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Wer zahlt Malerarbeiten nach Wasserschaden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer zahlt Malerarbeiten nach Wasserschaden?
  2. Wer zahlt die Renovierung nach Wasserschaden?
  3. Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?
  4. Wer beauftragt nach Wasserschaden den Handwerker?
  5. Wer putzt nach Wasserschaden?
  6. Welche Rechte habe ich bei einem Wasserschaden?
  7. Wer kümmert sich um ersatzwohnung bei Wasserschaden?
  8. Wann zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht?
  9. Welche Rechte hat ein Mieter bei einem Wasserschaden?
  10. Wer zahlt Trocknungsgeräte?
  11. Was übernimmt die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?
  12. Ist der Vermieter verpflichtet eine Ersatzwohnung zu stellen?
  13. Welche Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung nicht?
  14. Wie lange hat der Vermieter Zeit um nach einem Wasserschaden zu renovieren?
  15. Wann muss Mieter Wasserschaden zahlen?

Wer zahlt Malerarbeiten nach Wasserschaden?

Hallo, ich habe eine Frage zu einem Wasserschaden. Ich habe eine Doppelhaushälfte und im Februar bemerkten wir, dass im Wohnzimmer die Tapete "dunkel" wurde. Als sich der Fleck vergrößerte, rief ich unsere Vermieterin an. Diese schaute sich den Schaden an und meinte, man müsse zunächst einmal schauen, woher das käme und ob nicht vielleicht in der anderen Doppelhaushälfte auch was wäre. Da meine Nachbarn über den gesamten Winter nicht zu Hause waren (Nov-Apr), bat ich eine andere Nachbarin, die einen Schlüssel hatten, ob man hier nicht mal schauen könnte. Es traf uns der Schlag. Im Durchgangsbereich zwischen Wohnzimmer zur Küche war oben sowohl an der Seitenwand als auch an der Decke Schimmel. Das zog sich weiter in die Wand, die zu unsere Doppelhaushälfte führte. Alles nass, feucht und schimmelig. Ein sehr großes Ausmaß. Wir riefen sofort die Tochter des Nachbarn an und diese hat nach einigem hin und her eine Firma beauftragt, die zunächst provisorisch die Terrasse (die ist im 1. Stock auf einen Anbau aufgesetzt), die "Verursacher" des Schadens ist, abgedichtet. Nach Urlaubsrückkehr unserer Nachbarn wurde diese dann richtig abgedichtet. Wir wurden gebeten, mit der Schadensbeseitigung in unserer Doppelhaushälfte noch zu warten, bis sichergestellt ist, dass die Wand trocken ist. Mittlerweile war ein Fleck auch in der Küche zu sehen. Nunmehr kam ein Maler und meinte, es lange aus, wenn man auf den "Wasserfleck" an der Tapete einen Sperrgrund aufbringen würde. Würde der Farbunterschied zur Tapete uns stören, würde er nacharbeiten. Unsere Vermieterin hat sich mit einem Architekten in Verbindung gesetzt. Dieser sagte, es müsse die Tapete an den Stellen aufgemacht werden, wo die Flecke sind. Es müsste sichergestellt sein, dass kein Pilz oder Schimmel drunter sitzt.

Meine Frage: Was ist hier rechtens? Habe ich Anspruch darauf, dass die Tapete runter muss um zu sehen, was und ob was dahinter ist (Schimmel, Feuchtigkeit, Pilze)?

Wer zahlt die Renovierung nach Wasserschaden?

Es ist daher gleichgültig, ob Mieter nach dem Mietvertrag zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht.

Die Beseitigung von Schäden ist immer die Aufgabe des Vermieters, gleichgültig wer den Schaden verursacht hat, was die Schadensursache ist.Mängel in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter  

Dies ist auch der Fall wenn die Rückgabe der Wohnung ansteht:Rückgabe der Mietwohnung - Beseitigung, Reparatur eines Schadens  

Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?

