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Wie viele Stunden darf ich bei einer Teilerwerbsminderungsrente arbeiten?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viele Stunden darf ich bei einer Teilerwerbsminderungsrente arbeiten?
  2. Was bedeutet unter 3 Stunden arbeitsfähig?
  3. Wie lange muss ich arbeiten um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
  4. Was passiert bei Teilerwerbsminderungsrente?
  5. Wie viel darf ich bei einer Teilerwerbsminderungsrente verdienen?
  6. Wie viel Geld bekommt man bei Teilerwerbsminderungsrente?
  7. Welche Krankheiten muss man haben um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
  8. Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?
  9. Welcher Arzt bescheinigt Erwerbsminderung?
  10. Welche Nachteile hat eine Teilerwerbsminderungsrente?
  11. Was sind die Nachteile einer Erwerbsminderungsrente?
  12. Welcher Arzt bescheinigt Erwerbsunfähigkeit?
  13. Was ändert sich 2023 bei Erwerbsminderungsrente?
  14. Für wen lohnt sich die Teilrente?
  15. Kann mein Hausarzt mich berufsunfähig schreiben?

Wie viele Stunden darf ich bei einer Teilerwerbsminderungsrente arbeiten?

Bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden oder mehr täglich besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich, besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Was bedeutet unter 3 Stunden arbeitsfähig?

Wann liegt volle Erwerbsminderung vor: bei 3 oder unter 3 Stunden? Darf ich genau noch 3 Stunden arbeiten pro Arbeitstag bei einer fünf Tage Woche oder sind es unter 3 Stunden? Wie ist die Regel.

Wie lange muss ich arbeiten um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Schon seit Beginn des Jahres 2023 gelten höhere Hinzuver­dienst­grenzen. Bisher durften Menschen, die eine volle Erwerbs­minderungs­rente beziehen, höchs­tens 6 300 Euro im Jahr hinzuver­dienen. Jetzt liegt diese Grenze deutlich höher und wird jedes Jahr angepasst.

  • Teil­weise Erwerbs­minderung. Beim Bezug einer Rente wegen teil­weiser Erwerbs­minderung liegt 2023 die Hinzuver­dienst­grenze bei rund 35 650 Euro.
  • Volle Erwerbs­minderung. Bei Renten wegen voller Erwerbs­minderung liegt die Grenze 2023 bei rund 17 820 Euro.

Wichtig ist aber: Auch weiterhin gilt, dass eine Beschäftigung oder selbst­ständige Tätig­keit nur im Rahmen des fest­gestellten Leistungs­vermögens ausgeübt werden darf, welches über­haupt erst Grund­lage für die Erwerbs­minderungs­rente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuver­dienst­grenzen entfallen.

Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbs­minderung müssen Versicherte bestimmte Voraus­setzungen erfüllen. Sie müssen in der Regel vor Eintritt der Erwerbs­minderung

  • auf mindestens fünf Jahre Beitrags­zeit kommen – dazu zählen neben Pflicht­beitrags­zeiten aus einer sozial­versicherungs­pflichtigen Beschäftigung auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten oder freiwil­lige Beiträge,
  • in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge gezahlt haben.

In bestimmten Fällen, etwa bei Arbeits­unfällen oder Berufs­krankheiten, können die Mindest­versicherungs­zeiten auch kürzer sein.

Was passiert bei Teilerwerbsminderungsrente?

Schon seit Beginn des Jahres 2023 gelten höhere Hinzuver­dienst­grenzen. Bisher durften Menschen, die eine volle Erwerbs­minderungs­rente beziehen, höchs­tens 6 300 Euro im Jahr hinzuver­dienen. Jetzt liegt diese Grenze deutlich höher und wird jedes Jahr angepasst.

  • Teil­weise Erwerbs­minderung. Beim Bezug einer Rente wegen teil­weiser Erwerbs­minderung liegt 2023 die Hinzuver­dienst­grenze bei rund 35 650 Euro.
  • Volle Erwerbs­minderung. Bei Renten wegen voller Erwerbs­minderung liegt die Grenze 2023 bei rund 17 820 Euro.

