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Wo bekomme ich einen Kaufvertrag für ein Haus her?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo bekomme ich einen Kaufvertrag für ein Haus her?
  2. Wie sieht ein Kaufvertrag vom Haus aus?
  3. Was muss man beim Kaufvertrag des Hauses beachten?
  4. Wie lange dauert es nach dem Notar bis das Geld da ist?
  5. Wer hat den original Kaufvertrag Haus?
  6. Wer erstellt den Kaufvertrag für ein Haus?
  7. Was darf in einem Kaufvertrag nicht fehlen?
  8. Ist ein Vorvertrag ohne Notar gültig?
  9. Welche 2 Pflichten muss der Käufer aus dem Kaufvertrag erfüllen?
  10. Wann muß beim Hausverkauf der Schlüssel übergeben werden?
  11. Wann muss der Kaufpreis für eine Immobilie bezahlt werden?
  12. Wer schickt den Kaufvertrag an die Bank?
  13. Wie lange dauert es vom notartermin bis zum Grundbucheintrag?
  14. Wie viel kostet ein Kaufvertrag beim Notar?
  15. Wer zahlt den Kaufvertrag?

Wo bekomme ich einen Kaufvertrag für ein Haus her?

In einem Kaufvertrag sollte alles stehen, was Käufer und Verkäufer vereinbart haben, vom Kaufpreis bis hin zu Grunddienstbarkeiten. Oder anders: Was nicht drinsteht, hat nach der Vertragsunterzeichnung keine juristische Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel mündliche Vereinbarungen, die ihr zum Beispiel während der Hausbesichtigung getroffen habt.

Der Kaufvertrag ist die Basis für die Abwicklung des Verkaufs und schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor Risiken. Dabei wird der Vertragsentwurf in der Regel vom Notar ausgearbeitet und den Vertragsparteien zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Meistens wird dazu ein Mustervertrag verwendet. Daher ist es sinnvoll, den konkreten Entwurf mit einem Mustervertrag zu vergleichen. Sind Abweichungen nicht nachvollziehbar, solltet ihr konkret nachfragen und euch zusätzlich bei unabhängigen Experten informieren. Allerdings ist der Notar nicht der Anwalt des Verkäufers oder Käufers. Aber als unparteiischer Berater sorgt er für einen juristisch einwandfreien, fairen und ausgewogenen Kaufvertrag.

Erst mit der beiderseitigen Vertragsunterzeichnung und der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag für euer Haus juristisch bindend. Dabei werden für die Beurkundung Notargebühren fällig. Sie richten sich nach der Höhe des Kaufpreises.

Die wesentlichen Schritte von der Kaufvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer bis hin zum Eintrag ins Grundbruchamt im Überblick:

  • Käufer und Verkäufer einigen sich über den Verkauf/Kauf
  • Käufer legt Finanzierungsbestätigung vor
  • Notartermin zum ersten Vorgespräch
  • Notar arbeitet Kaufvertrag aus
  • Käufer und Verkäufer bekommen der Vertrag zur Prüfung (Zwei-Wochen-Frist)
  • Beurkundung und anschließende Zusendung des Kaufvertrags an beide Parteien
  • Käufer bekommt Grunderwerbssteuerbescheid vom Finanzamt
  • Käufer überweist Kaufpreis
  • Notar beantragt Eigentumsüberschreibung (Grundbuch)
  • Das Haus wird übergeben
  • Grundbuchamt bestätigt Eintragung

Wie sieht ein Kaufvertrag vom Haus aus?

Sie können gemeinsam mit dem Verkäufer als Vertragspartner den Kaufvertrag für einen Immobilienkauf in Österreich selbst ausarbeiten und aufsetzen. Aufgrund der Vertragsfreiheit in Österreich ist theoretisch sogar eine mündliche Vereinbarung möglich. Doch wie lässt sich dies im Nachhinein genau dokumentieren, wenn es zu Streitigkeiten kommt?