Eben noch die Waschmaschine angestellt – und plötzlich steht die ganze Küche unter Wasser. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Du musst nun versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten:

  • Bei Leitungswasserschäden sofort den Hauptwasserhahn für die versicherten Räume oder das Gebäude schließen. Ohne eigenen Zugang zum Hauptwasserhahn informierst Du bitte die Hausverwaltung.
  • Zugefrorene Rohre, Heizungsanlagen usw. nur durch einen Fachmann auftauen lassen. Sollte der Rohrbruch nicht sofort geortet werden können, bitte unbedingt weitere Maßnahmen mit der Versicherung absprechen.
  • Wenn nötig, Wasser abpumpen bzw. abschöpfen; bei starker Überschwemmung die Feuerwehr zum Abpumpen rufen.
  • Soweit möglich, Möbel aus den wassergeschädigten Räumen entfernen oder alternativ mit Klötzen unterlegen. Holzflächen umgehend mit Tüchern trocknen.
  • Falls das Wasser aus der Decke läuft, Holzböden und Möbel mit Folie abdecken oder Möbel aus diesen Räumen entfernen.
  • Insbesondere Metallgegenstände vom Boden bzw. vom Mobiliar entfernen, da Rostgefahr.
  • Teppiche zum Trocknen entfernen. Nicht aufhängen oder zusammenrollen, da die Farben verlaufen! Können die Teppiche aufgrund der Größe nicht entfernt werden, musst Du eine Folie darunter legen, um die Verfärbung des Bodens zu vermeiden.
  • Fußbodenheizung unter Teppichböden abstellen, da ansonsten der Bodenbelag geschädigt wird.
  • Elektrische Anlagen nicht auf Funktionsfähigkeit prüfen. Anlagen abschalten oder ausgeschaltet lassen und die Stromzufuhr unterbrechen.
  • Um die hohe Luftfeuchtigkeit aus den Räumen zu bekommen, solltest Du die Fenster öffnen und die Heizung höher drehen.

Bei einer Schadenhöhe von mehr als 1.000 Euro erfolgt meistens eine Besichtigung durch einen Schadenregulierer. Daher musst Du den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Sofern nichts anderes mit der Versicherung vereinbart wurde, bewahrst Du bitte die beschädigten und die schadenverursachenden Teile auf.

Dann melde Deinen Hausratschaden einfach online. Wir setzen uns umgehend telefonisch mit Dir in Verbindung und besprechen die nächsten Schritte.

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie an anderen beweglichen Dingen in Deiner Wohnung entstehen. Doch nicht alle denkbaren Umstände und Risiken sind abgedeckt. Die Wasserschäden müssen in einem direkten Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen:

  • Rohre für Trink- und Abwasser
  • Leitungssystem in Haus und Wohnung
  • Angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine etc.
  • Warmwasser- und Dampfheizungsanlage
  • Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
  • Berieselungs- und Sprinkleranlagen

Ein Wasserschaden ist durch die Hausratversicherung versichert, wenn er durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstand. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Der eigentliche Versicherungsfall ist aber nicht das Austreten an sich, sondern die Einwirkungen des Wassers auf den Hausrat am Schadenort. Der Versicherungsschutz erstreckt sich also auch auf solche Fälle, bei denen Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und einen Wasserschaden am Hausrat bewirkt.

Wer beauftragt nach Wasserschaden den Handwerker?

Nicht immer darf die Versicherung vorschreiben, welches Unternehmen Trocknungsarbeiten durchführt.

Bei einem Wasserschaden, für den eine Versicherung den Schaden zu zahlen hat, muss der versicherte Geschädigte grundsätzlich nicht ein von dem Versicherungsunternehmen ausgewähltes Unternehmen beauftragen, sondern darf die Schadensbeseitigung auch einem Unternehmen seiner Wahl überlassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsvertrag nichts Gegenteiliges vorsieht.

Wer putzt nach Wasserschaden?

Möglichkeiten des Mieters, wenn der Vermieter trotz Mietminderung den Mangel an der Wohnung dennoch nicht behebt. www.jena-rechtsberatung.de

Hallo,

Welche Rechte habe ich bei einem Wasserschaden?

Im Bauwesen werden die Begriffe Sanierung und Modernisierung oft synonym verwendet, obwohl sie sich in ihrer Bedeutung unterscheiden. Eine Sanierung bezieht sich auf eine umfassende Maßnahme zur Beseitigung von Mängeln und Schäden an einer Immobilie, während eine Modernisierung darauf abzielt, die Immobilie auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und ihre Energieeffizienz zu verbessern.