Wichtig ist aber: Auch weiterhin gilt, dass eine Beschäftigung oder selbst­ständige Tätig­keit nur im Rahmen des fest­gestellten Leistungs­vermögens ausgeübt werden darf, welches über­haupt erst Grund­lage für die Erwerbs­minderungs­rente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuver­dienst­grenzen entfallen.

Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbs­minderung müssen Versicherte bestimmte Voraus­setzungen erfüllen. Sie müssen in der Regel vor Eintritt der Erwerbs­minderung

  • auf mindestens fünf Jahre Beitrags­zeit kommen – dazu zählen neben Pflicht­beitrags­zeiten aus einer sozial­versicherungs­pflichtigen Beschäftigung auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten oder freiwil­lige Beiträge,
  • in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge gezahlt haben.

In bestimmten Fällen, etwa bei Arbeits­unfällen oder Berufs­krankheiten, können die Mindest­versicherungs­zeiten auch kürzer sein.

Wie viel darf ich bei einer Teilerwerbsminderungsrente verdienen?

Aktualisiert am 30. Juni 2023 762.505 mal angesehen82% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Geld bekommt man bei Teilerwerbsminderungsrente?

Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, kann oft kaum noch für seinen Lebensunterhalt sorgen. Manchmal schließen Krankheit oder Behinderung sogar jegliches Arbeiten aus. In solchen Fällen soll die gesetzliche Erwerbsminderungsrente helfen, den Einkommensverlust zumindest zum Teil auszugleichen.

Um EM-Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Der Anspruch ist im Wesentlichen an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Gesundheitszustand: Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Wartezeit: Sie waren vor Eintritt in die EM-Rente mindestens fünf Jahre rentenversichert.
  • Beiträge: Sie haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Alter: Sie haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.

Die Rentenversicherung zahlt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Welche Rente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab.

  • Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
  • Wenn Sie mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, kommt für Sie die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage.

Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung drei bis weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb häufig auch die volle Erwerbsminderungsrente. Vielfach spricht man dann von einer Arbeitsmarktrente.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung nur zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb auch die volle Erwerbsminderungsrente.

Tipp:

Reha vor Rente

Welche Krankheiten muss man haben um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

  • Fast zwei Millionen Menschen sind in Deutschland erwerbsgemindert. Jährlich werden etwa 350.000 neue Anträge gestellt, davon ist mehr als die Hälfte letztlich erfolgreich.
  • Der Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen, auch in körperlich weniger belastenden Berufen. Depressionen sind in den letzten 25 Jahren zur Ursache Nummer eins geworden.
  • Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die nachfolgend zusammengefasst sind.
  • Erwerbsminderung ist nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit. Das Risiko, sein Einkommen und seine soziale Stellung zu verlieren, weil der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, ist in der Sozialversicherung nicht mehr abgedeckt. Nur noch wenige Versicherte genießen einen eingeschränkten Vertrauensschutz. Private Vorsorge ist deshalb sehr wichtig.

Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?

Laut Gesetzgeber erhalten Antragsteller, welche noch nicht das 62.Lebensjahr erreicht haben, bei einer Erwerbsminderungsrente die sogenannte Zurechnungszeit. – Ab dem 01.07.2014 wurde die Zurechnungszeit auf das 62. Lebensjahr verlängert. So erhöht sich ab diesem Datum die Erwerbsminderungsrente.

  • Davon profitieren nur die Betroffenen, die ab dem 01.07.2014 Erwerbsminderungrente bekommen.
  • Wer die Erwerbsminderungsrente vor dem 01.07.2014 erhalten hat, partizipiert davon nicht.
  • Details und Infos zum Thema Erwerbsminderungsrente können Sie hier nachlesen! Ohne die Zurechnungszeit werden für die Erwerbsminderungsrente nur die Zeiten der eigenen Beitragsleistungen in die Rentenkasse berücksichtigt.

Ein 45-jähriger würde dementsprechend nur eine Rente erhalten, für die er bis zum 45.Lebensjahr eingezahlt hat. Somit fehlen ihm viele Jahre der Rentenzahlung und seine Erwerbsminderungsrente fällt sehr niedrig aus. Mit der Zurechnungszeit wird die Rente unseres 45jährigen berechnet, als ob er bis zum 62.

