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Wer zahlt Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer zahlt Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?
  2. Wer zahlt bei Kanalverstopfung?
  3. Wie schnell muss ein Vermieter eine Rohrverstopfung beseitigen?
  4. Was kostet eine Rohrreinigung bei Verstopfung?
  5. Wer muss Rohrreinigung bezahlen Mieter oder Vermieter?
  6. Wer muss Rohrreinigung beauftragen?
  7. Was kostet eine Stunde Kanalreinigung?
  8. Wer zahlt Rohrreinigung im Mietshaus?
  9. Wann muss Mieter Rohrreinigung bezahlen?
  10. Wann muss Mieter Verstopfung bezahlen?
  11. Was tun wenn der Kanal verstopft ist?
  12. Wann zahlt Mieter Rohrreinigung?
  13. Ist der Vermieter für verstopfte Rohre zuständig?
  14. Wer ist für Rohrverstopfung zuständig Mieter oder Vermieter?
  15. Kann man Rohrreinigung auf die Mieter umlegen?

Wer zahlt Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?

Wasser- und Abwasserrohre sind Bestandteil der Mietsache. Auch sie sind daher Gegenstand der dem Vermieter obliegenden Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungspflicht. Gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Vermieter nämlich verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Verantwortung des Mieters begründen (vgl. dazu die Ausführungen unter Zf.3), ist also der Vermieter dazu verpflichtet, auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass Rohrverstopfungen beseitigt werden.

Auch wenn der Vermieter zur Beseitigung der Verstopfung auf eigene Kosten verpflichtet ist, kommt es nicht selten vor, dass der Mieter selbst einen Handwerker beauftragt und die Kosten vorverauslagt. Bevor der Mieter dies tut, sollte er sich Gewissheit darüber verschaffen, dass die Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruchgegen den Vermieter vorliegen. Gem. § 536a Abs.2 BGB kann ein Mieter einen Mangel der Mietsache nämlich nur dann selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

  • der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist (vgl. § 536a Abs.2 Nr.1 BGB) oder
  • die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs.2 Nr.2 BGB).

In den meisten Formularmietverträgen befinden sich sog. Kleinreparaturklauseln, die festlegen, dass der Mieter die Kosten für die Durchführung bestimmter kleinerer Reparaturen zu tragen hat. Selbst wenn eine solche Kleinreparaturklausel wirksam ist, was nicht immer der Fall ist, da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Wirksamkeit formularmäßiger Kleinreparaturklauseln stellt, kann der Vermieter von dem Mieter auf der Grundlage einer solchen Kleinreparaturklausel nicht die Übernahme der  Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung verlangen. Aus einer Kleinreparaturklausel ergibt sich nämlich für den Mieter nur dann eine Verpflichtung zur Übernahme von Reparaturkosten, wenn es sich bei der konkreten Maßnahme auch tatsächlich um eine Kleinreparatur handelt. Dies trifft auf die Beseitigung einer Rohrverstopfung nicht zu (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011 – 212 C 65/11). Unter Kleinreparaturen sind nämlich nur solche Reparaturen zu verstehen, die zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung solcher Gegenstände erforderlich sind, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Um einen solchen Gegenstand handelt es sich bei einem Wasser- bzw. Abwasserrohr nicht. Im Rahmen einer gewöhnlichen Nutzung der Mietsache unterliegen Wasser- und  Abwasserrohre nämlich nicht der häufigen und unmittelbaren Einwirkung des Mieters (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011 – 212 C 65/11).

Wer zahlt bei Kanalverstopfung?

Wenn wir von unseren Kunden gerufen werden, um eine Rohrreinigung durchzuführen, entsteht nicht selten die Frage nach der Kostenübernahme. Denn wenn Sie uns als Mieter beauftragen, ist oft nicht klar, wer die Kosten für unseren Einsatz trägt. Durch eine Rohrreinigung können, gerade wenn Sie unseren Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten beauftragen, Kosten entstehen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wer zahlen muss, wenn ein Kanal verstopft ist und Sie deswegen unsere professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Wie schnell muss ein Vermieter eine Rohrverstopfung beseitigen?

Alle Installationen wie Wasser, Gas und Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts.

Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Das heißt jedoch nicht, dass Abwasseranlagen regelmäßig durch den Vermieter überprüft werden müssen. Diese Pflicht hat der Vermieter nur bei Rohren, die außerhalb der Wohnung verlaufen.

Was kostet eine Rohrreinigung bei Verstopfung?

In Ihrer Mietwohnung ist der Abfluss in der Dusche verstopft und das Wasser läuft so gut wie überhaupt nicht mehr ab. Ein Sanitärexperte wird gerufen, welcher der Verstopfung mit einer Rohrreinigungsspirale entgegenwirken will.

Ich spreche aus Erfahrung, weil wir nach einigen Schwierigkeiten mit Rohrreinigungsnotdiensten die verstopften Rohre in unserem Mietshaus vorsorglich selbst in die Hand genommen haben.

