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Ist man verpflichtet seinen Ausweis mit sich zu führen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist man verpflichtet seinen Ausweis mit sich zu führen?
  2. Ist es strafbar keinen Ausweis dabei zu haben?
  3. Bin ich dazu verpflichtet der Polizei meinen Ausweis zu zeigen?
  4. Wer hat das Recht meinen Ausweis zu verlangen?
  5. Was muss man immer mit sich führen?
  6. Was passiert wenn man Ausweis vergisst?
  7. Wann darf die Polizei einen Ausweis verlangen?
  8. Kann die Polizei ohne Grund Ausweis verlangen?
  9. Kann ich eine Personenkontrolle verweigern?
  10. Können Kontrolleure einen festhalten?
  11. Wem gegenüber muss man sich ausweisen?
  12. Was passiert wenn man bei einer Polizeikontrolle keinen Ausweis dabei hat?
  13. Wo ist die Ausweispflicht geregelt?
  14. Was darf ich bei einer Polizeikontrolle verweigern?
  15. Was darf die Polizei bei einer Kontrolle nicht?

Ist man verpflichtet seinen Ausweis mit sich zu führen?

Der Perso passt bequem in so gut wie jedes Portemonnaie und wird deshalb von den meisten Menschen mitgeführt, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt. Dass die Ausweispflicht auch eine Mitführpflicht begründet, ist nämlich ein weit verbreiteter Irrglaube.

Eine Mitführpflicht des Ausweises für Ausländer besteht ebenfalls nicht, sie müssen innerhalb Deutschlands lediglich im Besitz eines Identifikationsdokuments sein. Eine wirkliche Ausweismitführpflicht, also eine verschärfte Ausweispflicht gilt nur dann, wenn dies per Gesetz vorgeschrieben ist. Für wen das Mitführen des Ausweises Pflicht ist, lesen Sie hier:

  • Waffenbesitzer sind dazu verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen
  • im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit sind Mitarbeiter anfälliger Branchen während der Arbeitszeit verpflichtet, sich ausweisen zu können

Wer der Ausweispflicht unterliegt, wird durch die Vorschrift des § 1 des Personalausweisgesetzes geregelt. Demnach sind deutsche Staatsbürger ab ihrem 16. Geburtstag dazu verpflichtet, ein gültiges und amtliches Ausweisdokument zu besitzen.

Altersbeschränkungen für die Ausweispflicht gibt es dagegen nicht, sodass auch Senioren dazu verpflichtet sind, ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit hin zu kontrollieren und aktuell zu halten. Alternativ wird der Ausweispflicht aber auch mit einem gültigen Reisepass genüge getan. Wer also einen Pass anstelle eines Perso vorzeigen kann, ist aus dem Schneider.

Ist es strafbar keinen Ausweis dabei zu haben?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Juli 2023

Muss ich einen Personalausweis immer mitführen?

Weder das Bundesmeldegesetz (BMG) noch das Personalausweisgesetz (PAuswG) schreiben für den Ausweis eine Mitführpflicht in Deutschland vor. Allerdings besteht die sogenannte Ausweispflicht, wonach der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses verpflichtend ist.

Bin ich dazu verpflichtet der Polizei meinen Ausweis zu zeigen?

Eine Personenkontrolle berührt fast immer die Grundrechte der Betroffenen. Deshalb darf die Polizei die Identität nicht wahllos feststellen, sondern nur, wenn eine Gefahr abgewehrt werden soll oder der Verdacht einer Straftat besteht.

Der Verdachtsbegriff ist dabei weit gefasst. Es reicht beispielsweise aus, sich an einem Ort aufzuhalten, an dem Straftaten „im weitesten Sinne“ verabredet und vorbereitet werden.

Wer hat das Recht meinen Ausweis zu verlangen?

Gast

Muss ich jedem der meinen Personalausweis sehen will ihm den auch zeigen? Z.b. Bei der Fahrkarten Kontrolle in Bus/Bahn. Abgesehen von der Polizei ja das ist klar.

Was muss man immer mit sich führen?

Die Ausweispflicht schreibt lediglich vor, dass jeder Staatsbürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein gültiges Ausweisdokument besitzen muss. Solche gültigen Dokumente sind entweder der Personalausweis oder der Reisepass. Ob man davon nur eines oder beides besitzt, und welches Dokument das ist, ist dabei unerheblich. Es ist also jedem selbst überlassen, ob man einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis oder eben beides hat. Problematisch kann es nur werden, wenn diese Dokumente nicht mehr gültig sind, und man es verpasst, sich vorher ein neues zu besorgen.