15.04.2020, 17:24 von Ich bitte um Rat: 62 Jahre, mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde bereits abgelehnt, Klage läuft. Jetzt kommt eine schwere Diabetesdiagnose hinzu, damit werde ich, bisher GDB 40, die 50 bekommen und den Ausweis. So, nun sagt mir jemand, unter diesen Umständen könnte es klüger sein, die Klage zurück zu ziehen, weil ich wesentlich mehr Rente bekomme mit dem Schwerbehindertenausweis. In der Zwischenzeit Arbeitslosengeld beantragen. Stimmt das? Und wenn ich jetzt meine Erwerbsminderung doch bekomme vor dem Sozialgericht, kann ich vielleicht in 2 Jahren nicht mehr wechseln zur Schwerbehindertenrente? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und danke.15.04.2020, 18:24 von Eigentlich ist es gerade umgekehrt: wegen der Zurechnungszeit ist in aller Regel die EM Rente höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente.15.04.2020, 19:18 von Oh, steh ich auf dem Schlauch? Also man hat mir gesagt, mit genau 64 Jahren darf ich ohne Abschlag in die Altersrente mit Schwerbehinderung. Das muss doch für mich wesentlich günstiger sein als eine Erwerbsminderungsrente? Meine Klage läuft schon 1 Jahr, und vorher war ja nicht in Aussicht, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Ich weiss bloss nicht, ob ich, wenn ich jetzt die Klage gewinnem, immer bei dieser Rentenhöhe bleibe oder später wechseln kann? Mein Bekannter sagt, nein, kann man nicht. Einmal die hohen Abschläge in Kauf genommen, dabei bleibt es dann. Von daher meint er, ich soll lieber die Klage aufgeben. Hoffe, ich habe es besser erklärt? Vielen Dank.15.04.2020, 19:40 von Hallo Franziska, grundsätzlich ist es sinnvoll – auch bei anhängigem Verfahren in der EM -Rente – bei Erreichen der Altersrente – umgehend diese auch zu beantragen. So haben Sie zumindest erst mal was laufend im Portemonnaie, sofern Ihnen keine anderen Einnahmen zur Verfügung stehen. Und, ob die EM -Rente dann ‘irgendwann’ gerichtlich zugesprochen wird/oder auch nicht (!),sofern das rückwirkend erfolgen sollten, werden die beiden/parallelen Rentenanträge/-ansprüche gegeneinander ‘verrechnet’ – vereinfacht gesagt. > “Und wenn ich jetzt meine Erwerbsminderung doch bekomme vor dem Sozialgericht, kann ich vielleicht in 2 Jahren nicht mehr wechseln zur Schwerbehindertenrente?” Können Sie, diese Altersrente wird aber grundsätzlich nicht höher sein, als die ggf. in naher Zeit festgestellte EM -Rente. Sofern noch in der Zurechnungszeit oder darüber hinaus weitere Versicherungszeiten bei Ihnen laufen/gelaufen sind, sollten Sie vor Erreichen der ersten Altersgrenze (Altersrente wg. GdB 50) eine Beratungsstelle aufsuchen, um sich den günstigen Beginn einer Altersrente errechnen zu lassen. Gruß w.15.04.2020, 20:02 von Hallo Franziska, das muss man sehr differenziert sehen. Wovon leben Sie jetzt/finanziell,doch wohl nicht nur vom ‘Bekannten’? Stand jetzt: Sie haben ja bisher weder eine EM -Rente, noch einen GdB50 für eine mögliche Altersrente (alles in der Schwebe, alles kann abgelehnt werden/da kommt nix an Rente vorzeitig) – also eigentlich gar nichts, was die gesetzliche Rentenversicherung betrifft und die zu Rentenleistungen – egal mit welchen Abschlägen – für Sie Rentenzahlungen leisten müsste. > “Ich weiss bloss nicht, ob ich, wenn ich jetzt die Klage gewinnem, immer bei dieser Rentenhöhe bleibe oder später wechseln kann? Mein Bekannter sagt, nein, kann man nicht.” Tipp: wechseln Sie Ihren Bekannten! – und fragen Sie da nach, wo man sich auskennt/hier Alles Weitere dazu wurde oben schon erwähnt,und kann Ihnen ihr ‘schlauer’ Bekannter sicher gern im Detail/die Sachzusammenhänge, sicher gern noch mal/nicht erklären *g Gruß w.16.04.2020, 09:25 Experten-Antwort Hallo Franziska, wie die anderen User schon geschrieben haben, kann gegebenenfalls auch die Erwerbsminderungsrente höher ausfallen als selbst die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dies ist aufgrund der Zurechnungszeit so, die bei der Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Zurechnungszeit bedeutet, dass Sie (beispielsweise bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020) so gestellt werden, als würden Sie bis zu Ihrem 65. Lebensjahr und 9 Monaten weiter arbeiten, wie im Schnitt Ihres bisherigen Arbeitslebens. Wie W°lfgang bereits erwähnte, können Sie von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, aber in der Regel bleibt der Auszahlungsbetrag gleich, außer es wurden noch Versicherungszeiten nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente in der Rentenversicherung zurückgelegt. Dann könnte die Altersrente etwas höher ausfallen. Unser Tipp: Sobald Sie wieder persönlich zu einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen können, vereinbaren Sie dort einen Termin und informieren sich über diese Themen. Dort können Sie bezüglich Ihres Falles etwas genauere Auskünfte erhalten. Viele Grüße Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