Zum Schutz von Käufer und Verkäufer sollten die einzelnen Punkte schriftlich festgehalten und von einem Notar oder Gericht beglaubigt werden. Darüber hinaus erfolgt eine ordnungsgemäße Abwicklung Zug um Zug, wobei der Treuhänder eine zentrale Rolle hat. Den Kaufvertrag Immobilie Österreich kann Ihnen ein Notar oder Rechtsanwalt professionell aufsetzen. Beide werden alle wichtigen Punkte bis hin zu scheinbar unscheinbaren Details mit Ihnen als Käufer und dem Verkäufer abklären, so dass alles seine Ordnung hat.

Fazit: Sie können zwar Geld sparen und selbst Ihr Glück versuchen bzw. den Vertrag ausformulieren oder etwas mehr bezahlen und diesen wichtigen Schritt in die professionellen Hände eines Notars oder Rechtsanwalts legen.

Was muss man beim Kaufvertrag des Hauses beachten?

Der Immobilienkaufvertrag und die Abwicklung bergen allerhand Risiken. Um diesen entgegenzuwirken, ist es gesetzlich Pflicht, einen Notar einzuschalten. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, worauf Käufer und Verkäufer bei einem Immobilienkaufvertrag achten sollten.

  • Was muss im Immobilienkaufvertrag stehen?
  • Das Vorgespräch zum Immobilienkaufvertrag
  • Vorvertrag beim Hauskauf
  • Notarielle Beurkundung
  • Eintragung im Grundbuch
  • Zahlung des Kaufpreises und Schlüsselübergabe
  • Immobilie mit Hausgold verkaufen
  • Rechtsberatung beim Immobilienkaufvertrag

Der Immobilienkaufvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Immobilie, Lage
  • Kaufpreis
  • Namen des Verkäufers und Käufers
  • Beschreibung der Ausstattung
  • Eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen (z.B. Möbel, Heizölbestand o.ä.)
  • Beschreibung bekannter Mängel
  • Beschreibung der Abwicklung der Zahlung
  • Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe

Wie lange dauert es nach dem Notar bis das Geld da ist?

Der letzte Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie ist der Kaufvertrag. Erfahre, was alles im Kaufvertrag stehen muss und wie der Vertragsprozess bis zur Unterschrift abläuft.

  • Wie läuft ein Kaufvertrag ab?
  • Kaufvertrag bei Grundstücken
  • Kaufvertrag für Wohnungen
  • Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag
  • Zusammengefasst: In Acht Schritten zur Immobilie

Bis ein Kaufvertrag unterschrieben werden kann und die Immobilie an den neuen Eigentümer geht, vergehen oft Monate. Alle wichtigen Schritte im Kaufvertragsprozess auf einen Blick:

Um beim Kauf von Haus, Wohnung oder Grundstück rechtlich abgesichert zu sein, müssen sich Käufer und Verkäufer auf einen Immobilienkaufvertrag einigen. In Deutschland sind Grundstückskaufverträge laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet werden (BGB; § 311b Abs. 1). Nicht beurkundete Verträge sind nichtig.

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Wer hat den original Kaufvertrag Haus?

Der letzte Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie ist der Kaufvertrag. Erfahre, was alles im Kaufvertrag stehen muss und wie der Vertragsprozess bis zur Unterschrift abläuft.

  • Wie läuft ein Kaufvertrag ab?
  • Kaufvertrag bei Grundstücken
  • Kaufvertrag für Wohnungen
  • Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag
  • Zusammengefasst: In Acht Schritten zur Immobilie

Bis ein Kaufvertrag unterschrieben werden kann und die Immobilie an den neuen Eigentümer geht, vergehen oft Monate. Alle wichtigen Schritte im Kaufvertragsprozess auf einen Blick:

Um beim Kauf von Haus, Wohnung oder Grundstück rechtlich abgesichert zu sein, müssen sich Käufer und Verkäufer auf einen Immobilienkaufvertrag einigen. In Deutschland sind Grundstückskaufverträge laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet werden (BGB; § 311b Abs. 1). Nicht beurkundete Verträge sind nichtig.