Die Verstopfung durch Haare und Duschgel sowie Shampoo erweist sich als sehr hartnäckig und der Fachmann benötigt über eine Stunde für die manuelle Reinigung.

Klempnerbetriebe die auch Rohrreinigung anbieten, haben zumeist günstige Festpreise, sind jedoch selten 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Tritt bei Ihnen ein dringender Notfall ein, dann müssen Sie zumeist auf den Rohrreinigungsservice mit Notdienst zurückgreifen.

Qualitätsmäßig gibt es kaum Unterschiede zwischen Rohrreinigungsfirmen und der Klempner-Betrieben, weil beide Firmen über das Fachwissen und passende Geräte verfügen. Die verstopften Rohre bekommen sie schnell und effizient wieder frei.

Wer muss Rohrreinigung bezahlen Mieter oder Vermieter?

Wasser- und Abwasserrohre sind Bestandteil der Mietsache. Auch sie sind daher Gegenstand der dem Vermieter obliegenden Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungspflicht. Gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Vermieter nämlich verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Verantwortung des Mieters begründen (vgl. dazu die Ausführungen unter Zf.3), ist also der Vermieter dazu verpflichtet, auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass Rohrverstopfungen beseitigt werden.

Auch wenn der Vermieter zur Beseitigung der Verstopfung auf eigene Kosten verpflichtet ist, kommt es nicht selten vor, dass der Mieter selbst einen Handwerker beauftragt und die Kosten vorverauslagt. Bevor der Mieter dies tut, sollte er sich Gewissheit darüber verschaffen, dass die Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruchgegen den Vermieter vorliegen. Gem. § 536a Abs.2 BGB kann ein Mieter einen Mangel der Mietsache nämlich nur dann selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

  • der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist (vgl. § 536a Abs.2 Nr.1 BGB) oder
  • die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs.2 Nr.2 BGB).

In den meisten Formularmietverträgen befinden sich sog. Kleinreparaturklauseln, die festlegen, dass der Mieter die Kosten für die Durchführung bestimmter kleinerer Reparaturen zu tragen hat. Selbst wenn eine solche Kleinreparaturklausel wirksam ist, was nicht immer der Fall ist, da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Wirksamkeit formularmäßiger Kleinreparaturklauseln stellt, kann der Vermieter von dem Mieter auf der Grundlage einer solchen Kleinreparaturklausel nicht die Übernahme der  Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung verlangen. Aus einer Kleinreparaturklausel ergibt sich nämlich für den Mieter nur dann eine Verpflichtung zur Übernahme von Reparaturkosten, wenn es sich bei der konkreten Maßnahme auch tatsächlich um eine Kleinreparatur handelt. Dies trifft auf die Beseitigung einer Rohrverstopfung nicht zu (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011 – 212 C 65/11). Unter Kleinreparaturen sind nämlich nur solche Reparaturen zu verstehen, die zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung solcher Gegenstände erforderlich sind, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Um einen solchen Gegenstand handelt es sich bei einem Wasser- bzw. Abwasserrohr nicht. Im Rahmen einer gewöhnlichen Nutzung der Mietsache unterliegen Wasser- und  Abwasserrohre nämlich nicht der häufigen und unmittelbaren Einwirkung des Mieters (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011 – 212 C 65/11).

Wer muss Rohrreinigung beauftragen?

Verstopfte Abflüsse sind unangenehm und sorgen im schlimmsten Fall für Beschädigungen im Haus und an der Einrichtung. Damit Sie wissen, wie Sie im Ernstfall schnell handeln, haben wir im Folgenden ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was kostet eine Stunde Kanalreinigung?

Bei der Durchsicht vergangener Aufträge, konnten wir für Sie Preise für eine Rohrreinigung zwischen CHF 200.0.- und CHF 450.0.- ermitteln. Im Einzelnen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

Wer zahlt Rohrreinigung im Mietshaus?

Alle Installationen wie Wasser, Gas und Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts.

Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Das heißt jedoch nicht, dass Abwasseranlagen regelmäßig durch den Vermieter überprüft werden müssen. Diese Pflicht hat der Vermieter nur bei Rohren, die außerhalb der Wohnung verlaufen.

Wann muss Mieter Rohrreinigung bezahlen?

Wenn wir von unseren Kunden gerufen werden, um eine Rohrreinigung durchzuführen, entsteht nicht selten die Frage nach der Kostenübernahme. Denn wenn Sie uns als Mieter beauftragen, ist oft nicht klar, wer die Kosten für unseren Einsatz trägt. Durch eine Rohrreinigung können, gerade wenn Sie unseren Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten beauftragen, Kosten entstehen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wer zahlen muss, wenn ein Kanal verstopft ist und Sie deswegen unsere professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Wann muss Mieter Verstopfung bezahlen?

