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Wann überweist die Bank eine Pfändung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann überweist die Bank eine Pfändung?
  2. Was passiert mit Geld bei P-Konto wenn der Gläubiger bezahlt ist?
  3. Wann wird der pfändungsfreibetrag freigegeben?
  4. Was passiert mit zuviel Geld auf P-Konto mit Pfändung?
  5. Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?
  6. Was passiert mit zuviel Geld auf P-Konto ohne Pfändung?
  7. Wie kommt der Gläubiger an sein Geld?
  8. Wird bei P-Konto das Geld freigegeben?
  9. Was ändert sich 2023 beim P-Konto?
  10. Was passiert mit dem Geld auf einem P-Konto Wenn keine Pfändung vorliegt?
  11. Welche Gläubiger bekommen zuerst Geld?
  12. Was passiert wenn der Schuldner bei der Pfändung beweglicher Sachen doch noch zahlt?
  13. Warum kann ich von meinem P-Konto kein Geld abheben?
  14. Wie kommen Gläubiger an ihr Geld?
  15. Was passiert mit mein Geld wenn ich eine Pfändung drauf hab?

Wann überweist die Bank eine Pfändung?

  • Eine Kontopfändung kann die Existenz bedrohen, wenn man nicht rechtzeitig handelt. Hier wird das vorhandene Guthaben komplett auf dem Girokonto eingefroren. Dies erfolgt über eine Zwangsvollstreckung ausgehend vom Gericht, um die Schulden beim Gläubiger zu begleichen. Gefährlich wird es, da andere Verbindlichkeiten nicht mehr vom Kontoinhaber gedeckt werden können.​
  • Ein Eintrag in die SCHUFA wird bei einer Kontopfändung ebenfalls vermerkt.​
  • Bei einer Kontopfändung gibt es die Möglichkeit einen Freibetrag auf dem betroffenen Konto zu sichern. Dafür muss das Girokonto in das sogenannte P-Konto umgewandelt werden. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet einen P-Konto-Schutz einzurichten.
  • Eine Erhöhung des Freibetrags ist jederzeit möglich. Falls eine Unterhaltspflicht besteht oder Kindergeld bezogen wird, sollte eine Bescheinigung für die Freibetragserhöhung (nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO) bei den zuständigen Ämtern bestätigt werden.​​
  • Die Kontopfändung endet, wenn alle offenen Forderungen durch den betroffenen Schuldner beglichen wurden. Dauer der Pfändung ist abhängig von Höhe der Schulden und der monatlichen Geldeingänge. ​​

Was passiert mit Geld bei P-Konto wenn der Gläubiger bezahlt ist?

Alle Kontoinhaber:innen haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Wann wird der pfändungsfreibetrag freigegeben?

  • Was ist ein P-Konto?
  • Wie hoch sind die Freibeträge?
  • Freibetrag des Pfändungsschutzkontos erhöhen
  • P-Konto-Freibetrag überschritten?

Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung kann es zur Kontopfändung kommen. Das komplette Guthaben wird gesperrt. Wird das gepfändete Konto jedoch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, kannst du im Rahmen des gesetzlichen Freibetrags weiterhin über dein Geld verfügen.

Im Jahr 2023 liegt der Basis-Freibetrag für das P-Konto bei 1.340 Euro. Mit einem Kind steigt der Freibetrag auf 1.840,62 Euro, mit zwei auf 2.119,52 Euro. Dafür ist ein Antrag bei der Bank notwendig.

Ist der Geldeingang auf dem P-Konto höher als der Freibetrag, solltest du einen „Antrag auf individuelle Kontofreigabe” stellen. Bei höherem Gehalt sind womöglich höhere Freibeträge drin.

Was passiert mit zuviel Geld auf P-Konto mit Pfändung?

Im Grundsatz hat jeder Schuldner einen Grundfreibetrag von 1.330,60 Euro. Dazu kommen nochmal weitere Freibeträge, wenn der Betroffene beispielsweise Unterhaltspflichtig ist. Wenn sich mehr Geld auf dem Konto befindet, als die Freibeträge es vorgeben, heißt das nicht automatisch, dass die Gläubiger sofort darauf Zugriff haben.

