:

Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?
  2. Kann ich bei Schnee zu Hause bleiben?
  3. Was wenn man wegen Wetter nicht zur Arbeit kommt?
  4. Bin ich verpflichtet bei Glatteis zur Arbeit zu fahren?
  5. Wer trägt das Risiko wenn der Mitarbeiter aufgrund ausgefallener öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder verspätet zur Arbeit erscheint?
  6. Wie lange darf der Lohn zu spät kommen?
  7. Kann man schneefrei bekommen?
  8. Kann ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehen?
  9. Wann kann man nicht zur Arbeit gehen?
  10. Kann der Arbeitgeber verlangen bei Glatteis zur Arbeit zu kommen?
  11. Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?
  12. Welche Strecke zur Arbeit ist zumutbar?
  13. Welche Fahrzeit zur Arbeit ist zumutbar?
  14. Was darf der Chef was nicht?
  15. Kann man seinen Lohn auch am Samstag bekommen?

Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?

Der Wintereinbruch sorgt für Chaos bei der Bahn und im Straßenverkehr. Was Arbeitnehmern droht, wenn sie zu spät kommen. Sieben Fakten zum Thema.

Kann ich bei Schnee zu Hause bleiben?

Das Wegerisiko sieht vor: Auch bei ungemütlichem Wetter müssen wir pünktlich sein. Foto: CC0/Pixabay/Brigipix

+1 Bild

Was wenn man wegen Wetter nicht zur Arbeit kommt?

Das Wegerisiko sieht vor: Auch bei ungemütlichem Wetter müssen wir pünktlich sein. Foto: CC0/Pixabay/Brigipix

+1 Bild

Bin ich verpflichtet bei Glatteis zur Arbeit zu fahren?

So gut wie jeder kennt das leidige Thema: Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel. Ob nun Bus, Flugzeug oder Bahn, auf keines der Transportmittel ist immer Verlass. Doch was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn man auf die Pünktlichkeit dieser angewiesen ist? Ist eine Verspätung vertretbar oder drohen dem Arbeitnehmer Lohnkürzungen bzw. Überstunden? Und kann auch eine Kündigung die Folge sein?

Diese und weitere Fragen beantworten wir nun für Sie im folgenden:

Wer trägt das Risiko wenn der Mitarbeiter aufgrund ausgefallener öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder verspätet zur Arbeit erscheint?

So gut wie jeder kennt das leidige Thema: Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel. Ob nun Bus, Flugzeug oder Bahn, auf keines der Transportmittel ist immer Verlass. Doch was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn man auf die Pünktlichkeit dieser angewiesen ist? Ist eine Verspätung vertretbar oder drohen dem Arbeitnehmer Lohnkürzungen bzw. Überstunden? Und kann auch eine Kündigung die Folge sein?

Diese und weitere Fragen beantworten wir nun für Sie im folgenden:

Wie lange darf der Lohn zu spät kommen?

  • Puzzle selber basteln - Bastelanleitungen und Bastelvorlagen

    3202mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: FinnCo · Letzter Beitrag von Ramones Forum: Kreatives

  • Arbeitlos & Mitbewohner: Verwandten ewig durchfüttern?
  • Ekelalarm: Nachbarn werfen Müll lose in die Tonne
  • Girokonto - genaue Definition

    1796mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: German & Proud · Letzter Beitrag von Elysium Forum: Geld & Finanzen

  • Silber Info: Jetzt verkaufen?

    2106mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: PermaFrosti · Letzter Beitrag von Elysium Forum: Geld & Finanzen

Kann man schneefrei bekommen?

  • Puzzle selber basteln - Bastelanleitungen und Bastelvorlagen

    3202mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: FinnCo · Letzter Beitrag von Ramones Forum: Kreatives

  • Arbeitlos & Mitbewohner: Verwandten ewig durchfüttern?
  • Ekelalarm: Nachbarn werfen Müll lose in die Tonne
  • Girokonto - genaue Definition

    1796mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: German & Proud · Letzter Beitrag von Elysium Forum: Geld & Finanzen

  • Silber Info: Jetzt verkaufen?

