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Wie kann man herausfinden wo man versichert ist?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann man herausfinden wo man versichert ist?
  2. Wie funktioniert der Zentralruf der Autoversicherer?
  3. Wie lange dauert eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer?
  4. Wo kann ich sehen ob ein Auto versichert ist?
  5. Werden Unfallschäden gespeichert?
  6. Was mache ich wenn ich nicht versichert bin?
  7. Kann man durch das Kennzeichen den Halter ermitteln?
  8. Wie lange dauert Freigabe durch Versicherung?
  9. Wann meldet sich die Versicherung nach Gutachten?
  10. Wie kann ich den Halter eines Autos ausfindig machen?
  11. Ist mein Auto versichert ohne TÜV?
  12. Werden Versicherungsschäden zentral gespeichert?
  13. Ist ein His Eintrag schlimm?
  14. Ist es strafbar nicht krankenversichert zu sein?
  15. Ist es schlimm wenn man nicht versichert ist?

Wie kann man herausfinden wo man versichert ist?

Vertragspartner der österreichischen Sozialversicherung können hier Patientendaten abfragen, um die reibungslose elektronische Leistungsabrechnung sicher zu stellen. Angegebene Namen können auf die korrekte Schreibweise hin überprüft werden. Geburtsdaten und Versicherungsnummern abgeglichen und fehlende Sozialversicherungsnummern ergänzt werden.

Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen, werden die Abfragen protokolliert und darüber im Rahmen des Datenschutzrechtes Auskünfte erteilt.

  • Benutzeraccount am Unternehmensserviceportal 
  • Berechtigung „Vertragspartner“

Bei Fragen zur Registrierung am Unternehmensserviceportal wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter  Telefon: 050 124 3313 (Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr)

Wie funktioniert der Zentralruf der Autoversicherer?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der Abwicklung des Schadenfalls. Die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle informiert die Unfallgeschädigten auf Anfrage über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Information ist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unerlässlich. Der Zentralruf springt hier helfend ein, wenn der Unfallverursacher die Auskunft verweigert oder wenn die Beteiligten schlicht vergessen haben, ihre Daten auszutauschen. Die schnelle Kontaktaufnahme mit dem Versicherer des Unfallverursachers beschleunigt die Schadenabwicklung. Die Auskunft beim Zentralruf kann noch am Ort des Unfalls eingeholt werden: telefonisch oder via Internet. Die Auskunft erfolgt gebührenfrei. Der Missbrauch der Auskunft und das Erschleichen von Daten werden strafrechtlich geahndet.

Alle Autoversicherer legen die Daten über ihre Haftpflichtversicherten in einem Zentralregister ab. Aus diesem Grund hat der Zentralruf als Auskunftsstelle direkten Zugriff auf alle Versichertendaten. In den meisten Fällen reichen die Mitarbeiter des Zentralrufs schon beim ersten Anruf oder nach Abschicken des Internetformulars alle notwendigen Daten weiter.

Das Einreichen einer Schadensmeldung ist nicht über den Zentralruf möglich. Das ist nicht seine Aufgabe. Der Anruf beim Zentralruf ersetzt folglich nicht die Kontaktaufnahme bei der zuständigen Autoversicherung. Die beim Zentralruf ermittelten Daten erleichtern jedoch das Abwickeln des Schadenfalls erheblich.

Wie lange dauert eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer?

Seit 1972 ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer die Daten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Schadensfall (Verkehrsunfall). Unter der gebührenfreie Rufnummer 0800-250 26 00 (Mobilfunkpreise können abweichen), wird die zuständige Kfz-Versicherung des Unfallverursachers ermittelt.

auto-auffahrunfall © Fotolia.com

Wo kann ich sehen ob ein Auto versichert ist?

Es handelt sich um eine kostenlose Telefonnummer, die Sie nach einen Unfall mit dem Auto benötigen. Unter dieser Nummer bekommen Sie Informationen über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, damit die Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlen kann.

Der Zentralruf ermittelt, wo der Unfallverursacher und sein Fahrzeug versichert sind. Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.

Seit Kurzem können sich Unfallopfer beim Zentralruf auch über Reha-Maßnahmen informieren. Sollte nicht bekannt sein, welche Versicherung nach einem Unfall für die Schadenregulierung und damit auch für das Reha-Management zuständig ist, können Betroffene das unter der kostenfreien Rufnummer in Erfahrung bringen. Ziel dieses Services ist es, die sogenannte „Reha-Lücke“ zu vermeiden. Schwerverletzte sollten nach einem Unfall von Beginn an eine optimale Rehabilitations-Therapie erhalten.

