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Wie lange gab es die 7b Abschreibung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange gab es die 7b Abschreibung?
  2. Was ist eine 7b Abschreibung?
  3. Was kann man bei einer selbstgenutzten Haus steuerlich absetzen?
  4. Kann ich mein eigenes Haus abschreiben?
  5. Wie lange kann man ein Haus abschreiben?
  6. Wann lohnt sich Sonderabschreibung?
  7. Wann lohnt sich eine Abschreibung?
  8. Kann die Gebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
  9. Kann man Renovierungskosten im Eigenheim absetzen?
  10. Wie funktioniert die Abschreibung einer Immobilie?
  11. Wie schreibe ich mein Haus ab?
  12. Wie berechne ich die Abschreibung eines Hauses?
  13. Was bringt mir die Abschreibung?
  14. Was sie ab 2023 noch von Photovoltaikanlagen absetzen können?
  15. Wie hoch ist die AfA bei Photovoltaikanlage?

Wie lange gab es die 7b Abschreibung?

1949: Seit Januar 1949 wird der Wohnungsbau mit erhöhten Abschreibungen durch Einfügung des § 7 b in das Einkommensteuergesetz gefördert. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt die Überschussrechnung: Einnahmen abzüglich Werbungskosten (§ 21 EStG). Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen werden die Einkünfte aus Vermietung nach § 21 a EStG durch Ansatz eines pauschalierten Nut­zungs­wer­tes ermittelt. Bis 1953 werden nur Bauherren gefördert, danach auch die Ersterwerber von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Dau­er­wohn­rech­ten.

Von 1958 an kommt die Förderung auch Ersterwerbern von Zwei­fa­mi­lien­häu­sern zu Gute. Mit dem Steueränderungsgesetz sind die erhöhten Ab­set­zun­gen auf eine bestimmte Höhe der Kosten beschränkt. Der Abschreibungssatz beträgt 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten über acht Jahre. Die Höchstbezugsgröße wird 1965 auf 150.000 DM für Ein­fa­mi­lien­häu­ser und Ei­gen­tums­woh­nun­gen sowie 200.000 DM für Zweifamilienhäuser angehoben. Zunehmende Bedeutung erlangt allerdings die Möglichkeit für Zweifamilienhäuser, die Normalbesteuerung (§ 21) anstelle der Pau­schal­be­steu­e­rung (§ 21a) in Anspruch zu nehmen: Dabei können die AfA (nach § 7, Abs. 5) auf die Gesamtkosten bezogen und darüber hinaus alle anderen Werbungskosten abgezogen werden.

Was ist eine 7b Abschreibung?

Anders als Vermieter genießen Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, nicht so viele steuerliche Vorteile. Das liegt vor allem daran, dass selbstgenutzte Immobilien seit der Abschaffung der Eigenheimzulage (Ende 2005) nicht mehr in großem Umfang steuerlich gefördert werden. Damals wurde dies vom Staat durch die „Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen steuerlichen Förderung von Wohneigentum“ begründet.

Dennoch gibt es noch einige Bereiche und Möglichkeiten, mit denen Besitzer bei der Eigennutzung Ihrer Immobilie Steuern sparen können. Grundsätzlich können Immobilien-Eigentümer nämlich folgende Leistungen von der Steuer absetzen:

  • Handwerkerleistungen
  • Haushaltsleistungen
  • Modernisierung einer denkmalgeschützten Wohnung

Wer eine Immobilie besitzt, der muss sie pflegen, um ihren Wert zu erhalten. Doch Reparaturen an der Immobilie können schnell hohe Kosten verursachen. Gut zu wissen, dass an dieser Stelle Steuern gespart werden können. Das gilt nicht nur für Vermieter, sondern auch für Eigennutzer.

So können Eigentümer 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer absetzen. Der maximale Betrag liegt dabei allerdings für Selbstnutzer bei 1.200 Euro pro Jahr.

Auch werden nur die Kosten für die reine Arbeitszeit (ggf. noch Fahrt- und Maschinenkosten) angerechnet. Das Material müssen Eigentümer komplett selbst zahlen.