Welcher Arzt bescheinigt Erwerbsminderung?

Grundsätzlich haben Sie allein nicht die Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, einen Befundbericht oder ein Gutachten. Je nachdem, welche Geldleistung Sie beantragt haben. Doch selbst diese Dokumente sind nicht immer ausreichend.

Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel und beschäftigen wir uns mit den drei unterschiedlichen Nachweisen.

Welche Nachteile hat eine Teilerwerbsminderungsrente?

Höhere Altersrente dank vorheriger Erwerbsminderungsrente! Kurz und knapp das Ergebnis der Tätigkeit der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Mit glücklichen Ausgang für unseren Kunden und 240€ mehr monatlicher Rente!

Anfang Januar 2020 wurde rentenbescheid24.de beauftragt, eine EM-Rente für einen Kunden zu beantragen. Nach dem Austausch der ersten Daten und Informationen beantragten wir eine Rente für Erwerbsminderung. Unser Mandant hatte auch eine Schwerbehinderung und war 1958 geboren. In einer Rentenauskunft aus dem Jahr 2019 seiner Rentenversicherung stand geschrieben, dass unser Mandant mit einem Leistungsfall 10- 2019 eine volle Rente wegen Erwerbsminderung von rund 2.600€ Brutto zu erwarten hat! Seine Regelaltersrente würde mit Stand 2019 rund 2350€ Brutto betragen, wenn er ohne weitere Einzahlungen im Jahr 2024 die Regelaltersrente erreichen würde. Zum Zeitpunkt der Beauftragung bezog unser Mandant Arbeitslosengeld, welches Ende August 2021 auslief.

Was sind die Nachteile einer Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.

Sie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Darum prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern.
  • Sie mit einer beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, damit Sie sich beruflich orientieren können.
  • Ist beides nicht möglich, beurteilen wir, wieviel Sie noch arbeiten können. Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Welcher Arzt bescheinigt Erwerbsunfähigkeit?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen fünf wertvolle Tipps an die Hand. Wenn Sie sich an unseren Hinweisen orientieren, holen Sie das optimale Ergebnis aus Ihrem Termin beim Gutachter heraus.

Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, können Sie ziemlich sicher sein, dass Sie im Laufe des Verfahrens irgendwann persönlich zum Gutachter eingeladen werden. Hier unterscheidet sich die Vorgehensweise bei der EM-Rente deutlich vom Schwerbehindertenrecht. Denn wer seinen Schwerbehindertenausweis beantragt, muss nur in sehr seltenen Fällen einen Gutachter aufsuchen.