Ist zu viel Geld auf dem P-Konto, wird das Geld auf ein separates Auskehrungskonto weitergeleitet. Dort ist zunächst das Geld noch sicher vor dem Zugriff der Gläubiger. Zunächst haben allerdings Schuldner keinen Zugriff auf das Auskehrungskonto.

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Im Folgemonat wird dann das Guthaben, dass sich auf dem Auskehrungskonto befindet als Einkommen auf das P-Konto zurück überwiesen. Wenn dann durch das Einkommen wieder der Freibetrag überschritten wird, wird die Bank die Differenz über das Auskehrungskonto einbehalten.

Wenn das Einkommen sich nicht verringert, ist der Freibetrag dann überschritten. Dann ist tatsächlich zu viel Geld auf dem P-Konto. Dieser Überschuss wird dann an die Gläubiger ausgezahlt.

Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?

Bei Lohn- und bei Kontopfändung gilt gleichermaßen: Nicht die volle Höhe des Einkommens ist pfändbar. Neben Sozialleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs dürfen Ihnen noch einige andere Leistungen nicht abgezogen werden, wenn Sie ein Gehalt erhalten. Zum unpfändbaren Einkommen gehören:

  • Die Hälfte von Vergütungen für Mehrarbeit wie z. B. Überstunden
  • Urlaubsgeld – die Lohnfortzahlung während des Urlaubs ist dagegen pfändbar
  • Spezielle Zuwendungen für besondere Betriebsereignisse und Treuegelder
  • Aufwandsentschädigungen und Zulagen für auswärtige Beschäftigungen
  • Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial
  • Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen
  • Weihnachtsgeld bis zu einer Höhe von der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum einem Betrag von 500 EURO
  • Heirats- und Geburtsbeihilfen
  • Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge
  • Sterbe- und Gnadenbezüge
  • Blindenzulagen
  • Vermögenswirksame Leistungen

Was passiert mit zuviel Geld auf P-Konto ohne Pfändung?

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Off Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen in drei Stufen:

  • Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.340 Euro Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
  • Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen Voraussetzung: Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch die Kontoinhaber:innen bei ihrer Bank
  • Wie kommt der Gläubiger an sein Geld?

    Inhalte des Artikels

    Die Insolvenz eines Unternehmens hat in der Regel nicht nur für die betroffene Firma, sondern ebenfalls für zahlreiche Gläubiger äußerst negative Konsequenzen. Nicht selten entsteht aus der Insolvenz eine Kettenreaktion, die mitunter einige Gläubiger durch den Zahlungsausfall mit in die Insolvenz reißt.

    Wird bei P-Konto das Geld freigegeben?

    Alle Kontoinhaber:innen haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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    Was ändert sich 2023 beim P-Konto?

    Aktualisiert am 17. Juli 2023 1,1 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

    Das Wichtigste in Kürze

    Was passiert mit dem Geld auf einem P-Konto Wenn keine Pfändung vorliegt?

    Darf ich auf dem P-Konto Geld ansparen? – Das Pfändungsschutzkonto kann zum Sparen für größere Anschaffungen genutzt werden. Nicht verbrauchtes Guthaben, das unter dem monatlichen Freibetrag liegt, kann in die nächsten drei Monate übertragen werden. Insgesamt darfst du also Geld in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags auf deinem Konto liegen haben.

  • Für dich allein gilt infolgedessen innerhalb von vier Monaten die Höchstgrenze von 5.360 Euro (1.340 Euro x 3 + aktueller Monat).
  • Achtung! Erhältst du Einkommen oder Sozialleistungen am Monatsende für den Folgemonat, kommt es bei der Übertragung zu Ansparzwecken oft zu Problemen.
  • Kontopfändung Droht Ihnen eine Kontopfändung? Hier finden Sie übersichtliche Informationen zu diesem Thema und welche Handlungsalternativen Sie haben. Wer Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Durch eine solche Zwangsvollstreckungsmaßnahme versucht der Gläubiger, sein ihm zustehendes Geld einzufordern.

