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Wann bekomme ich die KfW Förderung ausgezahlt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann bekomme ich die KfW Förderung ausgezahlt?
  2. Was bringt mir eine KfW Förderung?
  3. Wann wird KfW Antrag abgelehnt?
  4. Welche KfW Zuschüsse gibt es 2023?
  5. Welche Förderungen gibt es ab 2023?
  6. Wie lange dauert es bis ein KfW Antrag genehmigt wird?
  7. Wie lange dauert es bis KfW Förderung ausgezahlt wird?
  8. Was passiert wenn KfW nicht erreicht wird?
  9. Welche Zuschüsse gibt es ab 2023?
  10. Wird Photovoltaik 2023 gefördert?
  11. Werden Wärmepumpen 2023 noch gefördert?
  12. Wie lange dauert Prüfung KfW Zuschuss?
  13. Wie läuft ein KfW Antrag ab?
  14. Wie lange dauert die Prüfung durch KfW?
  15. Kann KfW nicht zurückzahlen?

Wann bekomme ich die KfW Förderung ausgezahlt?

Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.

Alternativ können Sie Ihr Vorhaben auch mit dem Kredit für Wohngebäude (261) finanzieren.

Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen.

Was bringt mir eine KfW Förderung?

Beim KfW-Zuschuss handelt es sich um eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form einer einmaligen, finanziellen Zuwendung. Als Immobilienbesitzer oder -käufer können Sie einen solchen Zuschuss bekommen, wenn Sie folgendes für Ihr Eigenheim planen:

  • eine energieeffiziente Sanierung,
  • die Umwandlung in ein Energieeffizienzhaus oder
  • einen altersgerechten Umbau.

Das Beste daran: Den Zuschuss müssen Sie nicht an die KfW zurück bezahlen. Warum zeigt sich die KfW so großzügig? Weil die KfW eine staatliche Förderbank ist und den öffentlichen Auftrag verfolgt, Privatpersonen beim Erwerb und der Modernisierung eines Eigenheims zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erfüllen, stehen ihr zwei Wege zur Verfügung: In erster Linie bietet sie zinsgünstige Baufinanzierungen an, damit mehr Menschen sich den Traum vom Eigenheim überhaupt erfüllen können. Als zweite Maßnahme vergibt sie einmalige KfW-Zuschüsse für die energieeffiziente Sanierung oder den altersgerechten Umbau von Immobilien.

Unsere nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick über alle KfW-Zuschüsse, die es im Bereich Immobilien gibt, und sie zeigt die jeweils maximale Zuschusshöhe an.

Tabelle: Tilgungszuschüsse und Direktzuschüsse einzelner KfW-Förderungen

Wann wird KfW Antrag abgelehnt?

Ist ein Bescheid negativ, sind häufig die KfW-Kreditkriterien der Grund. Die meisten Anträge werden den befragten Restrukturierern zufolge abgelehnt, weil das Unternehmen die Kredit- oder Bürgschaftskriterien nicht erfüllen konnte. In 76 Prozent der Ablehnungen war dies ein Grund (Mehrfachnennungen möglich). So müssen die Unternehmen beispielsweise darlegen können, wofür die Mittel ausgegeben werden sollen – Dividendenausschüttungen oder die Tilgung alter Kredite können zur Ablehnung führen. Zudem dürfen die Unternehmen vor dem 31. Dezember 2019 keine Verluste erwirtschaftet haben, wenn sie sich für einen Hilfskredit qualifizieren wollen.

Auch die Risikoeinschätzung der Banken sorgte dafür, dass vielen Antragstellern der Kredit versagt blieb: 48 Prozent der Anträge scheiterten den Umfrageteilnehmern zufolge,  weil die Bank den Risikoanteil nicht tragen wollte. In einigen Fällen hatte die Bank nach Einschätzung der Befragten kein Vertrauen in die Geschäftsführung (16 Prozent) oder die Gesellschafter ( 12 Prozent). In 24 Prozent der Fälle erhielten die Antragsteller keine Begründung für die Ablehnung. Die Bank ist dazu auch nicht verpflichtet. „Aber jedes Unternehmen, das die Augen offen hat, weiß, woran es gelegen hat“, sagt Restrukturierer Peeters.

Welche KfW Zuschüsse gibt es 2023?

Seit dem 1. März dieses Jahres können zukünftige Bauherren und Immobilienkäufer einen neuen Kredit der KfW für klimafreundliche Neubauten beantragen. Das Förderprogramm KfW klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) löst die Förderung im Rahmen des Programms 261 ab. Dieses kann jedoch nach wie vor für energieeffiziente Sanierungen oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie genutzt werden.

