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Wie fülle ich ein SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer aus?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie fülle ich ein SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer aus?
  2. Wie kann ich die Bankverbindung für die Kfz-Steuer ändern?
  3. Wo finde ich mein SEPA-Lastschriftmandat?
  4. Was ist ein SEPA-Mandat Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer?
  5. Was versteht man unter Mandatsreferenz?
  6. Wer füllt das SEPA-Lastschriftmandat aus?
  7. Wie erstelle ich ein Lastschriftmandat?
  8. Wer füllt das SEPA Lastschriftmandat aus?
  9. Wie bekommt man eine Mandatsreferenz?
  10. Wie sieht eine Mandatsreferenznummer aus?
  11. Wie bekomme ich ein SEPA Mandat?
  12. Was muss ich bei Mandatsreferenz eintragen?
  13. Für was ist die Mandatsreferenznummer?
  14. Was ist meine Mandatsreferenznummer?
  15. Ist die Kundennummer die Mandatsreferenznummer?

Wie fülle ich ein SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer aus?

Seit dem Jahre 2005 ist die Zulassung eines Fahrzeuges u. a. davon abhängig, dass zusammen mit dem Zulassungsantrag, eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird. Die Steuer kann von einem Konto des Fahrzeughalters oder dem Konto eines Dritten abgebucht werden.

Sowohl Privatpersonen als auch Firmen, Behörden etc. sind verpflichtet, ihr Einverständnis zum Einzug der Kfz-Steuer zu geben. Es ist für jedes Fahrzeug, das zur Zulassung gelangen soll, erneut zu erteilen.

Wie kann ich die Bankverbindung für die Kfz-Steuer ändern?

Für die Besteuerung von Pkw sind abhängig vom Erstzulassungsdatum mehrere Kriterien entscheidend:

  • Antriebsart wie Otto-, Diesel-, Wankelmotor
  • Hubraum (cm³) 
  • Emissionsschlüssel bzw. Emissionsklasse (Euro-Norm)
  • Kohlenstoffdioxid-Ausstoß Ihres Fahrzeugs (CO2-Wert).

Nutzfahrzeuge und Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. 

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Wo finde ich mein SEPA-Lastschriftmandat?

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgeben (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht. Für die Folgejahre ergeht im Regelfall kein erneuter Steuerbescheid oder Zahlungshinweis.

Was ist ein SEPA-Mandat Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer?

Seit 01.02.2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden.

Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die vormalige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung), die seit 01.08.2005 bei jeder Zulassung abgegeben werden muss.

Was versteht man unter Mandatsreferenz?

Die Mandatsreferenz ist ein eindeutiger Identifikationscode, der bei SEPA-Lastschriften (Single Euro Payments Area) verwendet wird. SEPA ist ein Zahlungsraum, der es ermöglicht, grenzüberschreitende Euro-Zahlungen so einfach und effizient wie inländische Zahlungen durchzuführen. Die Mandatsreferenz ist Teil des SEPA-Mandats, das der Zahler (Kunde) dem Zahlungsempfänger (Händler) erteilt, um die Berechtigung für wiederkehrende oder einmalige Lastschriften von seinem Bankkonto zu bestätigen.

Die Mandatsreferenz ist aus folgenden Gründen wichtig:

Wer füllt das SEPA-Lastschriftmandat aus?

Im Prinzip ist ein SEPA-Mandat nichts anderes als eine schriftliche Einzugsermächtigung von einem Girokonto.

Im Jahr 2014 wurde der Europäische Zahlungsraum, auf englisch: Single European Payment Area (SEPA), in der EU sowie einigen weiteren Ländern eingeführt. Kern ist ein vereinfachter, standardisierter Zahlungsverkehr. Schriftliche Einzugsermächtigungen nennen sich seitdem SEPA-Mandat.

Seit Mai 2014 muss bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs ein solches SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.

Wie erstelle ich ein Lastschriftmandat?

Bei einer Online-Bestellung oder kostenpflichtigen Anmeldung können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat sehr leicht erteilen. Sobald Sie Ihre Kontonummer (IBAN) bei einer Bestellung oder Registrierung angeben, erlauben Sie dem Unternehmen den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto abzubuchen (SEPA Lastschriftmandat).

