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Bin ich auch für meine Schwiegereltern zum Unterhalt verpflichtet?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Bin ich auch für meine Schwiegereltern zum Unterhalt verpflichtet?
  2. Wer zahlt Wenn Schwiegermutter ins Heim muss?
  3. Wann müssen Kinder für die Heimkosten der Eltern aufkommen?
  4. Wer zahlt das Heim für die Eltern?
  5. Welche Pflichten haben erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern?
  6. Kann ich Unterhalt für meine Mutter absetzen?
  7. Ist Schwiegersohn bei Heimplatz der Schwiegereltern an Kosten verpflichtet?
  8. Welches Vermögen ist unantastbar?
  9. Wer zahlt das Heim Wenn die Rente nicht reicht?
  10. Wer bezahlt das Altersheim wenn kein Geld mehr da ist?
  11. Werden schwiegerkinder zum Elternunterhalt herangezogen?
  12. Wie viel müssen Angehörige für Pflegeheim zahlen?
  13. Ist das Vermögen des Ehepartners bei Elternunterhalt relevant?
  14. Bin ich für meine Eltern im Alter verantwortlich?
  15. Welche Nachweise müssen bei Unterstützung von Angehörigen?

Bin ich auch für meine Schwiegereltern zum Unterhalt verpflichtet?

"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren", so steht es recht lapidar im Gesetz.

Dabei versteht man unter "in gerader Linie verwandt" solche Personen, deren eine von der anderen abstammt.

Wer zahlt Wenn Schwiegermutter ins Heim muss?

Stand: 25.01.2023, 16:00 Uhr

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Menschen in Deutschland werden immer älter. Das bedeutet auch mehr Pflegefälle. Nicht immer reicht die Rente, um anfallende Kosten zu decken. Müssen die Kinder jetzt einspringen?

Gegenüber dem Stern erklärte Silke Lachenmaier von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Bevor man auf die Kinder schaut, ist es wichtig zu prüfen, welche Mittel die Eltern selbst aufwenden müssen.“ Denn die Bedürftigen müssen für ihre Pflege in erster Linie selbst aufkommen. Dabei hilft zum einen die gesetzliche Pflegeversicherung, zum anderen beispielsweise die monatliche Rente oder andere Vermögenswerte. In jedem Fall unangetastet bleibt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, sonst kann aber alles aufgewendet werden – auch durch Verkauf etwaiger Immobilien. „Das ist verwertbares Vermögen, das auch für die Pflegekosten eingesetzt werden muss“, so Lachenmaier gegenüber dem Stern. Man könne die Immobilien zwar auch vermieten, das ginge aber nur dann, wenn die Mieteinnahmen die Pflegekosten komplett abdecken würden.

Wann müssen Kinder für die Heimkosten der Eltern aufkommen?

Stand: 25.01.2023, 16:00 Uhr

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Menschen in Deutschland werden immer älter. Das bedeutet auch mehr Pflegefälle. Nicht immer reicht die Rente, um anfallende Kosten zu decken. Müssen die Kinder jetzt einspringen?

Gegenüber dem Stern erklärte Silke Lachenmaier von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Bevor man auf die Kinder schaut, ist es wichtig zu prüfen, welche Mittel die Eltern selbst aufwenden müssen.“ Denn die Bedürftigen müssen für ihre Pflege in erster Linie selbst aufkommen. Dabei hilft zum einen die gesetzliche Pflegeversicherung, zum anderen beispielsweise die monatliche Rente oder andere Vermögenswerte. In jedem Fall unangetastet bleibt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, sonst kann aber alles aufgewendet werden – auch durch Verkauf etwaiger Immobilien. „Das ist verwertbares Vermögen, das auch für die Pflegekosten eingesetzt werden muss“, so Lachenmaier gegenüber dem Stern. Man könne die Immobilien zwar auch vermieten, das ginge aber nur dann, wenn die Mieteinnahmen die Pflegekosten komplett abdecken würden.

Wer zahlt das Heim für die Eltern?

Diese Regelung mit 100.000 Euro Jahresbrutto gilt für:

  • Kinder, die Elternunterhalt an ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen (Elternunterhalt)  
  • Aber auch für Eltern, die Unterhalt an ihre pflegebedürftigen Kinder zahlen müssen (Ausnahme: minderjährige Kinder, die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten)
  • Welche Pflichten haben erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern?

    UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, setzt sich dafür ein, dass diese Rechte auf der ganzen Welt verwirklicht werden. Neben der Elternverantwortung verpflichteten sich alle Vertragsstaaten, durch Gesetze, Regelungen und Maßnahmen die Prinzipien der Konvention zu erfüllen.

    Alle Kinder haben Rechte: Das Abkommen gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht, ihrer Sprache, ihrer nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung, einer Behinderung oder irgendeiner anderen Lebensbedingung. Das Wohl des Kindes steht bei allen Maßnahmen im Vordergrund. Dabei müssen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder anderer Erziehungsverantwortlicher respektiert und unterstützt werden.

    Die Elternpflichten ergeben sich aus den Kinderrechten. Das heißt, im familiären Bereich sind vorrangig die Eltern verantwortlich, die in der UN-Kinderkonvention genannten Kinderrechte bestmöglich zu erfüllen. Dabei sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern, die sich aus ihrem Erziehungsrecht ergeben, zu würdigen und zu berücksichtigen.

    Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte des Kindes bürgerliche und politische Rechte.

    Danach haben alle Kinder ein Recht auf diejenigen Schutzmaßnahmen durch ihre Familie, die Gesellschaft und den Staat, die ihre Rechtsstellung als Minderjährige erfordert. Als Rechte des Kindes werden Schutzmaßnahmen umschrieben, die dem Wohl des Kindes dienen.

    Nicht in jedem Fall kann das Kind aus eigenem Willen eine Verfügung treffen oder Individualansprüche durch eine Vertreterin oder einen Vertreter einklagen lassen. Inwieweit die Schutzmaßnahmen von dem Kind oder ihrem oder seinem gesetzlichen Vertreterin oder Vertreter gerichtlich erzwungen werden können, bestimmen die innerstaatlichen Gesetze.

    In der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist eine Vielzahl von Rechten aufgeführt. Nachfolgend ein Ausriss:

    • Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben: Das Überleben und die Entwicklung des Kindes ist in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.
    • Das Recht, ohne Not heranzuwachsen: Jedes Kind hat ein Recht auf ausreichende Nahrung. Es hat ein Recht auf Kleidung, Schulbildung und ein Dach über dem Kopf. Die Eltern müssen für diese Dinge sorgen, bis das Kind erwachsen ist.
    • Das Recht, mit Vater und Mutter zusammen zu sein: Kinder haben (auch nach einer Scheidung) ein Recht darauf, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben.
    • Das Recht auf Bildung: Kinder haben das Recht, so viel zu lernen wie sie können. Jedes Kind darf zur Schule gehen.
    • Das Recht, optimal gefördert zu werden: Behinderte Kinder haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. Oft brauchen sie besondere Pflege, Zuwendung und Unterstützung. Benötigen die Eltern hierzu finanzielle Hilfe, wird dies vom Staat auf Antrag übernommen.
    • Das Recht, nicht geschlagen oder misshandelt zu werden: Gewalt gegen Kinder ist verboten. Kinder dürfen nicht geschlagen, eingesperrt oder misshandelt werden. Dies gilt übrigens auch für seelische und sexuelle Gewalt.
    • Das Recht auf Spiel und Freizeit: Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und Erholung. Dafür müssen geeignete Möglichkeiten (Spielplätze, Sportanlagen usw.) bereitgestellt werden.
    • Das Recht, nicht ausgebeutet zu werden: Kinder dürfen nicht zu Arbeiten gezwungen werden, die gefährlich oder gesundheitsschädlich sind.
    • Das Recht auf private Bereiche: Kinder haben ein Recht darauf, dass ihr eigener Bereich respektiert wird.
    • Ökologische Kinderrechte: Kinder haben das Recht, gesund aufzuwachsen.

    Kann ich Unterhalt für meine Mutter absetzen?

    Pflegekosten können steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn die zu pflegende Person zum begünstigten Personenkreis zählt. Der begünstigte Personenkreis umfasst Personen in den Pflegegraden 1-5. Ebenso zählt die kurzfristige Pflege aufgrund von vorübergehender Krankheit dazu.

