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Was braucht man für Mietwagen Unternehmer?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was braucht man für Mietwagen Unternehmer?
  2. Was ist eine Fachkundeprüfung?
  3. Wie wird ein Taxi oder Mietwagen zugelassen?
  4. Was braucht man für Taxi selbstständig?
  5. Wird der taxischein abgeschafft?
  6. Ist die Prüfung zum Verkehrsleiter schwer?
  7. Kann ich mein Auto als Taxi nutzen?
  8. Wie viel verdient Taxifahrer selbstständig?
  9. Wie viel verdient man mit eigenem Taxi?
  10. Was passiert wenn man ohne taxischein erwischt wird?
  11. Wie lange dauert der kleine P-Schein?
  12. Ist eine IHK Prüfung schwer?
  13. Kann jeder Verkehrsleiter werden?
  14. Welche Autos eignen sich als Taxi?
  15. Haben Taxifahrer ein festes Gehalt?

Was braucht man für Mietwagen Unternehmer?

  • Erlaubnispflicht im Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr

Wer geschäftsmäßig und entgeltlich Personen befördert, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Einige Ausnahmen sieht das Personenbeförderungsgesetz vor.

Was ist eine Fachkundeprüfung?

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Wie wird ein Taxi oder Mietwagen zugelassen?

  • Voraussetzungen
  • Benötigte Unterlagen
  • Dauer & Kosten
  • Zahlungsarten
  • Rechtliche Grundlagen
  • Links & Downloads
  • Kontakt

Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht beim Gewerblichen Kraftverkehr). Die vorzulegenden Unterlagen können in diesem Fall abweichen.Ist das Fahrzeug finanziert und Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die EG-Übereinstimmungserklärung nicht im Original ausgehändigt, kann die Zulassung nur in der Zulassungsbehörde (nicht beim Gewerblichen Kraftverkehr) vorgenommen werden.

  • Sie sind mit Betriebssitz in München gemeldet. 
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. 
  • Sie haben das Taxi- oder Mietwagengewerbe angemeldet.

Was braucht man für Taxi selbstständig?

  • Startseite
  • Geschäftsideen
  • Taxiunternehmen gründen
  • Bevor du dich an die Gründung eines Taxiunternehmens machst, solltest du dir überlegen, welche Art von Taxifahrer*in du werden möchtest. Denn das romantische Bild, bei dem ein Taxi durch die regnerische Nacht fährt, und dann von einer jungen Frau angehalten wird, gibt es zwar noch – aber: Das große Geschäft wird auf anderen Wegen gemacht. Neben der klassischen Art und Weise, über eine Taxizentrale Aufträge zu erhalten, gibt es mittlerweile eigenständige Apps, wie myTaxi. Hier kann sich jede*r Taxifahrer*in anmelden und Aufträge direkt über die App annehmen. Was super flexibel klingt, wird seit jeher kritisch beäugt – von allen Seiten: Taxizentralen monieren die unerlaubten Rabattaktionen, die Preise zerstören und somit Kunden und nicht zuletzt auch Fahrer*innen „klauen“. Taxifahrer*innen beklagen, dass die zu zahlenden Provisionen happig seien, dass die Bereitschaft der Kunden, tariflich übliche Preise zu zahlen, sinke und dass ausgewählte Taxifahrer*innen bevorzugt würden. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Stimmen, die die Unabhängigkeit und Flexibilität der App loben und die alternativen Anbieter deutlich mehr und regelmäßigere Touren fahren.

    Als wäre der Kampf innerhalb des Taxiuniversums nicht schon hart genug, gibt es außerdem immer mehr alternative Fahrdienste: Von Uber, bei dem Privatpersonen ihre Dienste anbieten – weshalb das Angebot in Deutschland auch größtenteils verboten ist – bis hin zu  privaten Anbietern, die wie ein Sammeltaxi funktionieren und mehr oder weniger feste Routen und Gebiete abfahren, wobei sich mehrere Kunden den Preis für eine Tour teilen. Auch dieser Weg ist denkbar und bietet Möglichkeiten, sich in der Taxibranche (im weitesten Sinne) zu positionieren. Wir gehen im Folgenden vor allem auf den klassischeren Weg ein.

    Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Taxiunternehmen ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Daher benötigst du für die Gründung eine Konzession zur Personenbeförderung. Diese wird von der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Landratsamt erteilt. Da die Bearbeitungszeit für so einen Antrag mehrere Monate dauern kann, solltest du diesen rechtzeitig stellen und die Wartezeit bei deiner Planung berücksichtigen.

    Wichtig: Die Verkehrsbehörde kann deinen Antrag auf die Genehmigung eines Taxiunternehmens ablehnen, wenn die Taxendichte an deinem Standort zu hoch ist – oberste Priorität ist, bestehende Unternehmen zu schützen.

    Meldest du dein Taxiunternehmen zum ersten Mal an, wird dir meist eine Tätigkeitserlaubnis für zwei Jahre ausgestellt, bei wiederholter Anmeldung gilt diese meist für fünf Jahre. Bei bereits bestehenden Taxibetrieben kann eine ungünstige Ertragslage im Verhältnis zur Einsatzzeit übrigens dazu führen, dass eine (erneute) Genehmigung abgelehnt bzw. entzogen wird.

    Wird der taxischein abgeschafft?

    Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. August 2023

    Ist die Prüfung zum Verkehrsleiter schwer?

    Hallo, ich schloss im Januar 2017 meine Ausbildung zum Speditionskaufmann ab. Jetzt möchte ich gerne die Fachkundeprüfung machen. Es gäbe zwei Termine einmal mitte Juli und einmal Ende September. Da ich aber Anfang Oktober für mehrere Wochen wegfliege käme fast nur der Juli in Frage (mündlich fällt in Oktober rein) . Die meisten Themen kenne ich schon von der Ausbildung und müsste ich wieder auffrischen. Die die diese Prüfung schon hatten. Ist es möglich auf 2 Monate alles (wieder) zu lernen? Werde kurz zuvor auch einen 2 wöchigen Kurs besuchen. Für Ratschläge wäre ich dankbar.

    Kann ich mein Auto als Taxi nutzen?

    Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Juni 2023

    Wie viel verdient Taxifahrer selbstständig?

    Im sogenannten Gelegenheitsverkehr nehmen Taxifahrer Fahrgäste auf und transportieren diese innerhalb eines feststehenden Pflichtfahrgebiets an den gewünschten Zielort. Vor Dienstantritt überprüft jeder gewissenhafte Taxifahrer, ob sein Fahrzeug vollständig betriebsfähig und verkehrssicher ist.

    Wie viel verdient man mit eigenem Taxi?

    Im sogenannten Gelegenheitsverkehr nehmen Taxifahrer Fahrgäste auf und transportieren diese innerhalb eines feststehenden Pflichtfahrgebiets an den gewünschten Zielort. Vor Dienstantritt überprüft jeder gewissenhafte Taxifahrer, ob sein Fahrzeug vollständig betriebsfähig und verkehrssicher ist.

    Was passiert wenn man ohne taxischein erwischt wird?

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte. So steht es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Man braucht ihn für folgende Tätigkeiten:

    • Taxifahren

    • Entgeltliches Fahren von Mietwagen und Limousinen

    • Pkw-Fahren im Linienverkehr

    • Fahren von Krankenwagen

    • Für den Transport von Menschen mit Behinderung

    • Schülerinnen- und Schülerverkehr

    Achtung: Die Klasse D oder D1 (Busführerschein) ersetzt den Personenbeförderungsschein grundsätzlich nicht. Bei Taxis ist daher immer der Personenbeförderungsschein notwendig. Fahrer von Krankenkraftwagen der Bundeswehr oder des Katastrophenschutzes benötigen allerdings keinen P-Schein.

    Wer die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in § 48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sind. Das Mindestalter für die Beantragung eines P-Scheins liegt bei 21 Jahren (Ausnahme: Krankentransporte sind ab 19 Jahren erlaubt).

    Wie lange dauert der kleine P-Schein?

    Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 21. Juli 2023

    Ist eine IHK Prüfung schwer?

