unterzeichneten AGB der Bank waren Klauseln zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen enthalten. Diese "fingieren" Ihre Zustimmung – das heißt: Wenn Sie nicht aktiv widersprechen, nimmt die Bank an, dass Sie die Änderung akzeptieren. Widersprachen Sie einer solchen Änderung, mussten Sie aber auch damit rechnen, dass Ihnen die Bank kündigt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagte daher die Postbank, in deren AGB sehr offen formulierte Klauseln zu möglichen Vertragsänderungen aufgeführt werden. Diese wurden und werden werden zum Teil so oder so ähnlich auch branchenweit verwendet. Am 27. April 2021 gab der BGH dem vzbv Recht: Klauseln zu möglichen Vertragsänderungen, die so formuliert sind, dass die Bank sich eine fingierte Zustimmung einholen kann, um ihre AGB uneingeschränkt zu verändern, benachteiligen Verbraucher:innen unangemessen und sind unzulässig.

Soll man den neuen Preisen und Bedingungen der Postbank zustimmen?

Die Postbank trennt sich von Kunden, die den aktuellen Konditionen nicht zustimmen.

Soll ich der Postbank zustimmen?

Stand: 07.01.2022 10:48 Uhr

Einer Umfrage von tagesschau.de zufolge haben viele Bankkunden den neuen Gebühren noch nicht zugestimmt - trotz Fristen und teilweise auch Kündigungsdrohungen. Wie reagieren die Geldhäuser? Was kommt auf die betroffenen Kunden zu?

Auch acht Monate danach sorgt das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), demzufolge Bankkunden einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich zustimmen müssen, für Streit. Eine Umfrage von tagesschau.de unter den führenden deutschen Banken und Sparkassen hat ergeben, dass eine beträchtliche Zahl von Kunden den geänderten Vertragsbedingungen bisher nicht zugestimmt hat.

Was passiert wenn ich bei der Bank nicht zustimme?

Stand: 07.01.2022 10:48 Uhr

Einer Umfrage von tagesschau.de zufolge haben viele Bankkunden den neuen Gebühren noch nicht zugestimmt - trotz Fristen und teilweise auch Kündigungsdrohungen. Wie reagieren die Geldhäuser? Was kommt auf die betroffenen Kunden zu?

Auch acht Monate danach sorgt das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), demzufolge Bankkunden einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich zustimmen müssen, für Streit. Eine Umfrage von tagesschau.de unter den führenden deutschen Banken und Sparkassen hat ergeben, dass eine beträchtliche Zahl von Kunden den geänderten Vertragsbedingungen bisher nicht zugestimmt hat.

Soll man den neuen Geschäftsbedingungen der Banken zustimmen?

Stand: 09.02.2023 08:24 Uhr

Verbraucherschützer warnen als Folge des Bankgebühren-Urteils vor einer Gesetzesänderung zu Lasten der Kunden. Ziel ist, dass bei Vertragsänderungen eine stillschweigende Zustimmung nicht ausreicht.

Im Konflikt um Bankgebühren befürchten Verbraucherschützer eine Gesetzesänderung zu Lasten der Kunden. Banken und Sparkassen wollten erreichen, dass auch bei gravierenden Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen wieder die stillschweigende Zustimmung der Kunden ausreiche, Verbraucher also nicht ausdrücklich einwilligen müssten, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Was ändert sich bei der Postbank ab 2023?

Stand: 30.06.2023 08:16 Uhr

Millionen Kontodaten der Postbank werden zu Computersystemen des Mutterkonzerns Deutsche Bank übertragen. Das läuft alles andere als glatt: Bei Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über Ausfälle und Probleme mit dem Konto.

Am Wochenende müssen Kundinnen und Kunden der Postbank noch einmal Geduld beweisen. Zum vierten Mal werden dann Konten und Verträge von der Postbank zur Deutschen Bank "migriert", wie es im Fachjargon heißt - also übertragen.

Zwei Monate - so lange musste etwa Klaus Finke (Name von der Redaktion geändert) aus Nordrhein-Westfalen Mails schreiben und mit wachsamen Augen auf sein Konto bei der Postbank blicken. Denn vor zwei Monaten wanderte sein Konto von den Servern der Postbank auf die der Deutschen Bank, zu der das Institut gehört. Eigentlich sollte er davon gar nichts mitbekommen, außer ein paar Tagen Wartungsarbeiten.

Tatsächlich ging nach der Übertragung offenbar nichts mehr. Weder konnte Finke Zahlungen empfangen oder senden noch Geld abheben oder mit Karte zahlen - sein Konto sei zu einem "Zombie" geworden, sagt er. Das Geld war nicht weg, aber er und seine Frau hätten keinen Zugriff mehr gehabt. "Wir saßen im Restaurant, hatten gut gegessen und wollten dann mit Karte zahlen. Abgelehnt. Auch Bargeld abheben ging nicht. Am Ende mussten wir das Geld von zuhause holen." 

Was passiert wenn ich den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank nicht zustimme?

