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Wie beantrage ich den Kindergeld Bonus?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie beantrage ich den Kindergeld Bonus?
  2. Wer hat Anspruch auf Freizeitbonus?
  3. Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus?
  4. Wer hat Anspruch auf den familienbonus?
  5. Wer bekommt den Bonus von 150 €?
  6. Welche staatliche Unterstützung steht mir zu?
  7. Wer bekommt 250 € Kindergeld?
  8. Wer bekommt 250 € Kinderzuschlag?
  9. Wer bekommt 20 Euro pro Kind?
  10. Wird es 2023 einen Kinderbonus geben?
  11. Wann bekommt man familienbonus?
  12. Warum bekomme ich keinen Familienbonus?
  13. Wann gibt es die 300 € extra?
  14. Wann kommt der 200 € Bonus?
  15. Welche Zuschüsse gibt es 2023?

Wie beantrage ich den Kindergeld Bonus?

Kindergeld

Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, ist das Kindergeld erhöht worden. Familien erhalten seit 1. Januar 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro.

Wer hat Anspruch auf Freizeitbonus?

Der Bundestag hat am 11. Juni weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Programms „Aufholen nach Corona“, wie auch 24hamburg.de* berichtet. Anspruch haben aber nur solche Familien, die als einkommensschwach gelten und entsprechende Leistungen erhalten.

Konkret bekommen laut der Familienkasse der Agentur für Arbeit den Kinderbonus Familien, die für ihre Kinder Folgendes beziehen:

  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung (Hartz IV)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz 

Pro Kind wird es für diese Familien eine einmalige Zahlung von 100 Euro geben. Der Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. 

Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus erfolgt laut Angaben der Bundesregierung ab August. Wichtig zu wissen: Ein gesonderter Antrag muss dafür in der Regel nicht gestellt werden. Vielmehr erhalten die meisten berechtigten Familien den Bonus automatisch.

Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus?

Familien mit geringem Einkommen bekommen ab August eine Extra-Zahlung von 100 Euro pro Kind vom Staat. Die Rede ist vom sogenannten Kinderfreizeitbonus – eine „zusätzliche Unterstützung in der Corona-Pandemie für bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen“, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite informiert. Der Kinderfreizeitbonus sei Teil des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und wurde als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien vom Bundestag beschlossen*. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro werde nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, schilderte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich des Bundestagsbeschlusses am 11. Juni. Ausgezahlt werden sollten die 100 Euro demnach laut Familienministerium ab August. Die meisten Familien müssten dafür keinen gesonderten Antrag stellen, wie dpa schrieb. Wen das betrifft und wer hingegen einen „formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus“ stellen muss, erklärt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite.

Wer hat Anspruch auf den familienbonus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Steuererklärung, der die Steuern unmittelbar reduziert. In voller Höhe wirkt der Familienbonus allerdings nur, wenn auch die Lohnsteuer entsprechend hoch ist. Voll ausgeschöpft werden kann dieser bei einem Kind ab einem monatlichen Bruttogehalt im Jahr 2020 und 2021 von rund 1.970 Euro. Rund 80 Prozent der Familien schöpfen den Familienbonus komplett aus.

Der Antrag für den Bonus kann sobald das Kind auf der Welt ist auf zwei Wegen gestellt werden:

  • Der Familienbonus Plus kann beim österreichischen Dienstgeber mittels Formulars E30 gestellt werden. Der Familienbonus Plus reduziert dann bereits monatlich den Lohnsteuerabzug beim Dienstgeber.
  • Oder man holt sich das Geld im Nachhinein über die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr. Dazu ist es nötig, das Formular L1k auszufüllen und gemeinsam mit der Arbeitnehmerveranlagung einzureichen.
  • Wer bekommt den Bonus von 150 €?

    Die ersten Energiekostengutscheine werden ab Ende April 2022 verschickt. Bis Ende Mai 2022 soll der Versand an alle Hauptwohnsitze abgeschlossen sein.

    Den Energiegutschein können Sie online oder postalisch einlösen.

    Online können Sie den Gutschein unter www.energiekostenausgleich.gv.at einlösen. Dort müssen Sie Ihre Gutscheinnummer und Prüfzahl eingeben (befindet sich auf Ihrem Gutschein) und anschließend ein Formular mit Ihren Personendaten ausfüllen.

    Möchten Sie den ausgefüllten Gutschein per Post retournieren? Dann verwenden Sie hierfür das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert.

    Der Energiekostenausgleich ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Sie dürfen den Gutschein einlösen, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen:

    Einkommensgrenze Als Einpersonenhaushalt dürfen Sie im Monat nicht mehr als 5.670 Euro brutto verdienen. Bei einem Mehrpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 11.340 brutto im Monat.

    Stromlieferant Sie müssen einen Vertrag mit einem Stromlieferanten haben und der Vertrag muss auf Ihren Namen laufen. Gut zu wissen: Der Energiegutschein kann nur auf die Stromrechnung eingelöst werden - nicht für Gas oder Fernwärme.

    Welche staatliche Unterstützung steht mir zu?

    Sie können folgende Leistungen beantragen:

    • Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle - und gegebenenfalls Kinderzuschlag -

    Wer bekommt 250 € Kindergeld?

    Kindergeld

    Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, ist das Kindergeld erhöht worden. Familien erhalten seit 1. Januar 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro.

    Wer bekommt 250 € Kinderzuschlag?

    Kindergeld

    Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, ist das Kindergeld erhöht worden. Familien erhalten seit 1. Januar 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro.

    Wer bekommt 20 Euro pro Kind?

