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Was kostet es beim Notar ein Erbe ausschlagen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was kostet es beim Notar ein Erbe ausschlagen?
  2. Wie läuft eine Erbausschlagung beim Notar ab?
  3. Wer zahlt Erbausschlagung?
  4. Wer trägt die Notarkosten im Erbfall?
  5. Was ist besser Notar oder Nachlassgericht?
  6. Ist ein erbverzicht ohne Notar gültig?
  7. Was prüft das Nachlassgericht bei Erbausschlagung?
  8. Wann beginnt die 6 Wochen Frist für eine Erbausschlagung?
  9. Kann ich trotz Erbausschlagung die Beerdigungskosten bezahlen?
  10. Wie viel darf ein Notar verlangen?
  11. Ist eine Verzichtserklärung ohne Notar gültig?
  12. Was ist billiger Nachlassgericht oder Notar?
  13. Wie viel kostet eine Beratung beim Notar?
  14. Was kostet eine notarielle Verzichtserklärung?
  15. Wann beginnt die 6 Wochen Frist für eine Erbausschlagung ohne Testament?

Was kostet es beim Notar ein Erbe ausschlagen?

Es gelten je nach Tätigkeit des Notars unterschiedliche Gebührensätze.

Der Berechnung der Notargebühren liegt der Wert des nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden reinen Vermögens zugrunde. Nicht abgezogen werden Vermächtnisse, Pflichtteilsrechte und Auflagen.

Beispiele:Nach der Gebührentabelle beträgt die Gebühr für die Beurkundung eines notariellen Testaments bei einem Nachlasswert von 80.000,00 Euro 177,00 Euro, bei einem Nachlasswert von 120.000,00 Euro 237,00 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.Die Gebühr für die Beurkundung eines Erbvertrags beträgt bei einem Nachlasswert von 140.000,00 Euro 534,00 Euro, bei einem Nachlasswert von 220.000,00 Euro 774,00 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen wird bei der Annahme ein Viertel der vollen Gebühr erhoben.

Der Berechnung der Notargebühren liegt der Wert des nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden reinen Vermögens zugrunde. Nicht abgezogen werden Vermächtnisse, Pflichtteilsrechte und Auflagen.

Beispiele:Für die amtliche Verwahrung eines Testaments berechnet der Notar bei einem Nachlasswert von 60.000,00 Euro nach der Gebührentabelle 36,75 Euro, bei einem Nachlasswert von 100.000,00 Euro 51,75 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wie läuft eine Erbausschlagung beim Notar ab?

Eine Erbausschlagung ist die ausdrückliche Erklärung eines Erben, eine ihm zustehende Erbschaft nicht anzunehmen. Mit der Erbausschlagung wird der Erbe auch von allen mit dem Erbe verbundenen Rechte und Pflichten ausgeschlossen. Nach dem deutschen Erbrecht geht eine Erbschaft automatisch auf einen Erben über.

Der Erbe muss es aber ausdrücklich erklären, wenn er das Erbe ausschlagen möchte. Bei der Erbausschlagung ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Erbrecht in Berlin, Hamburg, Leipzig, München, Düsseldorf, sowie weiteren deutschen Orten unterstützen zu lassen, um Formfehler zu vermeiden.

Wer sein Erbe nicht annehmen möchte, hat seine Gründe. Diese können sehr vielfältig sein. In den meisten Fällen entscheiden sich Erben jedoch wegen Schulden zum Erbe ausschlagen. Für Schulden haften Erben nämlich nicht nur mit dem Nachlass beziehungsweise dem Erbe, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Darum kann es sinnvoll sein, das Erbe abzulehnen. Gründe, ein Erbe auszuschlagen, sind beispielsweise:

  • Der Nachlass ist überschuldet und würde somit die Situation des Erben verschlechtern.
  • Der Nachlass besteht hauptsächlich aus baufälligen Immobilien, in die eine Menge investiert werden müsste.
  • Der Erbe möchte den Nachlass aus persönlichen Gründen nicht annehmen oder ist privatinsolvent.

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten oder sich nicht sicher sind, wie Sie verfahren sollen, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht auf. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie Spezialisten zu allen Erbrechtsthemen – sei es zum Erbverzicht oder dem Pflichtteil oder wenn Sie ein Testament erstellen oder ein Testament anfechten möchten.

Wer zahlt Erbausschlagung?