    2106mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: PermaFrosti · Letzter Beitrag von Elysium Forum: Geld & Finanzen

Kann ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehen?

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen. Die Rechtsfolgen dieses Verhaltens hängen davon ab,

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber jede Dienstverhinderung unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.

Wann kann man nicht zur Arbeit gehen?

Ein Mitarbeiter erscheint plötzlich nicht mehr zur Arbeit und Sie wollen als Arbeitgeber nun wissen, was Sie am besten tun können? Zunächst ist es wichtig, erst einmal zu klären, welche Ursachen es hat, dass der betreffende Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gekommen ist. Im schlimmsten Falle hatte er vielleicht einen Unfall und war deshalb noch nicht in der Lage, Bescheid zu geben.

Allerdings ist ein bewusstes unentschuldigtes Fehlen natürlich auch nicht auszuschließen: Ein Arbeitnehmer erscheint beispielsweise nicht mehr zur Arbeit, weil er sich selbst ohne entsprechende Genehmigung beurlaubt hat oder weil er gekündigt hat und nun seine Pflicht als getan sieht.

In diesem Fall verletzt der Arbeitnehmer seine Hauptpflicht, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. In der Rechtssprache wird dies auch „Störung im Leistungsbereich“ genannt und bedeutet im Prinzip nichts anderes, als: Ein Arbeitnehmer erscheint nicht mehr zur Arbeit. Ob es hierbei letztendlich angebracht ist, fristlos zu kündigen,hängt immer vom Einzelfall ab.

Kann der Arbeitgeber verlangen bei Glatteis zur Arbeit zu kommen?

Nun mag es hilfsbereite Zeitgenossen geben, die auf die Idee kommen, das Straßenschild könne man auch mal schnell vom Schnee befreien. Also anhalten, rechts ranfahren und den Schnee wegwischen. Das ist löblich (wenn Sie damit den restlichen Verkehr nicht behindern) aber definitiv rechtlich nicht nötig. Das gilt zumindest für den fließenden Verkehr. Anders sieht es im ruhenden Verkehr aus. Das Parkschild oder ein Halteverbotsschild dürfen Sie auch dann nicht ignorieren, wenn es schneebedeckt ist. Dann gilt: vom Schnee befreien und nachschauen. Sonst darf Ihnen das Ordnungsamt trotzdem ein Bußgeld aufdrücken. 

Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?

Wenn der Schnee liegen bleibt, muss geräumt werden. Doch oft ist nicht klar, wer für das Schneeräumen zuständig ist und wie oft geräumt werden muss. Deshalb erklären wir alle Pflichten rund um den Winterdienst – für Mieter, Vermieter und Eigentümer. Inklusive Schneeräumplan zum Download.

  • Winterdienst: Wer ist fürs Schneeräumen verantwortlich?
  • Wann muss geräumt werden?
  • Was muss geräumt werden?
  • Welche Pflichten haben Vermieter beim Winterdienst?
  • Welche Pflichten und Rechte haben Mieter beim Schneeräumen?
  • Winterdienst: Welche Regelungen gelten in der WEG?
  • Muss ich mich um eine Vertretung für die Schneeräumpflicht kümmern?
  • Praxistipps: Richtig Schneeräumen und Streuen
  • Externer Winterdienst: Kosten und Vorteile
  • Schnee und Eisglätte auf dem Gehweg: Wer haftet bei Unfall?

Generell zuständig für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Gemeinden. Die können aber die Sicherheit für Gehwege auf die Anlieger übertragen, also im Regelfall auf die Grundstückseigentümer.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Mieter für das Schneeräumen:

  • Hauseigentümer und Vermieter sind für den Winterdienst vor ihrem Haus verantwortlich und haften bei Unfällen, wenn Gehwege nicht ordentlich und rechtzeitig geräumt und gestreut sind.
  • Vermieter können die Pflicht zum Schneeräumen im Mietvertrag auf die Mieter übertragen (BGH, Az.: VI ZR 126/07).
  • Mieter, die per Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet sind, übernehmen die Verantwortung für das ordentliche, rechtzeitige Schneeräumen und haften bei Verstößen für Unfalle.
  • In der Regel müssen die Gehwege Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 oder 9 bis 20 Uhr geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall muss also mehrmals am Tag geschippt werden.

