:

Wie kann man den kindsvater den Umgang entziehen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann man den kindsvater den Umgang entziehen?
  2. Was kann man gegen Umgangsrecht machen?
  3. Wann entfällt das Umgangsrecht?
  4. Wann hat der Vater kein Umgangsrecht?
  5. Kann die Mutter den Umgang verbieten?
  6. Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?
  7. Kann ich als Mutter den Umgang bestimmen?
  8. Kann ein 10 jähriges Kind entscheiden wo es lebt?
  9. Kann eine Mutter den Vater den Umgang verbieten?
  10. Wann darf die Mutter dem Vater das Umgangsrecht verweigern?
  11. Kann die Mutter den Kontakt zum Vater verbieten?
  12. Was tun wenn das Kind nicht zum Vater will?
  13. Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?
  14. Was passiert wenn das Kind den Umgang nicht will?
  15. Was passiert wenn die Mutter den Umgang verweigert?

Wie kann man den kindsvater den Umgang entziehen?

Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist der Anspruch des Kindes mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und mit nahestehenden Dritten in regelmäßigen Abständen Zeit zu verbringen. Das Besuchsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und steht demnach auch Elternteilen ohne Sorgerecht zu. Da diese Rechte dem Kindeswohl dienen, ist eine Verweigerung grundsätzlich nur bedingt legitim.

Für die Eltern besteht sowohl eine Berechtigung als auch eine Pflicht mit dem Kind Umgang zu pflegen. Ferner haben beide Elternteile eine Loyalitätspflicht, wonach sie alle Handlungen zu unterlassen haben, die das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil negativ beeinflussen oder zum Nachteil für den Kontakt sind. 

In der Regel ist für einen Ausschluss des Umgangsrecht das Familiengericht zuständig, denn nur das Gericht kann den Ausschluss anordnen. Hierfür muss eine Gefahr für das Kind bestehen, die nicht durch eine Umgangseinschränkung, begleitenden Umgang oder andere Anordnungen verhindert werden kann. Das Umgangsrecht darf nicht eigenmächtig vom betreuenden Elternteil aus anderen Gründen verweigert werden

Es ist jedoch keine Seltenheit, dass das betreuende Elternteil, dem umgangsberechtigten Elternteil den Umgang verweigert. Unter gewissen schwerwiegenden Umständen kann der betreuende Elternteil, nach Absprache mit dem Jugendamt oder einem Rechtsanwalt, in das Besuchsrecht eingreifen. Liegen schwerwiegende Gründe vor (z.B. Verdacht auf sexuellen Missbrauch), kann das Familiengericht eine temporäre Aussetzung des Umgangsrechts anordnen. Ein Entzug des Umgangsrechts auf Dauer ist jedoch nicht mit verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Grundgesetzes Artikel 6 vereinbar.

Was kann man gegen Umgangsrecht machen?

  • Beide Elternteile haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind.
  • Der Umgang mit dem eigenen Kind darf Ihnen nur dann verweigert werden, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch Sie nachweislich beeinträchtigt wird oder Sie eine Suchterkrankung haben.
  • Sie können Ihr Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen.
  • Kinder ab 12 Jahren dürfen selbst über den Umgang entscheiden.

Es gibt grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit den eigenen Kindern. Dieser Anspruch ist in § 1684 Abs. 1 BGB fest verankert. In Absatz 2 wird Eltern außerdem eine sogenannte Loyalitätspflicht auferlegt.

Das bedeutet, dass sie alles unterlassen müssen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil negativ beeinflussen könnte. Denn nicht nur Eltern haben das Recht, ihr Kind zu sehen, sondern auch Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern.

Wann entfällt das Umgangsrecht?

Die meisten Paare, ob verheiratet oder nicht, wünschen sich eigene Kinder. Sie sind für viele das größte Geschenk. Wenn sich Vater und Mutter aber dann auseinanderleben und trennen, ist die gemeinsame Sorge um die Kinder nicht mehr so selbstverständlich. Im Idealfall liegen beiden Elternteilen die gemeinsamen Kinder stark am Herzen. Sie fühlen sich verantwortlich und wollen für ihre Kinder mit Liebe, Sorgfalt und Würde sorgen. Im Sinne der Kinder versuchen sie, sich und ihre zwischenmenschlichen Auseinandersetzungen zurückzunehmen und das Kindeswohl über alles zu stellen.

Oftmals können sich die Elternteile aber nicht einigen, wie sie ihr Kind erziehen oder wie sie das Umgangs- und Sorgerecht für das Kind gestalten wollen. In diesem Artikel wird von unseren Experten erörtern, was das elterliche Umgangsrecht bedeutet und wie es sich auf Ihre Sorgerechtsvereinbarung auswirkt.

