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Kann ein Arbeitgeber wegen Arbeitsunfall kündigen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann ein Arbeitgeber wegen Arbeitsunfall kündigen?
  2. Ist ein Unfall ein Kündigungsgrund?
  3. Welche Folgen hat ein Arbeitsunfall für den Betrieb?
  4. Welche Rechte hat man bei einem Arbeitsunfall?
  5. Was hat ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall zu tun?
  6. Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei Arbeitsunfall?
  7. Wie viel Geld bekomme ich bei einem Arbeitsunfall?
  8. Was ist der Vorteil bei Arbeitsunfall?
  9. Was kostet ein Arbeitsunfall der Firma?
  10. Ist Umknicken auf der Arbeit ein Arbeitsunfall?
  11. Wie lange darf man bei einem Arbeitsunfall Krankschreiben?
  12. Wie lange muss man krankgeschrieben sein um Schmerzensgeld zu bekommen?
  13. Wie lange bekommt man Geld bei einem Arbeitsunfall?
  14. Wie lange muss der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall zahlen?
  15. Wie lange bekommt man Geld nach Arbeitsunfall?

Kann ein Arbeitgeber wegen Arbeitsunfall kündigen?

Nach einem Unfall im Betrieb zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang Krankengeld in Form der Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist eine bestehende Beschäftigung im Unternehmen (mind. 4 Wochen) als auch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Nach den ersten 6 Wochen ist der Arbeitgeber nicht länger zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Sie wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Diese finanzielle Leistung wird als Verletztengeld bezeichnet und von den Krankenkassen ausgezahlt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttolohns, abzüglich der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Ziel ist es, den Arbeitnehmer zu rehabilitieren und ihn in sein bisheriges Arbeitsleben zurückzuführen. Sollte dies aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, kann das eine Umschulung bedeuten.
  • Zusätzlich zum Verletztengeld können gesonderte Rehabilitationsmaßnahmen wie zum Beispiel Krücken, spezielle Schuhe, Rollstuhl, ein umgerüstetes Auto und die entsprechende Umgestaltung der Wohnung oder des Arbeitsplatzes erstattet werden.
  • Verletztengeld ist generell steuerfrei. In der Steuererklärung muss es dennoch angegeben werden, da es bei der Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird.

Wenn über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente. Es gilt jedoch immer: Wiedereingliederung vor Rente. 

Ist ein Unfall ein Kündigungsgrund?

Nach einem Unfall im Betrieb zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang Krankengeld in Form der Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist eine bestehende Beschäftigung im Unternehmen (mind. 4 Wochen) als auch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Nach den ersten 6 Wochen ist der Arbeitgeber nicht länger zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Sie wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Diese finanzielle Leistung wird als Verletztengeld bezeichnet und von den Krankenkassen ausgezahlt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttolohns, abzüglich der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Ziel ist es, den Arbeitnehmer zu rehabilitieren und ihn in sein bisheriges Arbeitsleben zurückzuführen. Sollte dies aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, kann das eine Umschulung bedeuten.
  • Zusätzlich zum Verletztengeld können gesonderte Rehabilitationsmaßnahmen wie zum Beispiel Krücken, spezielle Schuhe, Rollstuhl, ein umgerüstetes Auto und die entsprechende Umgestaltung der Wohnung oder des Arbeitsplatzes erstattet werden.
  • Verletztengeld ist generell steuerfrei. In der Steuererklärung muss es dennoch angegeben werden, da es bei der Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird.

Wenn über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente. Es gilt jedoch immer: Wiedereingliederung vor Rente. 

Welche Folgen hat ein Arbeitsunfall für den Betrieb?

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, bei dem eine Person oder eine Sache unerwartet Schaden nimmt. Regelmäßig kommt es bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder während der Mittagspause zu Unfällen. Alleine im Jahr 2016 ereigneten sich 877.071 Arbeitsunfälle.

Die gesetzliche Unfallversicherung definiert den Arbeitsunfall als: Unfall, den die versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet.

