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Wie viele Abmahnungen bekommt man vor der Kündigung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viele Abmahnungen bekommt man vor der Kündigung?
  2. Kann man nach 2 Abmahnungen gekündigt werden?
  3. Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung bei zu spät kommen?
  4. Wie lange darf ein Abmahnungsgrund her sein?
  5. Was passiert nach der zweiten Abmahnung?
  6. Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?
  7. Wie geht es nach Abmahnung weiter?
  8. Wie viel Zeit zwischen Abmahnungen?
  9. Wann darf mich mein Arbeitgeber abmahnen?
  10. Sollte man auf Abmahnung reagieren?
  11. Was passiert wenn man eine Abmahnung nicht akzeptiert?
  12. Kann man ohne Beweise abmahnen?
  13. Was passiert nach der 2 Abmahnung?
  14. Was passiert wenn ich die Abmahnung nicht unterschreibe?
  15. Wie verhalte ich mich richtig wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wie viele Abmahnungen bekommt man vor der Kündigung?

  • Die Anzahl der Abmahnungen hängt vom Einzelfall ab.
  • Wiederholte Pflichtverletzungen können eine Kündigung rechtfertigen.
  • Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Abmahnungen.
  • Die Abmahnung kann auch mündlich erfolgen.
  • Eine Verhaltensänderung muss nach Abmahnung erkennbar sein.
  • Eine Kündigung bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist auch ohne Abmahnung möglich.
  • Keine Kündigung bei einmaliger Pflichtverletzung ohne Abmahnung.
  • Eine Abmahnung kann eine Voraussetzung für eine spätere Kündigung sein.
  • Der Arbeitgeber muss jedoch eine Verhältnismäßigkeit wahren.

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Ist eine Abmahnung nur ein Warnschuss oder müssen Sie sich als Arbeitnehmer:in nun ernsthaft um Ihren Arbeitsplatz sorgen? Wie Sie am besten mit einer Abmahnung umgehen und was Sie beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber:innen, das Verhalten eines Mitarbeitenden zu beanstanden. Dabei wird die Arbeitnehmer:in nicht nur auf sein bzw. ihr Fehlverhalten hingewiesen. Obend- rein erfüllt die Abmahnung eine Warnfunktion, indem sie auf die Konsequenzen hinweist, die bei Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens drohen. Sollte dies nicht geschehen, kann es zur verhaltensbedingten Kündigung kommen. Abmahnungen können dabei nicht nur von Arbeitgeber:innen ausgesprochen werden. Auch Arbeit- nehmer:innen können das Instrument der Abmahnung nutzen, um ihren Vertragspartner auf ein Fehlverhalten hinzuweisen.

Nicht jede Beanstandung Ihrer Arbeitgeber:in ist gleich eine Abmahnung. Vielmehr müssen für die Qualifikation als Abmahnung drei Voraussetzungen vorliegen. Zunächst muss in der Abmahnung genauestens beschrieben werden, welches vertragswidrige Verhalten beanstandet werden soll. Nach Möglichkeit wird dies auch mit dem Zeitpunkt des Verstoßes untermauert. Obendrein muss aus der Abmahnung hervorgehen, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag handelt. Die abgemahnte Person muss dazu aufgefordert werden, Verstöße dieser Art in Zukunft zu unterlassen. Zu guter Letzt ist es wichtig, dass aus der Abmahnung die Warnung hervorgeht, dass erneutes Zuwiderhandeln zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann.

Kann man nach 2 Abmahnungen gekündigt werden?

Einfach ausgedrückt spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, wenn er dem Arbeitnehmer zeigen will, dass er sein Verhalten ändern sollte.

Abmahnungen erfolgen besonders oft in folgenden Fällen:

  • Unpünktlichkeit
  • Unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen
  • Ignorieren von Anweisungen des Vorgesetzten
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Arbeitszeitbetrug
  • Zu späte Krankmeldung

Nach einer Abmahnung fürchten viele Arbeitnehmer die baldige Kündigung. Hierzu muss es aber nicht kommen.

Im Gegenteil: Durch die Abmahnung gibt der Arbeitgeber meistens zu verstehen, dass er nicht unmittelbar kündigen wird. Er verzichtet damit auf sein Recht, allein wegen der ihm bekannten Umstände zu kündigen. Wiederholt sich das Verhalten oder treten neue Umstände zutage, hat dieser Verzicht natürlich keine Bedeutung mehr.

Bedrohlich wird die Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer sich erneut regelwidrig verhält.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung bei zu spät kommen?

