:

Werden geringfügig Beschäftigte bei der Schwerbehindertenabgabe berücksichtigt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Werden geringfügig Beschäftigte bei der Schwerbehindertenabgabe berücksichtigt?
  2. Wie viel Urlaub bei 50% Schwerbehinderung?
  3. Wie viel Urlaubstage stehen einem Schwerbehinderten zu?
  4. Was für Vorteile hat man mit 50% Schwerbehinderung?
  5. Welche Mitarbeiter werden bei der Schwerbehindertenabgabe nicht berücksichtigt?
  6. Wird geringfügige Beschäftigung angerechnet?
  7. Wie viel Geld bekommt ein Arbeitgeber für einen schwerbehinderten?
  8. Was bedeutet 50 Schwerbehinderung für den Arbeitgeber?
  9. Was ändert sich ab 2023 für Behinderte?
  10. Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig beschäftigt?
  11. Wie viel Tage Urlaub hat ein Minijobber?
  12. Wie lange darf ein schwerbehinderter täglich arbeiten?
  13. Bin ich bei 50% Schwerbehinderung unkündbar?
  14. Ist man mit einem Schwerbehindertenausweis von der GEZ befreit?
  15. Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung auf die Rente aus?

Werden geringfügig Beschäftigte bei der Schwerbehindertenabgabe berücksichtigt?

 

Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 Stunden beträgt. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit des Beschäftigten also wenigstens 18 Stunden, handelt es sich um zu zählende Pflichtarbeitsplätze, weshalb ein hierauf beschäftigter schwerbehinderter Mensch anzurechnen ist. Die Grenze von 18 Stunden wöchentlich entspricht der bis zum 31.12.1997 im Arbeitsförderungsrecht maßgeblichen "Kurzzeitigkeitsgrenze" (§ 102). Bis zu dieser Grenze galt Beitragsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung. Mit dem In-Kraft-Treten des SGB III wurde die Kurzzeitigkeitsgrenze auf 15 Stunden wöchentlich und damit der seinerzeit im Sozialversicherungsrecht (vgl. § 8 SGB IV) geltenden "Geringfügigkeitsgrenze" angepasst. Im Schwerbehindertenrecht wurde die Grenze von 18 Stunden jedoch beibehalten, andernfalls wäre eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen, nämlich solche mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 15 bis weniger als 18 Stunden wöchentlich bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze berücksichtigt worden. Dies hätte zu einer Ausweitung der Beschäftigungspflicht geführt.

Wie viel Urlaub bei 50% Schwerbehinderung?

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt ein behinderter Mensch als schwerbehindert. Gem. § 208 SGB IX (bis zum 31.12.2017: § 125 SGB IX a.F.) steht ihm dann ein Anspruch auf Zusatzurlaub zu.

Wie viel Urlaubstage stehen einem Schwerbehinderten zu?

Zusatzurlaub für Personen mit Schwerbehinderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie einen Grad der Behinderung von 50 oder höher haben. Bei wöchentlich fünf Arbeitstagen besteht Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub im Jahr.

‌Personen mit Schwerbehinderung in Beschäftigungsverhältnissen haben gemäß § 208 Abs. 1 SGB IX Anspruch auf bezahlte zusätzliche Urlaubstage. ‌‌Bei einer Fünf-Tage-Woche erhalten Beschäftigte jährlich 5 Tage Zusatzurlaub. Bei mehr oder weniger Arbeitstagen pro Woche erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub. Pro wöchentlichem Arbeitstag kommt ein Tag Zusatzurlaub zustande. Arbeitet eine schwerbehinderte Person etwa an drei Tagen die Woche, hat sie Anspruch auf drei Tage Zusatzurlaub im Jahr.

Hinweis:

Was für Vorteile hat man mit 50% Schwerbehinderung?

Menschen mit Behinderungen haben verschiedene Nachteilsausgleiche im öffentlichen Nahverkehr, die ihnen die Nutzung erleichtern sollen. Einige dieser Nachteilsausgleiche sind:

  • Kostenfreiheit oder Ermäßigung des Fahrpreises: Je nach Grad der Behinderung und Art der Einschränkung können Sie eine Ermäßigung oder sogar kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten. Hierfür muss ein entsprechender Schwerbehindertenausweis oder ein anderes Dokument vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel: Freifahrten im Nah- und Regionalverkehr.