Was kann man bei einer selbstgenutzten Haus steuerlich absetzen?

Anders als Vermieter genießen Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, nicht so viele steuerliche Vorteile. Das liegt vor allem daran, dass selbstgenutzte Immobilien seit der Abschaffung der Eigenheimzulage (Ende 2005) nicht mehr in großem Umfang steuerlich gefördert werden. Damals wurde dies vom Staat durch die „Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen steuerlichen Förderung von Wohneigentum“ begründet.

Dennoch gibt es noch einige Bereiche und Möglichkeiten, mit denen Besitzer bei der Eigennutzung Ihrer Immobilie Steuern sparen können. Grundsätzlich können Immobilien-Eigentümer nämlich folgende Leistungen von der Steuer absetzen:

  • Handwerkerleistungen
  • Haushaltsleistungen
  • Modernisierung einer denkmalgeschützten Wohnung

Wer eine Immobilie besitzt, der muss sie pflegen, um ihren Wert zu erhalten. Doch Reparaturen an der Immobilie können schnell hohe Kosten verursachen. Gut zu wissen, dass an dieser Stelle Steuern gespart werden können. Das gilt nicht nur für Vermieter, sondern auch für Eigennutzer.

So können Eigentümer 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer absetzen. Der maximale Betrag liegt dabei allerdings für Selbstnutzer bei 1.200 Euro pro Jahr.

Auch werden nur die Kosten für die reine Arbeitszeit (ggf. noch Fahrt- und Maschinenkosten) angerechnet. Das Material müssen Eigentümer komplett selbst zahlen.

Kann ich mein eigenes Haus abschreiben?

Mit einer Gebäudeabschreibung machst Du als Immobilienbesitzer Deine Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Baumaßnahmen über die Steuererklärung geltend. Deine Immobilie kann sich hierzu sowohl im Betriebsvermögen als auch im privaten Vermögen befinden. Dies gilt insbesondere für vermietete Immobilien. Nutzt Du Deine Immobilie jedoch selbst, ist eine Abschreibung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche das sind, erläutern wir – Vermietet.de – für Dich im Folgenden.

Hinweis: Was versteht man unter Eigennutzung? Die Eigennutzung einer Immobilie ist dann gegeben, wenn der Eigentümer diese selbst bewohnt oder nutzt. Eigennutzung ist nicht gleichzusetzen mit Eigenbedarf, den der Eigentümer anmelden kann, wenn Verwandte oder deren Pflegepersonal die Immobilie nutzen müssen oder möchten. 

Wie lange kann man ein Haus abschreiben?

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Wann lohnt sich Sonderabschreibung?

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Wann lohnt sich eine Abschreibung?

Die betrieblichen Abschreibungs-Möglichkeiten gelten geradezu als Inbegriff der vermeintlich unerschöpflichen Steuer-Gestaltungsvorteile von Selbstständigen und Unternehmern. Wer in der Praxis mit Abschreibungsvorschriften zu tun bekommt, erlebt jedoch erst einmal eine böse Überraschung. Denn das Abschreibungs-Grundprinzip lautet: „Sofort bezahlen – aber erst nach und nach von der Steuer absetzen“. Je nach Art des eingekauften Wirtschaftsgutes kann es Jahrzehnte (!) dauern, bis die ursprüngliche Investition in voller Höhe steuerlich geltend gemacht ist.

Bitte beachten Sie: Die meisten Unternehmer möchten, dass ihre Investitionen zeitnah berücksichtigt werden. Deshalb bevorzugen sie verständlicherweise Abschreibungsarten, bei denen die anfänglichen Abzugsbeträge am höchsten sind. Außerdem schöpfen sie alle sich bietenden Sonderabschreibungen und Abzugsmöglichkeiten aus.

