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Werden Fahrtkosten zur Kur erstattet?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Werden Fahrtkosten zur Kur erstattet?
  2. Wird die Hin und Rückfahrt zur Reha bezahlt?
  3. Welche Fahrtkosten übernimmt die Techniker Krankenkasse?
  4. Was zahlt die Krankenkasse pro Kilometer?
  5. Wer zahlt die Anfahrt zur Kur?
  6. Kann man Fahrtkosten zur Kur absetzen?
  7. Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung?
  8. Wer zahlt die Anreise zur Kur?
  9. Wann muss die Krankenkasse Fahrtkosten übernehmen?
  10. Wie hoch ist die Kilometerpauschale zur Reha?
  11. Kann man mit dem Taxi zur Kur fahren?
  12. Wer zahlt Taxi von Reha nach Hause?
  13. Was kann man bei einer Kur steuerlich absetzen?
  14. Wann bekomme ich Fahrtkosten erstattet?
  15. Wer hat Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?

Werden Fahrtkosten zur Kur erstattet?

Teilnehmer an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation haben Anspruch auf Ergänzende Leistungen gegen den Träger der Rentenversicherung (§ 28 SGB VI in Verbindung mit § 53 SGB IX).

Die Leistungsberechtigten sollen für Fahrten in Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme möglichst kostengünstige Verkehrsmittel nutzen.

Stellt die Deutsche Rentenversicherung für die Reise zum Ort der Rehabilitation oder zurück eine Fahrgelegenheit zur Verfügung und ist den Leistungsberechtigten diese Art der Beförderung gesundheitlich zuzumuten, können andere Fahrkosten nicht übernommen werden.

Dies gilt auch für Fahrdienste der Rehabilitationseinrichtungen, sofern die Nutzung für Versicherte grundsätzlich zumutbar und kostenlos ist.

Wird die Hin und Rückfahrt zur Reha bezahlt?

Teilnehmer an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation haben Anspruch auf Ergänzende Leistungen gegen den Träger der Rentenversicherung (§ 28 SGB VI in Verbindung mit § 53 SGB IX).

Die Leistungsberechtigten sollen für Fahrten in Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme möglichst kostengünstige Verkehrsmittel nutzen.

Stellt die Deutsche Rentenversicherung für die Reise zum Ort der Rehabilitation oder zurück eine Fahrgelegenheit zur Verfügung und ist den Leistungsberechtigten diese Art der Beförderung gesundheitlich zuzumuten, können andere Fahrkosten nicht übernommen werden.

Dies gilt auch für Fahrdienste der Rehabilitationseinrichtungen, sofern die Nutzung für Versicherte grundsätzlich zumutbar und kostenlos ist.

Welche Fahrtkosten übernimmt die Techniker Krankenkasse?

Teilnehmer an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation haben Anspruch auf Ergänzende Leistungen gegen den Träger der Rentenversicherung (§ 28 SGB VI in Verbindung mit § 53 SGB IX).

Die Leistungsberechtigten sollen für Fahrten in Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme möglichst kostengünstige Verkehrsmittel nutzen.

Stellt die Deutsche Rentenversicherung für die Reise zum Ort der Rehabilitation oder zurück eine Fahrgelegenheit zur Verfügung und ist den Leistungsberechtigten diese Art der Beförderung gesundheitlich zuzumuten, können andere Fahrkosten nicht übernommen werden.

Dies gilt auch für Fahrdienste der Rehabilitationseinrichtungen, sofern die Nutzung für Versicherte grundsätzlich zumutbar und kostenlos ist.

Was zahlt die Krankenkasse pro Kilometer?

17. Juli 2018

Eine Fahrt zum Krankenhaus, zu einer ambulanten Behandlung oder zu einem Arzttermin – wenn Patienten nicht mobil sind, müssen sie ein Taxi nehmen oder einen Krankentransport bestellen. Doch wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür? Und: In welchen Fällen müssen Patienten selbst für die Fahrtkosten aufkommen?

Wer zahlt die Anfahrt zur Kur?

Experten-Antwortam 27.05.2022 | 12:59

Für Hin- und Rückfahrt mit privatem PKW zur und von der Rehabilitationseinrichtung werden insgesamt bis zu 130,00 EUR erstattet.

Kann man Fahrtkosten zur Kur absetzen?

Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 734]

Kurkosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn

  • der Kur­auf­ent­halt wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen erforderlich ist und
  • der Kuraufenthalt unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.

Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung?

Welche Fahrtkosten erstattet der Arbeitgeber normalerweise?

Entstehen dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstreise Fahrtkosten, so erstattet der Arbeitgeber diese in der Regel.

Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale?