Für die Förderung stehen insgesamt 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind 350 Millionen für klimafreundliche Eigenheime vorgesehen und der Rest für gewerbliche Antragsteller. Ursprünglich sollte die Förderung schon ab dem 1. Januar 2023 verfügbar sein. Anders als bei anderen Krediten der KfW gibt es keine Tilgungszuschüsse, dafür sind jedoch die Zinsen besonders niedrig.

Informationen auf der Seite der KfW

Welche Förderungen gibt es ab 2023?

Bei der BEG-Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Jede Förderung ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die für die tatsächliche Auszahlung erfüllt werden müssen.

Die Bewilligung Ihres Antrags wird zwar nicht garantiert, aber die Wahrscheinlichkeit einer Förderung kann auf Grundlage objektiver Bewertungsmaßstäbe im Vorhinein abgeschätzt werden.

Wie lange dauert es bis ein KfW Antrag genehmigt wird?

Wie lange dauert die Bearbeitung, wenn man einen Antrag bei der KfW gestellt hat?

Wie lange dauert es bis KfW Förderung ausgezahlt wird?

Was passiert wenn KfW nicht erreicht wird?

Wer sich beim Bauen oder Mo­der­ni­sie­ren auf die En­er­gie­be­darfs­be­rech­nung ver­lässt und seine Fi­nan­zie­rung dar­auf auf­baut, kann eine böse Über­ra­schung er­le­ben. Denn die Be­rech­nun­gen sind oft falsch. 