    Nach einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Höhe der Pfändung gesperrt. Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Somit wird das gesamte Girokontoguthaben gesperrt. Auszahlungen sind nur noch möglich, wenn Ihr Girokonto mehr Guthaben als der gepfändete Betrag ausweist. Dies gilt auch für Daueraufträge und Lastschriften. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) ist im Zahlungsverkehr nicht mehr einsetzbar.

    Eine Entsperrrung des Kontos ist ausschießlich durch sofortige Bezahlung der Pfändung möglich. Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Trotz laufender Pfändung kann damit monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag verfügt werden.

    Welche Gläubiger bekommen zuerst Geld?

    Die Betriebsinsolvenz steht für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Betriebs. Das Unternehmen kann die Forderungen der Gläubiger nicht mehr befriedigen und somit seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird geprüft, ob der Betrieb zu retten ist und die Schulden abzubauen sind, oder ob eine Schließung als einziger Ausweg bleibt.

    Grundsätzlich wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens beim Insolvenzgericht gestellt wird. Bestimmte Unternehmen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, einen Antrag zu stellen, wenn ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zu diesen Unternehmen gehören die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft, Genossenschaften, die GmbH & Co. KG und die oHG.

    Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger in ihrer Gesamtheit bestmöglich und gleichmäßig zu befriedigen. Zu diesem Zweck erfolgt entweder eine Zerschlagung des insolventen Unternehmens, indem das vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, oder es wird eine Sanierung durchgeführt, aus deren Erträge die Gläubiger befriedigt werden können.

    Als Sanierungswege kommen insbesondere die so genannte „übertragende Sanierung“ (der Verkauf des Unternehmens) oder das Insolvenzplanverfahren in Betracht. Im Insolvenzverfahren gilt grundsätzlich das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung. Einzelne Gläubiger haben keine Möglichkeit auf einzelne Vermögensgegenstände zu zugreifen. Damit ist ein „Wettlauf der Gläubiger“ im Insolvenzverfahren ausgeschlossen.

    Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können der Unternehmer selbst oder seine Geschäftspartner, aber auch Banken, Finanzämter, Krankenkassen stellen. Der Antrag ist bei den für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgerichten zu stellen. Zuständig ist in der Regel das Insolvenzgericht, wo der Unternehmer seinen Geschäftssitz hat. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare. Bei juristischen Personen kann jeder gesetzliche Vertreter einen Antrag stellen. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer derjenige, der antragsberechtigt ist.

    Der Fremdantrag eines Gläubigers ist nur dann zulässig, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt. Der Antragsteller muss Unterlagen zum Nachweis der Forderung vorlegen. Außerdem ist darzulegen, dass der Schuldner außerstande ist, diese Verbindlichkeit zu erfüllen. Ausreichend dafür ist beispielsweise das Protokoll eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Pfändungsversuch oder die Vermögensauskunft des Schuldners (früher: eidesstattliche Versicherung).

    Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jeder persönlich haftende Gesellschafter zur Stellung des Insolvenzantrags berechtigt. Wird der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans bzw. allen persönlich haftenden Gesellschaftern gestellt, muss der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Im Fall der so genannten Führungslosigkeit, wenn beispielsweise der Geschäftsführer abgetaucht ist, ist jeder Gesellschafter bzw. jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Antragstellung berechtigt.

    Der Insolvenzantrag ist bei den für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgerichten zu stellen. Örtlich zuständig ist in der Regel das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk das Schuldnerunternehmen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das ist in der Regel der Geschäftssitz. Welches Insolvenzgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, steht in den Insolvenzbekanntmachungen des Justizministeriums NRW.

    Für alle Unternehmen gilt, dass sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen müssen, unabhängig davon, ob sie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Selbstständige oder Freiberufler sind. Vom Regelinsolvenzverfahren zu unterscheiden ist das Verbraucherinsolvenzverfahren, das allen Privatpersonen ohne selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit offen steht, aber auch allen ehemals Selbstständigen, sofern diese im Zeitpunkt der Eröffnung weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Die Regelinsolvenz richtet sich nach anderen Verfahrensvorschriften als die Verbraucherinsolvenz.

    Was passiert wenn der Schuldner bei der Pfändung beweglicher Sachen doch noch zahlt?