Was ändert sich 2023 bei Erwerbsminderungsrente?

350.000 Menschen in Deutschland haben im letzten Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Doch nicht jeder bekommt sie auch. Vorher müssen eine Reihe Hürden überwunden werden. Ein Überblick.

​​​Werden Arbeitnehmer länger krank, leidet darunter auch das Berufsleben. Der bisherige Job und die erhoffte Karriere müssen manchmal sogar ganz oder teilweise aufgegeben werden. Dann spielt auch die Erwerbsminderungsrente eine Rolle. Für wen sie wichtig wird, wie hoch sie ausfällt und wie Sie sie beantragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Erwerbsminderungsrente im aktuellen Überblick.

Frührentnerinnen und Frührentner, die etwas dazuverdienen wollen, mussten bisher Hinzuverdienstgrenzen und einen Hinzuverdienstdeckel beachten. Bis 2019 hat ein jährlicher Freibetrag von 6.300 Euro gegolten. Jeder darüberhinausgehende Betrag bedeutete auch eine Kürzung der Altersrente. Dazu kam noch ein Deckel. In der Coronazeit ist diese Grenze deutlich angehoben worden. Das Ziel war es, dringend benötigte Fachkräfte länger im Job zu halten. Zum ersten Januar 2023 ist die Grenze jetzt ganz weggefallen.

Für wen lohnt sich die Teilrente?

350.000 Menschen in Deutschland haben im letzten Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Doch nicht jeder bekommt sie auch. Vorher müssen eine Reihe Hürden überwunden werden. Ein Überblick.

​​​Werden Arbeitnehmer länger krank, leidet darunter auch das Berufsleben. Der bisherige Job und die erhoffte Karriere müssen manchmal sogar ganz oder teilweise aufgegeben werden. Dann spielt auch die Erwerbsminderungsrente eine Rolle. Für wen sie wichtig wird, wie hoch sie ausfällt und wie Sie sie beantragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Erwerbsminderungsrente im aktuellen Überblick.

Frührentnerinnen und Frührentner, die etwas dazuverdienen wollen, mussten bisher Hinzuverdienstgrenzen und einen Hinzuverdienstdeckel beachten. Bis 2019 hat ein jährlicher Freibetrag von 6.300 Euro gegolten. Jeder darüberhinausgehende Betrag bedeutete auch eine Kürzung der Altersrente. Dazu kam noch ein Deckel. In der Coronazeit ist diese Grenze deutlich angehoben worden. Das Ziel war es, dringend benötigte Fachkräfte länger im Job zu halten. Zum ersten Januar 2023 ist die Grenze jetzt ganz weggefallen.

Kann mein Hausarzt mich berufsunfähig schreiben?

Die Arbeitsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit hören sich zwar auf den ersten Blick gleich an, sind aber nicht vergleichbar. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Erkältung zum Arzt gehen und dieser sie krank schreibt, dann sind sie arbeitsunfähig.

Zumeist sind Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nur vorübergehend. Deshalb bekommt man als Arbeitnehmer in den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Sollte man nach diesen 6 Wochen immer noch arbeitsunfähig sein, erhält man Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Berufsunfähig ist man aber, wenn man voraussichtlich dauerhaft derart eingeschränkt ist, dass man seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Der Feststellung der Berufsunfähigkeit kann aber eine längere Krankschreibung vorausgehen.

Sollte man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben können und hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, ist zu prüfen, ob die Versicherung durch die vereinbarte Versicherungsleistung das entgangene Einkommen ersetzen muss. Dies kann z.B. eine monatliche Rentenleistung sein, solange man berufsunfähig ist.

Der Begriff der Berufsunfähig wird seit 2008 in § 172 Versicherungsvertragsgesetz definiert. Nach Absatz 2 ist man berufsunfähig, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Gründe für die Berufsunfähigkeit können z.B. Krankheit, Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall sein.

Stellt die Versicherung dann fest, dass eine Krankheit bzw. Erkrankung vorliegt, die eine Berufsunfähigkeit darstellt, leistet die Versicherung z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente als Ersatz für das Einkommen, was nicht mehr durch den Beruf generiert werden kann.