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Sind E-Scooter auf Radweg erlaubt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Sind E-Scooter auf Radweg erlaubt?
  2. Wo dürfen E-Roller fahren?
  3. Was ist derzeit der beste E-Scooter?
  4. Kann der Roller im Straßenverkehr schneller als 20km h fahren ohne dass es strafbar ist?
  5. Was für ein Helm muss ich beim E-Scooter tragen?
  6. Welche Papiere muss man beim E-Scooter mitführen?
  7. Warum darf man nicht zu zweit E-Roller fahren?
  8. Welche E-Scooter sind zu empfehlen?
  9. Wie viel kostet die Versicherung für ein E-Scooter?
  10. Was passiert wenn man mit einem Roller auf der Autobahn fährt?
  11. Welcher Roller darf auf die Autobahn?
  12. Was passiert wenn man mit einem E-Scooter angehalten wird?
  13. Sind E-Scooter zulassungspflichtig?
  14. Was spricht gegen E-Roller?
  15. Wie viel Watt sollte ein guter E-Scooter haben?

Sind E-Scooter auf Radweg erlaubt?

Ein Elektro-Scooter ist ein elektrisch betriebener Kleintretroller mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Es sind die für Radfahrer geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten. Insbesondere gilt sinngemäß die Benützungspflicht für Radfahranlagen.

Fahrbahn Die für den Fahrzeugverkehr bestimmte Fahrbahn darf befahren werden, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist. Besteht ein Radweg oder Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht, so kann dieser oder die Fahrbahn benützt werden.

Radweg Ist ein Radweg mit Benützungspflicht vorhanden, so ist dieser zu verwenden.

Nicht benützbare Verkehrsflächen:

Gehsteig und Gehweg Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.

Die zuständige Behörde kann jedoch das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen erlauben. Ist dies der Fall, so dürfen diese Verkehrsflächen jedoch maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Bekanntmachung einer solchen Ausnahme erfolgt über die Amtstafel, darüber hinaus kann die Gemeinde auch für weitere Informationen sorgen. Ein eigenes Verkehrszeichen ist nicht vorgesehen.

Mit einem E-Scooter darf maximal 25km/h gefahren werden.

Wo dürfen E-Roller fahren?

Es gelten unterschiedliche Regeln, wo elektrische Trendfahrzeuge wie E-Trottinett oder E-Skateboard fahren dürfen. Ein Überblick.

Die zwei ausschlaggebenden Bedingungen, die entscheiden, welches Fahrzeug wo fahren darf: Kann das Fahrzeug einer gesetzlichen Fahrzeugart zugeordnet werden (z. B. Motorfahrrad)? Und erfüllt das Fahrzeug alle dafür notwendigen Voraussetzungen? E-Trendfahrzeuge lassen sich wie folgt unterteilen:

Was ist derzeit der beste E-Scooter?

  • Straßenzulassung:  Um mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen zwei Prämissen erfüllt sein. Käufer erkennen einen zugelassenen E-Scooter an der ABE-Zertifizierung und der E-Scooter muss versichert werden.
  • Geschwindigkeit: Nur E-Scooter die maximal 20 km/h schnell fahren dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Das schränkt die Auswahl an E-Scootern schon ein, denn wer schneller unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
  • Reichweite: Neben der Traglast ist die Reichweite ein ausschlaggebendes Kriterium beim Kauf. Auch wenn in der Stadt nur kurze Strecken zurückgelegt werden, bestimmt dieser Wert unter anderem, wie oft der E-Scooter aufgeladen werden muss.

E-Scooter gibt es in unterschiedlichen Preisklassen. Der Vergleich zeigt, dass gute E-Scooter nicht teuer sein müssen, wer allerdings eine gute Leistung und Reichweite möchte, muss etwas mehr ausgeben.