Eine Sanierung kann notwendig sein, um eine Immobilie in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, während eine Modernisierung darauf abzielt, den Wohnkomfort und die Energieeffizienz der Immobilie zu verbessern. Eine Modernisierung kann Teil einer Sanierung sein, wenn sie im Rahmen einer umfassenden Sanierung durchgeführt wird

Auf unserem Buchungsportal finden Sie zahlreiche möblierte Wohnungen, die als Ersatzwohnung in Betracht gezogen werden können. Geben Sie in der Eingabemaske einfach den voraussichtlichen Buchungszeitraum und die Anzahl der Personen ein.

Das Portal schlägt Ihnen einige Ersatzwohnungen vor, unter denen Sie auswählen können. Wenn eine Wohnung für Sie in Betracht kommt, können Sie uns über den Button "Buchungsanfrage" Ihre Anfrage zusenden. Der entsprechende Vermieter wird sofort darüber informiert und kann die Anfrage zeitnah bearbeiten.

Wer kümmert sich um ersatzwohnung bei Wasserschaden?

Im Bauwesen werden die Begriffe Sanierung und Modernisierung oft synonym verwendet, obwohl sie sich in ihrer Bedeutung unterscheiden. Eine Sanierung bezieht sich auf eine umfassende Maßnahme zur Beseitigung von Mängeln und Schäden an einer Immobilie, während eine Modernisierung darauf abzielt, die Immobilie auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und ihre Energieeffizienz zu verbessern.

Eine Sanierung kann notwendig sein, um eine Immobilie in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, während eine Modernisierung darauf abzielt, den Wohnkomfort und die Energieeffizienz der Immobilie zu verbessern. Eine Modernisierung kann Teil einer Sanierung sein, wenn sie im Rahmen einer umfassenden Sanierung durchgeführt wird

Auf unserem Buchungsportal finden Sie zahlreiche möblierte Wohnungen, die als Ersatzwohnung in Betracht gezogen werden können. Geben Sie in der Eingabemaske einfach den voraussichtlichen Buchungszeitraum und die Anzahl der Personen ein.

Das Portal schlägt Ihnen einige Ersatzwohnungen vor, unter denen Sie auswählen können. Wenn eine Wohnung für Sie in Betracht kommt, können Sie uns über den Button "Buchungsanfrage" Ihre Anfrage zusenden. Der entsprechende Vermieter wird sofort darüber informiert und kann die Anfrage zeitnah bearbeiten.

Wann zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht?

Ist erst mal viel Wasser im Haus, sitzt der Schock meist tief. Noch tiefer sitzt der Schock dann, wenn die Versicherung nach einem Wasserschaden nicht zahlt. Wann Versicherungen zahlen müssen, sehen Versicherungsnehmer naturgemäß häufig anders als Versicherungen. Weiter unten erhalten Sie eine kleine Einführung in den Bereich Wasserschaden.

Kanzlei für Versicherungsrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht sind wir seit über 20 Jahren damit beschäftigt, ersatzpflichtige Wasserschäden für unsere Mandanten gegenüber Versicherern durchzusetzen. Unsere 6 Fachanwälte im Versicherungsrecht, ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig und niemals für Versicherer, kennen alle Tricks der Versicherer und wissen, wie man darauf reagiert.

Wenn Sie aber einen konkreten Wasserschaden-Fall erlitten haben, dann können Sie uns Ihren Fall gerne zur kostenfreien Ersteinschätzung schildern. Unser Team von 8 Fachanwälten für Versicherungsrecht/über 35 Anwälte insgesamt (bundesweit) freut sich über Ihre Anfrage.

  • Nicht versichert
  • Falsche Sache versichert
  • Falsches Risiko versichert
  • Bevor eine Versicherung die Kosten für einen Wasserschaden übernimmt, prüft sie, ob das Risiko überhaupt versichert ist. Und die Versicherung prüft, ob versicherte Gegenstände beschädigt oder zerstört worden sind.

    Welche Rechte hat ein Mieter bei einem Wasserschaden?