Werden Unfallschäden gespeichert?

Die sogenannte "schwarze Liste" der Versicherungen war bis jetzt TABU für die Konsumenten. Eine Selbstauskunft ist nunmehr für jeden möglich und einmal im Jahr kostenlos. Wie die Selbstauskunft vor sich geht, erfahren Sie auf der Webseite der Informa GmbH, die die Anträger entgegennimmt. Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) gibt es seit 1993. Es umfaßt Einträge aus sämtlichen Versicherungssparten. http://www.unfallzeitung.de/zeitung/sind-wir-alle-miteinander-gauner-  

  Auf der schwarzen Liste (der Versicherer)  

Was mache ich wenn ich nicht versichert bin?

Nein, strafbar ist es nicht, wenn man nicht krankenversichert ist – auch wenn die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist. Seit 2009 gilt gemäß § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Angestellte haben damit in der Regel keine Probleme, weil sie direkt über den Arbeitgeber versichert sind. Doch zum Beispiel Selbstständige mit geringen Einkünften verzichten manchmal auf eine Krankenversicherung, um die relativ hohen Beiträge zu sparen.

Kann man durch das Kennzeichen den Halter ermitteln?

Im Alltag gibt es Situationen, in denen uns ein anderer Verkehrsteilnehmer auffällt und wir gern wissen möchten, um wen es sich handelt. Auf der Autobahn oder im Stadtverkehr bleibt als einziger Anhaltspunkt das Nummernschild. Vielleicht ist es einprägsam, präsentiert sich als 3D-Kennzeichen mit besonderem Design oder ist sehr kurz. Dann ist es leichter, sich zu erinnern.

In den meisten Fällen, wenn es darum gehen soll, den Halter eines Autos zu erfahren, ist der Hintergrund eher negativ. So können Rempler, Lackschäden und kleine oder größere Unfälle generell ein Anlass hierfür sein. Wenn die Person nicht anwesend ist oder die Auskunft der Personalien verweigert, bleibt nur der Weg über das Nummernschild und die Behörden. Wir erklären, wann es möglich ist, Informationen zu bekommen und wo der Datenschutz Grenzen setzt.

Wie lange dauert Freigabe durch Versicherung?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 26. Juni 2023

Wann meldet sich die Versicherung nach Gutachten?

  • März 2, 2020
  • 11:19 am

Es gibt viele gute Gründe, um herauszufinden, wem ein bestimmtes Fahrzeug gehört. Ein Beispiel ist zum Beispiel, wenn du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, und der Fahrer will keine Angaben machen. Oder, einer der dramatischeren Fälle, jemand begeht Fahrerflucht, aber über Zeugen erfährst du vom Kennzeichen des Fahrers. Bevor du jetzt mit dem Besitzer beziehungsweise dem Fahrer in Kontakt trittst, wäre der einfachste Weg vorab, die Polizei einzuschalten. Denn: So gehst du auf Nummer sicher, dass der Autohalter auch wirklich kontaktiert wird.

Ist die Polizei verständigt, können die zuständigen Beamten eine sogenannte Halterabfrage durchführen. Der Polizist funkt die Zentrale an oder gibt die Daten in den Computer ein, sagt das Nummernschild an und erfährt, auf wen der Wagen angemeldet ist. Das ist ein legaler Weg, um herauszufinden, wem ein Kraftfahrzeugkennzeichen gehört und den Halter des Kfz zu ermitteln.

Auch Privatpersonen sind befugt, Fahrzeughalter zu ermitteln, aber nur, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück steht. Dieses ist möglich, wenn sie diese Angaben benötigen, um Ansprüche durchzusetzen, die ihnen aufgrund von Vorgängen im Straßenverkehr entstanden sind. Also wie in unserem oben beschrieben Beispiel, einem Autounfall. Wenn das Fahrzeug nicht auf einem Privatgrundstück steht, sondern z.B. auf einem öffentlichen Grundstück, ist die Ermittlung des Fahrzeughalters aufgrund Datenschutz nicht möglich.

Wie kann ich den Halter eines Autos ausfindig machen?

  • März 2, 2020
  • 11:19 am

Es gibt viele gute Gründe, um herauszufinden, wem ein bestimmtes Fahrzeug gehört. Ein Beispiel ist zum Beispiel, wenn du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, und der Fahrer will keine Angaben machen. Oder, einer der dramatischeren Fälle, jemand begeht Fahrerflucht, aber über Zeugen erfährst du vom Kennzeichen des Fahrers. Bevor du jetzt mit dem Besitzer beziehungsweise dem Fahrer in Kontakt trittst, wäre der einfachste Weg vorab, die Polizei einzuschalten. Denn: So gehst du auf Nummer sicher, dass der Autohalter auch wirklich kontaktiert wird.