Nicht immer ist das unterm Strich jedoch die beste Wahl: Bei absehbar steigenden Unternehmenssteuern kann es zum Beispiel vorteilhaft sein, Abschreibungen nicht sofort, sondern erst ein, zwei Jahre später geltend zu machen. Ausschlaggebend können aber auch betriebliche oder persönliche Gründe sein: Angenommen, Sie erwarten in den nächsten Jahren deutlich steigende Gewinne oder aus familiären Gründen einen steigenden persönlichen Steuersatz. Dann kann es sich lohnen, vorübergehend auf die Abschreibungsbremse zu treten, um sich mögliche Gewinnminderungen für die Zukunft aufzuheben.

Kann die Gebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Der Staat unterstützt seine Bürger bei der Vorsorge, schließlich reduziert sich dadurch das Risiko, dass sie aufgrund eines Schadenfalls irgendwann staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Diese staatliche Unterstützung bezieht sich jedoch lediglich auf die sogenannten Personenversicherungen. Dazu zählen private Haftpflichtversicherungen sowie Unfall-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Eine Wohngebäudeversicherung stellt aus Sicht des Gesetzgebers jedoch eine Absicherung von Vermögenswerten dar, die sich grundsätzlich nicht steuerlich absetzen lässt. Selbst wer seine Immobilie selbst bewohnt, kann die Kosten für die Gebäudeversicherung nicht steuerlich geltend machen.

Kann man Renovierungskosten im Eigenheim absetzen?

Nach dem Erwerb einer Immobilie, werden oftmals umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Solche Aufwendungen sind eigentlich Erhaltungsaufwand und somit sofort als Werbungskosten absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. Doch aufgepasst: Falls die Kosten in den ersten drei Jahren höher sind als 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie den Anschaffungskosten hinzugerechnet und dürfen nur einheitlich abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Bei der Ermittlung der 15 %-Grenze werden Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, d.h. für Schönheitsreparaturen, nicht erfasst. Ferner gehören Aufwendungen, mit denen das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden soll, zu den Anschaffungskosten, und dürften deswegen ebenfalls nicht in die 15 %-Grenze einbezogen werden. Des Weiteren werden Aufwendungen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Immobilie führen, zu den Herstellungskosten gerechnet und müssten deshalb gleichfalls bei der 15 %-Grenze außer Betracht bleiben.

Wie funktioniert die Abschreibung einer Immobilie?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Vermieter von Immobilien unter anderem die Werbungskosten sowie die Anschaffungskosten eines vermieteten Gebäudes steuerlich geltend machen können. Während einige Kosten direkt abgesetzt werden können, wird der Kaufpreis für Haus oder Wohnung abgeschrieben. Dies wird auch als Absetzung für Abnutzung  - kurz: AfA – bezeichnet, üblich ist aber auch der Begriff Abschreibung. Für Privatpersonen, bei denen die Immobilie nicht zum Betriebsvermögen gehört, gilt dabei, dass sie die Kosten je nach Baujahr auf 40 Jahre (siehe hierzu auch Punkt 2) beziehungsweise 50 Jahre (siehe hierzu auch Punkt 3) verteilen müssen.

Die AfA für Immobilien ist wichtig, wenn es darum geht, vor dem Kauf einer Wohnung als Kapitalanlage die Rendite nach Steuern zu kalkulieren. Sie dient dazu, dass der Wertverlust des Gebäudes über die Zeit steuerlich berücksichtigt wird – analog zu den Abschreibungen, die Selbständige beispielsweise für ihren Computer geltend machen können.

Folgende Besonderheiten sind bei Abschreibungen für Abnutzungen zu beachten:

Für privat vermietete Immobilien, die vor 1924 gebaut wurden, gilt ein jährlicher Abschreibungssatz von 2,5 Prozent auf die Anschaffungskosten. Diese werden somit über 40 Jahre linear abgeschrieben.

Das Steuerrecht sieht vor, dass privat vermietete Immobilien, die nach 1924 errichtet wurden, über 50 Jahre mit zwei Prozent abgeschrieben werden. 

Wichtig: Ab 2023 erhöht sich die lineare Abschreibung für Immobilien auf 3 Prozent, was einer Nutzungsdauer von etwa 33 Jahren entspricht. Dies sieht das Jahressteuergesetz 2022 vor und gilt für Gebäude, die ab dem 1.1.2023 fertiggestellt werden. 

