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Welche Punkte Sozialplan?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Punkte Sozialplan?
  2. Wie berechnet man den Sozialplan?
  3. Wie berechnet man die Sozialpunkte?
  4. Welche Kriterien bei Sozialplan?
  5. Wer wird bei Sozialplan als erstes gekündigt?
  6. Wie hoch ist die durchschnittliche Abfindung?
  7. Wie viel Geld bekomme ich wenn ich gekündigt wurde?
  8. Wer muss bei einem Sozialplan zuerst gehen?
  9. Wie lange zählen Kinder im Sozialplan?
  10. Wer darf nicht gekündigt werden?
  11. Wem darf nicht gekündigt werden?
  12. Wann gilt man als unkündbar?
  13. Wie bekomme ich eine hohe Abfindung?
  14. Wie lange muss man arbeiten um eine Abfindung zu bekommen?
  15. Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren?

Welche Punkte Sozialplan?

Seit dem Jahr 2003 ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt, dass eine Sozialauswahl ausschließlich anhand der Kriterien

  • Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten und
  • Schwerbehinderung

vorzunehmen ist. 

Ein Arbeitgeber hatte im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung eines Teiles seiner Belegschaft eine Sozialauswahl durchzuführen. Dabei stellte er folgendes Punkteschema auf:

  • Betriebszugehörigkeit: 1 Punkt je vollem Beschäftigungsjahr
  • Lebensalter: 1 Punkt für jedes vollendete Lebensjahr
  • Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern und Ehegatten/Lebenspartnern: je 8 Punkte für jedes unterhaltsberechtigte Kind bzw. je 8 Punkte für den unterhaltsberechtigten Ehegatten/Lebenspartner
  • Schwerbehinderung: 5 Punkte ab einem Grad der Behinderung von 50 % und jeweils einen weiteren Punkt für jede 10 % des GdB bei Überschreiten von einem Behinderungsgrad von 50 %

Wie berechnet man den Sozialplan?

22.12.2009. Wer lan­ge Jah­re voll­zei­tig ge­ar­bei­tet und ent­spre­chend viel ver­dient hat, soll­te bei ei­ner Ar­beits­zeit­ver­rin­ge­rung be­den­ken, dass im Fall ei­ner Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses Ab­fin­dun­gen in der Re­gel nur nach dem zu­letzt be­zo­ge­nen Ge­halt be­rech­net wer­den.

Wird die Ar­beits­zeit­ver­rin­ge­rung nach ei­ner El­tern­zeit ver­ein­bart, sind von ei­ner sol­chen Schlech­ter­stel­lung in den meis­ten Fäl­len Frau­en be­trof­fen, die Teil­zeit wün­schen, um Be­ruf und Kin­der­be­treu­ung mit­ein­an­der ver­ein­ba­ren zu kön­nen.

Wie berechnet man die Sozialpunkte?

Das heißt, Mitarbeiter, die erst kurz im Unternehmen und noch relativ jung sind, keine unterhaltspflichtigen Kinder haben und auch nicht schwerbehindert sind, werden als erstes gekündigt. Ohne Berücksichtigung dieser sozialen Kriterien ist eine betriebsbedingte Kündigung, genau wie eine Änderungskündigung, unwirksam.

Das Sozialpunkte-Schema des Bundesarbeitsgerichts: für jedes vollendete Lebensjahr 1 Punkt (bis zum Alter von maximal 55 Jahren); für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit je 1 Punkt, ab dem 11. Jahr je 2 Punkte (bis maximal 55); für Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten 8 Punkte sowie 4 je Kind.

Welche Kriterien bei Sozialplan?

Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Zuerst ist zu ermitteln, welche Arbeitnehmer als Adressaten der Kündigung miteinander vergleichbar sind. Diese Gruppe wird auch „Vergleichsgruppe“ genannt. In diese Gruppe sind alle Arbeitnehmer einzubeziehen, die miteinander austauschbar sind. Es sind nur solche Arbeitsplätze zu betrachten, die auf derselben Stufe der Betriebshierarchie liegen.
  • Im zweiten Schritt sind anhand der gesetzlichen Vorgaben im Kündigungsschutzgesetz diejenigen Mitarbeiter zu ermitteln, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Die Kriterien umfassen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.
  • Im dritten Schritt prüft der Arbeitgeber, ob es einzelne Arbeitnehmer gibt, die unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 fallen und deshalb von der Sozialauswahl ausgenommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters, zum Beispiel wegen dessen Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen, in besonderem betrieblichen Interesse liegt. Ein solches Interesse liegt auch vor, wenn eine ausgewogene Personalstruktur des Betriebs gewahrt bleiben soll.

Wer wird bei Sozialplan als erstes gekündigt?

Betriebsbedingte Kündigungen – der Arbeitgeber muss zuerst denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kündigen, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Entscheidende Kriterien dafür sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten oder eine vorhandene Schwerbehinderung. (Foto: pixabay)

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Wie hoch ist die durchschnittliche Abfindung?

Aktualisiert am 16. September 2022 398.035 mal angesehen84% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Geld bekomme ich wenn ich gekündigt wurde?

Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Dennoch werden laut Arbeitsrecht in bestimmten Fällen Abfindungen gezahlt:

  • bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSCHG) greift,
  • bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (§§9 und 10 KSchG),
  • bei einem Abfindungsvergleich,
  • wenn ein Tarifvertrag greift,
  • wenn ein Sozialplan besteht (Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) sowie 
  • bei einem Nachteilsausgleich für den Arbeitnehmer (§113 Betriebsverfassungesetz)

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Wer muss bei einem Sozialplan zuerst gehen?