„Der be­darfs­ori­en­tier­te En­er­gie­aus­weis wird zu einem sehr frü­hen Zeit­punkt er­stellt, bei Neu­bau­ten be­reits für den Bau­an­trag“, er­klärt Jan Ha­ber­mann, Ar­chi­tekt und Vor­stands­mit­glied von woh­nen im ei­gen­tum. Er ist dann eine wich­ti­ge Grund­la­ge für die Be­an­tra­gung von KfW-​Fördermitteln und soll be­le­gen, dass nach der Fer­tig­stel­lung alle An­for­de­run­gen – bei­spiels­wei­se für ein KfW-​40- oder KfW-​60-Haus bei Neu­bau­ten bzw. die EnEV-​Standards bei Mo­der­ni­sie­run­gen – er­füllt wer­den. Auf die KfW-​Förderung wird dann auch bei der Bau­fi­nan­zie­rung „ge­baut“. Stel­len sich die be­rech­ne­ten Werte nach der Fer­tig­stel­lung des Hau­ses al­ler­dings als „falsch“  her­aus, kann dies für Bau­her­ren und Mo­der­ni­sie­rer zum Pro­blem wer­den, wenn sie nach fi­nan­zie­ren müs­sen. Dass Be­rech­nung und Wirk­lich­keit oft weit aus­ein­an­der­klaf­fen, hat ver­schie­de­ne Ur­sa­chen. Zu die­sem Zeit­punkt ist die Pla­nung noch in der Ent­wurfs­pha­se; in der Bau­pha­se wird man­ches ver­än­dert – teil­wei­se auf Wunsch der Kun­den. „Ar­chi­tekt und/oder Bau­un­ter­neh­men müss­ten Kun­den dar­auf hin­wei­sen, wenn Än­de­rungs­wün­sche Aus­wir­kun­gen auf den En­er­gie­be­darf haben“, for­dert Eva Ibrüg­ger, Ar­chi­tek­tin und Mit­glied von woh­nen im ei­gen­tum. „Aber lei­der wird die En­er­gie­be­darfs­be­rech­nung in der Regel nicht ak­tua­li­siert, ob­wohl die Aus­stel­ler nach den meis­ten Ver­trä­gen ver­pflich­tet wären, die Än­de­run­gen mit den Be­darfs­be­rech­nun­gen ab­zu­glei­chen“, kri­ti­siert sie.   Ge­ra­de bei der Haus­tech­nik än­dert sich, so die Ar­chi­tek­tin, im Lauf der Pla­nung und Aus­füh­rung vie­les. Und auch wel­che Fens­ter ein­ge­baut wer­den sol­len, steht zum Zeit­punkt des Bau­an­tra­ges oft noch gar nicht fest. Meist wer­den en­er­ge­tisch un­güns­ti­ge­re Fens­ter ein­ge­baut als im Nach­weis an­ge­ge­ben wurde.  Da­ne­ben un­ter­lau­fen bei der Be­rech­nung immer wie­der Feh­ler: Durch fal­sche „Klicks“ im Pro­gramm wird man­cher Be­darfs­aus­weis „schön­ge­rech­net“. „So wer­den immer wie­der die U-​Werte des Gla­ses und nicht die U-​Werte des ge­sam­ten Fens­ters ein­ge­ge­ben“, nennt Eva Ibrüg­ger ein Bei­spiel. Auch wer bei der Be­rech­nung einen Haken bei „Wär­me­brü­cken nach DIN 4108 Bei­blatt 2“ setzt, kas­siert einen Bonus bei der Be­wer­tung der Wär­me­brü­cken und ver­bes­sert die Werte – oft lei­der nur auf dem Pa­pier. „Aus Kos­ten­grün­den wer­den die De­tails der Bau­teil­an­schlüs­sen je­doch häu­fig nicht so auf­wän­dig aus­ge­führt, wie das Bei­blatt es ver­langt. Viele Büros ken­nen das Bei­blatt nicht ein­mal“, ver­mu­tet sie. Auch der Bonus für den Luft­dicht­heits­test wird meist ein­be­rech­net – der Test selbst wird nach dem Bau bzw. Umbau wegen der damit ver­bun­de­nen Kos­ten oft weg­ge­las­sen. „Da­durch fehlt ein wich­ti­ges Qua­li­täts­si­che­rungs­in­stru­ment“ be­dau­ert Eva Ibrüg­ger. Dass nicht nur Neu­bau­ten, son­dern auch äl­te­re Häu­ser be­trof­fen sind, die mo­der­ni­siert wer­den sol­len, weiß die Ar­chi­tek­tin, die mit ihrer Firma Delta En­er­gie in Han­no­ver auf en­er­ge­ti­sche Alt­bau­mo­der­ni­sie­rung spe­zia­li­siert ist, aus Er­fah­rung.  So be­schei­nig­te der Aus­stel­ler des En­er­gie­aus­wei­ses dem Ei­gen­tü­mer eines im Jahr 1960 ge­bau­ten Ein­fa­mi­li­en­hau­ses in Han­no­ver, dass durch die ge­plan­ten Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men der Stan­dard des KfW Ef­fi­zi­enz­haus 100 er­reicht wird. „Da bei die­sem Ge­bäu­de weder die Vor­der­fas­sa­de ge­dämmt noch die Fens­ter von 1980 in die­ser Fas­sa­de aus­ge­tauscht wer­den soll­ten, war ei­gent­lich klar, dass der Ef­fi­zi­enz­haus­stan­dard nicht er­reicht wer­den kann“, be­rich­tet Eva Ibrüg­ger.  Das hatte Aus­wir­kun­gen auf die Fi­nan­zie­rung: Die Ei­gen­tü­mer er­hiel­ten den ein­ge­plan­ten KfW-​Tilgungszuschuss nicht, auch die re­gio­na­len För­de­run­gen re­du­zier­ten sich er­heb­lich. Weil in die­sem Fall die Er­kennt­nis glück­li­cher­wei­se vor Be­ginn der Maß­nah­men kam, wurde die För­de­rung aus dem Fi­nan­zie­rungs­plan ge­stri­chen. Stellt sich erst nach der Fer­tig­stel­lung her­aus, z.B. nach Über­prü­fung der Bau­maß­nah­me durch den En­er­gie­be­ra­ter, dass die ur­sprüng­li­chen En­er­gie­be­darfs­wer­te nicht er­reicht wer­den, wer­den die güns­ti­gen Kfw-​Zuschüsse und Dar­le­hen nicht aus­ge­zahlt. Die Kun­den müs­sen nach fi­nan­zie­ren und teu­re­re Kre­di­te in An­spruch neh­men. Auch der hö­he­re En­er­gie­ver­brauch be­las­tet das Bud­get der Kun­den zu­sätz­lich – und auf Dauer. Im schlimms­ten Fall kön­nen sogar Bau­schä­den auf­tre­ten, wenn min­der­wer­ti­ge Bau­tei­le ein­ge­baut wer­den oder Bau­tei­le und Maß­nah­men nicht auf­ein­an­der ab­ge­stimmt sind. Diese Er­fah­rung macht der­zeit eine Bau­ge­mein­schaft in Nie­der­sach­sen: Bei den Be­rech­nun­gen wurde für die Fens­ter ein U-​Wert von 1,1 W/m²K ein­ge­ge­ben, ein­ge­baut wur­den Fens­ter, die nach An­ga­ben des Her­stel­lers einen U-​Wert von 1,7 W/m²K hat­ten. Der reale U-​Wert liegt indes nur bei 5,0 W/m²K, weil die Fens­ter nicht wie an­ge­ge­ben ther­misch ent­kop­pelt sind. Ob Neu­bau oder en­er­ge­ti­sche Mo­der­ni­sie­rung: Kun­den soll­ten den Be­rech­nun­gen auf kei­nen Fall  blind ver­trau­en. Nach Mög­lich­keit soll­te schon im Ver­trag der An­spruch auf eine Über­prü­fung und ggf. Ak­tua­li­sie­rung der En­er­gie­be­darfs­be­rech­nung nach Ab­schluss der Bau- oder Um­bau­maß­nah­men fest­ge­schrie­ben wer­den, und zwar durch einen vom Un­ter­neh­men un­ab­hän­gi­gen En­er­gie­be­ra­ter. „Sind die An­ga­ben im En­er­gie­aus­weis nach­weis­lich falsch oder wird der be­spro­che­ne En­er­gie­stan­dard nicht er­reicht, kann dies zu Gewährleistungs-​ bzw. Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen füh­ren“, er­klärt Rechts­an­wäl­tin San­dra Weeger-​Elsner.  Geht der hö­he­re End­ergie­be­darf auf Än­de­rungs­wün­sche des Kun­den zu­rück, kann sich dies zwar min­dernd auf et­wai­ge Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus­wir­ken. Ein Mit­ver­schul­den des Kun­den be­steht aber in der Regel nur, wenn Ar­chi­tekt und/oder Un­ter­neh­mer ihn auf die Aus­wir­kun­gen der Son­der­wün­sche hin­ge­wie­sen und nach­weis­bar ver­sucht haben, ihn davon ab­zu­brin­gen.  Be­steht schon kurz nach der Ab­nah­me der Ver­dacht, dass die Be­darfs­be­rech­nung nicht stimmt, weil der En­er­gie­ver­brauch deut­lich höher ist als an­ge­ge­ben, soll­ten Be­trof­fe­ne un­ver­züg­lich eine schrift­li­che Män­gel­rü­ge er­he­ben und den Ver­brauch ein bis zwei Mo­na­te do­ku­men­tie­ren.  Wer­den Zu­schüs­se oder güns­ti­ge Kre­di­te wegen fal­scher Be­rech­nun­gen nicht aus­ge­zahlt, soll­ten sich Be­trof­fe­ne an­walt­lich be­ra­ten las­sen. Mit­glie­der von woh­nen im ei­gen­tum kön­nen hier die kos­ten­lo­se te­le­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung nut­zen. (Stand 13.09.2011)