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, welche von Armut betroffen sind, sollen den Sofortzuschlag erhalten. Darunter zählen Personen, die folgende Leistungen erhalten:

    • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
    • oder Kinderzuschlag

    Wird es 2023 einen Kinderbonus geben?

    Seit Januar 2023 steigt das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt nun keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird. Personen, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten die höhere Auszahlung automatisch durch die Familienkasse.

    Die genauen monatlichen Überweisungstermine 2023 finden Sie auf der Seite: Auszahlungstermine 2023. Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Seite: Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer

    Wann bekommt man familienbonus?

    • Familienbonus Plus
      • Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbonus Plus
      • Beantragung des Familienbonus Plus

      • Aufteilung des Familienbonus Plus unter (Ehe)Partnerinnen/(Ehe)Partnern

      • Beantragung des Familienbonus Plus in besonderen Fällen (Beilage L 1k-bF)

      • 90 Prozent/10 Prozent Aufteilung des Familienbonus Plus bei getrennt Lebenden

      • Beantragung des Familienbonus Plus beim Arbeitgeber

    • Kindermehrbetrag

    • Weiterführende Informationen

    Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt reduziert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Der Familienbonus Plus ersetzt ab dem Jahr 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten.

    Der Familienbonus Plus unterliegt einer monatlichen Betrachtungsweise. Antragsberechtigte können daher den Familienbonus Plus ab dem Monat, in dem das Kind auf die Welt kommt, beantragen.

    • Der Familienbonus Plus beträgt von Jänner 2019 bis Dezember 2021 125 Euro monatlich und ab Jänner 2022 166,68 Euro monatlich (2019-2021: 1.500 Euro jährlich, ab 2022: 2.000 Euro jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag.
    • Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht von Jänner 2019 bis Dezember 2021 ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 41,68 Euro monatlich und ab Jänner 2022 54,18 Euro (2019-2021: 500 Euro jährlich, ab 2022: 650 Euro jährlich) zu, wenn für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird.

    Wenn Sie eine ArbeitnehmerInnenveranlagung abgeben, ist der Familienbonus Plus – auch wenn Sie ihn bereits beim Arbeitgeber beantragt haben – nochmals zu beantragen, da es sonst zu einer ungewollten Nachzahlung kommen kann. Sie können in der ArbeitnehmerInnenveranlagung auch eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragen.

    Die Beilage L 1k ist zu verwenden, wenn sich Ihre familiären Verhältnisse während des Jahres nicht geändert haben (z.B. Eltern sind das ganze Jahr 2022 verheiratet, Eltern leben das ganze Jahr 2022 in einer Lebensgemeinschaft, Eltern leben das ganze Jahr 2022 getrennt und die Unterhaltsverpflichtung wurde zur Gänze erfüllt). In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie Ihren aktuellen Personenstand (mit Datum) am Formular L 1 oder E 1 angeben.

    Warum bekomme ich keinen Familienbonus?

    Alleinerziehende oder Alleinverdienende, die aufgrund ihres geringes Einkommens zu wenig oder keine Lohnteuer bzw. Einkommensteuer entrichten - also somit keinen Anspruch auf den Familienbonus haben - erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind jährlich als Negativsteuer. Bei der Veranlagung (Steuerausgleich) für das Jahr 2022 - also konkret ab Januar 2023 - steigt der Kindermehrbetrag auf 550 Euro pro Kind an.

    Alle Informationen zum Kindermehrbetrag findet man auf Finanz.at.

    Das Formular E30 für den Familienbonus Plus ist beim Finanzamt direkt oder online als PDF verfügbar. Dieses Formular muss als Antrag ausgefüllt und eingereicht werden, um die Bonuszahlung beziehungsweise die steuerliche Berücksichtigung und Entlastung zu erhalten.

    Wann gibt es die 300 € extra?

    Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Beschäftigte mit hohem Steuersatz bekommen damit von den 300 Euro weniger raus als Erwerbstätige mit geringerem Einkommen. Ohne Abzüge kommt die Sonderzahlung denen zugute, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. 2022 sind das 10.347 Euro.

    Ein Alleinstehender in Steuerklasse 1 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro – und damit dem Spitzensteuersatz unterliegend – kann sich nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds über ein Plus von 181,80 Euro auf dem Lohnzettel freuen, ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind in Steuerklasse 4 mit desselbem Verdienst über 184,34 Euro.

    Wann kommt der 200 € Bonus?

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    Welche Zuschüsse gibt es 2023?

    Stand: 03.01.2023, 09:43 Uhr

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    Das Bürgergeld löst Hartz IV ab, die Renten steigen und einige Steuern sinken. Ein Überblick zu den neuen Gesetzen in 2023.

    2023 bleiben mehr Zinsen von der Steuer befreit. Statt bisher bis zu 801 Euro gilt dann ein Sparerfreibetrag von 1000 Euro für Singles. Bei Paaren erhöht er sich von 1602 Euro auf runde 2000 Euro. Erhöht werden auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der Ausbildungsfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der steuerfreie Grundfreibetrag erhöht sich um 285 Euro auf 10 632 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag.

    Die Pauschale für das Homeoffice wird ebenso erhöht. Maximal 210 Tage können Arbeitnehmer:innen dafür sechs Euro am Tag für die Arbeit zu Hause steuerlich geltend machen. Das entspricht einem Maximalbetrag von 1260 Euro im Jahr. Diesen Betrag räumen die Finanzämter auch pauschal jenen Erwerbstätigen ein, die keinen Arbeitsplatz in der Firma haben.

    Die Bundesregierung setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Danach müssen die Werte von Immobilien neu bestimmt werden. Dies könnte bei gleichbleibenden Freibeträgen für Erben zu einer höheren Erbschafts- oder Schenkungssteuer führen.