Die betriebsbedingte Kündigung zählt wie die personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung zu den ordentlichen Kündigungen. Eine betriebsbedingte Kündigung kann immer dann ausgesprochen werden, wenn in einem Unternehmen mehr Personen beschäftigt sind, als für die vorhandenen Aufgaben erforderlich sind. Gleichzeitig wird ausgeschlossen, dass die betroffenen Mitarbeiter an anderer Stelle weiter im beschäftigt werden können.

Jede betriebsbedingte Kündigung beruht auf einem betrieblichen Kündigungsgrund und einer unternehmerischen Entscheidung. Hierin unterscheidet sich die betriebsbedingte Kündigung grundsätzlich von der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung, die auf einer individuellen Betrachtung des jeweiligen Mitarbeiters basiert. Kündigungen aus betrieblichen Gründen betreffen oftmals mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig, während eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung im Normalfall nur einen einzelnen Mitarbeiter betrifft.

Die Rechtsprechung nennt für eine betriebsbedingte Kündigung bestimmte Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit eine betriebsbedingte Kündigung zulässig und wirksam ist.

Ein weiter Aspekt, der über die Wirksamkeit entscheidet, sind die Formalia der Kündigung. Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist und gegebenenfalls bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat, muss sie alle formalen Anforderungen erfüllen.

Wie lange zählen Kinder im Sozialplan?

  • Der besondere Kündigungsschutz geht über den allgemeinen Kündigungsschutz, der im Kündigungsschutzgesetz – kurz KSchG – geregelt ist, hinaus.
  • Besonderer Kündigungsschutz heißt, dass bestimmten Arbeitnehmergruppen nur unter besonders strengen Voraussetzungen gekündigt werden kann.
  • Zu diesen bestimmten Arbeitnehmergruppen zählen beispielsweise schwangere Arbeitnehmerinnen, Auszubildende nach der Probezeit, Datenschutzbeauftragte, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder.

Wer darf nicht gekündigt werden?

  • Der besondere Kündigungsschutz geht über den allgemeinen Kündigungsschutz, der im Kündigungsschutzgesetz – kurz KSchG – geregelt ist, hinaus.
  • Besonderer Kündigungsschutz heißt, dass bestimmten Arbeitnehmergruppen nur unter besonders strengen Voraussetzungen gekündigt werden kann.
  • Zu diesen bestimmten Arbeitnehmergruppen zählen beispielsweise schwangere Arbeitnehmerinnen, Auszubildende nach der Probezeit, Datenschutzbeauftragte, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder.

Wem darf nicht gekündigt werden?

Aktualisiert am 20. September 2022 733.829 mal angesehen86% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wann gilt man als unkündbar?

Unkündbarkeit bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr ordentlich kündigen kann. Dieser Vorteil kann sich aus dem Gesetz ergeben oder auch in Ihrem Tarifvertrag festgelegt sein.

Unkündbarkeit per Gesetz

Besonders schutzbedürftige Personengruppen genießen Unkündbarkeit nach dem Gesetz. Ihr Arbeitgeber darf Sie zum Beispiel nicht ordentlich kündigen, wenn Sie sich in folgender Lebenssituation befinden:

Wie bekomme ich eine hohe Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige und außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers an einen Mitarbeiter, die als finanzielle Entschädigung für eine Kündigung, den damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes und die Einbußen beim Einkommen gezahlt wird. Gekündigte Arbeitnehmer sollen finanziell über den Arbeitsplatzverlust hinweggetröstet werden, damit sie die Arbeitslosigkeit bis zu einer neuen Stelle finanziell leichter überbrücken können.

Die schlechte Nachricht: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.Bei einer rechtmäßigen Entlassung endet die Zusammenarbeit nach der Kündigungsfrist – bei urechtmäßiger Kündigung haben Sie das Recht, in Ihren Job zurückzukehren. Da das nach Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht oft nicht zumutbar ist, kann das Gericht die Zahlung einer Abfindung anordnen, wenn nach unwirksamer Kündigung keine weitere Zusammenarbeit infrage kommt.

Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen, in denen Sie einen offiziellen Anspruch auf Abfindung haben:

Wie lange muss man arbeiten um eine Abfindung zu bekommen?

Wenn Arbeitnehmende eine betriebliche Kündigung erhalten, können sie nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Einmalzahlung haben. (Lesen Sie hier mehr: Wann sind betriebsbedingte Kündigungen möglich?). Der Abfindungsanspruch besteht mit dem Ablauf der Kündigungsfrist, sofern innerhalb der Drei-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben wird und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat.  Dies zeigt, dass der Arbeitgeber ein Wahlrecht hat, ob er mit der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindungszahlung für den Fall des "Klageverzichts" anbieten will. Die Regelung des § 1a KSchG begründet also keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung. 

Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich geregelt in § 1a Abs. 2 KSchG und beträgt einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren?

Wenn Arbeitnehmende eine betriebliche Kündigung erhalten, können sie nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Einmalzahlung haben. (Lesen Sie hier mehr: Wann sind betriebsbedingte Kündigungen möglich?). Der Abfindungsanspruch besteht mit dem Ablauf der Kündigungsfrist, sofern innerhalb der Drei-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben wird und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat.  Dies zeigt, dass der Arbeitgeber ein Wahlrecht hat, ob er mit der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindungszahlung für den Fall des "Klageverzichts" anbieten will. Die Regelung des § 1a KSchG begründet also keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung. 

Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich geregelt in § 1a Abs. 2 KSchG und beträgt einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.