Eine SEPA-Lastschrift darf nur aufgrund eines gültigen „SEPA-Lastschriftmandats“ eingezogen werden. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat geben Sie dem Unternehmen die Ermächtigung, bestimmte einmalige oder wiederkehrende Beträge von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Gleichzeitig beauftragen Sie Ihre Bank, solche Lastschriften einzulösen. Jede SEPA-Lastschrift ist durch eine Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor-ID“) und eine Mandats-Referenznummer (MRN) gekennzeichnet. Geben Sie bei einer Bestellung ihre Kontonummer (IBAN) bekannt, erteilen Sie damit in der Regel ein solches SEPA-Lastschriftmandat.

Wer füllt das SEPA Lastschriftmandat aus?

  • Weshalb ein SEPA-Lastschriftmandat?
  • Wem wird es erteilt?
  • Wann wird keine Kfz-Steuer erhoben?
  • Wann wird abgebucht?
  • Welches Formular wird benötigt?
  • Wann gilt die Kfz Steuerbefreiung?
  • SEPA-Lastschriftmandat kündigen
  • Fazit
  • Rechtsgrundlagen
  • Downloads
  • Weblinks

Früher war die Kfz-Steuer eine Ländersteuer und wurde von den Landesfinanzbehörden verwaltet und eingezogen. 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit jedoch auf den Bund über und seit 2014 zieht die Zollverwaltung die Kraftfahrzeugsteuer ein. Seit einigen Jahren müssen die Halter eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassung ein SEPA Lastschriftmandat für Kfz-Steuer verpflichtend abgeben.

Liegt die Kfz-Zulassung länger zurück und wurde noch kein Kfz-Steuer SEPA Mandat erteilt, können Fahrzeughalter die Einzugsermächtigung Kfz-Steuer nachträglich abgeben. Dafür füllt der Halter das SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer aus und übermittelt es per Post, Fax oder De Mail an das Hauptzollamt.

Wird die Steuer von einem Girokonto abgebucht, welches nicht dem Fahrzeughalter gehört, müssen Fahrzeughalter und Kontoinhaber das SEPA Mandat Kfz unterschreiben. Das Formular 032021 ist mit den Unterlagen bei der Fahrzeugzulassung vorzulegen.

Wie bekommt man eine Mandatsreferenz?

Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz. Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin muss sie bei jeder Abbuchung angeben. Sie können die Mandatsreferenz auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking einsehen. So können Sie jede Buchung nachvollziehen und mit Ihren erteilten Lastschriftmandaten abgleichen. Auch die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin und der Verwendungszweck helfen Ihnen dabei.

Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin ist verpflichtet, Ihnen den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens 14 Tage vorab mitzuteilen. Kürzere Fristen sind möglich, wenn diese in den Geschäftsbedingungen oder der Rechnung vereinbart wurden. Auch im Online-Banking werden Sie im Voraus über den konkreten Fälligkeitstermin informiert. Sie sehen genau, wann das Geld von Ihrem Konto abgeht und rutschen so nicht versehentlich ins Minus.

Ist Ihr Konto dennoch mal nicht ausreichend gedeckt, sodass eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann, müssen Sie unter Umständen Gebühren zahlen. Einen Schufa-Eintrag erhalten Sie wegen einer geplatzten Lastschrift jedoch nicht. Das geschieht erst, wenn es zu einem Mahnverfahren kommt.

Wie sieht eine Mandatsreferenznummer aus?

  • Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum in Euro einziehen.

  • Die Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat.

  • Es gibt die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift.

  • Sie haben bis zu 140 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung.

  • Durch ein konkretes Fälligkeitsdatum haben sowohl Sie als auch der Zahlungspflichtige eine hohe Planungssicherheit.

Es gibt zwei verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften. Die SEPA-Basis-Lastschrift verwenden Sie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der oder die Zahlungspflichtige hat dabei einen Erstattungsanspruch von acht Wochen. Ist der oder die Zahlungspflichtige keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen, können Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

Wie bekomme ich ein SEPA Mandat?

Top-Thema 11.06.2013 Gläubiger-ID, IBAN, BIC: Wie sich Steuerberater auf SEPA vorbereiten

Bild: © hainichfoto / Fotolia Angabe einer eindeutigen Mandatsreferenz bei allen Lastschriften

Was muss ich bei Mandatsreferenz eintragen?

Top-Thema 11.06.2013 Gläubiger-ID, IBAN, BIC: Wie sich Steuerberater auf SEPA vorbereiten

Bild: © hainichfoto / Fotolia Angabe einer eindeutigen Mandatsreferenz bei allen Lastschriften

Für was ist die Mandatsreferenznummer?