    Die Trockenlegung einer Wohnung oder eines Hauses nach einem Wasserschaden kann schnell mehrere Wochen lang dauern. Wie lang die Trocknungszeit dann tatsächlich ist, hängt allerdings von unterschiedlichen Faktoren ab – einerseits vom Ausmaß des Wasserschadens, andererseits auch davon, wie viele Räume betroffen sind oder wie groß die Gesamtfläche ist, welche getrocknet werden muss. Auch spielt es eine Rolle, ob die Dämmung feucht geworden ist, ob es eine Fußbodenheizung gibt oder ob die Geschossdecke aus Holz besteht – hier sind dann unter Umständen sogar weitergehende Sanierungsarbeiten erforderlich (vgl. Wasserschadensanierung).

    Eine nicht fachgerecht durchgeführte Trocknung eines Hauses kann durchaus auch Folgeschäden nach sich ziehen, welche nicht unbedingt auf den ersten Blick für die Bewohner erkennbar sein müssen. Mit der Zeit können sich Schimmel, Hausschwamm oder andere Mängel zeigen. Diese Konsequenzen sind unter anderem durch eine zu kurze Trocknungszeit bedingt – oder aber, es wurden schlichtweg die falschen Trocknungsgeräte verwendet, die noch Restfeuchtigkeit im Haus zurückgelassen haben. Weil man als Laie schnell viele Fehler machen kann, ist es umso wichtiger, sich an einen Fachbetrieb (Trocknungsfirma) zu wenden, der sich auf das Thema Bautrocknung spezialisiert hat und über entsprechende Erfahrung verfügt.

    Für gewöhnlich werden Wände und Decken in Folge eines Wasserschadens mit der Hilfe von Adsorptions- oder Kondensationstrocknern getrocknet (s.a. Bautrockner Verleih: Adsorptionstrockner mieten). Damit der Bautrockner (siehe Bautrocknungsgerät) so effizient wie möglich arbeiten kann, ist es unter Umständen hilfreich, Folienzelte an den Decken und Wänden, die feucht geworden sind, zu installieren. Sofern die Fassadenwände sehr dick sind oder es sich um sehr alte Kellerwände handelt, sind auch Mikrowellen- bzw. Infrarotbautrockner eine Möglichkeit (vgl. Kellertrockenlegung / Kellertrocknung). Sie können Wände mit bis zu einer Dicke von 1 m durchtrocknen. Falls Trockenbauwände mit Hohlbereichen oder auch Konstruktionen mit Holzdächern getrocknet werden müssen, so empfehlen sich dieselben Methoden wie bei einer Unter-Estrich-Trocknung. Beim Boden hängt die richtige Methode davon ab, welche Materialien sich hier befinden und ob es eine Fußbodenheizung gibt.

    Wer zahlt Trocknungsgeräte?

    Die Trockenlegung einer Wohnung oder eines Hauses nach einem Wasserschaden kann schnell mehrere Wochen lang dauern. Wie lang die Trocknungszeit dann tatsächlich ist, hängt allerdings von unterschiedlichen Faktoren ab – einerseits vom Ausmaß des Wasserschadens, andererseits auch davon, wie viele Räume betroffen sind oder wie groß die Gesamtfläche ist, welche getrocknet werden muss. Auch spielt es eine Rolle, ob die Dämmung feucht geworden ist, ob es eine Fußbodenheizung gibt oder ob die Geschossdecke aus Holz besteht – hier sind dann unter Umständen sogar weitergehende Sanierungsarbeiten erforderlich (vgl. Wasserschadensanierung).

    Eine nicht fachgerecht durchgeführte Trocknung eines Hauses kann durchaus auch Folgeschäden nach sich ziehen, welche nicht unbedingt auf den ersten Blick für die Bewohner erkennbar sein müssen. Mit der Zeit können sich Schimmel, Hausschwamm oder andere Mängel zeigen. Diese Konsequenzen sind unter anderem durch eine zu kurze Trocknungszeit bedingt – oder aber, es wurden schlichtweg die falschen Trocknungsgeräte verwendet, die noch Restfeuchtigkeit im Haus zurückgelassen haben. Weil man als Laie schnell viele Fehler machen kann, ist es umso wichtiger, sich an einen Fachbetrieb (Trocknungsfirma) zu wenden, der sich auf das Thema Bautrocknung spezialisiert hat und über entsprechende Erfahrung verfügt.

