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Kann man Ware bei jedem Aldi Süd zurückgeben?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man Ware bei jedem Aldi Süd zurückgeben?
  2. Kann man Elektrogeräte bei Aldi zurückgeben?
  3. Kann man bei Aldi reduzierte Ware zurückgeben?
  4. Kann man Sachen die man bei Aldi Süd gekauft hat bei Aldi Nord umtauschen?
  5. Welche Ware kann man nicht zurückgeben?
  6. Kann man auch in einer anderen Filiale umtauschen?
  7. Wie lange kann man Elektrogeräte bei Aldi zurückgeben?
  8. Kann man gekaufte Elektrogeräte zurückgeben?
  9. Was ist von der Rückgabe ausgeschlossen?
  10. Wie lange kann man reduzierte Ware zurückgeben?
  11. Wie kann ich bei Aldi reklamieren?
  12. Kann man im Laden gekaufte Ware zurückgeben?
  13. Wie lange kann man einen gekauften Artikel zurückgeben?
  14. Wie lange darf man Artikel zurückgeben?
  15. Kann ich eine gekaufte Ware zurückgeben?

Kann man Ware bei jedem Aldi Süd zurückgeben?

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Nur bei Rücksendung deines Artikels über den o.g. Vorgang (mit Retourenlabel) können wir eine zeitnahe Zuordnung deiner Retoure und Erstattung des Kaufpreises vornehmen. Bitte sende deine Retoure nicht an unseren Firmensitz oder eine andere als auf dem Retourenlabel angegebene Anschrift.

Kann man Elektrogeräte bei Aldi zurückgeben?

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Kann man bei Aldi reduzierte Ware zurückgeben?

Ein Umtausch oder eine Rückgabe sind bei ALDI grundsätzlich möglich. Jedoch unterscheiden sich die Regelungen, je nachdem ob Sie bei ALDI Nord oder bei ALDI Süd einkaufen.

Kann man Sachen die man bei Aldi Süd gekauft hat bei Aldi Nord umtauschen?

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Weitere Informationen stellen wir dir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Welche Ware kann man nicht zurückgeben?

Verkäufer im stationären Handel dürfen sich folgenden Merksatz einprägen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch. Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und muss vom Verkäufer im Kaufvertrag oder in der Werbung deutlich angegeben werden.

Andere Regeln gelten im Fernabsatz. Hier hat der Kunde keine Möglichkeit, die Ware vorher „durch Anfassen“ zu prüfen. Um diesen Nachteil auszugleichen, gesteht der Gesetzgeber Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. So hat der Kunde die Möglichkeit, Gefallen und Funktion zu prüfen und darf auch mängelfreie Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Im alltäglichen Sprachgebrauch machen die wenigsten Verbraucher einen Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um ganz verschiedene Dinge. Daher überlegen Sie gut, ob Sie Ihren Kunden aus Kulanz ein Rückgaberecht oder ein Umtauschrecht einräumen möchten. Auch sollten Sie deutlich formulieren, ob Sie einen Umtausch oder die Rückgabe akzeptieren.

Umtausch: Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann.

Rückgabe: Gewähren Sie Ihren Kunden ein Rückgaberecht, darf die Ware ebenfalls bei Nichtgefallen zurückgebracht werden. Aber hier müssen Sie den Kaufpreis erstatten. Der Kunde bleibt nicht an Ihr Geschäft gebunden und kann das Geld anderweitig ausgeben.

Sofern Sie den Umtausch oder die Rückgabe von Waren akzeptieren, dürfen Sie das Rückgaberecht an bestimmte Bedingungen knüpfen. Folgende Einschränkungen sind möglich und sinnvoll:

  • Rückgabe oder Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons oder der Rechnung
  • zeitliche Befristung von beispielsweise 7, 14 oder 30 Tagen bis unbegrenzt ab Kaufdatum
  • Ausschluss reduzierter Ware von Umtausch oder der Rückgabe
  • Ausschluss von Unterwäsche und Bademode aus hygienischen Gründen
  • Ausschluss von Sonder- und Maßanfertigungen von Rückgabe und Umtausch

Tipp: Bitte beachten Sie, dass der Ausschluss eines Umtausch- oder Rückgaberechts niemals den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch berührt. Dieser bleibt bestehen.

Ein Umtausch- oder Rückgaberecht räumen Sie Ihren Kunden freiwillig aus Kulanz ein. Allerdings sieht der Gesetzgeber bestimmte Situationen vor, in denen der Kunde benachteiligt würde, wenn er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten dürfte. Daher räumt der Gesetzgeber den Verbrauchern in folgenden Fällen automatisch ein Widerrufsrecht ein, da es sich um Fernabsatzgeschäfte handelt:

Bestellungen im Internet

telefonische Bestellungen und solche per Fax oder E-Mail

Kann man auch in einer anderen Filiale umtauschen?