    Im Rechtsverkehr kommt es immer wieder vor, dass Menschen an Vertragspartner geraten, die nicht willens oder nicht in der Lage sind, ihre Pflichten aus dem Vertrag zu erbringen. In diesem Fall kann der Gläubiger nach vorhergehender gerichtlicher Feststellung über das Bestehen des Anspruches diesen mittels der Zwangsvollstreckung durchsetzen und so Befriedigung erfahren.

    Das Zwangsvollstreckungsverfahren selbst ist stark formalisiert1. Der Gerichtsvollzieher etwa prüft bei der Pfändung von Gegenständen nicht deren Eigentumslage, sondern knüpft einzig an den Gewahrsam des Schuldners an (§ 808 ZPO. Insofern treten insbesondere zwei Fehlerquellen auf: Zum einen kann der Gerichtsvollzieher gegen Verfahrensvorschriften verstoßen und zum anderen materielles Recht missachten. Hierdurch kann es auch zu nicht berechtigten Eingriffen in die Rechte Dritter kommen. Rechtsbehelfe des Dritten gegen nicht berechtigte Eingriffe in seine Rechte sind u.a. die Erinnerung (§ 766 ZPO), die Widerspruchsklage (§ 771 ZPO) und die Vorzugsklage (§ 805 ZPO). Ein Hauptaugenmerk liegt dabei insbesondere auf der Verletzung materiellen Rechts. Gemeint sind Fälle, in denen beim Schuldner befindliche Sachen gepfändet werden, obwohl diese sich nicht in seinem Eigentum befinden. Hier liegt dann ein Eingriff in das Eigentum eines unbeteiligten Dritten vor. Es mag jedoch auch Grenzfälle geben, in denen ein Dritter noch (Vorbehaltsverkauf) oder noch nicht (Anwartschaftsrechte) Eigentümer ist oder dies nur vorübergehend sein soll (Sicherungseigentümer, Treuhandverhältnisse). Hier kann an unterschiedliche Eigentumspositionen angeknüpft werden: wem ist das Eigentum formell zuzurechnen, in wessen Vermögen steht es wirtschaftlich? Dies kann, wie im Einzelnen zu erörtern sein wird, auch auseinanderfallen.

    Ziel dieser Arbeit ist es erstens herauszuarbeiten, welches Verständnis von Vermögen aus welchen Gründen in der Zwangsvollstreckung zu Grunde zulegen ist und zweitens, welche Rechte es dem Dritten überhaupt ermöglichen, Rechtsbehelfe einzulegen.

    Die Erinnerung (auch Vollstreckungserinnerung) gem. § 766 ZPO soll es den an einer Zwangsvollstreckung Beteiligten (also Gläubiger und Schuldner) ermöglichen, sowohl die Verletzung formeller Voraussetzungen als auch die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch die Vollstreckungsorgane - Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht bzw. Gerichtspfleger - zu rügen2. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch den behaupteten Verfahrensmangel beschwert, also in seinen Rechten beeinträchtigt ist3. Geltend gemacht werden können immer nur die eigenen Rechte4. Hierdurch soll die Einmischung Unbeteiligter ausgeschlossen werden; eine „Popularerinnerung“ kann es somit nicht geben5. Dennoch können auch unbeteiligte Dritte durch eine Zwangsvollstreckung betroffen sein6. Sie sind erinnerungsbefugt, wenn sie die Verletzung von Verfahrensvorschriften rügen, die zu ihrem Schutz bestimmt sind und sie hierdurch in ihren Rechten verletzt werden7. Da es sich jedoch um die Rüge zur Verletzung formeller Voraussetzungen handelt, kann der Dritte nur formellrechtliche Einwendungen ergeben (zu den materiell rechtlichen Einwendungen siehe 3. und 4.).