Die Postbank trennt sich von Kunden, die den aktuellen Konditionen nicht zustimmen.

Was passiert wenn man den neuen Bedingungen der Bank nicht zustimmt?

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Bislang musste man aktiv widersprechen, wenn Banken ihre Entgelte für Leistungen erhöhten. Schweigen galt als Zustimmung. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln für ungültig erklärt. Immer mehr Banken fordern nun Zustimmungen ein, drohen mit Kündigungen oder versuchen, Kundinnen und Kunden mit fadenscheinigen Begründungen abzuwimmeln. Andere Unternehmen haben tatsächlich schon massenhaft Kündigungen verschickt.

Warum kündigt die Postbank mein Konto?

Wenn Ihre Bank plötzlich Ihr Konto gesperrt oder Ihr Konto gekündigt hat, fragen Sie sich: was tun? Es gilt, schnellst möglich und in rechtssicherer Weise zu reagieren.

Denn auf Ihr verbleibendes Guthaben können Sie nach einer Kontosperre nicht mehr zugreifen. Auch eine Kontokündigung wird dazu führen, dass Ihre Finanzmittel nicht mehr in gewohnter Weise verwendet werden können.

Was passiert wenn man den Geschäftsbedingungen der Bank nicht zustimmt?

Inzwischen haben wohl alle Banken und Sparkassen die besagten Kund:innen auf unterschiedlichen Wegen kontaktiert – und das oftmals mehr als nur ein- oder zweimal. Vor allem verschiedene Sparkassen haben daraufhin im fünfstelligen Bereich Kund:innenbeziehungen aufgekündigt – es gibt Medienberichte zur Sparkasse Köln-Bonn (38.000 Kündigungen) und zur Sparkasse Nürnberg (immerhin 10.000 Kündigungen). Viele andere Geldhäuser hüllen sich dagegen über die Zahl der gekündigten Kundenbeziehungen im Schweigen.

Denn viele Banken und Sparkassen machen sich den Abschied ebenfalls nicht leicht. Da ist zum einen der Imageschaden, der durch die angesäuerte Kundschaft entstehen könnte, zum anderen aber auch das Fehlen von Einnahmen und Umsätzen durch die Kund:innen, die man verliert. Das Problem ist, dass vor allem viele ältere und des Deutschen kaum mächtige Kund:innen möglicherweise von der Menge an Unterlagen und dem nicht verstandenen Ansinnen der Banken überfordert waren und sind; ein Grund, warum viele Geldhäuser sich über die letzten zwei Jahre so schwer getan haben, die Kündigungen dann tatsächlich auszusprechen.

Die Kund:innen, die die Briefe davor entweder nicht verstanden haben, nicht verstehen wollten oder einfach ignoriert haben, fallen jetzt teilweise aus allen Wolken. Doch das Verhalten der Banken und Sparkassen ist naheliegend. Denn ähnlich wie auch den Kund:innen zusteht, einen Vertrag mit entsprechenden Kündigungsfristen zu beenden, gilt das natürlich auch für die Bank selbst.

Wie lange wird es die Postbank noch geben?

Inzwischen haben wohl alle Banken und Sparkassen die besagten Kund:innen auf unterschiedlichen Wegen kontaktiert – und das oftmals mehr als nur ein- oder zweimal. Vor allem verschiedene Sparkassen haben daraufhin im fünfstelligen Bereich Kund:innenbeziehungen aufgekündigt – es gibt Medienberichte zur Sparkasse Köln-Bonn (38.000 Kündigungen) und zur Sparkasse Nürnberg (immerhin 10.000 Kündigungen). Viele andere Geldhäuser hüllen sich dagegen über die Zahl der gekündigten Kundenbeziehungen im Schweigen.

Denn viele Banken und Sparkassen machen sich den Abschied ebenfalls nicht leicht. Da ist zum einen der Imageschaden, der durch die angesäuerte Kundschaft entstehen könnte, zum anderen aber auch das Fehlen von Einnahmen und Umsätzen durch die Kund:innen, die man verliert. Das Problem ist, dass vor allem viele ältere und des Deutschen kaum mächtige Kund:innen möglicherweise von der Menge an Unterlagen und dem nicht verstandenen Ansinnen der Banken überfordert waren und sind; ein Grund, warum viele Geldhäuser sich über die letzten zwei Jahre so schwer getan haben, die Kündigungen dann tatsächlich auszusprechen.

Die Kund:innen, die die Briefe davor entweder nicht verstanden haben, nicht verstehen wollten oder einfach ignoriert haben, fallen jetzt teilweise aus allen Wolken. Doch das Verhalten der Banken und Sparkassen ist naheliegend. Denn ähnlich wie auch den Kund:innen zusteht, einen Vertrag mit entsprechenden Kündigungsfristen zu beenden, gilt das natürlich auch für die Bank selbst.

Kann die Bank mein Konto plötzlich kündigen?