Online-Bestellung

Artikel einer Online-Bestellung können Sie ohne vorherige Retouren-Anmeldung innerhalb des verlängerten Rückgaberechts unter Vorlage des digitalen Kaufbelegs oder der Rechnung kostenlos und ganz bequem in einer unserer Ernsting’s family Filialen in Deutschland zurückgeben. Hinweis: Bestimmte Waren (z.B. übergroße Artikel) können nicht in einer Filiale zurückgegeben, sondern nur per DHL zurückgesendet werden. Diese Waren sind im Online-Shop, in der Ernsting's family App und in den Versandunterlagen mit einem Hinweis als solche gekennzeichnet.

Wie lange kann man Elektrogeräte bei Aldi zurückgeben?

Wer eine Ware verkauft, muss diese frei von Mängeln an den Käufer übergeben – das ist gesetzlich in §433 Abs. 1 BGB geregelt. Haftet der verkauften Ware zum Kaufzeitpunkt dennoch ein Mangel an, ergeben sich hieraus Reparatur- oder Umtauschansprüche des Käufers – diese Regelegung ist vielen Verbrauchern bekannt. Weniger bekannt ist hingegen, dass das Gebot der Mangelfreiheit prinzipiell auch für Lebensmittel gilt.

Für Verbraucher bedeutet das: Ist bereits beim Kauf das Mindesthaltbarkeitsdatum des Lebensmittels abgelaufen oder weist das Produkt eine untypische Konsistenz, einen merkwürdigen Geruch oder andere Abweichungen, die man bei einem solchen Produkt nicht erwarten würde, auf, liegt ein Mangel im Sinne des §434 Abs. 1 BGB vor. Hier hat der Verbraucher das Recht, das Lebensmittel an den Verkäufer zurückzugeben und es gegen ein mangelfreies Exemplar einzutauschen. Sein Geld kann er hingegen nicht sofort zurückfordern.

Kann man gekaufte Elektrogeräte zurückgeben?

Verkäufer im stationären Handel dürfen sich folgenden Merksatz einprägen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch. Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und muss vom Verkäufer im Kaufvertrag oder in der Werbung deutlich angegeben werden.

Andere Regeln gelten im Fernabsatz. Hier hat der Kunde keine Möglichkeit, die Ware vorher „durch Anfassen“ zu prüfen. Um diesen Nachteil auszugleichen, gesteht der Gesetzgeber Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. So hat der Kunde die Möglichkeit, Gefallen und Funktion zu prüfen und darf auch mängelfreie Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Im alltäglichen Sprachgebrauch machen die wenigsten Verbraucher einen Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um ganz verschiedene Dinge. Daher überlegen Sie gut, ob Sie Ihren Kunden aus Kulanz ein Rückgaberecht oder ein Umtauschrecht einräumen möchten. Auch sollten Sie deutlich formulieren, ob Sie einen Umtausch oder die Rückgabe akzeptieren.

Umtausch: Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann.

Rückgabe: Gewähren Sie Ihren Kunden ein Rückgaberecht, darf die Ware ebenfalls bei Nichtgefallen zurückgebracht werden. Aber hier müssen Sie den Kaufpreis erstatten. Der Kunde bleibt nicht an Ihr Geschäft gebunden und kann das Geld anderweitig ausgeben.

Sofern Sie den Umtausch oder die Rückgabe von Waren akzeptieren, dürfen Sie das Rückgaberecht an bestimmte Bedingungen knüpfen. Folgende Einschränkungen sind möglich und sinnvoll:

  • Rückgabe oder Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons oder der Rechnung
  • zeitliche Befristung von beispielsweise 7, 14 oder 30 Tagen bis unbegrenzt ab Kaufdatum
  • Ausschluss reduzierter Ware von Umtausch oder der Rückgabe
  • Ausschluss von Unterwäsche und Bademode aus hygienischen Gründen
  • Ausschluss von Sonder- und Maßanfertigungen von Rückgabe und Umtausch

Tipp: Bitte beachten Sie, dass der Ausschluss eines Umtausch- oder Rückgaberechts niemals den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch berührt. Dieser bleibt bestehen.

Ein Umtausch- oder Rückgaberecht räumen Sie Ihren Kunden freiwillig aus Kulanz ein. Allerdings sieht der Gesetzgeber bestimmte Situationen vor, in denen der Kunde benachteiligt würde, wenn er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten dürfte. Daher räumt der Gesetzgeber den Verbrauchern in folgenden Fällen automatisch ein Widerrufsrecht ein, da es sich um Fernabsatzgeschäfte handelt:

Bestellungen im Internet

telefonische Bestellungen und solche per Fax oder E-Mail

Was ist von der Rückgabe ausgeschlossen?

Es gilt die für den Käufer wenig erfreuliche Grundregel, dass ein geschlossener Kaufvertrag bindend ist, es also kein generelles Umtausch- oder Rückgabe- oder Rücktrittsrecht gibt. Nur in Ausnahmefällen kann dies mal eintreten

Regelmäßig hören Rechtsanwälte von ihren Mandanten den Satz: „Aus dem Vertrag komme ich doch raus, da habe ich doch mein 14-tägiges Rücktrittsrecht.“ Der Mandant meint meist einen Kaufvertrag. Das Problem ist aber, dass er sich in aller Regel irrt. Ein Rücktrittsrecht besteht meistens gerade nicht.