E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen nicht mehr als 20 km/h fahren. In unserem Vergleich wird deutlich: Wer auf eine große Reichweite und Komfort Wert legt, muss auch etwas mehr Geld ausgeben.

IScooter E9

Mega Motion M5

Kann der Roller im Straßenverkehr schneller als 20km h fahren ohne dass es strafbar ist?

Die folgende Tabelle zeigt genau, bei welchen Verstößen mit welchen Sanktionen zu rechnen ist:

Was für ein Helm muss ich beim E-Scooter tragen?

Laut des Straßenverkehrsgesetzes gelten für Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Antriebsart und ihrem Motor, die gleichen Gesetze und Regeln. Das bedeutet das alle Fahrzeuge ab 20 km/h, die wie Mofas zugelassen werden, natürlich auch darüberhinaus E-Moped und E-Motorräder mit Helm gefahren werden müssen. 

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Die besten e-Scooter Helme
  • 2 Übersicht der aktuellen Helmpflichten
  • 3 Helmpflicht für Elektroroller
  • 4 Helmpflicht für Senioren Roller
  • 5 Welcher Helm ist für E-Scooter geeignet?
  • 6 Die Helmgröße ermitteln
  • 7 Kauf E-Scooter-Helm
  • 8 Besonderheit bei E-Bikes
  • 9 Ab wann Helmpflicht für E-Scooter?

Casco Active 2 Helm

  • Erhältlich in den Größen S für 52–56 cm Kopfumfang, M für 56–58 cm Kopfumfang und L für 58-62 cm Kopfumfang

Welche Papiere muss man beim E-Scooter mitführen?

Vor dem 17. Mai 2019 gestattete der Gesetzgeber im öffentlichen Straßenverkehr lediglich Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Seitdem erlaubt die Regierung auch E-Scooter, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist das rechtliche Grundgerüst für diese Änderung. Allerdings bezieht sie sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit einer Lenk- beziehungsweise Haltestange, weshalb viele Menschen die Verordnung auch als E-Scooter-Gesetz bezeichnen.

Erfreulicherweise brauchen Halterinnen und Halter von Elektrokleinstfahrzeugen weder einen Mofa-Führerschein noch eine sonstige Fahrerlaubnis. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass bereits Fahrräder höhere Geschwindigkeiten erreichen.

Allerdings müssen Fahrerinnen und Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, wenn sie E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und maximal 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr steuern möchten.

Warum darf man nicht zu zweit E-Roller fahren?

Jetzt, da die Sonne das flotte Durch-die-Stadt-Rollen wieder zum Verkehrsspaß macht, stellt die Exekutive klar, dass der Spaß auch seine Grenzen hat. Vor allem dann, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. „Ebenso wie ein Zu-zweit-Fahren auf dem Fahrrad strikt verboten ist, gilt dieses Verbot auch für Elektroroller“, so Polizeijurist Reinthaler.

Polizeijurist Manfred Reinthaler: „Per Gesetz ist die Regelung relativ klar. Ebenso wie das Zu-zweit- Fahren auf einem Fahrrad verboten ist, darf man auch auf einem E-Scooter nicht zu zweit im Straßenverkehr unterwegs sein.“

Welche E-Scooter sind zu empfehlen?

Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren gut 35 E-Scooter von 300 Euro bis 1500 Euro ausführlich getestet und decken so einen guten Querschnitt des Marktes ab. Alle Einzeltests, Ratgeber und Kaufberatungen sammeln wir auf unserer Themenseite E-Scooter.

Wir bleiben an dem Thema Elektroscooter dran und erweitern die Testreihe regelmäßig mit aktuellen Modellen. Jeder neue und relevante E-Scooter fließt dann in diese Bestenliste mit ein.

E-Scooter mit Straßenzulassung müssen in Deutschland versichert werden, wenn man mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will. Dafür benötigen Halter der elektrischen Tretroller eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung sowie ein Kennzeichen. Die vertraglich abgedeckte Versicherungssumme variiert je nach Versicherer. Die jährlichen Kosten für die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung belaufen sich auf etwa 15 bis 50 Euro.