    Für gewöhnlich werden Wände und Decken in Folge eines Wasserschadens mit der Hilfe von Adsorptions- oder Kondensationstrocknern getrocknet (s.a. Bautrockner Verleih: Adsorptionstrockner mieten). Damit der Bautrockner (siehe Bautrocknungsgerät) so effizient wie möglich arbeiten kann, ist es unter Umständen hilfreich, Folienzelte an den Decken und Wänden, die feucht geworden sind, zu installieren. Sofern die Fassadenwände sehr dick sind oder es sich um sehr alte Kellerwände handelt, sind auch Mikrowellen- bzw. Infrarotbautrockner eine Möglichkeit (vgl. Kellertrockenlegung / Kellertrocknung). Sie können Wände mit bis zu einer Dicke von 1 m durchtrocknen. Falls Trockenbauwände mit Hohlbereichen oder auch Konstruktionen mit Holzdächern getrocknet werden müssen, so empfehlen sich dieselben Methoden wie bei einer Unter-Estrich-Trocknung. Beim Boden hängt die richtige Methode davon ab, welche Materialien sich hier befinden und ob es eine Fußbodenheizung gibt.

    Was übernimmt die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?

    Wasser. Wenn es läuft und läuft, wirds schnell teuer. © Getty Images

    Über 3 000 Leitungs­wasser­schäden gibt es pro Tag, jede Minute zwei. Welche Versicherung zahlt? Wir schildern typische Fälle, sagen, welche wann zuständig ist.

  • Das Wichtigste zuerst
  • Ist der Vermieter verpflichtet eine Ersatzwohnung zu stellen?

    Eine strittige Frage, die das Landgericht Berlin im Zusammenhang mit einer Modernisierung bejaht hat. Demnach lässt sich dem Begriff der „Duldung” nach § 555 d Abs. 1 BGB keine Verpflichtung oder auch nur Obliegenheit des Mieters entnehmen, das Modernisierungsvorhaben des Vermieters dadurch aktiv zu unterstützen, dass er seinen Ersatzwohnbedarf selbst deckt. Dem Wortsinn nach erfasse der Begriff der Duldung ein passives Verhalten, während die Suche nach Ersatzwohnraum eine erhebliche, zudem äußerst kurzfristige Aktivität erfordere (Landgericht Berlin vom 17. Februar 2016 – 65 S 301/15). Bei Instandsetzungen dürfte der Mieter dagegen in der Regel verpflichtet sein, sich selbst ein Ersatzquartier zu suchen. 

    Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für eine zeitweilige Ersatzunterkunft so gering wie möglich zu halten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Ein Appartement mit Kochmöglichkeit ist zu bevorzugen, da sonst unangemessen hohe Kosten fürs Essengehen anfallen können. Schlägt der Mieter das Angebot des Vermieters auf eine zumutbare Ersatzwohnung aus dessen Bestand aus, kann er keine Kostenerstattung für aufgewandte Kosten für das Ersatzquartier fordern. Allerdings: Je länger die eigene Wohnung unbenutzbar ist, desto weniger wird der Mieter sich mit einer vom Standard erheblich abweichenden Ersatzunterkunft zufrieden geben müssen. 

    Welche Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

    Die Renovierung nach einem Wasserschaden sollten Sie erfahrenen Experten überlassen – nur dann können Sie sicher sein, dass am Ende alles nicht nur wieder wie neu, sondern oft sogar schöner aussieht. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung bei allen Malerarbeiten und Fußbodenverlegearbeiten nach einem Wasserschaden.

    Auch wenn es vielleicht nur ein kleiner Trost für Sie ist, wenn Sie gerade nach einer Überschwemmung Ihrer Wohnung darüber nachdenken, wie nach diesem Wasserschaden eine Sanierung aussehen soll – Sie sind kein ausgesuchtes Opfer eines seltenen Schicksals. Mehr als eine Million Wasserschäden werden den Gebäudeversicherungen jährlich angezeigt. Rein statistisch entsteht also alle 30 Sekunden irgendwo in Wohnräumen ein Leck und es gilt, einen Wasserschaden zu beseitigen.