Folglich sind es nicht nur erwerbstätige Personen, die einen Arbeitsunfall erleiden können. Auch Schüler, Kindergartenkinder und Menschen, die nach einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten, erhalten bei einem Unfall Versicherungsleistungen. Eine Verletzung im Sportunterricht ist ebenso versichert wie eine Wunde beim Handwerker. Auch Unfälle, die sich auf dem Weg zu Kindergarten, Schule oder Arbeit ereignen, fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung. Die zuständige Berufsgenossenschaft fungiert dabei als verantwortlicher Träger. Welche Genossenschaft bzw. Unfallkasse für Sie verantwortlich ist, können Sie in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers erfragen.

Das richtige Vorgehen ist bei Arbeitsunfällen unerlässlich, denn ein Fehler kann zur Verweigerung der Versicherungsleistungen führen.

Nach der Unfalluntersuchung ist einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Dabei wird der Verletzungsgrad als auch notwendige Behandlungsmaßnahmen geklärt. Der Termin dient außerdem der Dokumentation und Sicherung von Beweisen. Der zuständige Arzt dokumentiert, wie es zu dem Arbeitsunfall kam. Wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, besitzt der geschädigte Arbeitnehmer durch die ärztliche Feststellung, Beweismaterial. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, einen Durchgangsarzt anstelle des Hausarztes zu konsultieren. Die Dokumentation eines Hausarztes kann unter Umständen als nicht ausreichend gewertet werden. Ein Durchgangsarzt ist auf Unfallchirurgie spezialisiert und hat von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUBV) eine gesonderte Zulassung erhalten.

Welche Rechte hat man bei einem Arbeitsunfall?

Wegeunfall. Auch bei Unfällen auf dem Arbeitsweg springt die Unfall­kasse ein. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Nach Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung für Behand­lung, Reha oder eine Unfall­rente. Der Schutz im Home­office ist inzwischen umfassender.

Was hat ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall zu tun?

Unternehmen haben für die Sicherheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen und vorbeugende Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen, damit es gar nicht erst zu einem Arbeitsunfall im Unternehmen kommt. Trotz aller Vorsorge ist ein Arbeitsunfall in der Praxis jedoch schnell passiert. Dann gilt es für Unternehmen und Beschäftigte, die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Welche Rechte und Pflichten Unternehmen und Arbeitnehmende im Zuge der Unfallprävention am Arbeitsplatz haben und welche Angaben für die Meldung eines Dienstunfalls wichtig sind, erläutert dieser Artikel.

Ein Arbeitsunfall ist ein „zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt“ (§ 8 Abs 1 Satz 2 SGB VII) und das während der Arbeitstätigkeit passiert.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fasst die Definition eines Arbeitsunfalls sogar noch weiter: Demnach zählen als Arbeitsunfälle solche Unfälle, die

  • auf dem (direkten) Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause,
  • im Homeoffice,
  • während des Betriebssports, eines offiziellen Betriebsausflugs oder einer Dienstreise

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei Arbeitsunfall?

Kann ich bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld fordern?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei einem Arbeitsunfall nur, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem Arbeitsunfall?

Wie viel Geld bekomme ich bei einem Arbeitsunfall?

Zunächst einmal sind Sie per Gesetz über Ihren Arbeitgeber versichert. Das bedeutet, dass – sobald Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben – Ihr Chef Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenkasse und auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. einem anderen Träger für die gesetzliche Unfallversicherung melden muss.

In der Einleitung wurde bereits das Entgeltfortzahlungsgesetz herangezogen. Dies besagt im Paragraf 3, dass dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall – dazu zählt auch ein Arbeitsunfall – eine Lohnfortzahlung zusteht.

Für eine Krankheit, die nichts mit der Berufstätigkeit zu tun hat, gelten im Arbeitsrecht andere Regeln als bei einem Arbeitsunfall.