Wer zahlt Beerdigungskosten? (© Kzenon - stock.adobe.com)Was die Kostentragungspflicht bei Bestattungskosten angeht, regelt § 1968 BGB ganz klar, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen hat. Denn wer erbt, erhält nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern übernimmt auch dessen Nachlassverbindlichkeiten. Beim Erben gilt das Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip. Entweder das Erbe wird vollständig angenommen, inklusive Vermögen, aber eben auch eventuellen Verbindlichkeiten, oder es wird vollständig ausgeschlagen.

Die Bestattungskosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu gehören neben den Kosten für die eigentliche Bestattung auch die Kosten, die für die Erstanlage des Grabes, die ortsübliche angemessene Feier sowie die Todesanzeige, Sterbebilder und Danksagungen anfallen.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Kosten für die Beerdigung können aus dem Nachlass getilgt werden. Sollten die Beerdigungskosten den Nachlasswert übersteigen, ist durch die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben möglich. Hier ist es immer ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht zwecks Prüfung des Nachlasses hinzuzuziehen.

Wer trägt die Notarkosten im Erbfall?

  • Kosten für die Übertragung einer durch Vermächtnis zugewandten Immobilie trägt der Erbe
  • Vermächtnisnehmer muss anfallende Erbschaftsteuer übernehmen
  • Erblasser kann abweichende Regelungen in seinem Testament vorsehen

Ein Vermächtnis nach §§ 2147 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verschafft dem Vermächtnisnehmer einen so genannten schuldrechtlichen Anspruch gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten (zumeist den Erben) auf Übertragung eines bestimmten Gegenstandes.

Dies ist solange unproblematisch, als das Vermächtnis in einer Briefmarkensammlung oder einem wertvollen Schmuckstück besteht. Der Vermächtnisnehmer fordert den Gegenstand ein und der Erbe übergibt ihn im Gegenzug. Kosten sind mit diesem Vorgang in der Regel nicht verbunden.

Was ist besser Notar oder Nachlassgericht?

Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Erbe geht direkt zum Nachlassgericht und stellt den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Protokoll der Geschäftsstelle.
  • Der Erbe geht zu einem Notar und lässt dort den Antrag beurkunden.

Bei Gericht und beim Notar entstehen für die in dem Antrag auf Erteilung des Erbscheins erforderliche eidesstattliche Versicherung dieselben Gebühren. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Gericht und Notare verbindlich festgelegt. Sie berechnen sich nach dem jeweiligen Nachlasswert.  

Ist ein erbverzicht ohne Notar gültig?

‌Manchmal verzichtet der rechtliche Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht. Möglicher Grund: Der Erblasser schenkt dem Erben zu Lebzeiten eine große Summe Geld, damit dieser zum Beispiel seinen Hausbau finanzieren kann. In diesem Fall kann das begünstigte Kind auf seinen Erbanteil verzichten. Der Verzicht hat immer weitgreifende Folgen: Verzichtet ein Erbe auf sein Erbrecht, verzichtet er damit auch auf das Erbrecht seiner Abkömmlinge. Er verliert dabei genauso seinen Pflichtteilsanspruch. ‌‌Die verzichtende Person bekommt in der Regel eine „Abfindung“. Häufig hört man in diesem Zusammenhang die Floskel „der Erbe lässt sich zu Lebzeiten auszahlen“. Der Verzichtende kann aber auch einfach so auf sein Erbrecht verzichten (ohne Gegenleistung). Die anderen gesetzlichen Erben bekommen durch den Verzicht folglich mehr von der Erbschaft. Eine Erbverzichtserklärung muss immer von einem Notar beurkundet werden.

‌Manchmal verzichtet der rechtliche Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht. Möglicher Grund: Der Erblasser schenkt dem Erben zu Lebzeiten eine große Summe Geld, damit dieser zum Beispiel seinen Hausbau finanzieren kann. In diesem Fall kann das begünstigte Kind auf seinen Erbanteil verzichten. Der Verzicht hat immer weitgreifende Folgen: Verzichtet ein Erbe auf sein Erbrecht, verzichtet er damit auch auf das Erbrecht seiner Abkömmlinge. Er verliert dabei genauso seinen Pflichtteilsanspruch. ‌‌Die verzichtende Person bekommt in der Regel eine „Abfindung“. Häufig hört man in diesem Zusammenhang die Floskel „der Erbe lässt sich zu Lebzeiten auszahlen“. Der Verzichtende kann aber auch einfach so auf sein Erbrecht verzichten (ohne Gegenleistung). Die anderen gesetzlichen Erben bekommen durch den Verzicht folglich mehr von der Erbschaft. Eine Erbverzichtserklärung muss immer von einem Notar beurkundet werden.