News 19.10.2021 LAG-Urteil

Bild: Pixabay "Zu spät zur Arbeit": Arbeitgeber müssen häufige Verspätungen nicht tolerieren.

Wer mehrmals zu spät zur Arbeit kommt, kann gekündigt werden. Das LAG Schleswig-Holstein bestätigte die Kündigung einer Verwaltungsangestellten, die kurze Zeit in Folge verschlafen hatte. Eine schriftliche Abmahnung hielt das Gericht für entbehrlich.

Die Arbeitnehmerin war langjährig in der Poststelle eines Sozialgerichts tätig. Sie hat ihre Arbeitszeit reduziert und arbeitet montags, mittwochs und freitags jeweils 8 Stunden. Für die Angestellten des Gerichts gilt eine Gleitzeitregelung, die Kernarbeitszeit beginnt um 9.00 Uhr. An ihren Arbeitstagen ist sie die einzige Mitarbeiterin in der Poststelle. Im Juli 2019 erhielt sie eine Abmahnung, weil sie mehrfach zu dienstlichen Veranstaltungen, zuletzt zu einer internen Schulung zu spät gekommen war.

Wie lange darf ein Abmahnungsgrund her sein?

Einige Fragen stellen sich Abgemahnten und Abmahnenden immer wieder: Wie viel Zeit bleibt, um eine Abmahnung zu erteilen? Wann verjähren Abmahnungen und ziehen keine rechtlichen Konsequenzen mehr nach sich?

Diesbezüglich herrscht oft Unklarheit, weshalb hier in einzelnen Punkten näher auf die Thematik der Verjährung einer Abmahnung eingegangen wird.

Sie erfahren in diesem Ratgeber, wann eine Abmahnung aufgrund von ihrer Verjährung nicht mehr gültig ist und an welche Fristen Abmahnende gebunden sind. Dazu wird beleuchtet, welche Regelungen im Urheber- und im Arbeitsrecht bestehen.

Was passiert nach der zweiten Abmahnung?

Ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung zulässig?

In der Regel wird eine Abmahnung erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei einem sehr schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers – kann eine Abmahnung vor der Kündigung entbehrlich sein.

Unter welchen Bedingungen darf der Arbeitgeber nach einer Abmahnung kündigen?

Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?

Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer Pflichten verletzt hat (bzw. der Arbeitgeber dieser Auffassung ist). Anders als nach einer Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis nach einer Abmahnung unverändert fort.

Die Abmahnung erfüllt im Arbeitsrecht im Wesentlichen drei Funktionen:

  • Dem Arbeitnehmer soll auf diese Weise ein etwaiges Fehlverhalten deutlich gemacht werden. Aufgrund dieser Rügefunktion muss der Mitarbeiter der Abmahnung auch eindeutig den Grund der Abmahnung entnehmen können.
  • Grob gesagt darf der Arbeitgeber immer dann abmahnen, wenn der Arbeitnehmer eine Pflicht verletzt. Mögliche Pflichtverletzungen sind so vielfältig wie das Arbeitsleben selbst.

    Hier einige typische Beispiele:

    • Verspätungen
    • Mobbing
    • Schlechtleistungen (aber nur gewollte Schlechtleistungen; kann der Arbeitnehmer nicht besser arbeiten, ist eine Abmahnung nutzlos)
    • Beleidigungen ggü. Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten
    • Arbeitsverweigerung
    • Krankfeiern
    • Urlaubsantritt ohne Absprache mit dem Arbeitgeber
    • Verbotene Nebentätigkeiten
    • Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
    • Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeit
    • Verrat von Geschäftsgeheimnissen
    • Datenschutzverstöße

    Wie geht es nach Abmahnung weiter?

    Ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung zulässig?

    In der Regel wird eine Abmahnung erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei einem sehr schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers – kann eine Abmahnung vor der Kündigung entbehrlich sein.

    Unter welchen Bedingungen darf der Arbeitgeber nach einer Abmahnung kündigen?

    Wie viel Zeit zwischen Abmahnungen?

    Eine Abmahnung hat erstmal keine unmittelbaren Folgen. Sie ist lediglich eine Aufforderung an den Arbeitnehmer, sich an seine Pflichten zu halten. Zugleich wird er gewarnt, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.

    Konkrete negative Wirkungen hat die Abmahnung erst, wenn der Arbeitnehmer erneut gegen dieselben Pflichten verstößt. Ihm kann deutlich leichter verhaltensbedingt gekündigt werden.