Lesezeit: 1 Minute

Frage: Bei uns war ein Abfluss verstopft. Der Vermieter hat einen Fachmann geholt. Das gelte als «kleiner Unterhalt» und ich soll selber bezahlen. Muss ich?

Was tun wenn der Kanal verstopft ist?

  • Hausmittel helfen bei einem verstopften Abflussrohr nicht mehr.
  • Hierfür benötigen Sie zum Beispiel eine Spirale, um das Problem zu lösen.
  • Als Mieter sollten Sie direkt einen Fachbetrieb mit der Rohrreinigung beauftragen.

Läuft das Wasser in der Küche oder im Bad nicht richtig ab, ist meist der Abfluss verstopft. In diesem Fall helfen bereits klassische Hausmittel wie Saugglocke – auch Pömpel genannt – und Backpulver, Natron, Kaffeesatz oder Essig, um den Abfluss wieder freizubekommen. Auch Rohrreiniger helfen dabei, unangenehme Gerüche aus der Spüle zu entfernen. Ein Fachmann ist für die Beseitigung der Verstopfung in der Regel nicht nötig.

Schwieriger gestaltet sich die Arbeit, wenn die Verstopfung nicht im Abfluss oder Siphon vorliegt, sondern weiter hinten – im Abflussrohr in der Wand. Hier hilft kein Hausmittel – weder Essig noch Backpulver oder die Saugglocke. Sie müssen für die Rohrverstopfung größeres Gerät auffahren. Glücklicherweise tritt das Problem deutlich seltener auf als ein verstopfter Abfluss.

Wann zahlt Mieter Rohrreinigung?

Alle Installationen wie Wasser, Gas und Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts.

Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Das heißt jedoch nicht, dass Abwasseranlagen regelmäßig durch den Vermieter überprüft werden müssen. Diese Pflicht hat der Vermieter nur bei Rohren, die außerhalb der Wohnung verlaufen.

Ist der Vermieter für verstopfte Rohre zuständig?

Alle Installationen wie Wasser, Gas und Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts.

Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Das heißt jedoch nicht, dass Abwasseranlagen regelmäßig durch den Vermieter überprüft werden müssen. Diese Pflicht hat der Vermieter nur bei Rohren, die außerhalb der Wohnung verlaufen.

Wer ist für Rohrverstopfung zuständig Mieter oder Vermieter?

Mietrecht (© mk-photo / fotolia.com)Generell ist der Vermieter gemäß § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB dazu verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem geeigneten Zustand für einen vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und diesen Zustand auch zu erhalten. Die Rohe und Leitungen für das Abwasser gehören zur Mietsache. Demnach würde die Beseitigung von Verstopfungen generell in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen. Denn wichtig ist, aus welchem Grund es zu einer Verstopfung kam.

Die Gründe für Verstopfungen der Abwasserleitungen bzw. des Abflusses können von Essensresten über Haare und Kalk bis zu viel Toilettenpapier reichen. Dabei gilt: Hat der Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht, muss er auch für deren Beseitigung aufkommen. Kommt es zu einer Verstopfung der Abwasserrohre oder der Toilette, kann dies eigentlich nur durch ein Verhalten des Mieters hervorgerufen worden sein. Hier greift die Kausalkette. Hätte er die Toilette nicht benutzt, wären die Rohre nun nicht verstopft. Der Mieter muss diesen Mangel, in diesem Fall also die Verstopfung, aber auch zu vertreten haben. Hier hilft ein Blick in § 538 BGB, wo es heißt: „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“ Konkret müsste die Verstopfung also durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Toilette entstanden sein, damit eine Haftung des Mieters anzunehmen ist. Die Beweislast liegt beim Vermieter. Wird bei der Schadensbehebung aber beispielsweise festgestellt, dass die Verstopfung durch das Entsorgen von Babywindeln o.ä. in der Toilette entstanden ist, wird die Verursachung eindeutig dem Mieter zuzuordnen sein.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Mieter haftet im Übrigen auch für seine Besucher. Verstopfen diese Leitungen oder Rohre, muss der Mieter selbst dafür einstehen.

Kann man Rohrreinigung auf die Mieter umlegen?

Bei Betriebskosten handelt es sich um regelmäßig laufende Beträge, die durch die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses entstehen. Diese Kosten sind vom Eigentümer bzw. Besitzer zu bezahlen, selbst wenn die Immobilie vermietet wird. In diesem Fall haben Vermieter allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Mieter an Betriebskosten zu beteiligen. Dazu wird zusätzlich zur Kaltmiete eine monatliche Pauschale für Nebenkosten und Heizung verrechnet. Die sich ergebende Gesamtsumme, die der Mieter zu tragen hat, wird umgangssprachlich häufig als Warmmiete bezeichnet.

Nebenkosten sind allerdings nur dann umlagefähig, wenn sie mit dem Mieter vereinbart wurden; der Vermieter muss in diesem Fall sämtliche Kosten aufzählen.