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Das Privatgeschäft wird für Geldinstitute immer unattraktiver. Da die Banken unter anderem für verzinsliche Anlagen Negativzinsen bei den Zentralbanken zahlen müssen, sind Spar- und auch Girokonten mittlerweile ein Minusgeschäft. Um diese Verluste etwas auszugleichen, werden daher gerne neue Kontoprodukte entwickelt, die für Kundinnen und Kunden unterm Strich meist teurer sind oder Leistungseinschnitte beinhalten.

In der Folge erhalten treue Altkundinnen und -kunden dann ein Schreiben der Bank, in dem steht, dass die alte Kontoverbindung gekündigt wird, da das betreffende Kontoprodukt nicht mehr angeboten wird. Auf diese Weise entsorgte beispielsweise die BAWAG im Jahr 2016 etliche Altverträge, darunter auch zahlreiche Gratiskonten. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten wenden sich derzeit verstärkt an die Help-Konsumentenredaktion, mit der Frage, ob eine solche Vertragsauflösung eigentlich rechtlich zulässig ist.

Help-Jurist Sebastian Schumacher zu diesem Thema: „Die Bank ist zu einer Kontoauflösung durchaus berechtigt, sofern sie die jeweiligen Kündigungsfristen und Kündigungstermine einhält.“ Kontoverträge werden in der Regel unbefristet abgeschlossen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass man auf ewige Zeiten an einen Vertrag gebunden ist. Entsprechende Kündigungsklauseln regeln den Vertragsausstieg, im Zuge einer – wie es juristisch heißt – „ordentlichen Kündigung“.

Kann Bank ohne Grund Konto kündigen?

Inzwischen haben wohl alle Banken und Sparkassen die besagten Kund:innen auf unterschiedlichen Wegen kontaktiert – und das oftmals mehr als nur ein- oder zweimal. Vor allem verschiedene Sparkassen haben daraufhin im fünfstelligen Bereich Kund:innenbeziehungen aufgekündigt – es gibt Medienberichte zur Sparkasse Köln-Bonn (38.000 Kündigungen) und zur Sparkasse Nürnberg (immerhin 10.000 Kündigungen). Viele andere Geldhäuser hüllen sich dagegen über die Zahl der gekündigten Kundenbeziehungen im Schweigen.

Denn viele Banken und Sparkassen machen sich den Abschied ebenfalls nicht leicht. Da ist zum einen der Imageschaden, der durch die angesäuerte Kundschaft entstehen könnte, zum anderen aber auch das Fehlen von Einnahmen und Umsätzen durch die Kund:innen, die man verliert. Das Problem ist, dass vor allem viele ältere und des Deutschen kaum mächtige Kund:innen möglicherweise von der Menge an Unterlagen und dem nicht verstandenen Ansinnen der Banken überfordert waren und sind; ein Grund, warum viele Geldhäuser sich über die letzten zwei Jahre so schwer getan haben, die Kündigungen dann tatsächlich auszusprechen.

Die Kund:innen, die die Briefe davor entweder nicht verstanden haben, nicht verstehen wollten oder einfach ignoriert haben, fallen jetzt teilweise aus allen Wolken. Doch das Verhalten der Banken und Sparkassen ist naheliegend. Denn ähnlich wie auch den Kund:innen zusteht, einen Vertrag mit entsprechenden Kündigungsfristen zu beenden, gilt das natürlich auch für die Bank selbst.

Was passiert wenn man der Preiserhöhung der Bank nicht zustimmt?

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Das Privatgeschäft wird für Geldinstitute immer unattraktiver. Da die Banken unter anderem für verzinsliche Anlagen Negativzinsen bei den Zentralbanken zahlen müssen, sind Spar- und auch Girokonten mittlerweile ein Minusgeschäft. Um diese Verluste etwas auszugleichen, werden daher gerne neue Kontoprodukte entwickelt, die für Kundinnen und Kunden unterm Strich meist teurer sind oder Leistungseinschnitte beinhalten.

In der Folge erhalten treue Altkundinnen und -kunden dann ein Schreiben der Bank, in dem steht, dass die alte Kontoverbindung gekündigt wird, da das betreffende Kontoprodukt nicht mehr angeboten wird. Auf diese Weise entsorgte beispielsweise die BAWAG im Jahr 2016 etliche Altverträge, darunter auch zahlreiche Gratiskonten. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten wenden sich derzeit verstärkt an die Help-Konsumentenredaktion, mit der Frage, ob eine solche Vertragsauflösung eigentlich rechtlich zulässig ist.

Help-Jurist Sebastian Schumacher zu diesem Thema: „Die Bank ist zu einer Kontoauflösung durchaus berechtigt, sofern sie die jeweiligen Kündigungsfristen und Kündigungstermine einhält.“ Kontoverträge werden in der Regel unbefristet abgeschlossen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass man auf ewige Zeiten an einen Vertrag gebunden ist. Entsprechende Kündigungsklauseln regeln den Vertragsausstieg, im Zuge einer – wie es juristisch heißt – „ordentlichen Kündigung“.