    Die Erinnerung (auch Vollstreckungserinnerung) gem. § 766 ZPO soll es den an einer Zwangsvollstreckung Beteiligten (also Gläubiger und Schuldner) ermöglichen, sowohl die Verletzung formeller Voraussetzungen als auch die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch die Vollstreckungsorgane - Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht bzw. Gerichtspfleger - zu rügen2. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch den behaupteten Verfahrensmangel beschwert, also in seinen Rechten beeinträchtigt ist3. Geltend gemacht werden können immer nur die eigenen Rechte4. Hierdurch soll die Einmischung Unbeteiligter ausgeschlossen werden; eine „Popularerinnerung“ kann es somit nicht geben5. Dennoch können auch unbeteiligte Dritte durch eine Zwangsvollstreckung betroffen sein6. Sie sind erinnerungsbefugt, wenn sie die Verletzung von Verfahrensvorschriften rügen, die zu ihrem Schutz bestimmt sind und sie hierdurch in ihren Rechten verletzt werden7. Da es sich jedoch um die Rüge zur Verletzung formeller Voraussetzungen handelt, kann der Dritte nur formellrechtliche Einwendungen ergeben (zu den materiell rechtlichen Einwendungen siehe 3. und 4.).

    Warum kann ich von meinem P-Konto kein Geld abheben?

    Wenn Geld gepfändeten Konto abgehoben werden soll, dann gibt es hier nur zwei Möglichkeiten. Die erste ist, dass die Pfändung aus dem Guthaben des Kontos heraus bezahlt wird und die Forderung somit beglichen wurde. Dieses ist meist allerdings nicht möglich, da die meisten gepfändeten Bankkunden aktuell nicht Zahlen können oder nicht wollen. Nach der Begleichung sämtlicher der Bank gemeldeten Forderungen kann der Bankkunde meist innerhalb weniger Minuten wieder über das komplette Restguthaben verfügen.

    Wenn Geld auf dem P-Konto eingeht haben die Banken 24 Stunden Zeit zu überprüfen, ob die Pfändungsfreigrenze überschritten wurde und ob sie das Geld auszahlen dürfen. Sollte dieses der Fall sein, dann wird es dem Kunden zur Verfügung gestellt und dieser kann wie zuvor auch das Geld mit der Karte am Automaten abheben oder im Geschäft bezahlen.

    Wie kommen Gläubiger an ihr Geld?

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    Hast Du einen Vollstreckungsbescheid erhalten und hat der Gläubiger daraufhin Dein Konto gepfändet, kommst Du von heute auf morgen nicht mehr an Dein Geld heran. Das heißt: Besitzt Du ein normales Girokonto, wird Dir einfach der Hahn abgedreht. Das kann existenzbedrohlich werden, vor allem dann, wenn Du noch Angehörige zu versorgen hast. Dir fehlt plötzlich die Lebensgrundlage und Du bekommst keinen Cent mehr von Deiner Bank.

    Anders schaut es beim P-Konto aus. Hier erfolgt eine Umwandlung vom normalen Girokonto in das sogenannte Pfändungsschutzkonto. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du über dein ganzes Geld frei verfügen kannst. Es ist vielmehr so, dass nur das Geld gepfändet werden kann, das über dem Freibetrag liegt.

    Wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt, ist abhängig von deiner individuellen Situation. Erhältst Du Kindergeld, bist unterhaltspflichtig, hast Kinder zu versorgen, liegt dieser höher als wenn Du alleinstehend bist.

    Was passiert mit mein Geld wenn ich eine Pfändung drauf hab?

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    Hast Du einen Vollstreckungsbescheid erhalten und hat der Gläubiger daraufhin Dein Konto gepfändet, kommst Du von heute auf morgen nicht mehr an Dein Geld heran. Das heißt: Besitzt Du ein normales Girokonto, wird Dir einfach der Hahn abgedreht. Das kann existenzbedrohlich werden, vor allem dann, wenn Du noch Angehörige zu versorgen hast. Dir fehlt plötzlich die Lebensgrundlage und Du bekommst keinen Cent mehr von Deiner Bank.

    Anders schaut es beim P-Konto aus. Hier erfolgt eine Umwandlung vom normalen Girokonto in das sogenannte Pfändungsschutzkonto. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du über dein ganzes Geld frei verfügen kannst. Es ist vielmehr so, dass nur das Geld gepfändet werden kann, das über dem Freibetrag liegt.

    Wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt, ist abhängig von deiner individuellen Situation. Erhältst Du Kindergeld, bist unterhaltspflichtig, hast Kinder zu versorgen, liegt dieser höher als wenn Du alleinstehend bist.