    Daraus folgt also auch etwas Gutes: Der Arbeitgeber gibt mit der Abmahnung zu erkennen, dass er nicht unmittelbar kündigen wird. Hätte der Arbeitgeber eigentlich gleich kündigen dürfen, spricht er aber eine Abmahnung aus, ist ihm die Kündigung erst einmal versperrt. Es muss zunächst zu einem erneuten Fehlverhalten kommen.

    Der Arbeitgeber kann sich im Falle einer späteren Kündigung nur auf wirksame Abmahnungen berufen. Häufig werden in Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Abmahnungen aber Fehler begangen. Für Arbeitnehmer lohnt es sich daher, zweimal hinzusehen.

    Für die Wirksamkeit einer Abmahnung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflichtverstoß des Arbeitnehmers muss konkret bezeichnet sein (Hinweisfunktion). Der Arbeitgeber muss also genau mitteilen, welches Verhalten er abmahnen will. Dieser Punkt ist besonders wichtig. Der Arbeitnehmer muss den Verstoß nachvollziehen können. Nur so hat er schließlich die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern.
  • Wann darf mich mein Arbeitgeber abmahnen?

    Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer Pflichten verletzt hat (bzw. der Arbeitgeber dieser Auffassung ist). Anders als nach einer Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis nach einer Abmahnung unverändert fort.

    Die Abmahnung erfüllt im Arbeitsrecht im Wesentlichen drei Funktionen:

  • Dem Arbeitnehmer soll auf diese Weise ein etwaiges Fehlverhalten deutlich gemacht werden. Aufgrund dieser Rügefunktion muss der Mitarbeiter der Abmahnung auch eindeutig den Grund der Abmahnung entnehmen können.
  • Grob gesagt darf der Arbeitgeber immer dann abmahnen, wenn der Arbeitnehmer eine Pflicht verletzt. Mögliche Pflichtverletzungen sind so vielfältig wie das Arbeitsleben selbst.

    Hier einige typische Beispiele:

    • Verspätungen
    • Mobbing
    • Schlechtleistungen (aber nur gewollte Schlechtleistungen; kann der Arbeitnehmer nicht besser arbeiten, ist eine Abmahnung nutzlos)
    • Beleidigungen ggü. Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten
    • Arbeitsverweigerung
    • Krankfeiern
    • Urlaubsantritt ohne Absprache mit dem Arbeitgeber
    • Verbotene Nebentätigkeiten
    • Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
    • Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeit
    • Verrat von Geschäftsgeheimnissen
    • Datenschutzverstöße

    Sollte man auf Abmahnung reagieren?

    Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten und den Arbeitsplatz behalten wollen, sollten sie einfach gar nichts tun. Im besten Fall nicht mehr gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, falls das tatsächlich passiert ist. Sie sollten keine Gegendarstellung verfassen.

    Denn wenn kein weiteres Fehlverhalten an den Tag gelegt wird, ist die Abmahnung sanktionslos. Es passiert also auch von Arbeitgeberseite nichts weiter. Selbst wenn die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde, sie also inhaltlich falsch war oder als grob ungerecht empfunden wird (alle gehen während der Arbeitszeit rauchen und bekommen keine Abmahnung, ich aber schon), ist unser Rat, nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen. Alles beruhigt sich, alles ist gut, der Job sicher.

    Sollte später, im Wiederholungsfall, tatsächlich eine Kündigung des Arbeitgebers folgen, kann man vor Gericht immer noch die Abmahnung angreifen. Es gibt nämlich keine Frist für Arbeitnehmer, gegen die (unwirksame) Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Wird die Abmahnung im Gerichtsprozess später, also wenn es eigentlich um die Kündigung geht, erfolgreich angegriffen, ist meistens auch die verhaltensbedingte Kündigung unwirksam und man kann sich dann mit dem Arbeitgeber entweder über die Weiterbeschäftigung oder über eine hohe Abfindung unterhalten.

    Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, dann kann er auch, wenn er die Abmahnung für falsch hält, eine Gegendarstellung verfassen.

    Die Gegendarstellung ist zur Personalakte zu nehmen. Kommt es später zu einer Kündigung und der Betriebsrat ist zur Kündigung anzuhören, ist dem Betriebsrat nicht nur die Abmahnung vorzulegen, sondern ist dem Betriebsrat dann auch die Gegendarstellung bekannt zu geben.