Zu welcher Uhrzeit Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter ihren Winterdienst ausüben müssen, richtet sich nach der jeweiligen Ortssatzung ihrer Stadt oder Gemeinde.

Üblicherweise gelten folgende Räum- und Streuzeiten:

  • Unter der Woche zwischen 7 und 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertags ab 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr

Welche Strecke zur Arbeit ist zumutbar?

Was gilt als zumutbarer Arbeitsweg?

Der Begriff taucht in verschiedenen Zusammenhängen auf und wird dort jeweils unterschiedlich definiert. Im Arbeitsrecht spielt er zum Beispiel bei einer geplanten Versetzung des Mitarbeiters eine Rolle. Hier ist die Frage, ob der Arbeitgeber das so ohne Weiteres darf und welche Entfernungen dem Arbeitnehmer dabei zumutbar sind.

Darf denn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten an einen weiter entfernten Arbeitsort versetzen?

Welche Fahrzeit zur Arbeit ist zumutbar?

Wer an fünf Wochentagen acht Stunden und mehr arbeitet, dem verbleibt ohnehin nicht allzu viel Freizeit. Hat er noch dazu einen langen Weg zur Arbeit, bleibt das Privatleben erst recht auf der Strecke. Doch auch bei einer Teilzeittätigkeit kann es ärgerlich sein, fast ebenso viel Zeit im Auto oder anderen Verkehrsmitteln zu verbringen wie am Arbeitsplatz. Wir sagen Ihnen, welcher Fahrweg einem Arbeitnehmer zumutbar ist.

Welcher Arbeitsweg zumutbar ist, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Das ist jedoch kein Freifahrtschein für den Arbeitgeber, einen Mitarbeiter einfach an einer beliebig weit entfernten Arbeitsstelle einzusetzen. Das Gesetz liefert immerhin Anhaltspunkte, die bei der Beantwortung dieser Frage herangezogen werden können.

Was darf der Chef was nicht?

Für manche Führungskräfte mag das schwer einzusehen sein, aber auch als Vorgesetzter darf man von seinen Mitarbeitern nicht alles verlangen.

Eigentlich ist es recht einfach: Im Arbeitsvertrag ist geregelt, was der Arbeitnehmer in der jeweiligen Position machen soll. Und was dort steht ist im Prinzip auch schon alles, was Ihr Chef verlangen darf.

Im Gegenzug haben Sie als Arbeitnehmer aber auch Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben und denen Sie in jedem Fall nachkommen müssen. Dazu gehört in erster Linie, dass Sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Denn laut Vertrag werden Sie bezahlt, wenn Sie die geschuldete Leistung bringen. Also arbeiten.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Ihr Chef Sie darum bittet, länger bei der Arbeit zu bleiben. Vor allem dann, wenn ein wichtiges Projekt bearbeitet werden muss, oder der Kunde einen zusätzlichen Auftrag erteilt hat. Liegen also, wie in den geschilderten Fällen, dringende betriebliche Gründe vor, darf Ihr Chef Überstunden anordnen. Er muss sich aber an das Arbeitszeitgesetz halten. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer wöchentlich nicht mehr als insgesamt 60 Stunden arbeiten dürfen und außerdem bestimmte Ruhezeiten einhalten müssen. Zwischen dem Verlassen des Arbeitsplatzes und dem erneuten Arbeitsbeginn müssen laut Arbeitszeitgesetz in der Regel 11 Stunden liegen.

Diese Vorschrift kann allerdings in bestimmten Brachen durch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen aufgeweicht werden.

Kann man seinen Lohn auch am Samstag bekommen?

Mein Chef hat zu mir gesagt das mein Lohn spätestens am Montag kommt heute sollte er losgeschickt sein also kann es ja Sein wenns gut kommt das es am nächsten Tag da ist ? Da morgen ein Samstag ist, ist meine Frage ob mein Lohn auch am Samstag kommen kann?