Für die Versicherung liegen dem E-Scooter mit Straßenzulassung Fahrzeugpapiere bei. Dort steht unter anderem die Fahrzeug-ID-Nummer und das Alter des E-Scooters. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen für die Nutzung eine Einverständniserklärung und die Unterschrift der Eltern.

Falls vorhanden müssen E-Scooter auf Radwegen, Radstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Gibt es diese nicht, dürfen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Verboten sind E-Roller auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Das gilt nicht für Einbahnstraßen, die mit „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind. Grundsätzlich dürfen die E-Scooter überall fahren, wo die Zusatzkennzeichnung „Elektrokleinfahrzeuge frei“ gilt.

Nein, es gibt bei E-Tretrollern mit Straßenzulassung bis 20 Kilometer pro Stunde keine Helmpflicht. Trotzdem raten wir dazu, einen Helm zu tragen. Eine gewisse Unfallgefahr etwa durch andere Verkehrsteilnehmer, nassen Untergrund oder die Fahreigenschaften des E-Scooters besteht immer.

Wie viel kostet die Versicherung für ein E-Scooter?

Bewertung

4,5 Sterne

4,9 Sterne

Was passiert wenn man mit einem Roller auf der Autobahn fährt?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2023

Welcher Roller darf auf die Autobahn?

Publiziert8. März 2018, 11:56

LUXEMBURG – Ein «L'essentiel»-Leser war am Dienstag ziemlich überrascht, als er am Dienstag eine sehr langsame Vespa auf der A4 entdeckte.

Was passiert wenn man mit einem E-Scooter angehalten wird?

Das Führen von E-Scootern ohne gültigen Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Schließlich stellt das Fahren eines E-Scooters ohne Versicherung eine Straftat dar.

Ein gültiger Versicherungsschutz ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines E-Scooters. Das sieht die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vor. Wird ohne Versicherungsschutz ein Unfall verursacht, steht der Fahrer schnell vor dem finanziellen Ruin, da er die verursachten Schäden selbst bezahlen muss.

Sind E-Scooter zulassungspflichtig?

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Wir erklären, was Sie beim Kauf beachten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.

Das Wichtigste in Kürze:

Was spricht gegen E-Roller?

E-Scooter gehören inzwischen zum Stadtbild in Deutschland, mit allen Vor- und Nachteilen und zahlreichen Kontroversen. Seit Mitte Juni 2019 sind die E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Seither wird heftig gestritten: über falsch geparkte oder in Parks und Flüssen entsorgte Roller, über leichtsinnige Fahrer und Unfallrisiken, auch über den tatsächlichen Nutzen für Mobilität, Verkehr und Klima. In manchen Städten sind wild geparkte E-Scooter ein Platzproblem – sie liegen und stehen überall herum, auf Bürgersteigen wird es manchmal eng.

„Der Fehler, der gemacht worden ist – von Seiten der Städte – ist zu sagen: Och, wir lassen die da erstmal drauf.“ Roland Stimpel ist Stadtplaner und Vorsitzender des Fußgängerschutzvereins FUSS e.V.

Sieben Unternehmen bieten derzeit in Deutschland E-Scooter zum Verleih an, vor allem in großen und mittelgroßen Städten. Sechs von ihnen haben sich auf der Plattform „Shared Mobility“ zusammengeschlossen. Sie sind mit aktuell rund 150.000 Fahrzeugen in knapp 80 Städten in Deutschland vertreten. Tendenz steigend. Der Verleih läuft über die App des jeweiligen Anbieters. Für eine Fahrt wird meist eine Grundgebühr fällig, in der Regel ein Euro, sowie ein variabler Minutenpreis von fünf bis 20 Cent. Auf Deutschlands Straßen sind fast nur die Scooter der Sharing-Anbieter unterwegs, es gibt kaum private Scooter-Eigentümer.