    Mehr passiert bei einer Gegendarstellung rechtlich nicht. Im Wiederholungsfall oder im Fall einer möglichen verhaltensbedingten Kündigung wird der Arbeitgeber dann die Abmahnung lesen und auch die Gegendarstellung und muss dann entscheiden, ob er tatsächlich kündigen will oder nicht.

    Was passiert wenn man eine Abmahnung nicht akzeptiert?

    Wer als Ar­beit­neh­mer ei­ne Ab­mah­nung er­hält, hat ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, dar­auf zu re­agie­ren.

    So kann man z.B. ei­ne Ge­gen­dar­stel­lung bzw. ei­nen Wi­der­spruch zu Per­so­nal­ak­te rei­chen. Gleich­zei­tig oder an­stel­le des­sen kann man auch den Be­triebs- oder Per­so­nal­rat ein­schal­ten, d.h. sich bei ihm we­gen der Ab­mah­nung be­schwe­ren.

    Kann man ohne Beweise abmahnen?

    Einfach ausgedrückt spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, wenn er dem Arbeitnehmer zeigen will, dass er sein Verhalten ändern sollte.

    Abmahnungen erfolgen besonders oft in folgenden Fällen:

    • Unpünktlichkeit
    • Unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen
    • Ignorieren von Anweisungen des Vorgesetzten
    • Alkohol am Arbeitsplatz
    • Arbeitszeitbetrug
    • Zu späte Krankmeldung

    Nach einer Abmahnung fürchten viele Arbeitnehmer die baldige Kündigung. Hierzu muss es aber nicht kommen.

    Im Gegenteil: Durch die Abmahnung gibt der Arbeitgeber meistens zu verstehen, dass er nicht unmittelbar kündigen wird. Er verzichtet damit auf sein Recht, allein wegen der ihm bekannten Umstände zu kündigen. Wiederholt sich das Verhalten oder treten neue Umstände zutage, hat dieser Verzicht natürlich keine Bedeutung mehr.

    Bedrohlich wird die Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer sich erneut regelwidrig verhält.

    Was passiert nach der 2 Abmahnung?

    Es ist nicht möglich, eine genaue Aussage darüber zu treffen, nach wie vielen Abmahnungen eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Das geht schon deshalb nicht, weil

    Grundsätzlich gilt: einer Abmahnung bedarf es nicht mehr, wenn sie den erstrebten Zweck (keine weitere Vertragsverletzung) nicht mehr erreichen kann. Wiederholt der mehrfach Abgemahnte dennoch erneut die gerügte Schlechtleistung, ist eine erneute Abmahnung sinnlos, es kann eine Kündigung ausgesprochen werden.

    Was passiert wenn ich die Abmahnung nicht unterschreibe?

    Vor einer Abmahnung muss nicht zwingend ein Abmahnungsgespräch oder Personalgespräch stattfinden. In der Regel erhalten Arbeitnehmer aber eine Einladung zum Mitarbeitergespräch wegen einer Abmahnung. Vorgesetzte bitten den betreffenden Arbeitnehmer nicht nur dann zum Personalgespräch, wenn die Abmahnung mündlich erfolgt, sondern auch oft, wenn die Abmahnung auf schriftlichem Wege erfolgt. Im Personalgespräch vor der Abmahnung wird das Abmahnungsschreiben dann dem Arbeitnehmer übergeben.

    Laut Gesetz ist die Anhörung des Arbeitnehmers für die Wirksamkeit einer Abmahnung keine Voraussetzung. Anderes kann allerdings gelten, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Anhörung vor einer Abmahnung vorsehen. Bei Abmahnungen im Öffentlichen Dienst wird dem betroffenen Mitarbeiter häufig ein Anhörungsrecht eingeräumt. Unterbleibt die Anhörung, obwohl dies vertraglich oder aufgrund der Betriebsvereinbarung so vorgesehen ist, kann der Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen.

    Muss bei einem Personalgespräch zur Abmahnung der Betriebsrat anwesend sein? Im Personalgespräch zur Abmahnung ist der Betriebsrat nicht anwesend. Der Betriebsrat muss über eine bevorstehende Abmahnung nicht in Kenntnis gesetzt werden. Ein Arbeitnehmer kann sich aber beim Betriebsrat beschweren, wenn er sich durch seine Abmahnung ungerecht behandelt fühlt.

    Wie verhalte ich mich richtig wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

    Sie bekommen eine Abmahnung - sind Sie bald Ihren Job los? Keine Panik. Wer sich jetzt beherrschen kann, kommt glimpflich davon.

    19.09.2016, 10.57 Uhr