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Wer erstellt den Kaufvertrag für ein Haus?

Der letzte Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie ist der Kaufvertrag. Erfahre, was alles im Kaufvertrag stehen muss und wie der Vertragsprozess bis zur Unterschrift abläuft.

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  • Kaufvertrag bei Grundstücken
  • Kaufvertrag für Wohnungen
  • Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag
  • Zusammengefasst: In Acht Schritten zur Immobilie

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Was darf in einem Kaufvertrag nicht fehlen?

17.05.2023—

Auch beim privaten Autoverkauf darf ein Kaufvertrag nicht fehlen, damit Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Doch auch ein Vertrag hilft nicht viel, wenn er fehlerhaft aufgesetzt ist. Was ist zu beachten?

Ist ein Vorvertrag ohne Notar gültig?

17.05.2023—

Auch beim privaten Autoverkauf darf ein Kaufvertrag nicht fehlen, damit Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Doch auch ein Vertrag hilft nicht viel, wenn er fehlerhaft aufgesetzt ist. Was ist zu beachten?

Welche 2 Pflichten muss der Käufer aus dem Kaufvertrag erfüllen?

Ein Kaufvertrag zählt zu den schuldrechtlichen Verträgen. Die Besonderheit dieses Vertragstypus besteht einerseits in der grundsätzlichen Formfreiheit und andererseits im zeitlichen Auseinanderfallen von Vertragsabschluss und Erfüllung. Der Abschluss des Vertrages räumt den Vertragsparteien lediglich das Recht auf Vertragserfüllung ein (Verpflichtungsgeschäft). Die Abwicklung und damit die Übertragung des Eigentums und des Besitzes erfolgt in einem hiervon getrennten Akt (Verfügungsgeschäft). Erst durch die Übergabe des Kaufgegenstandes ist der Vertrag erfüllt. Die Übergabe kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bewegliche Sachen (§§ 380, 1053 ABGB) werden primär durch körperliche Übergabe übergeben, unbewegliche (Liegenschaften) durch Einverleibung im Grundbuch. Die Trennung des Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes zieht Konsequenzen für die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und den mit dem Kaufvertragsabschluss verbundenen Risiken (siehe dazu Kapitel Leistungsstörungen) nach sich.

Hierbei handelt es sich um Recht, das durch Gewohnheit entsteht, sohin um eine lang andauernde allgemeine Gepflogenheit, von der man überzeugt ist, dass sie verbindliches Recht darstellt (opinio juris).

Das Gewohnheitsrecht wird in der Regel durch die Rechtsprechung bestimmt.

Ein Unternehmensbrauch ist eine über eine gewisse Zeit tatsächlich ausgeübte und von den unternehmerischen Verkehrskreisen anerkannte Gepflogenheit. Ein Unternehmensbrauch unterscheidet sich von Gewohnheitsrecht dahingehend, dass dem Unternehmensbrauch die Rechtsüberzeugung fehlt. Er ist eine bloße Verkehrssitte.

Derjenige, der sich auf einen Unternehmensbrauch beruft, hat ihn nach allgemeinen Beweisregeln unter Beweis zu stellen (EvBl 1964/63). Unternehmensbräuche sind grundsätzlich nur bei beiderseitigen unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften beachtlich (SZ 27/189).

Wenn der Unternehmensbrauch ausgeschlossen werden soll, bzw sich jemand einem solchen nicht unterwerfen will, ist die Anwendung vertraglich auszuschließen (BGH NJW 1966, 502).

Wann muß beim Hausverkauf der Schlüssel übergeben werden?

Wann muss der Kaufpreis für eine Immobilie bezahlt werden?

1. Der notarielle Kaufvertrag muss rechtsgültig geschlossen sein.

2. Der zukünftige Eigentümer wurde im Grundbuch vorgemerkt. (Die so genannte “Auflassungsvormerkung”.) Dies dauert gewöhnlich etwa 2 Wochen, gerechnet ab der Unterzeichnung des Notarvertrages.