Ist die Polizei verständigt, können die zuständigen Beamten eine sogenannte Halterabfrage durchführen. Der Polizist funkt die Zentrale an oder gibt die Daten in den Computer ein, sagt das Nummernschild an und erfährt, auf wen der Wagen angemeldet ist. Das ist ein legaler Weg, um herauszufinden, wem ein Kraftfahrzeugkennzeichen gehört und den Halter des Kfz zu ermitteln.

Auch Privatpersonen sind befugt, Fahrzeughalter zu ermitteln, aber nur, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück steht. Dieses ist möglich, wenn sie diese Angaben benötigen, um Ansprüche durchzusetzen, die ihnen aufgrund von Vorgängen im Straßenverkehr entstanden sind. Also wie in unserem oben beschrieben Beispiel, einem Autounfall. Wenn das Fahrzeug nicht auf einem Privatgrundstück steht, sondern z.B. auf einem öffentlichen Grundstück, ist die Ermittlung des Fahrzeughalters aufgrund Datenschutz nicht möglich.

Ist mein Auto versichert ohne TÜV?

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Werden Versicherungsschäden zentral gespeichert?

Wenn ein Fahrzeughalter einen Unfallschaden fiktiv abrechnet, darf die beteiligte Versicherung sein Autokennzeichen sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) speichern. So urteilte das Landgericht Kassel.

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Ist ein His Eintrag schlimm?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall machen die Geschädigten ihren Schaden normalerweise gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Im Zuge der Unfallbearbeitung erhalten sie dann von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird:

Ist es strafbar nicht krankenversichert zu sein?

Nein, strafbar macht man sich nicht. Allerdings geht mit der Pflicht zur Versicherung die Pflicht zur Beitrags­zahlung einher. Das heißt auch, dass der versäumte Betrag nachgezahlt werden muss – plus einem so genannten Säumnis­zu­schlag.

Diese Frage stellt sich Angestellten in aller Regel übrigens nicht, da der jeweilige Arbeitgeber den Gesamt­so­zi­al­ver­si­che­rungs­beitrag zahlen muss, so dass der Arbeit­nehmer gar nichts damit zu tun hat. Sein Beitrags­anteil wird automatisch vom Brutto­gehalt eingezogen.

Der angesprochene Säumnis­zu­schlag beträgt ein Prozent des ausste­henden Beitrags; für die Berechnung wird der Beitrags­rückstand auf 50 Euro abgerundet und bezieht sich gleichermaßen auf Kranken­kassen- wie auch auf Pflege­ver­si­che­rungs­bei­trägen. Dieser einheitliche Säumnis­zu­schlag gilt übrigens erst seit dem 1. August 2013. Damit wurde der 2007 eingeführte erhöhte Säumnis­zu­schlag von fünf Prozent abgeschafft.

Der nun gültige Zuschlag von einem Prozent betrifft allerdings keineswegs nur diejenigen Nichtzahler, die monatelang keinen Beitrag überwiesen haben. „Ein Säumnis­zu­schlag ist schon zu erheben, wenn die Beiträge auch nur mit eintägiger Verspätung gezahlt werden und die Erhebung von Säumnis­zu­schlägen setzt keine Zahlungs­auf­for­derung oder Mahnung voraus“, erklärt Rechts­an­wältin Constanze Würfel. Sie ist Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) und ergänzt: „Hierbei ist der Geldeingang entscheidend und nicht etwa die Auftrags­er­teilung an die Bank.“

Ein Beispiel: Der Beitrag in Höhe von 521,50 EUR für den Monat Februar 2015 ist am 26. Februar fällig. Max Mustermann zahlt ihn aber erst am 3. Mai 2015. Von der Krankenkasse sind dann Säumnis­zu­schläge auf (abgerundeter Betrag) 500 Euro für vier angefangene Monate zu erheben (25. Februar, 27. März, 28. April und der angefangene Mai). Übersetzt heißt das: vier Prozent des ausste­henden Betrags, also 20 von den fälligen 500 Euro.

Ist es schlimm wenn man nicht versichert ist?

Leben ohne Versicherung: Kein Geld für die Krankenkasse (SPIEGEL TV für ARTE Re:)

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