(1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. (2) Der Verzicht kann auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden.‌

  • ‌Nur jene Personen, die in der gesetzlichen Erbfolge als Erben vorgesehen sind, können auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. 

  • Man kann auf den ganzen Erbanteil verzichten, oder nur auf den Pflichtteil. 

  • Damit die Erbverzichtserklärung rechtsgültig ist, muss sie ein Notar beurkunden. 

  • Was prüft das Nachlassgericht bei Erbausschlagung?

    • Das Nachlassgericht nimmt die Ausschlagungserklärung nur entgegen
    • Eine Prüfung der Wirksamkeit der Ausschlagung erfolgt erst in einem nachfolgenden Erbscheinsverfahren
    • Ein gesonderter Beschluss über die Wirksamkeit der Ausschlagung ist unzulässig

    Manchmal hat man als Erbe gute Gründe dafür, eine Erbschaft auszuschlagen.

    Immer dann, wenn man als potentieller Erbe sichere Kenntnis davon hat, dass der Erblasser seiner Nachwelt mehr Verbindlichkeiten als positives Vermögen hinterlassen hat, dann spricht viel für eine Ausschlagung der Erbschaft.

    Wann beginnt die 6 Wochen Frist für eine Erbausschlagung?

    • Man hat sechs Wochen Zeit, sich für eine Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden.
    • Die Frist beginnt mit Kenntnis des Erbfalls und der Stellung als Erbe.
    • Liegt ein Testament vor, beginnt die Frist regelmäßig mit der Testamentseröffnung.

    Hat man von dem Tod eines nahen Angehörigen oder des eigenen Ehepartners erfahren, dann sollte man sich, so schwer es im Einzelfall auch fallen mag, auch mit rechtlichen Fragen beschäftigen.

    Ein Todesfall in der Familie löst immer auch eine Erbfolge nach dem Verstorbenen aus. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen und darin Familienmitglieder zu seinen Erben eingesetzt, erfahren die Familienmitglieder regelmäßig durch eine Nachricht des Nachlassgerichts von der Tatsache, dass sie als Erben berufen sind. Das Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet und der Inhalt der letztwilligen Verfügung wird allen Betroffenen mitgeteilt.

    Kann ich trotz Erbausschlagung die Beerdigungskosten bezahlen?

    Wer zahlt Beerdigungskosten? (© Kzenon - stock.adobe.com)Was die Kostentragungspflicht bei Bestattungskosten angeht, regelt § 1968 BGB ganz klar, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen hat. Denn wer erbt, erhält nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern übernimmt auch dessen Nachlassverbindlichkeiten. Beim Erben gilt das Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip. Entweder das Erbe wird vollständig angenommen, inklusive Vermögen, aber eben auch eventuellen Verbindlichkeiten, oder es wird vollständig ausgeschlagen.

    Die Bestattungskosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu gehören neben den Kosten für die eigentliche Bestattung auch die Kosten, die für die Erstanlage des Grabes, die ortsübliche angemessene Feier sowie die Todesanzeige, Sterbebilder und Danksagungen anfallen.

    Fachanwalt.de-Tipp: Die Kosten für die Beerdigung können aus dem Nachlass getilgt werden. Sollten die Beerdigungskosten den Nachlasswert übersteigen, ist durch die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben möglich. Hier ist es immer ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht zwecks Prüfung des Nachlasses hinzuzuziehen.

    Wie viel darf ein Notar verlangen?

    Die Notargebühren für den Hauskauf werden nicht frei bestimmt, sondern sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie richten sich zu einem wesentlichen Teil nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie – dem sogenannten Geschäftswert – und können somit zum Beispiel für die Immobilienfinanzierung recht genau berechnet werden.

    Mit den anfallenden Kosten zahlt man zum einen die Arbeit des Notars. Zum anderen werden beim Grundbuchamt Gebühren fällig, die unter anderem für die Grundschuldbestellung erhoben werden. Diese Eintragung beantragt der Notar und stellt dem Immobilienkäufer die vom Grundbuchamt erhobenen Gebühren später in Rechnung.

    Nach der Gebührenordnung fallen für den Hauskauf Notarkosten in Höhe von 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises an, wobei die anfallenden Kosten der Umsatzsteuer unterliegen. Auf die Grundbuchkosten für den Kauf wird keine Steuer aufgeschlagen.

    Die Höhe der Notarkosten für den Hauskauf richtet sich nach dem Geschäftswert der Immobilie: Je höher der Kaufpreis für das Haus ist, umso höher ist der vom Notar anzusetzende einfache Gebührensatz. Je nach Aufwand des Notars berechnet er ein Vielfaches davon.

