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Wann wird die witwenpension gekürzt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann wird die witwenpension gekürzt?
  2. Wie wird die eigene Pension auf die Witwenrente angerechnet?
  3. Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?
  4. Welches Einkommen wird auf die witwenpension angerechnet?
  5. Was passiert mit der Witwenrente wenn ich selber Rente bekomme?
  6. Wie lange wird witwenpension gezahlt?
  7. Wird die Pension meines verstorbenen Mannes auf meine Pension angerechnet?
  8. Kann die Beamtenpension gekürzt werden?
  9. Wird die Rente meiner Frau auf meine Pension angerechnet?
  10. Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?
  11. Wird meine Witwenrente neu berechnet wenn ich in Rente gehe?
  12. Kann man Witwenrente und Altersrente Gleichzeitig bekommen?
  13. Wie lange wird die Witwenpension nach dem Tod bezahlt?
  14. Kann man gleichzeitig Rente und Pension bekommen?
  15. Kann man gleichzeitig Pension und Rente beziehen?

Wann wird die witwenpension gekürzt?

Jede Leistung aus der Pensionsversicherung kann nur über einen entsprechenden Antrag gewährt werden. Somit muss auch die Witwenpension/Witwerpension eigens beantragt werden.

Maßgebend für die Höhe der Witwenpension/der Witwerpension ist die Relation der Einkommen der/des Verstorbenen und der überlebenden Ehepartnerin/des überlebenden Ehepartners grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten/des Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten zwei Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor dem Zeitpunkt des Todes herangezogen.

Für die Ermittlung des individuellen Prozentsatzes ist es vorerst erforderlich, das relevante Einkommen der/des Verstorbenen und der/des Hinterbliebenen festzustellen. Die Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem Stichtag. Es gilt folgende Formel:           

Wie wird die eigene Pension auf die Witwenrente angerechnet?

Anspruch. Eine Hinterbliebenenrente bekommt, wer bis zum Tod des Part­ners mit ihm verheiratet war oder in einer einge­tragenen Lebens­part­nerschaft gelebt hat. Zwar hat sich umgangs­sprach­lich der Begriff Witwenrente durch­gesetzt, doch wird sie natürlich genauso an Witwer ausgezahlt.

Höhe. Wie hoch die Witwenrente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am häufigsten wird die große Witwenrente nach altem Recht ausgezahlt. Sie beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Bei jüngeren Ehen sind es 55 Prozent plus Kinder­zuschläge.

Die Witwenrente soll bleiben, das hat die Bundes­regierung klar gemacht. Nachdem sich die Vorsitzende des Sach­verständi­genrates zur Begut­achtung der gesamt­wirt­schaftlichen Entwick­lung Monika Schnitzer dafür ausgesprochen hatte, in Zukunft auf das Rentensplitting statt auf die Hinterbliebenenrente zu setzen, stellte eine Sprecherin der Bundes­regierung klar, dass es keine solche Über­legungen gebe. Weiterhin sollen sowohl die klassische Witwenrente und wahl­weise das Renten­splitting möglich sein. Schnitzer betonte, dass beim Renten­splitting die Anreize höher seien, wieder erwerbs­tätig zu werden: „Dann gehört mir diese Hälfte dieser Renten­ansprüche, und ich kann dazu noch mehr dazu­verdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abge­zogen.“

Wenn der Partner stirbt, kommen zur Trauer oft auch finanzielle Sorgen hinzu. Vor allem Frauen, die wegen Kindern und Haushalt beruflich zurück­gesteckt haben, fragen sich: Kann ich mir mein Leben ohne meinen Ehemann noch leisten? Sie leben im Durch­schnitt länger als Männer, haben aber in der Regel eine deutlich geringere gesetzliche Rente.

Eine wichtige Einkommens­quelle wird nach dem Tod des Part­ners für viele Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Renten­versicherung. Je nachdem, wie alt der Hinterbliebene ist und wann das Paar geheiratet hat, fällt die Rente unterschiedlich hoch aus. Mithilfe unserer Grafik (siehe weiter unten) lassen sich die Ansprüche Hinterbliebener gut über­blicken. Welche Ansprüche Kinder des Verstorbenen haben, lesen Sie weiter unten in diesem Text.

Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?

Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren (Alimentationsprinzip). Das ist ein verfassungsrechtlich durch Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) geschützt.

Die angemessene Alimentation ist unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Beamte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es spielt zunächst einmal keine Rolle, ob er noch privatrechtliche Ansprüche auf regelmäßige Zahlungen hat oder Vermögen besitzt, von dem er und seine Familie auch angemessen leben könnten. Der Beamte ist bis zu seinem Tod ernannt. Die rechtliche Beziehung zu seinem Dienstherrn endet also nicht mit der Versetzung in den Ruhestand. Gemessen an seinem letzten Statusamt und der geleisteten Dienstzeit muss der Staat den Beamten weiter alimentieren. 

Die gesetzliche Rentenversicherung ist dagegen etwas völlig anderes. Rentnerinnen und Rentner haben Ansprüche erworben aufgrund eigener Beiträge. Die Höhe der Rente ergibt sich im Prinzip aus  der Höhe der geleisteten Beiträge. Ein Anspruch des Rentners gegen ehemalige Arbeitgeber besteht insoweit nicht. Etwas Vergleichbares wie einen Anspruch auf lebenslange Alimentation gibt es nicht. Weil der Rentner eigene Beiträge geleistet hat, ist die Anwartschaft auf die gesetzliche Rente nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch Artikel 14 GG (Eigentumsgarantie)  geschützt. Ein bereits bestehender Rentenanspruch kann also nicht einfach gestrichen werden, weil das eine Enteignung bedeutete.