  • Nach dem Aushändigen der Prüfungsaufgaben durch die Aufsichten der IHK verschaffen Sie sich am besten zunächst einen Überblick über die Gesamtmenge der Aufgaben und die Vollständigkeit. Die Punktsumme je Handlungsbereich beträgt in der Regel stets 100 Punkte.
  • Verschaffen Sie sich diesen Überblick auch, um kurzfristig zu entscheiden, mit welchen Aufgaben Sie anfangen wollen. Aufgaben, die vermutlich leicht fallen, sollten zuerst bearbeitet werden, um „Punkte zu sammeln“ und mit einem Erfolgsgefühl weiterzumachen. Man muss also nicht mit Aufgabe 1 beginnen.
  • Wenn Sie feststellen, dass Sie sich an einer Aufgabe „festbeißen“, brechen Sie die Bearbeitung ruhig erst einmal ab und wechseln Sie zu einer anderen Aufgabe. Lassen Sie aber bei den ungelösten Aufgaben Platz, damit Sie dort später weiterarbeiten können und der Prüfer bei der Korrektur Ihre Lösungen nicht suchen muss. Das vermeidet Missverständnisse.
  • Kann jeder Verkehrsleiter werden?

    Nur der Begriff des Verkehrsleiters wurde 2011 von der EU neu eingeführt, seine Funktion gab es zu diesem Zeitpunkt schon lange zuvor in jedem erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehrs- bzw. Personenbeförderungsunternehmen: Im Kern entspricht der Verkehrsleiter der früheren „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/ Omnibusverkehrs bestellten Person“. Der Begriff Verkehrsleiter wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt (zu den Detailunterschieden siehe Frage 8).

    Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 definiert den Verkehrsleiter folgendermaßen: Er ist „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt [meist kleinere Einzelunternehmen], diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“.

    Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr (Güterverkehr) betreiben, fallen nicht unter die EU-Verordnung. Sie benötigen keinen Verkehrsleiter. Darüber hinaus sind diverse Beförderungen von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes ausgenommen. Die Details zu den güterverkehrsrechtlichen Ausnahmen finden Sie im Paragraf 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes. Bitte beachten Sie, dass bei grenzüberschreitenden Fahrten zur Güterbeförderung nur die Beförderungen ausgenommen sind, die nicht unter den Anwendungsbereich des Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 fallen.

    Grundsätzlich benötigen seit dem 4. Dezember 2011 alle betroffenen Unternehmen einen internen oder externen Verkehrsleiter. Seit 4. Dezember 2011 gilt die den Verkehrsleiter regelnde Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Sie wirkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.

    Ab dem 21. Mai 2022 gelten nach der Verordnung (EG) Nr. 1055/2020 die Regelungen auch für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen.

    Sofern eine Neubenennung eines Verkehrsleiters notwendig wird (beispielsweise weil der bisherige kündigt), sind in Baden-Württemberg in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Städte zuständig.

    Nein, denn wie unter Frage 1 ausgeführt, entspricht der Verkehrsleiter der früher bereits vorhandenen zur Leitung der Personen- bzw. Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person. Diese muss nicht extra gegenüber den Behörden benannt werden (vergleiche hierzu Frage 3).

    Welche Autos eignen sich als Taxi?

    • Mercedes-Benz stellt seine beliebte E-Klasse bald nicht mehr als Taxi zur Verfügung.
    • Der Stuttgarter Autobauer will mehr auf Großraumtaxis setzen.
    • Taxifahrerinnen und -fahrer reagieren verstimmt.

    Wer regelmäßig mit dem Taxi fährt, muss sich auf eine Umstellung in der näheren Zukunft einstellen. Das wohl beliebteste Modell unter den Taxis, die Mercedes E-Klasse, soll ab dem kommenden Jahr nicht mehr als Taxi angeboten werden. Das berichtet der " Spiegel".

    Der Autobauer selbst bestätigte demnach dem "Spiegel": Mit dem Modellwechsel der aktuellen E-Klasse und mit der Modellpflege der aktuellen B-Klasse im Jahr 2023 werde das "heutige Taxi-Paket" nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Mercedes wird sich allerdings nicht komplett aus dem Geschäft zurückziehen. Während die Nachfrage nach den beiden kleineren Modellen sinkt, steigt sie nämlich bei den größeren.

    Mercedes geht davon aus, dass das auch so bleibt: "Unsere Marktanalysen haben ergeben, dass in der Personenbeförderung künftig insbesondere die Nachfrage nach geräumigen, multifunktionalen Fahrzeugen mit höherem Einstieg und bis zu sieben Sitzplätzen weiter steigen wird", hieß es in der Stellungnahme, die dem "Spiegel" vorliegt.

    Haben Taxifahrer ein festes Gehalt?

    • Taxischein
    • Fahrerlaubnis Klasse B
    • Fachliche Eignung
    • Genehmigung gemäß des Personenbeförderungsgesetzes