    Zudem sind die entstehenden Kosten von der einzutragenden Grundschuld abhängig, welche meist der Darlehenshöhe entspricht. In der Regel muss ein Immobilienkäufer ungefähr mit Notarkosten in Höhe des fünffachen Gebührensatzes rechnen.

    Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen sind nur Richtwerte für die entstehenden Nebenkosten, die einer groben Orientierung für die Immobilienfinanzierung dienen sollen. Jeder Immobilienkauf ist individuell und führt somit zu anderen Notarkosten und auch Grundbuchkosten, die von den oben genannten Werten abweichen können.

    Ist eine Verzichtserklärung ohne Notar gültig?

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    Durch eine Erbverzichtserklärung bestätigt ein Erbe den Verzicht auf seinen Erbteil am Nachlass eines Erblassers. Hierbei schließt er mit dem Erblasser zu dessen Lebzeiten einen Vertrag, der notariell beglaubigt werden muss. Dabei erhält er für den Verzicht in den meisten Fällen eine Abfindung. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen alles Wichtige zur Erbverzichtserklärung näher bringen und Sie dabei auch über sinnvolle Gründe für eine derartige Erklärung informieren, die Auswirkungen des Erbverzichts erläutern und auch über Kosten und Gebühren für diese Erklärung aufklären.

    • Das Wichtigste in Kürze
    • Durch eine Erbverzichtserklärung beurkundet ein Erbe den Willen, auf seinen Anteil an einem Nachlass zu verzichten
    • Dabei wird die Erklärung jedoch nur rechtswirksam, wenn diese in einem zweiseitigen Vertrag zwischen Erblasser und verzichtendem Erbe notariell beurkundet wird.
    • Mit einem rechtswirksamen Erbverzichtsvertrag verliert der verzichtende Erbe alle Rechte auf ein Erbe nach dem Erbrecht und wir in der Erbfolge nicht mehr berücksichtigt.
    • Die Wirkung eines vollständigen Erbverzichts erstreckt sich auch auf die Nachkommen.

    Über eine Erbverzichtserklärung erklärt der verzichtende Erbe dem künftigen Erblasser gegenüber den notariellen Erbverzicht. Dabei muss eine solche Erbverzichtserklärung immer notariell erfolgen und sie ist dann verbindlich, das heißt der Erbverzicht kann später nicht einfach mehr zurückgenommen werden. Deshalb ist ein solcher Schritt immer sehr gut zu überlegen.

    Hierbei ist die Verzichtserklärung zunächst eine einseitige Erklärung eines potentiellen Erben an den künftigen Erblasser. Jedoch sind die Erbverzichtserklärung und der Erbverzichtsvertrag nicht voneinander zu trennen, da die Verzichtserklärung erst durch einen zweiseitigen Vertrag mit dem Erblasser rechtsgültig wird.

    Oftmals möchte ein zukünftiger Erblasser seinen Nachlass bereits zu Lebzeiten auf Angehörige verteilen oder als Unternehmer seine Unternehmensnachfolge sicherstellen. Dabei kann eine Erbverzichtserklärung durchaus hilfreich und sinnvoll sein. Ferner kann hierdurch auch eine einvernehmliche Enterbung stattfinden und der eigene Nachlass lässt sich in vielen Fällen dadurch wunschgemäß noch zu Lebzeiten verteilen.

    Was ist billiger Nachlassgericht oder Notar?

    Die Grundbuchberichtigung erfolgt nur, wenn Sie nachweisen, dass Sie Erbe des im Grundbuch als Eigentümer einer Immobilie eingetragenen Erblassers sind. Beruht die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, genügt es, wenn Sie diese Verfügung und die Niederschrift über die vom Nachlassgericht veranlasste Eröffnung der Verfügung vorlegen (§ 35 GBO).

    Sind Sie also in einem notariellen Testament oder einem notariell beurkundeten ErbvertragDer Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) dient dazu, den Nachlass zu regeln. Genau wie das Testament gehört er zu den letztwilligen Verfügungen. Im Gegensatz zum Testament bindet der Erbvertrag alle Vertragsparteien und kann nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss auf diese Möglichkeit geeinigt haben und die notwendigen Vorkehrungen hierfür getroffen haben. Wird nach Aufsetzen des Erbvertrags ein abweichendes Testament aufgesetzt, dessen Inhalt von demjenigen des Erbvertrags abweicht, greift der Erbvertrag. Ein im Testament bedachter Erbe hat keine rechtliche Handhabe, beim Erbvertrag jedoch ist seine Position gesichert. Ein... Mehr erfahren als Erbe des Erblassers ausgewiesen, benötigen Sie für die Grundbuchberichtigung keinen ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Mehr erfahren. Allenfalls dann, wenn das Grundbuchamt die Erbfolge durch diese Urkunden nicht für nachgewiesen erachtet, kann es die Vorlage eines Erbscheins verlangen.