Das elterliche Umgangsrecht ist das gesetzliche Recht eines jeweiligen Elternteils auf den Umgang mit seinem Kind. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind bzw. ein Paar oder getrennt sind. Das Umgangsrecht ermöglicht den Eltern, regelmäßig Kontakt zu ihren Kindern zu haben, sie zu Hause zu besuchen oder Ausflüge mit ihnen zu unternehmen. Zum Umgang kann insbesondere bei größeren geografischen Distanzen auch gehören, mit dem Kind regelmäßig E-Mails oder Briefe auszutauschen und zu telefonieren. Das Umgangsrecht gilt grundsätzlich für Vater und Mutter. Es kann nur in äußerst schwerwiegenden Fällen wie z. B. Kindesmissbrauch vom Familiengericht komplett entzogen werden. In anderen Fällen wie z. B. Suchtproblematiken, ansteckenden Krankheiten oder bei der Gefahr einer Entführung kann das Umgangsrecht auch zeitlich befristet ausgesetzt werden. Auch darüber entscheidet das Familiengericht.

Das Sorgerecht erhalten die verheirateten Elternteile mit der Geburt ihres Kindes. Dabei könnte das Sorgerecht auch Sorgepflicht heißen. Vater und Mutter haben also sowohl das Recht wie auch die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Das Sorgerecht ist so bedeutend, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist. In Artikel 6 heißt es in Absatz 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Sorgerecht genauer beschrieben. Hier ist unter anderem festgelegt, dass das Sorgerecht die Personensorge und die Vermögenssorge umfasst. In § 1631 des BGB heißt es: "Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil das Sorgerecht komplett entzogen werden. Der andere Elternteil muss dazu einen Antrag beim Familiengericht stellen. Nur weil einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, heißt es aber noch lange nicht, dass der Vater oder die Mutter auch kein Umgangsrecht mehr hat. Dieses kann, wie im vorherigen Absatz geschildert, auch bei Entzug des Sorgerechts nur in sehr schweren Fällen komplett entzogen werden. Im weiteren Verlauf dieses Artikels finden Sie eine genauere Definition des Kindeswohls.

Wann hat der Vater kein Umgangsrecht?

Während viele getrennte Paare darüber streiten, wer wann Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen darf, wären andere Eltern dankbar, wenn sich der Ex-Partner überhaupt um den Nachwuchs kümmern würde. Denn offenbar sieht nicht jeder sein Umgangsrecht als Pflicht an. Das ist es aber. Kinder haben ein in § 1684 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verbrieftes Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Dementsprechend besteht für Eltern also eine Umgangspflicht. Kurz gesagt: Wer ein Kind hat, muss sich kümmern. Nur Unterhalt zu zahlen, reicht nicht aus.

Angenommen, ein Kind lebt nach der Trennung bei der Mutter und es besteht eine Umgangsregelung, die besagt, dass sich die Eltern an den Wochenenden abwechselnd um die Betreuung kümmern. Dann muss der Vater sein Kind alle 14 Tage nehmen. Nimmt er sein Umgangsrecht nicht wahr, lässt sich der Umgang erzwingen. Eine solche Betreuungspflicht kann auch während der Ferien bestehen, etwa wenn Vater und Mutter eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

Kann die Mutter den Umgang verbieten?

Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist der Anspruch des Kindes mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und mit nahestehenden Dritten in regelmäßigen Abständen Zeit zu verbringen. Das Besuchsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und steht demnach auch Elternteilen ohne Sorgerecht zu. Da diese Rechte dem Kindeswohl dienen, ist eine Verweigerung grundsätzlich nur bedingt legitim.

Für die Eltern besteht sowohl eine Berechtigung als auch eine Pflicht mit dem Kind Umgang zu pflegen. Ferner haben beide Elternteile eine Loyalitätspflicht, wonach sie alle Handlungen zu unterlassen haben, die das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil negativ beeinflussen oder zum Nachteil für den Kontakt sind. 