Wie schreibe ich mein Haus ab?

Ein Rendite-Plus wird durch mögliche Steuerersparnisse durch Absetzungen für Abnutzung (AfA) beschert. Die Vergünstigungen sind bei gewerblich genutzten Immobilien, bei Denkmalschutzobjekten und Neu – und Altbauten unterschiedlich geregelt (weiter unten, näher erläutert). Immobilien als Kapitalanlage ist derzeit der Hit bei Investoren. Steigende Mieten, niedrige Zinsen und die Aussicht auf stabilen Werterhalt haben viele Anleger davon überzeugt in Stein- und Mörtelgold zu investieren. Nicht nur die Mieterträge bringen eine gute Rendite, sondern auch Steuervergünstigungen und das ganz legal.

Wir möchten Sie heute in das Thema, wann Sie Immobilien abschreiben und wie viel Ersparnisse die Abschreibung in der Praxis bringt, einführen, denn ein Gebäude nutzt sich mit der Zeit ab und verliert jedes Jahr an Wert und ist sogar am Ende der Nutzungsdauer wertlos.

Wie berechne ich die Abschreibung eines Hauses?

Mit Hilfe unseres Abschreibungsrechners für Gebäude ermitteln Sie ganz bequem die Höhe der Abschreibung für Ihr Gebäude unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer. Ein Abschreibungsplan liefert die genauen abzuschreibenden Beträge verteilt auf die betreffenden Steuerjahre. Alle notwendigen Informationen finden Sie unterhalb des Rechners.

Die 10 wichtigsten Tipps

Beratung durch Experten

Was bringt mir die Abschreibung?

Jedes Gut eines Unternehmens ist mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten verbunden oder nutzt sich irgendwann ab. Das Prinzip der Abschreibung legt fest, dass ein Teil der Anschaffungskosten pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden darf. Die Abschreibung erfolgt über die Jahre der Nutzung.

Die allermeisten Anlagegüter in einem Unternehmen haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer. Sie unterliegen einer natürlichen Abnutzung. Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die sehr viel wert sind und daher mit hohen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten verbunden sind.

Die Absetzung dieser hohen Kosten ist im Handelsrecht und Steuerrecht explizit geregelt. Das Prinzip der Abschreibungen legt fest, dass jedes Jahr nur ein Teil der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes von der Steuer abgesetzt bzw. in einer Gewinn- und Verlustrechnung und beim Jahresabschluss eines Unternehmens vermerkt werden darf. Diese Abschreibung erfolgt über die Jahre der Nutzung – die sogenannte „Absetzung für Abnutzung”, oftmals  wird hier die Abkürzung AfA verwendet.

Abschreibungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) muss bei Wirtschaftsgütern, deren Einsatz für die Erzielung von Einkünften vorgesehen ist und die erfahrungsgemäß länger als ein Jahr benutzt werden, eine gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten über die Jahre der Nutzungsdauer erfolgen.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter dürfen dabei ein gewisses Maß nicht unterschreiten. Die gleichmäßige Verteilung der Absetzung über die Zeit der Nutzungsdauer stellt klar, dass die lineare Abschreibung den gesetzlichen Regelfall darstellt. Die früher ebenfalls gebräuchliche degressive Abschreibung darf nicht mehr auf Wirtschaftsgüter angewendet werden, die nach 2010 erworben wurden.

Was sie ab 2023 noch von Photovoltaikanlagen absetzen können?

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Wie hoch ist die AfA bei Photovoltaikanlage?

Umsatzsteuer befristet gesenkt

Der Steuersatz der regulären Umsatzsteuer wurde kurzfristig und nur für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli* und dem 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Das wirkt sich bei Photovoltaik-Betreibern auf mehrfache Weise aus: Beim Kauf oder Verkauf einer Anlage und bei den laufenden Kosten, bei der Abrechnung der Einspeisevergütung sowie bei der Besteuerung des Eigenverbrauchs.