Diese Ausweisplicht ist in § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) festgelegt. Wer nun kein gültiges Ausweisdokument besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was entsprechend mit einer Geldbuße bis zu 3000,- Euro geahndet werden kann.

Das Gesetz schreibt aber lediglich vor, dass man im Besitz eines Ausweisdokumentes sein muss – nicht aber, dass man dieses ständig bei sich führe muss.

Was passiert wenn man Ausweis vergisst?

Die Ausweispflicht schreibt lediglich vor, dass jeder Staatsbürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein gültiges Ausweisdokument besitzen muss. Solche gültigen Dokumente sind entweder der Personalausweis oder der Reisepass. Ob man davon nur eines oder beides besitzt, und welches Dokument das ist, ist dabei unerheblich. Es ist also jedem selbst überlassen, ob man einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis oder eben beides hat. Problematisch kann es nur werden, wenn diese Dokumente nicht mehr gültig sind, und man es verpasst, sich vorher ein neues zu besorgen.

Diese Ausweisplicht ist in § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) festgelegt. Wer nun kein gültiges Ausweisdokument besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was entsprechend mit einer Geldbuße bis zu 3000,- Euro geahndet werden kann.

Das Gesetz schreibt aber lediglich vor, dass man im Besitz eines Ausweisdokumentes sein muss – nicht aber, dass man dieses ständig bei sich führe muss.

Wann darf die Polizei einen Ausweis verlangen?

  • Die Polizei darf bei Verdacht auf eine Straftat dein Gepäck durchsuchen. Frage immer, wegen welcher Straftat du durchsucht wirst. Frage auch, warum du dieser Straftat verdächtigt wirst.
  • Weiter gehende Durchsuchungen in der Öffentlichkeit (z.B. bis auf die Unterhosen ausziehen) sind nicht gestattet. Taschen leeren oder abtasten ist dagegen erlaubt.
  • Du kannst verlangen, dass die Polizei dich im Auto oder auf dem Posten durchsucht.
  • Nur medizinisches Personal (Arzt/Ärztin) darf Körperöffnungen durchsuchen.
  • Bestehe darauf, dass du als Frau von Frauen oder als Mann von Männern durchsucht wirst.
  • Wenn du dich der Durchsuchung verweigern möchtest, musst du bedenken, dass dies eine Anzeige zur Folge haben kann.
  • Die Polizei kann dir eine DNA-Probe entnehmen (Abstrich der Wangenschleimhaut). Zur Anordnung berechtigt ist neben den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten auch die Polizei. Die Anordnung der Analyse und Erstellung eines DNA-Profils obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. 
  • Bekommst du eine Einladung/ein Aufgebot von der Polizei zur DNA-Entnahme, bedeutet das noch nicht in jedem Fall, dass du dazu verpflichtet bist oder dass die Anordnung verhältnismässig und damit zulässig ist.
  • Melde dich nach einer DNA-Entnahme oder einer Vorladung zu einer solchen immer bei einer Beratungsstelle im Adressteil unter «Menschenrechte/Repression»
  • Erkennungsdienstliche Massnahmen können von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten angeordnet werden. Dabei werden die Körpermerkmale einer Person festgestellt und Abdrücke von Körperteilen genommen. Weigerst du dich, dich der Anordnung der Polizei zu unterziehen, so entscheidet die Staatsanwaltschaft

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  • Im Bahnhof Bern ist vieles verboten (siehe auch die Verbotsschilder). Durchsetzen muss dies die Bahnpolizei. Die SBB-Bahnpolizei darf deinen Ausweis kontrollieren, dich vorläufig festnehmen oder dich der Polizei übergeben. Zusätzlich darf die Transportpolizei Gegenstände beschlagnahmen. Privaten Sicherheitsdiensten, etwa der Securitas, ist dies nicht erlaubt. Die Bahnpolizei muss laut Gesetz aber beschlagnahmte Gegenstände und vorläufig festgenommene Personen «möglichst rasch der Polizei» übergeben.
  • Die Bahnpolizei ist aber nur für Bahnhofareale und Züge zuständig und darf die oben genannten Befugnisse nur dort ausüben.
  • Achte auf die Uniform

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Kann die Polizei ohne Grund Ausweis verlangen?