In der Regel ist für einen Ausschluss des Umgangsrecht das Familiengericht zuständig, denn nur das Gericht kann den Ausschluss anordnen. Hierfür muss eine Gefahr für das Kind bestehen, die nicht durch eine Umgangseinschränkung, begleitenden Umgang oder andere Anordnungen verhindert werden kann. Das Umgangsrecht darf nicht eigenmächtig vom betreuenden Elternteil aus anderen Gründen verweigert werden

Es ist jedoch keine Seltenheit, dass das betreuende Elternteil, dem umgangsberechtigten Elternteil den Umgang verweigert. Unter gewissen schwerwiegenden Umständen kann der betreuende Elternteil, nach Absprache mit dem Jugendamt oder einem Rechtsanwalt, in das Besuchsrecht eingreifen. Liegen schwerwiegende Gründe vor (z.B. Verdacht auf sexuellen Missbrauch), kann das Familiengericht eine temporäre Aussetzung des Umgangsrechts anordnen. Ein Entzug des Umgangsrechts auf Dauer ist jedoch nicht mit verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Grundgesetzes Artikel 6 vereinbar.

Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?

Solche Sprüche oben könnten – mit viel gutem Interpretationswillen – auch dem unbedarften „Normalo“-Vater in einem unüberlegten Moment rausrutschen.

Aber was ist von solchen Aussagen zu halten, die dir von deinem Kind unter dem Siegel der Verschwiegenheit erzählt werden?

„Du wirst von deiner Mutter vollkommen falsch erzogen.“

Der toxische Ex ist nicht gut auf uns zu sprechen, das ist uns schon klar. Er ist ja das Opfer Eurer Beziehung, und dazu muss er auch noch bezahlen für Kinder, die nicht mehr bei ihm wohnen und unter seiner Kontrolle stehen.

Er steht auch düpiert vor Nachbarn, Freunden und am Arbeitsplatz da, denn er kann niemanden mehr eine heile Welt vorgaukeln, jetzt, nachdem du nicht mehr bei ihm wohnst.

Denn da, wo die Kinder leben, ist auch der „gute“ Elternteil. So denkt jedenfalls die Allgemeinheit.

Kann ich als Mutter den Umgang bestimmen?

‌Das Umgangsrecht (§§ 1684 und 1685 BGB) umfasst Rechte und Pflichten für den Kontakt zwischen Kind und jenem Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig wohnt. Der Begriff „Besuchsrecht“ meint dasselbe. ‌‌Das Umgangsrecht unterscheidet sich vom Sorgerecht.‌‌Das Recht auf Umgang besteht auch für einen Elternteil, der kein Sorgerecht hat. Haben beide Elternteil das Sorgerecht, müssen sie trotzdem Vereinbarungen zum Umgang treffen.

‌Das Umgangsrecht (§§ 1684 und 1685 BGB) umfasst Rechte und Pflichten für den Kontakt zwischen Kind und jenem Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig wohnt. Der Begriff „Besuchsrecht“ meint dasselbe. ‌‌Das Umgangsrecht unterscheidet sich vom Sorgerecht.‌‌Das Recht auf Umgang besteht auch für einen Elternteil, der kein Sorgerecht hat. Haben beide Elternteil das Sorgerecht, müssen sie trotzdem Vereinbarungen zum Umgang treffen.

Hinweis:

Auch andere Personen können ein Umgangsrecht mit dem Kind haben. Dazu zählen: ‌‌

  • ‌Für die Person, der das Umgangsrecht zugesprochen wurde, gibt es einige Rechte und Pflichten zu beachten. Egal, ob der Vater oder die Mutter umgangsberechtigt ist. Genauso muss sich die Person, welche das Kind betreut, an gewisse Regeln halten.‌‌Die wichtigsten Rechte und Pflichten werden in nachstehender Tabelle erklärt:

    • Abstimmung in der Ausgestaltung des Umgangsrechts‌Eltern müssen untereinander regeln, wie sie das Umgangsrecht wahrnehmen. Wann holt der Vater das Kind ab, wann bringt er es zurück? Wie oft darf das Kind beim Vater übernachten? Usw.‌
    • Anspruch auf Auskunft‌Umgangsberechtigte Person darf erfahren, wie es dem Kind geht, was das Kind macht, etc. Sie darf an der persönlichen Entwicklung des Kindes teilnehmen.‌
    • Anspruch auf persönlichen Kontakt sowie Kontakt über verschiedene KommunikationsmedienUmgangsberechtigte können über Telefon, Post, E-Mail oder andere elektronische Medien mit dem Kind kommunizieren.‌
    • ‌Handschenkung an das Kind‌Übliche Schenkungen sind durchaus möglich: Zum Beispiel darf der umgangsberechtigte Vater seiner Tochter ein paar Hundert Euro zum Geburtstag schenken.‌‌
    • ‌Alltägliche Entscheidungen allein treffen‌„Bei Papa gibt es das ganze Wochenende Pizza, Pommes und Cola“. Der andere Elternteil kann das nicht einfach verbieten, auch wenn er dagegen ist.‌
    • ‌„Große Reisen“ möglich, aber betreuender Elternteil muss zustimmen‌Beispiel: Der Vater ist nicht sorgeberechtigt und will mit dem minderjährigen Sohn nach Australien fliegen. Er braucht die Zustimmung der sorgeberechtigten Person (der Mutter).
    • Beziehung zwischen Kind und Elternteile darf nicht beeinträchtigt werden‌Ein Elternteil darf das Kind nicht zu seinem eigenen Vorteil beeinflussen, indem es bspw. den anderen Elternteil immer vor dem Kind schlechtmacht.‌
    • ‌Kind geistig auf den Umgang vorbereitenEin Kind muss sich auf jeden Elternteil immer etwas anders einstellen. Deshalb sollte das Kind stets positiv und gefühlvoll auf den Kontakt mit dem Vater / der Mutter vorbereitet werden.‌
    • Eltern müssen zusammenarbeitenDas Organisieren und Realisieren der Kinderbesuche verlangt von beiden Elternteilen Kooperationsbereitschaft: Bei Unstimmigkeiten und Streits ist nämlich meist das Kind die leidtragende Person. ‌
    • Positiver Umgang zwischen den Eltern‌Das Verhältnis der Eltern soll zumindest neutral-positiv sein. Das entlastet das Kind.‌
    • ‌Kosten übernehmen während dem UmgangDie umgangsberechtigte Person kommt für alle Kosten auf, während das Kind bei ihr ist. Dazu gehören Fahrtkosten, Kosten für Lebensmittel und Verpflegung, für Freizeitaktivitäten etc.‌
    • Unterhaltspflicht bleibt bestehenDer unterhaltspflichtige Elternteil muss den Kindesunterhalt ganz normal weiterzahlen. Die gemeinsam mit dem Kind verbrachte Zeit ersetzt nicht die Unterhaltszahlungen.

    Kann ein 10 jähriges Kind entscheiden wo es lebt?

    ‌Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil. ‌‌Zu beachten ist jedoch, dass der Kindeswille selbstverständlich in allen Entscheidungen, die das Kind selbst betreffen, berücksichtigt werden sollte. Dies ist auch im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten:

    ‌Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil. ‌‌Zu beachten ist jedoch, dass der Kindeswille selbstverständlich in allen Entscheidungen, die das Kind selbst betreffen, berücksichtigt werden sollte. Dies ist auch im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten:

    (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. ‌‌(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

    Kann eine Mutter den Vater den Umgang verbieten?

    Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist der Anspruch des Kindes mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und mit nahestehenden Dritten in regelmäßigen Abständen Zeit zu verbringen. Das Besuchsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und steht demnach auch Elternteilen ohne Sorgerecht zu. Da diese Rechte dem Kindeswohl dienen, ist eine Verweigerung grundsätzlich nur bedingt legitim.

    Für die Eltern besteht sowohl eine Berechtigung als auch eine Pflicht mit dem Kind Umgang zu pflegen. Ferner haben beide Elternteile eine Loyalitätspflicht, wonach sie alle Handlungen zu unterlassen haben, die das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil negativ beeinflussen oder zum Nachteil für den Kontakt sind. 

    In der Regel ist für einen Ausschluss des Umgangsrecht das Familiengericht zuständig, denn nur das Gericht kann den Ausschluss anordnen. Hierfür muss eine Gefahr für das Kind bestehen, die nicht durch eine Umgangseinschränkung, begleitenden Umgang oder andere Anordnungen verhindert werden kann. Das Umgangsrecht darf nicht eigenmächtig vom betreuenden Elternteil aus anderen Gründen verweigert werden

    Es ist jedoch keine Seltenheit, dass das betreuende Elternteil, dem umgangsberechtigten Elternteil den Umgang verweigert. Unter gewissen schwerwiegenden Umständen kann der betreuende Elternteil, nach Absprache mit dem Jugendamt oder einem Rechtsanwalt, in das Besuchsrecht eingreifen. Liegen schwerwiegende Gründe vor (z.B. Verdacht auf sexuellen Missbrauch), kann das Familiengericht eine temporäre Aussetzung des Umgangsrechts anordnen. Ein Entzug des Umgangsrechts auf Dauer ist jedoch nicht mit verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Grundgesetzes Artikel 6 vereinbar.

    Wann darf die Mutter dem Vater das Umgangsrecht verweigern?

    In diesem Artikel werden die Bedingungen und Folgen einer Verweigerung des Umgangsrechts diskutiert. Es werden Gründe aufgezeigt, wann eine Mutter dem Vater das Umgangsrecht mit dem Kind entziehen kann.