Weil der Beamte auch im Ruhestand grundsätzlich eine Alimentation ohne Rücksicht auf anderes Einkommen oder Vermögen erhält, kann er in Hinblick auf den Alimentationsgrundsatz überversorgt sein. Aus Sicht des Gesetzgebers ist das dann der Fall, wenn ein Beamter insgesamt mehr an Altersversorgung aus öffentlichen Kassen erhält, als ihm aufgrund seines Statusamtes zusteht. 

In § 55 Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) und in entsprechenden Vorschriften in den Landesbeamtenversorgungsgesetzen wird deshalb eine Art Gleichbehandlung zwischen den Pensionären mit zusätzlichen gesetzlichen Rentenanspruch und den „Nur-Beamten“ geregelt. Beamtinnen und Beamte, die neben der Versorgung auch noch eine gesetzliche Rente beziehen, sollen insgesamt an „öffentlichen“ Altersbezügen nicht mehr erhalten, als diejenigen, die von Anfang an Beamte gewesen sind.

Es wird also ausgerechnet, wie hoch der Pensionsanspruch des Beamten gewesen wäre, wenn er „Nur-Beamter“ wäre. Es wird ausgerechnet, welche Pension dem Beamten zugestanden hätte, wäre er auch schon zu der Zeit Beamter gewesen, in der er als Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. 

Welches Einkommen wird auf die witwenpension angerechnet?

Jede Leistung aus der Pensionsversicherung kann nur über einen entsprechenden Antrag gewährt werden. Somit muss auch die Witwenpension/Witwerpension eigens beantragt werden.

Maßgebend für die Höhe der Witwenpension/der Witwerpension ist die Relation der Einkommen der/des Verstorbenen und der überlebenden Ehepartnerin/des überlebenden Ehepartners grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten/des Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten zwei Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor dem Zeitpunkt des Todes herangezogen.

Für die Ermittlung des individuellen Prozentsatzes ist es vorerst erforderlich, das relevante Einkommen der/des Verstorbenen und der/des Hinterbliebenen festzustellen. Die Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem Stichtag. Es gilt folgende Formel:           

Was passiert mit der Witwenrente wenn ich selber Rente bekomme?

Aktualisiert am 30. Juni 2023 3,1 Mio. mal angesehen83% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie lange wird witwenpension gezahlt?

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Sterbegeld wird

Wird die Pension meines verstorbenen Mannes auf meine Pension angerechnet?

Jede Leistung aus der Pensionsversicherung kann nur über einen entsprechenden Antrag gewährt werden. Somit muss auch die Witwenpension/Witwerpension eigens beantragt werden.

Maßgebend für die Höhe der Witwenpension/der Witwerpension ist die Relation der Einkommen der/des Verstorbenen und der überlebenden Ehepartnerin/des überlebenden Ehepartners grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten/des Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten zwei Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor dem Zeitpunkt des Todes herangezogen.

Für die Ermittlung des individuellen Prozentsatzes ist es vorerst erforderlich, das relevante Einkommen der/des Verstorbenen und der/des Hinterbliebenen festzustellen. Die Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem Stichtag. Es gilt folgende Formel:           

Kann die Beamtenpension gekürzt werden?

Jede Leistung aus der Pensionsversicherung kann nur über einen entsprechenden Antrag gewährt werden. Somit muss auch die Witwenpension/Witwerpension eigens beantragt werden.

Maßgebend für die Höhe der Witwenpension/der Witwerpension ist die Relation der Einkommen der/des Verstorbenen und der überlebenden Ehepartnerin/des überlebenden Ehepartners grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten/des Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten zwei Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor dem Zeitpunkt des Todes herangezogen.

Für die Ermittlung des individuellen Prozentsatzes ist es vorerst erforderlich, das relevante Einkommen der/des Verstorbenen und der/des Hinterbliebenen festzustellen. Die Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem Stichtag. Es gilt folgende Formel:           

Wird die Rente meiner Frau auf meine Pension angerechnet?

Anrechnung einer Rente

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Anrechnung einer Rente

Wird meine Witwenrente neu berechnet wenn ich in Rente gehe?

Aktualisiert am 30. Juni 2023 3,1 Mio. mal angesehen83% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Kann man Witwenrente und Altersrente Gleichzeitig bekommen?

Haben Sie neben Ihrer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Ausgenommen davon ist die Zeit des „Sterbevierteljahres“.

Generell rechnen wir folgende Einkommen auf Ihre Hinterbliebenenrente an:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Wie lange wird die Witwenpension nach dem Tod bezahlt?

Haben Sie neben Ihrer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Ausgenommen davon ist die Zeit des „Sterbevierteljahres“.

Generell rechnen wir folgende Einkommen auf Ihre Hinterbliebenenrente an:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Kann man gleichzeitig Rente und Pension bekommen?

Je nach Höhe des Hinzuverdienstes kann sich die Höhe der Rente vermindern oder die Rentenzahlung ganz entfallen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie hoch die Hinzuverdienstgrenzen sind und was passiert, wenn man diese Grenzen überschreitet.

Kann man gleichzeitig Pension und Rente beziehen?

Anrechnung einer Rente