Was ist der Vorteil bei Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind nicht völlig zu vermeiden und so kommt es auch heute immer noch zu Unfällen – teilweise mit schwerwiegenden Folgen. Denn wer einen Arbeitsunfall erleidet, muss unter Umständen nicht nur körperliche Konsequenzen tragen, sondern auch finanzielle, wenn die jetzige Tätigkeit nicht weitergeführt werden kann. Und je älter Sie zum Zeitpunkt des Unfalls sind, umso schwieriger wird es möglicherweise, einen anderen Arbeitsplatz zu finden. So rutschen auch ehemals Gutverdiener womöglich auf eine Erwerbsminderungsrente mit ergänzenden Sozialleistungen zurück. 

Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, muss den Arbeitsunfall dokumentieren und auch melden, sobald Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit muss ein Arzt feststellen. Dokumentieren muss er auch alle erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).

Das gilt auch, wenn Sie weniger als drei Tage krankgemeldet sind. Diese Dokumentation ist vor allem für die Versicherung wichtig, da Sie hiermit einen Arbeitsunfall erst nachweisen können und somit die Versicherung für mögliche Unfallfolgen aufkommen kann(auch psychische).

Wenn Sie einen Arbeitsunfall nachweisen, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung. Diese bietet Ihnen Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. So haben Sie Anspruch auf Sach- und Geldleistungen, etwa eine bessere Heilbehandlung.

Denn: Die Gesetzliche Krankenversicherung ist an einen festgelegten Leistungskatalog gebunden. Die Unfallversicherung dagegen nicht – sie kann ihre Leistungen individuell anpassen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil: Die Unfallversicherung zahlt ein Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei der Krankenversicherung wird das Krankengeld gezahlt, das aber nur 70 Prozent beträgt. Ihr Lohnersatz ist beim Arbeitsunfall also höher. Und kommt es zu so schweren Unfällen, so dass Sie Ihre Tätigkeit aufgeben und eine Umschulung machen müssen, zahlt Ihnen die Unfallversicherung auch Übergangsleistungen und Übergangsgeld. Bei bleibenden Schäden kann auch eine Rente gewährt werden. Allerdings kann die Arztwahl durch die Unfallversicherung eingeschränkt werden.

Was kostet ein Arbeitsunfall der Firma?

Es wurde eine Präventionsbilanz des Forschungsprojektes aus theoretischer und empirischer Sicht von Prof. Dr. Dietmar Bräunig, Justus-Liebig-Universität Gießen veröffentlicht. Dabei kam folgendes erstaunliches Ergebnis heraus:

  • Was kostet/bringt die Arbeitssicherheit?
  • Erstaunliches Ergebnis: Jeder in die Arbeitssicherheit investierte Euro bringt ein Return of Prevention von 1,60 € (DE) bzw. 2,20 € (EU)
  • Positive Effekte:
    • Reduzierung der Gefährdungen
    • Erhöhung des Gefährdungsbewusstseins der Beschäftigten
    • Reduzierung der sicherheitswidrigen Verhaltensweisen
    • Reduzierung der Anzahl der Arbeitsunfälle
    • Verbesserung des Image in der Öffentlichkeit
    • Verbesserung der Betriebskultur, Reduzierung der Ausfallzeiten.

Ist Umknicken auf der Arbeit ein Arbeitsunfall?

Als Arbeitsunfall werden alle Unfälle zusammengefasst, die ein Arbeitnehmer während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin erleidet. Ein Unfall ist dabei ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat. So ist es ein Arbeitsunfall, wenn Ihnen ein Gerät auf den Fuß fällt, aber auch, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit fallen und sich den Fuß brechen – oder wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall mit dem Auto haben (sogenannter Wegeunfall).

Kein Arbeitsunfall ist es, wenn ein Arbeitnehmer plötzlich einen Herzinfarkt erleidet oder starkes Nasenbluten ohne direkten Auslöser auftritt. Die gesetzliche Unfallversicherung bewertet diese Ereignisse als zufällig und ohne Einwirkung von außen. Daher fallen sie auch nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.