    Bei jedem Wasserschaden hängt sehr viel von einer schnellen und richtigen Reaktion ab. Schadensbegrenzung ist die beste Methode, um einen Wasserschaden schnell zu beseitigen. Allgemeingültige Regeln dabei sind: Hauptwasserhahn zudrehen (Merken Sie sich: Links steht für Los, zum Zusperren also im Uhrzeigersinn drehen) und Strom ausschalten. Stehendem Wasser mit Eimern und Aufwischtüchern zu Leibe rücken, eventuell die Feuerwehr verständigen.

    Bringen Sie – noch während Sie versuchen, den Wasserschaden zu beseitigen, – gleichzeitig nach Möglichkeit elektrische Geräte, wertvolle Bücher und Papiere in Sicherheit.

    Um einen reibungslosen Ablauf der späteren Wasserschadensanierung zu gewährleisten, melden Sie den Schaden sofort der Versicherung und/oder dem Vermieter/Eigentümer. Denken Sie bei aller Verzweiflung und Ihrem zunehmenden Entsetzen trotzdem daran, möglichst oft auf den Auslöser der Handykamera zu drücken, um den Schaden zu dokumentieren. Können Sie schnell Freunde erreichen, die dabei helfen, den Wasserschaden zu beseitigen, geben Sie diese als Zeugen an.

    Versicherung oder Eigentümer/Vermieter werden nun ziemlich sicher schnell einen Gutachter schicken, denn schließlich ist es auch in Ihrem Interesse schnell den Wasserschaden zu sanieren, um die Folgeschäden gering zu halten. Ist die Ursache des Schadens gefunden und das Wasser erst mal weg, muss ein Plan zur Wasserschadensanierung aufgestellt werden. In aller Regel beauftragen Versicherung oder Eigentümer/Vermieter nun eine Spezialfirma, die als ersten Schritt der Wasserschaden-Sanierung die Trocknung von Wänden, Boden und Decke in Angriff nimmt. Jede Art von Renovierung nach einem Wasserschaden kann erst beginnen, wenn die gesamte Wohnung wieder trockengelegt ist.

    Wie lange hat der Vermieter Zeit um nach einem Wasserschaden zu renovieren?

    Die Renovierung nach einem Wasserschaden sollten Sie erfahrenen Experten überlassen – nur dann können Sie sicher sein, dass am Ende alles nicht nur wieder wie neu, sondern oft sogar schöner aussieht. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung bei allen Malerarbeiten und Fußbodenverlegearbeiten nach einem Wasserschaden.

    Auch wenn es vielleicht nur ein kleiner Trost für Sie ist, wenn Sie gerade nach einer Überschwemmung Ihrer Wohnung darüber nachdenken, wie nach diesem Wasserschaden eine Sanierung aussehen soll – Sie sind kein ausgesuchtes Opfer eines seltenen Schicksals. Mehr als eine Million Wasserschäden werden den Gebäudeversicherungen jährlich angezeigt. Rein statistisch entsteht also alle 30 Sekunden irgendwo in Wohnräumen ein Leck und es gilt, einen Wasserschaden zu beseitigen.

    Bei jedem Wasserschaden hängt sehr viel von einer schnellen und richtigen Reaktion ab. Schadensbegrenzung ist die beste Methode, um einen Wasserschaden schnell zu beseitigen. Allgemeingültige Regeln dabei sind: Hauptwasserhahn zudrehen (Merken Sie sich: Links steht für Los, zum Zusperren also im Uhrzeigersinn drehen) und Strom ausschalten. Stehendem Wasser mit Eimern und Aufwischtüchern zu Leibe rücken, eventuell die Feuerwehr verständigen.

    Bringen Sie – noch während Sie versuchen, den Wasserschaden zu beseitigen, – gleichzeitig nach Möglichkeit elektrische Geräte, wertvolle Bücher und Papiere in Sicherheit.