    Auch dann, wenn Sie nur gesetzlicher Erbe sind, müssen Sie einen Erbschein beantragen. Nur so lässt sich dem Grundbuchamt zuverlässig nachweisen, dass Ihr Erbrecht durch die gesetzliche Erbfolge begründet ist. Es ist nicht Aufgabe des Grundbuchamtes, Ihr Recht als Erbe zu überprüfen.

    Den Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen Sie bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Sie brauchen den Antrag also ausnahmsweise nicht über einen Notar beim Grundbuchamt einzureichen. Die Nachlassgerichte erhalten hierfür regelmäßig eigene vorformulierte Formulare bereit. Ist das Amtsgericht, bei dem die Grundbuchakten geführt werden, zugleich auch das zuständige Nachlassgericht, genügt es in der Regel, wenn Sie zur Grundbuchberichtigung auf die Nachlassakten Bezug nehmen. Das Grundbuchamt zieht dann hausintern die Nachlassakten bei. Sie brauchen dann Ihr Erbrecht nicht durch eigene Unterlagen zu belegen.

    Sind Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft, werden sämtliche Miterben mit dem Zusatz „in ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erben. Hierbei gelten spezielle Rechte und Pflichten.“ ohne Angabe der Erbquoten eingetragen.

    Wie viel kostet eine Beratung beim Notar?

    Einen Notar brauchen Sie, wenn für bestimmte Dokumente eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Das Tätigkeitsfeld eines Notars ist jedoch wesentlich größer. Er hat die Funktion eines unparteiischen Beraters, er entwirft Verträge und Willenserklärungen und unterliegt dabei der Verschwiegenheitspflicht.

    So spielt er beispielsweise eine Rolle bei der Adoption eines Kindes, einem Ehevertrag oder einem Erbschein.

    Was kostet eine notarielle Verzichtserklärung?

    Ein Erbverzichtsvertrag regelt den Verzicht eines Erben auf seinen gesetzlichen Erbteil. Der Vertrag muss zwischen dem Erblasser und dem verzichtenden Erben – also zu Lebzeiten des Erblassers – geschlossen werden. Der Erbe verzichtet dabei auf sein gesetzliches Erbrecht und somit auf sein gesamtes Erbe inklusive Pflichtteil. Dafür können Erben mit einer Abfindung entschädigt werden.

    In unserem Beitrag zum Thema „gesetzliche Erbfolge“ erfahren Sie, wem ein gesetzlicher Erbteil zusteht und wie hoch die Ansprüche sein können.

    Wie schon beschrieben, muss der Erbvertrag zwischen dem Erblasser und seinem Erben geschlossen und kann deshalb nicht nur von einer der beiden Parteien erstellt werden. Da es sich bei einem Vertrag um ein höchstpersönliches Geschäft handelt, muss der Erblasser bei der Vertragsschließung persönlich anwesend sein. Der Erbe darf sich für die Unterzeichnung des Vertrags von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

    Wann beginnt die 6 Wochen Frist für eine Erbausschlagung ohne Testament?

    Ein Erbverzichtsvertrag regelt den Verzicht eines Erben auf seinen gesetzlichen Erbteil. Der Vertrag muss zwischen dem Erblasser und dem verzichtenden Erben – also zu Lebzeiten des Erblassers – geschlossen werden. Der Erbe verzichtet dabei auf sein gesetzliches Erbrecht und somit auf sein gesamtes Erbe inklusive Pflichtteil. Dafür können Erben mit einer Abfindung entschädigt werden.

    In unserem Beitrag zum Thema „gesetzliche Erbfolge“ erfahren Sie, wem ein gesetzlicher Erbteil zusteht und wie hoch die Ansprüche sein können.

    Wie schon beschrieben, muss der Erbvertrag zwischen dem Erblasser und seinem Erben geschlossen und kann deshalb nicht nur von einer der beiden Parteien erstellt werden. Da es sich bei einem Vertrag um ein höchstpersönliches Geschäft handelt, muss der Erblasser bei der Vertragsschließung persönlich anwesend sein. Der Erbe darf sich für die Unterzeichnung des Vertrags von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.