Zusammenfassung: Ab einem Alter von 16 Jahren muss man einen Ausweis besitzen, nicht jedoch ständig dabei haben. Die Polizei ist in vielen Fällen berechtigt, die Identität zu erfahren. Hat man dann keinen Personalausweis, Führerschein o.ä. dabei, darf die Polizei diese Person oftmals durchsuchen und festhalten, bis die Identität geklärt ist.

Eines der am meisten verbreiteten Irrtümer ist, in Deutschland müsse man immer einen Ausweis mitführen und ihn bei Aufforderung durch die Polizei vorzeigen. Diese Ansicht ist ein Mythos. Man findet zwar das Wort Ausweispflicht im PAuswG (Personalausweisgesetz), dies besagt jedoch nur, dass man ab einem Alter von 16. Jahren einen amtlichen und gültigen Personalausweis besitzen muss. Eine Pflicht, diesen immer bei sich zu führen, gibt es nicht.

Kann ich eine Personenkontrolle verweigern?

Die Polizei ist in Deutschland als Vollzugsorgan ein Teil der Exekutive und somit gleichzeitig ein Teil der Gewaltenteilung. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt in Artikel 20 Abs. (3) des Grundgesetzes, dass sie in allen Handlungen und bei der Durchführung von Maßnahmen an Gesetz und Recht gebunden ist. In der Konsequenz bedeutet das, dass sich Polizisten an die entsprechenden Vorschriften zu halten haben – dies gilt auch in kritischen Situationen und ganz besonders auch bei Kontrollen, die die Polizei durchführen kann.

Umso wichtiger ist dies, als jede Kontrolle immer auch einen Eingriff in den ganz persönlichen Lebensbereich der Betroffenen darstellt – selbst die an sich harmlose und alltägliche Verkehrskontrolle beschneidet die Rechte der kontrollierten Personen zumindest für den Zeitraum der Überprüfung.

Können Kontrolleure einen festhalten?

Berlin â€“ â€žFahrkarten, bitte!“: Wer ohne Ticket unterwegs ist, zuckt bei diesem Satz zusammen. Erwischen Kontrolleure einen Schwarzfahrer, wollen sie meist dessen Personalien aufnehmen und am Ende ein Bußgeld kassieren.

Doch welche Rechte haben Schwarzfahrer? Und was dürfen die Kontrolleure? Eine Einschätzung dazu gibt Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Wem gegenüber muss man sich ausweisen?

Berlin â€“ â€žFahrkarten, bitte!“: Wer ohne Ticket unterwegs ist, zuckt bei diesem Satz zusammen. Erwischen Kontrolleure einen Schwarzfahrer, wollen sie meist dessen Personalien aufnehmen und am Ende ein Bußgeld kassieren.

Doch welche Rechte haben Schwarzfahrer? Und was dürfen die Kontrolleure? Eine Einschätzung dazu gibt Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Was passiert wenn man bei einer Polizeikontrolle keinen Ausweis dabei hat?

Die meisten Menschen haben ihr Portemonnaie eigentlich stets dabei. Aber nicht immer ist auch der Personalausweis darin. Müssen Sie Ihren Ausweis immer dabeihaben?

Moderne Personalausweise kommen im praktischen Scheckkartenformat daher. Trotzdem lassen viele Menschen ihren Ausweis zu Hause in der Schublade. Auch wenn in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht besteht; immer dabeihaben müssen Sie ihn nicht. In vielen Fällen kann es aber hilfreich sein. Manchmal sind Sie nämlich verpflichtet, sich auszuweisen. Haben Sie den Perso dann nicht dabei, bedeutet dies Ärger oder zumindest Aufwand.

Wo ist die Ausweispflicht geregelt?

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

Was darf ich bei einer Polizeikontrolle verweigern?

Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich, darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte.

Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch untersucht. Eine Durchsuchung des Fahrzeugs ist jedoch nur bei Verdacht einer Straftat möglich. Im Auto verbotene Gegenstände wie etwa Radarwarner dürfen die Beamten sofort sicherstellen.

Was darf die Polizei bei einer Kontrolle nicht?

Was darf die Polizei im bei einer Verkehrskontrolle?

Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Fahrtüchtigkeit des Fahrers überprüfen und den Fahrer dazu auffordern, Verbandskasten, Warndreieck und die Warnweste vorzuzeigen. Selbiges gilt für den Führerschein und die Fahrzeugpapiere.

Welche Rechte habe ich bei einer Polizeikontrolle im Straßenverkehr?