3. Bedingt: Falls im Grundbuch eine Verwalterzustimmung eingetragen ist, muss dieser auch noch notariell zustimmen. Das Notariat, welches den Verkauf vollzieht, schreibt den Verwalter nach der Vertragsunterzeichnung durch den Käufer und den Verkäufer an und lässt dem Verwalter eine Abschrift zukommen. Der Hausverwalter stimmt dann normalerweise bei einem Notariat seiner Wahl diesem Verkauf zu.

Wer schickt den Kaufvertrag an die Bank?

So läuft in der Regel ein Immobilienkauf in Deutschland ab:

  • Die kaufende und die verkaufende Partei handeln den Kaufpreis aus.
  • Der Kaufvertrag wird durch einen Notar oder eine Notarin ausgestellt. In dem Vertrag finden sich auch spezielle Vereinbarungen wie zum Beispiel die Räumung des Hauses durch die bisherigen Eigentümer.
  • Sobald die Kaufenden die Fälligkeitsmitteilung erhalten haben, müssen sie innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist den Kaufpreis an die bisherigen Eigentümer überweisen. In der Regel beträgt die Frist 10–14 Tage.

    Da ein Großteil der Immobilienkäufe finanziert wird, sollte die kaufende Partei sofort nach Erhalt der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung das Kreditinstitut informieren, bei dem sie die Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat. Die Bank stellt das Geld bereit und überweist den Kaufpreis an die Verkäufer. Ab diesem Zeitpunkt muss der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin Zinsen an die Bank zahlen und die Tilgungsphase beginnt.

    Wenn zwischen der Kreditzusage und der Fälligkeitsmitteilung eine längere Zeit von mehreren Wochen oder sogar Monaten vergeht, kann die Bank bis zur Auszahlung der Kreditsumme Bereitstellungszinsen verlangen. Daher sollten die Kaufenden auf eine zinsfreie Zeit von 6–12 Monaten für die Bereitstellungszinsen achten.

    Wie lange dauert es vom notartermin bis zum Grundbucheintrag?

    Die Notargebühren für den Hauskauf werden nicht frei bestimmt, sondern sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie richten sich zu einem wesentlichen Teil nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie – dem sogenannten Geschäftswert – und können somit zum Beispiel für die Immobilienfinanzierung recht genau berechnet werden.

    Mit den anfallenden Kosten zahlt man zum einen die Arbeit des Notars. Zum anderen werden beim Grundbuchamt Gebühren fällig, die unter anderem für die Grundschuldbestellung erhoben werden. Diese Eintragung beantragt der Notar und stellt dem Immobilienkäufer die vom Grundbuchamt erhobenen Gebühren später in Rechnung.

    Nach der Gebührenordnung fallen für den Hauskauf Notarkosten in Höhe von 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises an, wobei die anfallenden Kosten der Umsatzsteuer unterliegen. Auf die Grundbuchkosten für den Kauf wird keine Steuer aufgeschlagen.

    Die Höhe der Notarkosten für den Hauskauf richtet sich nach dem Geschäftswert der Immobilie: Je höher der Kaufpreis für das Haus ist, umso höher ist der vom Notar anzusetzende einfache Gebührensatz. Je nach Aufwand des Notars berechnet er ein Vielfaches davon.

    Zudem sind die entstehenden Kosten von der einzutragenden Grundschuld abhängig, welche meist der Darlehenshöhe entspricht. In der Regel muss ein Immobilienkäufer ungefähr mit Notarkosten in Höhe des fünffachen Gebührensatzes rechnen.

    Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen sind nur Richtwerte für die entstehenden Nebenkosten, die einer groben Orientierung für die Immobilienfinanzierung dienen sollen. Jeder Immobilienkauf ist individuell und führt somit zu anderen Notarkosten und auch Grundbuchkosten, die von den oben genannten Werten abweichen können.

    Wie viel kostet ein Kaufvertrag beim Notar?