    Um einen reibungslosen Ablauf der späteren Wasserschadensanierung zu gewährleisten, melden Sie den Schaden sofort der Versicherung und/oder dem Vermieter/Eigentümer. Denken Sie bei aller Verzweiflung und Ihrem zunehmenden Entsetzen trotzdem daran, möglichst oft auf den Auslöser der Handykamera zu drücken, um den Schaden zu dokumentieren. Können Sie schnell Freunde erreichen, die dabei helfen, den Wasserschaden zu beseitigen, geben Sie diese als Zeugen an.

    Versicherung oder Eigentümer/Vermieter werden nun ziemlich sicher schnell einen Gutachter schicken, denn schließlich ist es auch in Ihrem Interesse schnell den Wasserschaden zu sanieren, um die Folgeschäden gering zu halten. Ist die Ursache des Schadens gefunden und das Wasser erst mal weg, muss ein Plan zur Wasserschadensanierung aufgestellt werden. In aller Regel beauftragen Versicherung oder Eigentümer/Vermieter nun eine Spezialfirma, die als ersten Schritt der Wasserschaden-Sanierung die Trocknung von Wänden, Boden und Decke in Angriff nimmt. Jede Art von Renovierung nach einem Wasserschaden kann erst beginnen, wenn die gesamte Wohnung wieder trockengelegt ist.

    Wann muss Mieter Wasserschaden zahlen?

    Wenn ein Wasserschaden durch einen Mieter verursacht wird, stellen sich Eigentümer, der Verursacher selbst, aber auch andere Mieter meist zuerst die Frage: Wer zahlt und wer kommt für die Reparaturen auf?

    Hier besteht grundsätzlich das Verschuldensprinzip, das heißt derjenige, der Schäden verursacht, haftet prinzipiell und muss für die Schadensbehebung und ggf. Schadensersatz einstehen. Hier kommen jedoch verschiedene Versicherungen auf, die in unterschiedlichen Fällen für unterschiedliche Leistungsteile zuständig sind. Dabei geht es primär um drei Versicherungen bzw. Versicherungsarten, nämlich die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Mehr dazu später im Artikel.

    Kommt es zu einem Wasserschaden in der (selbst) bewohnten Wohnung oder am eigenen Inventar, ist es wichtig, dass der Mieter eine Hausratversicherung besitzt. Diese kann ihm im besten Fall die eigenen Schäden umfangreich ersetzen. Hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung (davon ist in aller Regel auszugehen), dann lässt sich ein Teil des Schadens häufig auch über diese abwickeln; konkret was die Schäden am Gebäude angeht.

    Gesetzter Fall: Ein Mieter verursacht einen Wasserschaden bei anderem/weiteren Mieter und es kommt deshalb bei dem unteren Mieter zu einem weiteren Schaden, kann der Vermieter diesen über die Gebäudeversicherung abwickeln – ganz egal, ob er Schadensersatz vom Verursacher verlangt oder nicht. Weiterhin kann der Geschädigte auf eine Mietminderung bestehen – hier greift das sogenannte mietrechtliche Gewährleistungsrecht.

    Doch Vorsicht: Ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines Schadens am Hausrat des zweiten (unteren) Mieters lässt sich gegenüber dem Vermieter nicht geltend machen – es sei denn, er trägt eine Mitschuld aus Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz am Schaden (vgl. auch: Grobe Fahrlässigkeit, Gebäudeversicherung Beispiele). Ein Schadensersatzanspruch lässt sich allerdings gegenüber dem ersten Mieter, welcher den Schaden fahrlässig verursacht hat, geltend machen. Unter Umständen kann der zweite (untere) Mieter als Schadenersatz von der Privathaftpflicht des ersten (oberen) Mieters bekommen. Hat dieser jedoch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, stellt sich die Frage, ob er privat selbst (aus Erspartem) für den Schaden bzw. Schadenersatz seines Untermieters aufkommen kann und aufkommt.

    Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, dass die Hausratversicherung des unteren Mieters ihm seinen Schaden ersetzt. Dann wiederum kann es sein, dass die Hausrat-Versicherung des unteren Mieters den Obermieter in Regress nimmt, d.h. sich von diesem das Geld / den Schadenersatz zurückholt. – Man sieht: es liegt eine vielschichtige, komplexe Sachlage vor, wenn wie hier gleich drei Parteien vom Schaden betroffen sind.