Grundsätzlich handelt es sich bei der SEPA-Mandatsreferenz um ein Kennzeichen des SEPA-Mandats, das vom Zahlungsempfänger individuell vergeben wird. Jeder Zahlungsempfänger kann demnach selbst bestimmen, wie die SEPA-Mandatsreferenz aufgebaut ist. Es empfiehlt sich jedoch, einen möglichst einfachen Aufbau zu wählen. Dabei können Unternehmen sowohl Zahlen als auch Buchstaben verwenden, die Zeichenanzahl ist jedoch auf 35 Zeichen begrenzt. In den meisten Fällen wird eine Mandatsreferenz verwendet, die sich aus der Kundennummer und durchlaufenden Zahlen zusammensetzt. Alternativ dienen vielfach auch Rechnungsnummern als SEPA-Mandatsreferenz. Um ein eindeutiges Erkennen vonseiten der Banken sicherzustellen, sollten Unternehmen die Null jedoch nur sparsam verwenden, da hier die Gefahr einer Verwechslung mit dem Buchstaben O besteht. Auch bei Punkten ist Vorsicht geboten, da diese immer wieder übersehen werden.

Was ist meine Mandatsreferenznummer?

Jedes SEPA-Lastschrift­mandat erhält eine eindeutige Mandats­referenz (zum Beispiel eine fort­laufende Nummer), die vom Zahlungs­empfänger vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden. In Verbindung mit der Identifikations­nummer des Lastschrift­einreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikations­nummer) ist damit jedes Mandat eindeutig gekennzeichnet.

Beide Angaben werden auf Ihrem Konto­auszug ausgewiesen, so dass Sie diese mit den Ihnen bekannten Mandats­angaben abgleichen können.

Ist die Kundennummer die Mandatsreferenznummer?

Die Mandatsreferenz ist eine von Zahlungsempfängerinnen und -empfängern individuell vergebene Kennung eines Mandats wie zum Beispiel eine Kundennummer. Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im SEPA Raum ist die Mandatsreferenz ein wichtiges Kennzeichen für die Einzugsermächtigung bzw. das Lastschriftmandat. Jede SEPA Lastschrift erfordert stets ein Lastschriftmandat mit dieser eindeutigen Mandatsreferenz. Zusammen mit der Gläubiger Identifikationsnummer kann der/die Zahlungsempfänger/in Zahlungseingänge eindeutig identifizieren und zuordnen.

Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Lastschrift kündigen möchte, sollte er/sie die Mandatsreferenznummer an ihren Händler/ihre Händlerin weitergeben. Bevor die Lastschrift gesperrt werden kann, müssen die Kundinnen und Kunden neben ihrer Mandatsreferenz auch ihre persönlichen Daten und ihre Kontonummer angeben. Auf diese Weise erhält der/die Händler/in alle nötigen Informationen, um eine Lastschrift zu beenden.

Achtung: Nicht alle Banken nutzen die Bezeichnung „Mandatsreferenz”. Sie könnten diese Nummer auf Ihrem Kontoauszug auch unter einer der folgenden Bezeichnungen finden: Mandat, Mandatsreferenznummer, Mandat-ID, Ermächtigungsreferenz oder Ermächtigungskennzeichen. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie SEPA Lastschriften akzeptieren können, empfehlen wir Ihnen unsere Anleitung.

Die Mandatsreferenz ist eine Nummer, die Sie in der Rechnungsabschrift Ihrer Lastschrift oder in Ihrem Online-Banking wiederfinden können. In Verbindung mit der Gläubiger Identifikationsnummer ist damit jedes Mandat eindeutig gekennzeichnet. Jedes SEPA Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz, so zum Beispiel eine fortlaufende Nummer, die vom Zahlungsempfänger bzw. von der Zahlungsempfängerin vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA Lastschriften angegeben werden.

Oft richten sich Zahlungen nach bestimmten Zeitplänen wie beispielsweise bei Abonnements. Die Vorankündigungspflicht eines SEPA Lastschriftmandats bietet der Kundschaft Schutz vor irrtümlich oder betrügerisch eingezogenen Zahlungen. Beachten Sie dabei, dass Sie die Zahlungspflichtigen mindestens 14 Tage vor Fälligkeit über das Datum der Abbuchung und über den Betrag informieren müssen, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde. Diese Angaben könnten z. B. auf der Rechnung angegeben werden, die vorab verschickt wird. Wie Stripe Sie beim Thema SEPA Lastschrift unterstützen kann, erfahren Sie hier.