    Die Notargebühren für den Hauskauf werden nicht frei bestimmt, sondern sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie richten sich zu einem wesentlichen Teil nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie – dem sogenannten Geschäftswert – und können somit zum Beispiel für die Immobilienfinanzierung recht genau berechnet werden.

    Mit den anfallenden Kosten zahlt man zum einen die Arbeit des Notars. Zum anderen werden beim Grundbuchamt Gebühren fällig, die unter anderem für die Grundschuldbestellung erhoben werden. Diese Eintragung beantragt der Notar und stellt dem Immobilienkäufer die vom Grundbuchamt erhobenen Gebühren später in Rechnung.

    Nach der Gebührenordnung fallen für den Hauskauf Notarkosten in Höhe von 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises an, wobei die anfallenden Kosten der Umsatzsteuer unterliegen. Auf die Grundbuchkosten für den Kauf wird keine Steuer aufgeschlagen.

    Die Höhe der Notarkosten für den Hauskauf richtet sich nach dem Geschäftswert der Immobilie: Je höher der Kaufpreis für das Haus ist, umso höher ist der vom Notar anzusetzende einfache Gebührensatz. Je nach Aufwand des Notars berechnet er ein Vielfaches davon.

    Zudem sind die entstehenden Kosten von der einzutragenden Grundschuld abhängig, welche meist der Darlehenshöhe entspricht. In der Regel muss ein Immobilienkäufer ungefähr mit Notarkosten in Höhe des fünffachen Gebührensatzes rechnen.

    Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen sind nur Richtwerte für die entstehenden Nebenkosten, die einer groben Orientierung für die Immobilienfinanzierung dienen sollen. Jeder Immobilienkauf ist individuell und führt somit zu anderen Notarkosten und auch Grundbuchkosten, die von den oben genannten Werten abweichen können.

    Wer zahlt den Kaufvertrag?

    Nach § 311b BGB muss jeder Hausverkauf in Deutschland notariell beurkundet werden. Wird ein Notar beauftragt, erstellt dieser zunächst ein Kaufvertragsentwurf. Diese Leistung wird mit einer Entwurfsgebühr berechnet. Sie liegt je nach Konstellation der Kalkulation bei 0,3 % bis 1,5 % des Verkaufspreises.

    Es kommt immer wieder vor, dass Käufer oder Verkäufer nach Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes zurücktreten. Wer aber zahlt die Kosten, springt eine Partei vom Kaufvorhaben ab.

    Bei einer Absage zahlt immer derjenige den Kaufvertragsentwurf, der den Notar beauftragt hat. Bestehen berechtigte Gründe für die Absage, wie ein arglistiges Verschweigen, so kann von diesem Regelsatz abgesehen werden.

    Die Entwurfsgebühr für den Notar kann sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnen lassen. Dieses Gesetz gilt für alle Immobilienverkäufe innerhalb Deutschlands. Es ist ihm allerdings kein Prozentwert zu entnehmen, mit dem die Kosten für den Notar zu berechnen sind. Im Gerichts- und Notarkosten Gesetz befindet sich hingegen eine Gebührentabelle. Diese lässt mehrere Szenarien offen und gibt keine direkte Auskunft über einen pauschalen Preis. Dem Notar selbst bleibt dabei so zum Beispiel Spielraum, einige Leistungen doppelt zu berechnen.

    Grundlegende Faktoren der Kostenzusammensetzung bilden jedoch der Immobilienpreis und die einzelnen vorgenommenen Dienstleistungen, die von dem Notar ausgehen. Wird zum Beispiel eine Löschung einer bestehenden Grundschuld beauftragt, kommen Notarkosten hinzu. Es lässt sich also auch schwer sagen, wie hoch die individuelle Entwurfsgebühr ausfällt. Erfahrungsgemäß gilt aber:

    Um die Entwurfsgebühr vom Notar zu berechnen, sollte mit 0,5 % bis 1 % Prozent des Immobilienpreises gerechnet werden.