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Sind Seminare im BFD Pflicht?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Sind Seminare im BFD Pflicht?
  2. Wie viele Seminare hat man in einem BFD?
  3. Wo finden die BFD Seminare statt?
  4. Wie läuft ein BFD Seminar ab?
  5. Wie viele Fehltage darf man beim BFD haben?
  6. Was dürfen bufdis nicht?
  7. Hat man im BFD Urlaub?
  8. Wie viele Stunden arbeitet man beim BFD?
  9. Was ist eine Seminarwoche?
  10. Wie viele Punkte bringt ein BFD?
  11. Wie viel verdient man als Bufdi?
  12. Was bekommt ein bufdi im Monat?
  13. Wie viele Stunden muss ein Bufdi arbeiten in der Woche?
  14. Was darf ein bufdi nicht machen?
  15. Wie viel Geld bekommt man bei einem FÖJ?

Sind Seminare im BFD Pflicht?

Wenn du ein FSJ, FÖJ oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machst, bist du nicht allein auf dich gestellt. Bei unseren Organisationen und in den Einsatzstellen gibt es Menschen, die dich unterstützen. Du lernst andere Freiwillige kennen, mit denen du dich austauschen kannst. Auf Seminaren bildest du dich fachlich und persönlich weiter.

Im Freiwilligendienst sind Menschen für dich da

Wie viele Seminare hat man in einem BFD?

Die genaue Anzahl der Seminartage ist in der BFD-Vereinbarung festgelegt. Sie ist abhängig vom Alter der Freiwilligen und der Anzahl der Dienstmonate. Wird der BFD während der Laufzeit verlängert, erhöht sich auch die Zahl der Seminartage. Ab dem 13. BFD-Monat kommt, unabhängig vom Alter der Freiwilligen, nur noch 1 Seminartag pro Monat hinzu.

Und so werden die Seminartage errechnet:

Wo finden die BFD Seminare statt?

Für Freiwillige über 27 Jahren, die einen zwölfmonatigen BFD absolvieren, ist ein Bildungstag pro Monat für Seminare oder Weiterbildungen gesetzlich vorgeschrieben. Daher müssen mindestens zwölf Bildungstage innerhalb des einen Jahres absolviert werden.

Zu Beginn deines Freiwilligendienstes nimmst du an den zweitägigen Einführungstagen zusammen mit anderen Freiwillige aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Im Schnitt nehmen circa 15 Freiwillige aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Dieses Seminar findet ebenfalls deutschlandweit an verschiedenen Standorten in Bildungshäusern statt. Alle Freiwilligen über 27 Jahre werden grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht. Die Einführungstage bietet vor allem viel Raum für das Kennenlernen anderer Freiwilliger sowie den kollegialen Austausch.

Wie läuft ein BFD Seminar ab?

Unser Seminarangebot dient der Arbeit in der Einsatzstelle und auch der persönlichen Weiterentwicklung. In den BUND-Seminaren werden Naturschutzthemen immer gemeinsam mit dem Erwerb von Kompetenzen verbunden.

In der Themenwahl können Sie Ihre eigenen Schwerpunkte setzen. Unsere Seminare finden in Umwelt- und Naturschutzhäusern statt. Bis zu 2 Seminare sind im Online-Format möglich.

Wie viele Fehltage darf man beim BFD haben?

Hi, an alle! Ich bin gerade mitten im FSJ und frage mich, ob ich Fehltage (wegen Krankheit) nachholen muss und ob es dann trotzdem noch als ersatz für den Zivildienst gilt. Danke schonmal im vorraus!

Feb. '10

Was dürfen bufdis nicht?

Sie möchten sich freiwillig im städtischen Gemeinwesen engagieren? Der Bundesfreiwilligendienst bietet Ihnen diese Möglichkeit, unabhängig von Ihrem Alter (wenn Sie Ihre Schul­pflicht absolviert haben), Ihrem Geschlecht, Ihrer Nationalität oder der Art Ihres Schulab­schlusses.

Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate. Sie können aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf den Ihnen gesetzlich zustehenden Urlaub.

Hat man im BFD Urlaub?