Passiert einem Arbeitnehmer etwas, stellt sich regelmäßig die Frage: Ist es tatsächlich ein Arbeitsunfall oder nicht? Bei einigen Fällen mag die Antwort eindeutig sein, oft kommt es aber auf die genauen Umstände an. Für ein besseres Verständnis haben wir einige Beispiele zu den Regelungen erstellt:

Wie lange darf man bei einem Arbeitsunfall Krankschreiben?

Die Behandlungskosten für gesundheitliche oder körperliche Schäden, die sich Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen zuziehen, trägt dementsprechend nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Da die Berufsgenossenschaften als Träger dieser fungieren, müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall dort melden.

Wie lange muss man krankgeschrieben sein um Schmerzensgeld zu bekommen?

Ich hatte einen schweren Unfall und habe gehört, dass man nur mit Krankschreibung Schmerzensgeld bekommt. Die Krankschreibung bekomme ich, was passiert wenn ich trotzdem arbeite? Fragt die gegnerische Versicherung bei meinem Arbeitgeber nach oder reicht die Vorlage der Krankmeldung?

Wie lange bekommt man Geld bei einem Arbeitsunfall?

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1]

Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw. dem Unfallversicherungsträger wirtschaftlich getragen und durch die Krankenkassen ausgezahlt. Das Verletztengeld wird gemäß § 46 Abs. 1 SGB VII von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, die den Versicherten an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert. Es endet unter den Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 SGB VII.

Wie lange muss der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall zahlen?

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, bei dem eine Person oder eine Sache unerwartet Schaden nimmt. Regelmäßig kommt es bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder während der Mittagspause zu Unfällen. Alleine im Jahr 2016 ereigneten sich 877.071 Arbeitsunfälle.

Die gesetzliche Unfallversicherung definiert den Arbeitsunfall als: Unfall, den die versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet.

Folglich sind es nicht nur erwerbstätige Personen, die einen Arbeitsunfall erleiden können. Auch Schüler, Kindergartenkinder und Menschen, die nach einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten, erhalten bei einem Unfall Versicherungsleistungen. Eine Verletzung im Sportunterricht ist ebenso versichert wie eine Wunde beim Handwerker. Auch Unfälle, die sich auf dem Weg zu Kindergarten, Schule oder Arbeit ereignen, fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung. Die zuständige Berufsgenossenschaft fungiert dabei als verantwortlicher Träger. Welche Genossenschaft bzw. Unfallkasse für Sie verantwortlich ist, können Sie in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers erfragen.

Das richtige Vorgehen ist bei Arbeitsunfällen unerlässlich, denn ein Fehler kann zur Verweigerung der Versicherungsleistungen führen.

Nach der Unfalluntersuchung ist einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Dabei wird der Verletzungsgrad als auch notwendige Behandlungsmaßnahmen geklärt. Der Termin dient außerdem der Dokumentation und Sicherung von Beweisen. Der zuständige Arzt dokumentiert, wie es zu dem Arbeitsunfall kam. Wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, besitzt der geschädigte Arbeitnehmer durch die ärztliche Feststellung, Beweismaterial. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, einen Durchgangsarzt anstelle des Hausarztes zu konsultieren. Die Dokumentation eines Hausarztes kann unter Umständen als nicht ausreichend gewertet werden. Ein Durchgangsarzt ist auf Unfallchirurgie spezialisiert und hat von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUBV) eine gesonderte Zulassung erhalten.

Wie lange bekommt man Geld nach Arbeitsunfall?

Wann wird das Verletztengeld gezahlt?

Verletztengeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit als arbeitsunfähig gelten. Es kann außerdem von Eltern bezogen werden, die ein verletztes Kind betreuen oder pflegen müssen, das jünger ist als 12 Jahre.

Wer zahlt das Verletztengeld?

Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser 6 Wochen weiterhin nicht in der Lage, seiner Arbeit in Folge des Unfalls nachzugehen, hat er Anspruch auf Verletztengeld.

Wann und für wen die Auszahlung von Verletztengeld erfolgt, was der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld ist, und weitere nützliche Informationen rund ums Verletztengeld erfahren Sie in diesem Ratgeber.