Welche Zuschüsse gibt es ab 2023?

Die Inflationsrate lag für Januar 2023 bei 8,7 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Vor allem Preise für Lebensmittel und Energie sind nach wie vor hoch. Für Rentner kann das zum Problem werden.

Wer mit seinem Rentensatz nicht über die Runden kommt, kann einen Zuschuss beantragen. Rentner können finanzielle Hilfen vom Staat, bei den Kranken- und Pflegekasse fordern. Diese Zuschüsse sind 2023 möglich:

  • Wohngeld Plus
  • Grundsicherung
  • Grundrente
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Wird Photovoltaik 2023 gefördert?

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen vereinfacht. Dies umfasst auch finanzielle Erleichterungen in Form eines pauschalierten Netzzutrittsentgelts. Mit einem der EAG-Investitionszuschüsse werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert. Für die Erweiterung einer Photovoltaikanlage ist keine Mindestgröße vorgeschrieben.

Privatpersonen können den Förderantrag auch nach Beginn der Arbeiten stellen. Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss aber ein erster, vollständiger Förderantrag gestellt werden. Eine Förderzusage ist für die Inbetriebnahme jedoch nicht erforderlich.

Werden Wärmepumpen 2023 noch gefördert?

Wer im kommenden Jahr eine Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann bis zu 40 Prozent Förderung vom Staat bekommen. Das erklärt der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) in einer Mitteilung . Bis Ende 2022 gelten noch die bisherigen Regelungen zur Förderung, ab 1. Januar 2023 dann die aktualisierten.

Aus einem Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gehen folgende Fördersätze hervor:

  • Sie erhalten einen Basis-Zuschuss von 25 Prozent .
  • Ersetzt die neue Wärmepumpe eine noch funktionsfähige Heizform, etwa Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung vollständig, erhalten Sie weitere 10 Prozent Förderung. Gleiches gilt für den Austausch einer Gasheizung, sofern deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Erschließen Sie zudem als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder nutzen ein natürliches Kältemittel, erhalten Sie weitere 5 Prozent Bonus.

Wie lange dauert Prüfung KfW Zuschuss?

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Als Zuschussnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

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Wie läuft ein KfW Antrag ab?

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