    Ist Schwiegersohn bei Heimplatz der Schwiegereltern an Kosten verpflichtet?

    Aktualisiert am 19. Mai 2022 2,3 Mio. mal angesehen90% fanden diesen Ratgeber hilfreich

    Das Wichtigste in Kürze

    Welches Vermögen ist unantastbar?

    Schonvermögen ist ein Begriff aus dem Sozialrecht, der den Teil des Vermögens bezeichnet, der bei der Beantragung bzw. Zahlung von Leistungen nicht verwendet werden muss. Konkret handelt es sich also um das Vermögen, das eine Person bei der Beantragung von Sozialleistungen bzw. im Fall einer Unterhaltspflicht behalten darf.

    Was als Schonvermögen gilt bzw. wie hoch das unantastbare Vermögen ist, hängt von der jeweiligen Situation ab:

    • Muss Unterhalt z.B. Elternunterhalt gezahlt werden?
    • Wird Grundsicherung beantragt?
    • Wird Arbeitslosengeld II beantragt?

    Wer zahlt das Heim Wenn die Rente nicht reicht?

    Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich auf mehreren Faktoren zusammen. Die größten Posten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim sind:

  • Pflege
  • Unterkunft & Verpflegung
  • In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse. Aus diesem Grund müssen Sie einen Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche tragen.

    In der Tabelle sehen Sie die monatlichen Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung. Diese Beträge werden direkt mit dem Pflegeheim verrechnet.

    Leistungen der Pflegekasse pro Monat

    Wer bezahlt das Altersheim wenn kein Geld mehr da ist?

    Die Pflegekosten steigen und steigen. Reicht Ihre Rente nicht, um den Eigenanteil fürs Pflegeheim zu stemmen, können Sie sich Hilfe holen.

    2.411 Euro pro Monat – so viel müssen Pflegebedürftige durchschnittlich in ihrem ersten Jahr im Pflegeheim selbst zahlen (Stand: Januar 2023). Ein Betrag, der viele Rentner überfordert. Doch wer zahlt, wenn die Rente nicht für das Pflegeheim reicht?

    Werden schwiegerkinder zum Elternunterhalt herangezogen?

    Seit einigen Jahren wird das Thema Elternunterhalt in familienrechtlichen Auseinandersetzungen immer relevanter. Wie alle Verwandten in gerader Linie (Eltern-Kind-Beziehung) haben Eltern nach § 1601 BGB einen Anspruch darauf, Unterhalt durch ihre Kinder (und gegebenenfalls mittelbar auch durch deren Ehepartner) zu erhalten.

    Das hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: Einerseits müssen die Eltern unterhaltsbedürftig sein. Bedürftigkeit bedeutet in diesem Fall, dass sie nicht in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Andererseits müssen die Kinder leistungsfähig sein. Die Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Einkommen und mittelbar nach dem Vermögen der Kinder. Sind die Kinder leistungsfähig, werden diese zur Kasse gebeten. Der mit Abstand häufigste Fall dafür ist die Pflegebedürftigkeit der Eltern. Ist deren Vermögen für die Kosten von Pflegeheimen und medizinischer Versorgung aufgebraucht, wenden sich die zuständigen Sozialhilfeträger an die Kinder. Sie sollen den Teil zur Pflege der Eltern beitragen, der nicht aus deren Einkommen, etwa der Rente, und/oder der Pflegeversicherung bestritten werden kann.

  • Umfang des Anspruchs
  • Das kann – besonders im Fall hoher Pflegebedürftigkeit – sehr teuer werden. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, dass man alles, was man nicht für den eigenen Lebensbedarf benötigt, für die Kosten der Eltern heranziehen muss.

    Befinden sich die Eltern in ambulanter Pflege oder einem Pflege- oder Seniorenheim, kann bzw. muss je nach Pflegestufe im teuersten Falle eine Ganztagsversorgung finanziert werden. Für diese Kosten treten zunächst die Sozialhilfeträger in Vorleistung. Diese wiederum ermitteln die Nachkommen der Pflegebedürftigen, fordern diese auf, Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen und nehmen sie bei Vorliegen der Leistungsfähigkeit für die Erstattung ihrer Kosten in Anspruch. Dieser Anspruch betrifft neben den laufenden Einkünften auch Vermögenswerte der unterhaltspflichtigen Kinder. Dazu gehören u. a. Ersparnisse, Immobilien und Geldanlagen. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Unterhaltsbedarf in erster Linie durch das Einkommen (inklusive der Früchte des Vermögens, etwa Zinsen und Mieteinnahmen) bedient wird. Das Vermögen des Unterhaltspflichtigen wird erst dann beansprucht, wenn das monatliche Einkommen an sich nicht ausreicht.