„Wir haben uns einen Slogan für die Branche ausgedacht, der lautet: Wir sharen uns ‚nen Dreck! Denn, sowohl die Anbieter wie auch die Kunden scheren sich einen Dreck um das, was sie mit der Stadt machen, was sie mit den Menschen zu Fuß machen, was sie vor allem mit besonders betroffenen Gruppen machen. Man kann da ja mit dem Rollstuhl, wenn man da vorbei will und es zu eng ist, nichts tun. Blinde sind besonders gefährdet, die können mit ihren Stöcken die Geräte nicht richtig erfassen. Wir wissen schon von mehreren schweren Unfällen mit Beinbrüchen und so weiter. Das heißt, diese Verleih-Elektroroller sind nicht Mobilitätsförderer, sie sind für viele Menschen Mobilitätsvernichter.“ Sagt Roland Stimpel.

Dass parkende E-Scooter den knappen Platz auf Gehwegen beanspruchen, entspricht allerdings dem Gesetz beziehungsweise der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, entgegnet Florian Anders vom E-Scooter-Verleiher TIER.

„Der E-Scooter muss, genau wie das Fahrrad, auf den Gehwegen geparkt werden. Das funktioniert mal besser und mal schlechter, das kommt auf die Gehweg-Breite an. Aber wir verstehen natürlich, dass sich Fußgänger, Fahrräder und viele andere Dinge eben den Gehweg teilen. Wenn man sich die Straße anguckt, wie viel Platz durch fahrende, stehende, parkende Autos eingenommen wird und wie wenig Platz den Fußgängern, Fahrradfahrern und E-Scooter-Fahrern bleibt – das ist nicht gerecht. Deswegen ist es unser Ziel, eindeutig den Raum für die Pkw zu verringern und Platz für Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer zu vergrößern.“

Möglich wäre das etwa durch Parkflächen, also umfunktionierte Autoparkplätze, auf denen Scooter und auch Fahrräder parken könnten. „Es muss eine flächendeckende Infrastruktur geben, auch zum Abstellen. Und im Moment haben wir in Berlin 15 Abstellflächen für E-Scooter. Das ist natürlich viel, viel, viel zu wenig.“

Wie viel Watt sollte ein guter E-Scooter haben?

Hierzulande haben die kleinsten E-Scooter Motoren gerade einmal 100 Watt. Solche Fahrzeuge reichen möglicherweise für kurze Strecken, können aber kaum Steigungen bewältigen. Die Obergrenze für die Leistung eines E Motors liegt bei 500 Watt. Hier ist die Steigfähigkeit besonders gut. Ist die Motorleistung höher, dürfen die E Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Außer, es handelt sich um ein zugelassenes Fahrzeug, für das ihr aber dann einen Führerschein benötigt. Für den normalen Gebrauch in städtischen Gebieten reichen Elektroroller mit 250 Watt. Bergige Gegenden und schwere Fahrer profitieren von einem leistungsstarken Antrieb.

Wenn wir sagen, dass eine Maximalleistung der Motoren in Deutschland von 500 Watt erlaubt sind, dann reden wir von der Dauerleistung. Als Dauerleistung wird die höchste Leistung bezeichnet, die ein Motor beliebig lang erbringen kann, ohne unzulässig zu heiß zu werden. Es gibt aber auch noch eine Peak-Leistung, die um einiges höher ist. Das ist die Maximalleistung, oder momentane Spitzenwattabgabe, die der E-Scooter packt. Hier muss man aufpassen, dass der Hersteller seinen E-Scooter nicht mit 500 Watt anpreist, wenn in Wahrheit nur ein 250 Watt Motor verbaut wurde, der auf eine Peak-Leistung von 500 Watt kommt.

Achtet bei den Angaben der Hersteller darauf, ob sie Spitzenleistung oder Dauerleistung meinen.