    Kann die Mutter den Kontakt zum Vater verbieten?

    Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang mit dem gemeinsamen Kind nicht einfach unbegründet verweigern. Verweigert beispielsweise eine Mutter dem Vater grundlos den Umgang oder Kontakt mit dem Kind, greift also in das Umgangsrecht des Vaters ein, kann dies zur Folge haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter teilweise entzogen wird.

    Mehr dazu unter Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung. Auch interessant die Regelungen zum Umgangsrecht für Großeltern.

    Was tun wenn das Kind nicht zum Vater will?

    Man mag vielleicht denken, dass es eine Mutter insgeheim freut, wenn das Kind sich weigert, zum Ex zu gehen, mit dem sie gerade Stress hat. So wie: „Ällerbätsch! Das Kind ist lieber bei miiihiiir!“

    Ich kann nur für mich sprechen, aber ich denke, es geht vielen Müttern so: Ich bin immer heilfroh gewesen, dass unser Kind extrem selten krank gewesen ist, und dass ich deswegen nie den Umgang aussetzen musste. Das Kind ging stets gern zum Papa, und dafür war ich sehr dankbar.

    Nicht nur, dass ich mit der Zeit mehr und mehr eigene Interessen und Aktivitäten entwickelte, daher mein kindfreies Wochenende gern verplante und auch genoss. Aber mein Ex hätte mir die Hölle auf Erden bereitet, wenn ich kurz vorher den Umgang wegen Krankheit des Kindes ausgesetzt hätte.

    Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?

    Bis zu diesem Zeitpunkt entscheiden die Eltern, wo das Kind leben soll.

    Du darfst erst mit 18 Jahren entscheiden, wo du leben möchtest. Bis dahin sind deine Eltern dafür verantwortlich, dass du ein gesichertes Zuhause hast und in einer sicheren Umgebung aufwächst. Sie haben die Möglichkeit, dir eine stabile, positive Umgebung zu bieten, in der du deine persönliche Entwicklung vorantreiben kannst. Bis du 18 bist, sind sie auch dafür verantwortlich, dass du eine angemessene Unterstützung erhältst, um dir eine erfolgreiche Zukunft zu sichern. Dazu gehören eine gute Bildung, ein gesunder Lebensstil, eine sichere Wohnung und ein gesundes soziales Umfeld.

    Du hast das Recht, Umgang mit beiden Elternteilen zu haben. Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das Umgangsrecht ein wichtiges Recht, das jedem Kind zusteht. Es bedeutet, dass du eine Beziehung zu beiden Elternteilen haben kannst und sollst. Das Umgangsrecht ist in § 1684 BGB geregelt und ermöglicht es dir, deine Beziehung zu deinem Vater und deiner Mutter zu pflegen und zu stärken. Durch regelmäßige Treffen, Kontaktaufnahme und Austausch können beide Elternteile ein wichtiger Teil deines Lebens sein und dich unterstützen. Es ist ein zentrales Recht, das dein Wohlergehen und deine Entwicklung fördert.

    Was passiert wenn das Kind den Umgang nicht will?

    • Beide Elternteile haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind.
    • Der Umgang mit dem eigenen Kind darf Ihnen nur dann verweigert werden, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch Sie nachweislich beeinträchtigt wird oder Sie eine Suchterkrankung haben.
    • Sie können Ihr Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen.
    • Kinder ab 12 Jahren dürfen selbst über den Umgang entscheiden.

    Es gibt grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit den eigenen Kindern. Dieser Anspruch ist in § 1684 Abs. 1 BGB fest verankert. In Absatz 2 wird Eltern außerdem eine sogenannte Loyalitätspflicht auferlegt.

    Das bedeutet, dass sie alles unterlassen müssen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil negativ beeinflussen könnte. Denn nicht nur Eltern haben das Recht, ihr Kind zu sehen, sondern auch Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern.

    Was passiert wenn die Mutter den Umgang verweigert?

    Trennen sich die Eltern, stellt das Sorgerecht einen schweren Konfliktpunkt dar. In vielen Fällen sorgt die Mutter für den Nachwuchs und gewährt dem Vater ein Umgangsrecht. Eine weitere Alternative besteht in einem gemeinsamen Sorgerecht. Dabei teilen sich beide Elternteile die Sorge um den Sprössling.

    Wird das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten, droht zunächst eine Geldstrafe. Bei wiederholtem Boykott der Sorgerechtsvereinbarung kommt es unter Umständen zu einer Haftstrafe. Als Vater solltest Du weiterhin versuchen, den Kontakt mit Deinem Kind aufrechtzuerhalten.