  • FSJ oder BFD - was sind die Unterschiede?
  • In welchen Branchen kann man ein Freiwilliges Soziales Jahr machen?
  • Wie bewirbt man sich für ein FSJ?
  • Tipps fürs Vorstellungsgespräch
  • Was sind die Voraussetzungen für ein Bufdi oder FSJ?
  • Gute Gründe für ein FSJ: Sozial engagieren und Gutes tun
  • Fakten rund ums FSJ: Urlaub und Co.

Der einzige echte Unterschied zwischen den beiden Diensten ist, dass sie aus unterschiedlichen Töpfen bezahlt werden. Den BFD bezuschusst der Bund, das FSJ finanzieren teils die Bundesländer. Was für die Bewerbenden aber wenig relevant ist. Ansonsten sind die Unterschiede gering.

Unterschiede bei der Einsatzstelle

Beim FSJ kann man für einen sozialen Dienst eingesetzt werden, aber auch in den Bereichen Kultur, Sport und Denkmalpflege. Beim BFD sind soziale Dienste, aber auch Verwaltungs-, Hausmeister- oder Fahrdienste möglich. Wem es darum geht mit und für Menschen zu arbeiten, findet demnach bei beiden Freiwilligendiensten die passende Stelle. Im Arbeitsalltag macht es keinen Unterschied, ob man FSJler oder Bufdi ist. Zudem haben beide 25 Seminartage und 26 Tage Urlaub und bekommen in manchen Fällen Essen und einen Schlafplatz umsonst.

Ein FSJ kann absolviert werden:

  • In der Kinder- und Jugendarbeit.
  • In der Gesundheits- und Altenpflege.
  • In einem Sportverein.  
  • In einer kulturellen Einrichtung oder Schule.
  • In Umwelt- und Naturschutz-Verbänden.
  • In der Landschafts- und Denkmalpflege.

Die Unterlagen für ein FSJ sind aufgebaut wie eine klassische Bewerbungsmappe. Diese sollte daher auf jeden Fall die folgenden Dokumente enthalten:

  • Ein Deckblatt mit Passfoto
  • Einen tabellarischen Lebenslauf
  • Ein aussagekräftiges Anschreiben beziehungsweise Motivationsschreiben
  • Den ausgefüllten Bewerbungsbogen der Einrichtung (nur wenn gefordert)  

Nach der erfolgreichen Bewerbung für ein FSJ oder den BFD wird man zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Glückwunsch! Beim Gespräch geht es ums gemeinsame Kennenlernen, um festzustellen, ob es passt. Die folgende Liste kann bei der Vorbereitung für das Gespräch helfen. Freilich ist es dennoch gut, sich eigene Fragen zu überlegen und diese vorab zu notieren.

Persönliche Vorstellung

  • Was möchte ich von der Einrichtung wissen?
  • Kennenlernen der Einsatzstelle
  • Absprachen zwischen Bewerber und Einsatzstelle
  • Wie geht es nach dem Vorstellungsgespräch weiter? 
  • Wer bin ich (Alter, Wohnort, Hobbys…)
  • Meine Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen
  • Warum ich meinen Freiwilligendienst hier machen möchte
  • Was ich schon über die Einrichtung weiß, gehört habe
  • Wie groß ist die Einrichtung?
  • Welche Arbeitsbereiche gibt es?
  • Welche Menschen betreue ich hier?
  • Was erwartet mich?
  • Welche Fähigkeiten brauche ich?
  • Wie sehen mein Arbeitsplatz und Arbeitsalltag aus? 
  • Regelungen für Dienstplan, Pausen, Urlaub?
  • Wo werde ich eingesetzt? Für welche Aufgaben?
  • Können wir einen Rundgang machen?
  • Beginn und Ende der Freiwilligendienstes – mögliche Vertragsdauer
  • Wie werden meine Arbeitszeiten aussehen?
  • Wie viele Urlaubstage gibt es?
  • Wer übernimmt die Anleitung und Begleitung während des Freiwilligendienstes für mich?
  • Wie gut kann die Einsatzstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden?
  • Wie ist die Erstattung der Fahrtkosten geregelt?
  • Wie war das Gespräch für mich?
  • Kann ich mir meinen Freiwilligendienst hier vorstellen?
  • Welche Informationen brauche ich noch, um mich entscheiden zu können?

Wie viele Stunden arbeitet man beim BFD?