Wie lange kann man reduzierte Ware zurückgeben?

Etwas anderes gilt beim Online-Kauf im Internet oder bei Bestellungen per Telefon. Hier gibt es bei gewerblichen Verkäufern eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, innerhalb der man die gekaufte Sache ohne Angabe besonderer Grund zurückschicken kann. Dieses Widerrufsrecht gilt auch für preisreduzierte Artikel oder Sonderangebote. In jedem Fall ist ein ausdrücklicher Widerruf des Kaufs an die Adresse des Händlers erforderlich - zum Beispiel per E-Mail. Allerdings sind die Onlinehändler nicht dazu verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen. Ob sie dies tun, ist wieder eine Kulanzfrage.

Wie kann ich bei Aldi reklamieren?

Kann man im Laden gekaufte Ware zurückgeben?

Die Schuhe drücken, die Hose gefällt nicht und die neue Gesichtscreme verursacht einen Ausschlag? Nicht jedes Päckchen unter dem Weihnachtsbaum kommt beim Beschenkten gleich gut an. Doch lassen sich Waren einfach so umtauschen? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Rechte du hast.

Sollten Umtausch oder Rückgabe zum Streitfall werden, entscheidet ein Gericht, ob du dein Geld zurückbekommst oder Anspruch auf Ersatz hast. In solchen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die Privatrechtsschutz enthält. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.

Wie lange kann man einen gekauften Artikel zurückgeben?

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Wer etwas vor Ort im Laden gekauft hat, hat kein grundsätzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe - beim Onlinekauf sieht das anders aus.

Tatsächlich haben Kunden, die etwas vor Ort im Laden gekauft haben, kein grundsätzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht davon aus, dass Verbraucher sich vor Vertragsschluss gut überlegt haben, was sie haben möchten oder nicht. Nur in Ausnahmefällen räumt das Gesetz ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Das soll sie vor Überrumpelung und übereilten Schuldverpflichtungen schützen.

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Wie lange darf man Artikel zurückgeben?

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Die Rechte beim Einkaufen in einem Geschäft unterscheiden sich deutlich von den Rechten, die Sie beim Online-Kauf haben.

Kann ich eine gekaufte Ware zurückgeben?

Als Unternehmer im stationären Handel oder als Inhaber eines Onlineshops haben Sie regelmäßig mit Kunden zu tun, die von ihrem (vermeintlichen) Rückgaberecht Gebrauch machen möchten. Daher ist es unerlässlich, die geltenden Regeln genau zu kennen. Wann dürfen Verbraucher gekaufte Ware bei Nichtgefallen zurückgeben? Welche Rechte stehen Ihren Kunden bei Mängeln zu? Wann müssen Sie bei einer Rückgabe das Geld bar auszahlen und wann dürfen Sie Gutscheine ausgeben? Welche unterschiedlichen Rechte gibt es im stationären Handel und im Onlinehandel? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage.

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Als Unternehmer im stationären Handel oder als Inhaber eines Onlineshops haben Sie regelmäßig mit Kunden zu tun, die von ihrem (vermeintlichen) Rückgaberecht Gebrauch machen möchten. Daher ist es unerlässlich, die geltenden Regeln genau zu kennen. Wann dürfen Verbraucher gekaufte Ware bei Nichtgefallen zurückgeben? Welche Rechte stehen Ihren Kunden bei Mängeln zu? Wann müssen Sie bei einer Rückgabe das Geld bar auszahlen und wann dürfen Sie Gutscheine ausgeben? Welche unterschiedlichen Rechte gibt es im stationären Handel und im Onlinehandel? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage.

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Verkäufer im stationären Handel dürfen sich folgenden Merksatz einprägen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben. Garantieerklärungen müssen bestimmte Pflichtinhalte haben.

Im alltäglichen Sprachgebrauch machen die wenigsten Verbraucher einen Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um ganz verschiedene Dinge. Daher überlegen Sie gut, ob Sie Ihren Kunden aus Kulanz ein Rückgaberecht oder ein Umtauschrecht einräumen möchten. Auch sollten Sie deutlich formulieren, ob Sie einen Umtausch oder die Rückgabe akzeptieren.

  • Umtausch Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann.
  • Rückgabe Gewähren Sie Ihren Kunden ein Rückgaberecht, darf die Ware ebenfalls bei Nichtgefallen zurückgebracht werden. Aber hier müssen Sie den Kaufpreis erstatten. Der Kunde bleibt nicht an Ihr Geschäft gebunden und kann das Geld anderweitig ausgeben.

Achtung! Das Umtausch- und das Rückgaberecht sind freiwillige Leistungen, die Sie aus Kulanz anbieten. Sobald Sie das allerdings tun, sind Sie rechtlich an Ihre Entscheidung gebunden.