Wer zahlt die Anreise zur Kur?

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, aber nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen - auch von der Krankenkasse - in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder beziehen Sie während der Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger, so brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

Wann muss die Krankenkasse Fahrtkosten übernehmen?

17. Juli 2018

Eine Fahrt zum Krankenhaus, zu einer ambulanten Behandlung oder zu einem Arzttermin – wenn Patienten nicht mobil sind, müssen sie ein Taxi nehmen oder einen Krankentransport bestellen. Doch wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür? Und: In welchen Fällen müssen Patienten selbst für die Fahrtkosten aufkommen?

Wie hoch ist die Kilometerpauschale zur Reha?

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Kann man mit dem Taxi zur Kur fahren?

Die Kostenerstattung ist abhängig von der Art des Beförderungsmittels; bei Fahrten zur ambulanten Rehabilitation gibt es besondere Erstattungsregelungen.

Fahrt mit privatem PKW Für die An- und Abreise mit einem privaten PKW erstatten wir 0,20 Euro je Kilometer, höchstens 200 Euro. 

Wer zahlt Taxi von Reha nach Hause?

Versicherte, die Leistungen einer medizinischen Rehabilitation (MRA / HV) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen, haben laut § 64 SGB IX Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Diese Reisekosten für die Reha sind in § 73 SGB IX genauer definiert und inkludieren die folgenden Punkte:

  • Fahrt- und Transportkosten
  • Gepäcktransportkosten
  • Verpflegungskosten
  • Übernachtungskosten

Hier zeigt sich, dass die Reha-Reisekosten weitaus mehr umfassen als nur die reine Fahrtkostenerstattung zur Reha. Darüber hinaus gelten die obig beschriebenen Kostenübernahmen nicht nur für die Rehabilitanden selbst, sondern unter Umständen auch für eine Begleitperson.

Die Fahrtkosten zur Reha müssen Patienten – wie erwähnt – nicht selbst übernehmen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vom gleichen Kostenträger übernommen, der auch für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig ist. Zu den häufigsten Kostenträgern gehören:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Grundsätzlich sind alle drei Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Trotzdem sollten Versicherte sich vor dem Antritt der Fahrt immer bei der zuständigen Stelle nach den genauen Bedingungen für die Reha-Fahrtkostenerstattung erkundigen. So bieten einige Versicherer in Kooperation mit ausgewählten Kliniken spezielle Angebote wie einen Bring- und Abholservice an. Steht ein solcher zur Verfügung, können die Kosten für selbstständig organisierte An- und Abreisen für gewöhnlich nicht erstattet werden. Oft werden die genauen Konditionen in der Reha-Bewilligung mitgeteilt. Bleiben Fragen offen, empfiehlt es sich, direkt den Ansprechpartner zu kontaktieren.

Was kann man bei einer Kur steuerlich absetzen?

Aktualisiert am 27. Juli 2023 2,2 Mio. mal angesehen86% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wann bekomme ich Fahrtkosten erstattet?

Der tägliche Weg zur Arbeit, diverse Dienstreisen sowie außerplanmäßige Fahrten für die Arbeit – im Laufe der Zeit sammeln sich einige Kilometer und vor allem Fahrtkosten an, welche der Arbeitgeber nicht in jedem Fall tragen muss.

Bei der Fahrtkostenerstattung haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:

Wer hat Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?

Ein­ge­schrie­bene Stu­denten dürfen bis zu 20 Stunden wöchent­lich arbeiten, wenn sie als "ordent­lich Stu­die­rende" gelten und auf sie das Werk­stu­den­ten­pri­vileg in der Kranken-, Pflege- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ange­wendet werden kann. Sie bleiben damit in diesen Ver­si­che­rungs­zweigen ver­si­che­rungs­frei und können z. B. in der güns­tigen stu­den­ti­schen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ver­bleiben. Ein Über­schreiten der 20-Stunden-Grenze ist nur unter bestimmten Vor­aus­set­zungen unschäd­lich. Wichtig dabei ist, dass die 20-Stunden-Grenze an nicht mehr als 26 Wochen inner­halb eines Zeit­jahres über­schritten wird. Außerdem darf die zur Über­schrei­tung der Wochen­ar­beits­zeit füh­rende Arbeit nur in bestimmten Zeit­räumen aus­geübt werden.

Werden diese Vor­gaben nicht berück­sich­tigt, kann z. B. im Rahmen von Betriebs­prü­fungen nach­träg­lich Ver­si­che­rungs­pflicht in allen Ver­si­che­rungs­zweigen fest­ge­stellt werden. Das geht in der Regel mit hohen Bei­trags­nach­for­de­rungen einher.