Das Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz, das im Mai 2019 in Kraft getreten ist, ermöglicht nun in bestimmten Fällen einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren. (Bundesgesetzblatt I Nr. 18 vom 10. Mai 2019, Seite 644). Die Freiwilligendienste DRS hat auf dieser Gesetzesgrundlage nun ein Konzept erarbeitet, dass jungen Menschen, bei denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, ermöglicht ab sofort ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und ihren Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Teilzeit zu leisten. Unverändert bleibt das Angebot im Bundesfreiwilligendienst 27+, mit dem sich Erwachsene (ab 27 Jahren) in Voll- oder Teilzeit engagieren können. 

Informationen für FSJ/BFD-Bewerber*innen

Was ist eine Seminarwoche?

Hat man zu Beginn oder während des Freiwilligendienstes einen Studienplatz erhalten und kann man ihn wegen des Freiwilligendienstes nicht annehmen, kann man den Studienplatz zurückstellen lassen. Das bedeutet, dass der Studienplatz nicht verfällt. Hintergrund ist, dass niemandem Nachteile durch die Absolvierung eines Freiwilligendienstes erwachsen sollen (§ 34 Nr. 3 Hochschulrahmengesetz).

Hinweis: Nach Ende des Dienstes ist eine form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich, um die Rückstellung/bevorzugte Zulassung geltend zu machen (zumindest, wenn das Zulassungsverfahren über Hochschulstart bzw. das DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren) erfolgt)!

Wie viele Punkte bringt ein BFD?

Hat man zu Beginn oder während des Freiwilligendienstes einen Studienplatz erhalten und kann man ihn wegen des Freiwilligendienstes nicht annehmen, kann man den Studienplatz zurückstellen lassen. Das bedeutet, dass der Studienplatz nicht verfällt. Hintergrund ist, dass niemandem Nachteile durch die Absolvierung eines Freiwilligendienstes erwachsen sollen (§ 34 Nr. 3 Hochschulrahmengesetz).

Hinweis: Nach Ende des Dienstes ist eine form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich, um die Rückstellung/bevorzugte Zulassung geltend zu machen (zumindest, wenn das Zulassungsverfahren über Hochschulstart bzw. das DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren) erfolgt)!

Wie viel verdient man als Bufdi?

Starnberg, Bayern

Klinikum Starnberg

Und Wirtschaftsbereich. Konditionen und Arbeitszeiten für ein FSJ den BFD am Klinikum Die Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst regeln die Leistungen für die Freiwilligen sowie..

Günzburg, Bayern

Bezirkskliniken Schwaben

Quelle : Jobware

Berlin, Berlin

Landesmusikakademie Berlin

Und dabei Know How Bildungstagen lernst du bei spannenden BFD Fortbildungen andereBundesfreiwillige kennen und kannst dich Bundesfreiwilligendienst ist eine Vollzeitstelle, diemit einem..

Was bekommt ein bufdi im Monat?

Von Frauen und Männern ab 27 Jahren kann der Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Sie nehmen an den Seminaren nur in angemessenem Umfang teil. Als angemessen gilt in der Regel mindestens ein Tag pro Monat.

Von Frauen und Männern ab 27 Jahren kann der Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Sie nehmen an den Seminaren nur in angemessenem Umfang teil. Als angemessen gilt in der Regel mindestens ein Tag pro Monat.

Am Bundesfreiwilligendienst können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

Der Antrag auf Anerkennung von Einsatzstellen und -plätzen im Bundesfreiwilligendienst ist beim Bundesamt zu stellen. Alle anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes. Diese müssen sich nur einer Zentralstelle anschließen.

Auf der Homepage des Bundesamtes gibt es eine Einsatzstellensuche (www.bundesfreiwilligendienst.de). Interessierte können aber auch selbst Einsatzstellen oder Träger ansprechen.

Die Einsatzstelle ist verpflichtet, eine Fachkraft für die fachliche Anleitung der Freiwilligen zu benennen. Sie sichert die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen, vermittelt ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Einsatz und den Ausbildungs- und Berufsweg. Wichtig für die Beteiligung der Freiwilligen in der Einsatzstelle sind zudem regelmäßige Gespräche und die Integration in Teamberatungen.

Siehe unter L wie Leistungen.

Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet und anschließend nicht sofort einen Arbeitsplatz findet, hat - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - Anspruch auf Arbeitslosengeld. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch können erbracht werden, wenn die jeweiligen Fördervoraussetzungen vorliegen.

Auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - dem sogenannten Arbeitslosengeld II - können nach Angaben der zuständigen Bundesagentur für Arbeit am BFD oder

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teilnehmen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung muss die Einsatzstelle grundsätzlich für alle Freiwilligen abführen, die das maßgebende Lebensalter für eine Regelaltersrente noch nicht vollendet haben.

Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral. Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.

Die Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt.

Die Arbeitsmarktneutralität wird vor Anerkennung jedes einzelnen Einsatzplatzes sichergestellt und ständig von den Prüferinnen und Prüfern des Bundesamtes vor Ort kontrolliert.

Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.

Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ein Aufenthaltstitel (auch ein Visum ist ein Aufenthaltstitel) darf in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz. Nach § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ist dies der Fall, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (wie zum Beispiel Wohngeld) bestreiten kann. Die Bezuschussung des Bundesfreiwilligendienstes durch den Bund ist kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.

Drittstaatsangehörige, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist sind. Kein Visum benötigen neben den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika.

Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen (§ 60a Aufenthaltsgesetz –AufenthG-) können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, wenn sie über eine entsprechende Beschäftigungserlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde verfügen.

Der Bundesfreiwilligendienst kann grundsätzlich nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

Für inländische Freiwillige, die einen Freiwilligendienst im Ausland leisten möchten, stehen andere Freiwilligendienstformate zur Verfügung. Ausführliche Hinweise dazu enthält die Broschüre „Zeit, das Richtige zu tun“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zeit-das-richtige-zu-tun-96092)

Kurzzeitige dienstliche Auslandsaufenthalte von Freiwilligen sind ausnahmsweise unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Die Beraterinnen und Berater im Bundesfreiwilligendienst sind für das Bundesamt im Außendienst tätig und stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner allen Beteiligten zur Verfügung.

Zur Übersicht der Beraterinnen und Berater

Wie viele Stunden muss ein Bufdi arbeiten in der Woche?

Das Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz, das im Mai 2019 in Kraft getreten ist, ermöglicht nun in bestimmten Fällen einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren. (Bundesgesetzblatt I Nr. 18 vom 10. Mai 2019, Seite 644). Die Freiwilligendienste DRS hat auf dieser Gesetzesgrundlage nun ein Konzept erarbeitet, dass jungen Menschen, bei denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, ermöglicht ab sofort ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und ihren Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Teilzeit zu leisten. Unverändert bleibt das Angebot im Bundesfreiwilligendienst 27+, mit dem sich Erwachsene (ab 27 Jahren) in Voll- oder Teilzeit engagieren können. 

Informationen für FSJ/BFD-Bewerber*innen

Was darf ein bufdi nicht machen?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde im Jahr 2011 eingeführt und stellt eine Möglichkeit für junge und ältere Menschen dar, sich für das Allgemeinwohl zu engagieren. Die Rahmenbedingungen, die für den Dienst und die sogenannten "Bufdis" gelten, werden im Bundesfreiwilligengesetz geregelt.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte – wir unterstützen Sie. >>

Wie viel Geld bekommt man bei einem FÖJ?

  • ist für dich geeignet, wenn du unter 26 Jahre alt bist und ein Jahr lang in einer Einrichtung des Natur- und Umweltschutzes oder der Umweltbildung Erfahrungen sammeln und dich einbringen willst.
  • bietet dir als Bildungs- und Orientierungsjahr fachliche Anleitung und persönliche Unterstützung.
  • ist abwechslungsreich, da es aus der praktischen Tätigkeit an einer Einsatzstelle und fünf einwöchigen Seminaren besteht.
  • beginnt jeweils zum 1. September.
  • bietet dir Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung. >hier findest du weitere Infos
  • ist Teil einer weltweiten Bewegung für eine bessere Welt und orientiert sich dabei an den Zielen der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE).
  • ist kooperativ vernetzt. Es wird in Bayern von drei Jugendorganisationen (BDKJ, EJB, JBN) als „Träger“ gemeinsam organisiert. Zusammen bilden sie den Trägerverbund.