    Dieses Prinzip hat allerdings auch Ausnahmen. Besonders in der Rechtsprechung haben sich Grenzen der Zumutbarkeit herausgebildet, die den Unterhaltsschuldner schützen sollen. Man spricht beim Elternunterhalt vom Schonvermögen des Unterhaltspflichtigen.

    Wie viel müssen Angehörige für Pflegeheim zahlen?

    Wenn das Alleinleben im Alter nicht mehr funktioniert, ist ein Pflegeheim meist die einzige Lösung. Dabei fallen aber hohe Kosten an. Doch der Staat zahlt auch Zuschüsse. Ein Überblick.

    Reicht die Pflege daheim durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr aus, müssen pflegebedürftige Personen oftmals in ein Pflegeheim ziehen. Ist die passende Einrichtung gefunden, stellt sich für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die Frage: Wer zahlt was? Wir zeigen einen aktuellen Überblick und die wichtigsten Fragen rund um die Zuschüsse der Pflegeversicherung und den Eigenanteil der Pflegekosten.

    Ist das Vermögen des Ehepartners bei Elternunterhalt relevant?

    Alle Kinder pflegebedürftiger Eltern können aufatmen: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ zugestimmt. Dieses Gesetz wird den Elternunterhalt verändern.

    Ab dem 01.01.2020 können Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000,00 Euro übersteigt.

    Bin ich für meine Eltern im Alter verantwortlich?

    Diese Regelung mit 100.000 Euro Jahresbrutto gilt für:

  • Kinder, die Elternunterhalt an ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen (Elternunterhalt)  
  • Aber auch für Eltern, die Unterhalt an ihre pflegebedürftigen Kinder zahlen müssen (Ausnahme: minderjährige Kinder, die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten)
  • Welche Nachweise müssen bei Unterstützung von Angehörigen?

    Unterhaltsleistungen an gesetzliche unterhaltsberechtigte Personen für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Zusammenveranlagung besteht, können im Rahmen der Regelungen des § 33a EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Weitere Grundvoraussetzungen sind, dass der Unterhaltsberechtigte bedürftig und der Unterhaltsleistende zur Leistung dem Grunde und der Höhe nach verpflichtet ist. Für Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland gelten die gem. BMF Schreiben IV C 4 – S 2285/07/0006:001 vom 07.06.2010 aufgestellten Grundsätze. Den Steuerpflichtigen trifft hier eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweispflicht.

    Unterhaltsempfänger / Unterhaltsberechtigte Personen / BedürftigkeitUnterhaltsberechtigt sind mit dem Unterhaltsverpflichtenden in gerader Linie verwandte Personen (Eltern, Kinder, Enkelkinder), Ehegatten und gesetzlich gleichgestellte Personen (§ 1609 BGB). Gesetzlich gleichgestellte Personen sind Personen, deren Anspruch auf Sozialleistungen wegen der Leistungen des Unterhaltszahlenden gekürzt wird. Hierzu gehören Leistungen an die nichteheliche Mutter des gemeinsamen Kindes oder Leistungen an den Lebensgefährten. Die Unterhaltsberechtigung setzt die Bedürftigkeit des Betroffenen voraus. Bedürftig ist, wer außerstande ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen (§ 1602 BGB) und nur über ein geringes Vermögen verfügt. Wertmäßig wird ein „geringes Vermögen“ bezeichnet, dass 15.500 € nicht übersteigt. Dieser Wert wurde allerdings seit 20 Jahren nicht angepasst (vergl. BFH v. 28.4.2010 VI B 142/09). Der Wert kann auch im Einzelfall aufgrund individueller Unterhaltsbedürfnisse überschritten werden. Dies zum Beispiel bei einem behinderten Kind, dessen Vermögen auch zur Absicherung des Alters über den Tod der Eltern hinaus dienen muss.