  • Barrierefreie Fahrzeuge und Haltestellen: Die Fahrzeuge und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs müssen barrierefrei sein, um Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme und ausreichend Platz für Rollstühle. Des Weiteren können Menschen mit Behinderungen auf Unterstützung durch das Personal des öffentlichen Nahverkehrs zählen. Dies kann beispielsweise die Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder das Tragen von Gepäck umfassen.

  • Reservierung von Sitzplätzen: Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf reservierte Sitzplätze im öffentlichen Nahverkehr. Hierfür muss ein entsprechender Bedarf bestehen, der beispielsweise aufgrund einer körperlichen Einschränkung besteht. Im Fernverkehr der DB können Personen mit Merkzeichen „B“ bis zu zwei Sitzplätze kostenlos reservieren.

  • Nutzung von Rufbussen oder Taxen: In manchen Fällen können Menschen mit Behinderungen auf die Nutzung von Rufbussen oder Taxen zurückgreifen, um ihre Mobilität im öffentlichen Nahverkehr zu erhöhen. Weiteres zur Kostenübernahme lesen Sie in unserem Artikel „Taxi fahren mit Behinderung: Wer bezahlt wann?“

In Deutschland gibt es den blauen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen. Dieser ermöglicht das Parken auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen. Den Parkausweis bekommen Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl". Auch Personen, die aufgrund ihrer Gehbehinderung nicht mehr als 100 Meter zu Fuß zurücklegen können, können einen Parkausweis erhalten. Der Ausweis wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde ausgestellt und ist in der Regel für fünf Jahre gültig. Nicht nur in Deutschland, auch in der gesamten EU und einigen weiteren Ländern gilt der Parkausweis.

Welche Mitarbeiter werden bei der Schwerbehindertenabgabe nicht berücksichtigt?

Wann Arbeitnehmende als schwerbehindert gelten, definiert das SGB IX. Ergeben sich bei der Berechnung der Quote Bruchteile, runden Arbeitgeber mit weniger als 60 Beschäftigten ab.

  • Arbeiten im Unternehmen jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20, aber weniger als 40 Mitarbeitende, muss der Arbeitgeber eine / einen Schwerbehinderten beschäftigen.
  • bei mindestens 40, aber weniger als 60 Mitarbeitenden ist der Arbeitgeber verpflichtet, zwei Schwerbehinderte zu beschäftigen.
  • Arbeitgeber mit mindestens 60 Mitarbeitenden sind verpflichtet, Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.

Wird geringfügige Beschäftigung angerechnet?

Ein Minijobber mit Verdienstgrenze darf im Monat durchschnittlich bis zu 520 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, kann er also bis zu 6.240 Euro erhalten. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Wie viel Geld bekommt ein Arbeitgeber für einen schwerbehinderten?

Menschen mit einer Behinderung haben in der Regel auch einen Schwerbehindertenausweis. Doch: Um die Entlastungen vom Staat wahrnehmen zu können, muss die Behinderung amtlich dokumentiert sein. Dafür gibt es den Ausweis, der auch die Behinderung in Grad und die Merkzeichen, die Buchstaben auf der Rückseite des Ausweises, der Behinderung angibt.

Dafür stehen die Buchstaben (Merkzeichen) auf dem Schwerbehindertenausweis:

  • G – Bewegungsfähigkeit eingeschränkt
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Bl – Blind
  • Gl – Gehörlos
  • TBl – Taubblind
  • H – Hilflos
  • B – berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson oder -hund
  • 1 Kl – Unterbringung in 1. Klasse nötig
  • Kriegsbeschädigt
  • EB – Entschädigungsberechtigt
  • VB – Versorgungsberechtigt
  • HS – Hochgradig sehbehindert
  • T – Teilnahmeberechtigt am Sonderfahrdienst
  • RF – Ermäßigung zum Rundfunkbeitrag

Was bedeutet 50 Schwerbehinderung für den Arbeitgeber?

Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Geregelt ist dies in den Paragraphen (§§) 151 fortfolgende (ff) des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX). Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent haben. Die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt durch die kreisfreien Städte und Gemeinden; diese sind auch für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig.

Die behördliche Feststellung der Behinderung ist wichtig, weil der Mensch mit Behinderung seine Behinderteneigenschaft nachweisen muss und diesen Nachweis in der Regel nur durch den Feststellungsbescheid oder den Schwerbehindertenausweis führen kann. Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent und weniger als 50 Prozent können auf ihren Antrag von der Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Voraussetzung für eine solche Gleichstellung ist, dass der Betreffende infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit. Gleichgestellte werden, abgesehen vom Zusatzurlaub, arbeitsrechtlich wie Schwerbehinderte behandelt.

Ferner gilt, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung während der Zeit einer Berufsausbildung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 Prozent beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt wird, kraft Gesetzes Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Der Nachweis wird durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit erbracht. Zwar sind die besonderen Schutzregelungen für Schwerbehinderte nicht anzuwenden, der Arbeitgeber kann aber auch für diesen Personenkreis Leistungen erhalten.

Jeder Arbeitgeber mit mindestens 20 regelmäßigen Arbeitsplätzen ist verpflichtet, je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen (§ 154 SGB IX). So muss zum Beispiel ein Betrieb mit mindestens 20, aber weniger als 40 Arbeitsplätzen einen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Betriebe mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen; noch größere Betriebe müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen.

Mehrere Betriebe desselben Arbeitgebers gelten hierbei als Einheit. Ausbildungsplätze zählen nicht als Arbeitsplätze mit. Ergeben sich bei der Berechnung der Pflichtplätze Bruchteile, so ist ab 0,5 aufzurunden, bei Unternehmen mit jahresdurchschnittlich bis zu 59 Beschäftigten abzurunden (§ 157 Abs. 2 SGB IX). Die Pflichtquote gilt auch, wenn aufgrund der betrieblichen Struktur Menschen mit Schwerbehinderung gar nicht beschäftigt werden können. Für Menschen mit Schwerbehinderung, die in der Ausbildung sind, werden zwei, nach Entscheidung der Agentur für Arbeit bis zu drei, Pflichtplätze angerechnet.

Arbeitgeber haben eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, wenn sie Arbeitsplätze, die er nach den o. g. Grundsätzen verpflichtend mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen müssten, tatsächlich nicht besetzen. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen nicht auf.

Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz müssen die Arbeitgeber nach § 160 SGB IX monatlich eine Ausgleichsabgabe von 140 bis 360 Euro zahlen. Die Höhe der jeweiligen Ausgleichsabgabe wird bei Betrieben ab 60 Arbeitsplätzen berechnet anhand der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote Menschen mit Schwerbehinderung:

  • Beschäftigungsquote von drei Prozent bis unter Pflichtsatz von fünf Prozent – 140 Euro
  • Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis unter drei Prozent – 245 Euro
  • Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent – 360 Euro

Was ändert sich ab 2023 für Behinderte?

News 02.02.2023 Über­blick

Bild: Haufe Online Redak­tion

Für Steu­er­pflich­tige mit einer Behin­de­rung besteht die Mög­lich­keit, anstelle eines Ein­zel­nach­weises für ihre Auf­wen­dungen für den täg­li­chen behin­de­rungs­be­dingten Lebens­be­darf einen Behin­derten-Pausch­be­trag zu bean­tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig beschäftigt?

Häufig werden kurzfristige Minijobs (=kurzfristige Beschäftigung) und geringfügige Minijobs (=geringfügige Beschäftigung) und Midijobs (=Gleitzonenjobs) in einen Topf geworfen.

Dabei gibt es wichtige Unterschiede, die sich auf die Steuerlast und die unterschiedlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auswirken. Für Studenten gelten außerdem manchmal andere Regeln in Bezug auf Steuer, Recht, oder Versicherungspflichten. Hier erfahren Sie die Unterschiede im Detail.

Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte!

Minijobber dürfen nicht benachteiligt werden, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder Schwangerschaft, sowie Urlaubsanspruch.

Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte!

Minijobber dürfen nicht benachteiligt werden, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder Schwangerschaft, sowie Urlaubsanspruch.

Wie viel Tage Urlaub hat ein Minijobber?

Minijobber haben genau wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch kann weder vertraglich noch durch eine Erklärung des Arbeitnehmers abgesprochen werden.

Arbeitnehmer haben einen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Das Bundesurlaubsgesetz geht sogar von sechs Arbeitstagen pro Woche aus, wodurch sich ein Mindesturlaubsanspruch von insgesamt 24 Werktagen ergibt.

Wie lange darf ein schwerbehinderter täglich arbeiten?

Mehrarbeit nach § 207 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit spielt somit bei der Bewertung von Mehrarbeit keine Rolle. Überstunden bedeuten deshalb nur dann Mehrarbeit nach § 207 SGB IX, wenn die 8-Stun­den-Grenze überschritten wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3.12.2002 – 9 AZR 462/01; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2006 – 9 AZR 176/06).

Für die Freistellung von Mehrarbeit genügt, dass das Freistellungsverlangen gegenüber dem Ar­beit­ge­ber (möglichst schriftlich) geltend gemacht wird. Einer besonderen Frei­stel­lungs­er­klä­rung des Arbeitgebers bedarf es bei berechtigtem Anspruch auf Frei­stel­lung von Mehr­ar­beit nicht.

Bin ich bei 50% Schwerbehinderung unkündbar?

Über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus werden Schwerbehinderte nach § 168 SGB IX zusätzlich bei einer Kündigung geschützt. Die Vorschrift gibt ein besonderes Verfahren bei einer Kündigung von Schwerbehinderten vor.

Dieser Sonderkündigungsschutz bedeutet nicht, dass Schwerbehinderten per se nicht gekündigt werden kann. Doch im Unterschied zur Kündigung von nicht behinderten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber hierbei ein besonderes Verfahren einhalten: Bevor er einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigt, muss er die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Beachtet der Arbeitgeber dies nicht und kündigt ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts, ist diese Kündigung allein wegen des Verfahrensverstoßes unwirksam, selbst wenn die Kündigung dem Grunde nach rechtens gewesen wäre.

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist zustimmungsfrei, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer einvernehmlich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer selbst kündigt oder ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf sein Ende findet.

In bestimmten Fällen kann auch eine Kündigung durch den Arbeitgeber zustimmungsfrei sein:

  • In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses, was üblicherweise der Probezeit entspricht, ist eine Kündigung schwerbehinderter Menschen zustimmungsfrei.
  • Zustimmungsfrei kann auch die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern sein, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und einen Anspruch auf eine Abfindung oder ähnliche Leistung haben.

Ist man mit einem Schwerbehindertenausweis von der GEZ befreit?

Schwerbehinderte Menschen, Auszubildende, Studenten, Hilfebedürftige und Heimbewohner zahlen unter bestimmten Voraussetzungen keinen oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: Rundfunkgebühr). Die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden.

Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben und beträgt 18,36 € monatlich.

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 6,12 € monatlich (ein Drittel der regulären Gebühr).

Bestimmte Personengruppen können vom Rundfunkbeitrag befreit werden oder erhalten eine Ermäßigung (siehe unten). Diese Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich auch auf den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner. Dies gilt auch für andere volljährige Mitbewohner eines Sozialhilfeempfängers, deren Einkommen und Vermögen zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit herangezogen wird, z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft.

Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung auf die Rente aus?

Wer eine nachgewiesene Schwerbehinderung hat, darf früher in die Altersrente gehen. Das Sozialgesetzbuch regelt, dass das Eintrittsalter in die reguläre Rente für Schwerbehinderte zwei Jahre vorher liegt. Durch den früheren Rentenstart gibt es jedoch nicht mehr Rente, die Rente wird lediglich früher als beim regulären Renteneintritt ausgezahlt.‍