:

Kann man mit Unterschrift bezahlen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man mit Unterschrift bezahlen?
  2. Wann muss man unterschreiben wenn man mit Karte zahlt?
  3. Wo auf EC-Karte unterschreiben?
  4. Wann PIN und wann Unterschrift?
  5. Was kann man alles mit einer Unterschrift machen?
  6. Kann man mit EC-Karte ohne PIN bezahlen?
  7. Wo kann man mit EC-Karte bezahlen ohne PIN?
  8. Warum muss man an der Kasse manchmal unterschreiben?
  9. Wie unterschreibe ich eine Karte?
  10. Ist eine kopierte Unterschrift gültig?
  11. Wann ist eine Unterschrift gültig?
  12. Kann ich 10000 Euro mit EC-Karte bezahlen?
  13. Wann PIN wann nicht?
  14. Wie bezahlt man mit Karte ohne PIN?
  15. Warum EC Karte unterschreiben?

Kann man mit Unterschrift bezahlen?

Ob Sie mit Ihrer PIN oder mit der Unterschrift bezahlen, mag für Sie vollkommen egal sein. Für die Händler macht dies jedoch einen großen Unterschied:

  • Bezahlen die Kunden mit der PIN, ist dieses Verfahren für die Geschäfte deutlich sicherer. Im gleichen Moment, in dem Sie Ihre PIN eingeben, wird Ihr Konto gecheckt.
  • Sollte Ihr Konto nicht gedeckt sein, erfährt der Verkäufer das im gleichen Moment und kann je nach Einkaufssumme entsprechend handeln. Ist das Konto gedeckt, wird der Betrag sofort von Ihrem Konto abgebucht.
  • Dieser Service ist für die Händler jedoch nicht kostenlos. Bei jedem Einkauf mit der PIN muss das Geschäft zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Einkaufswertes an das Geldinstitut des Kunden entrichten.
  • Bezahlen Sie beim Einkauf mit Kreditkarte durch Ihre Unterschrift, hat der Supermarkt diese Sicherheit nicht. Das Geld wird erst später von Ihrem Konto abgebucht. Dafür entstehen dem Verkäufer allerdings auch keine Zusatzkosten.
  • Bevorzugen Sie das Bezahlen mit der Kreditkarte, gibt es zudem gute Nachrichten für Sie. Seit dem 13. Januar 2018 dürfen laut einer EU-Richtlinie für das Bezahlen mit der Kreditkarte keine zusätzlichen Gebühren mehr erhoben werden. Das Bezahlen mit der Kreditkarte an der Supermarktkasse ist für Sie ab jetzt kostenfrei.
  • Ob Sie mit Ihrer Unterschrift oder der PIN bezahlen, entscheidet das Kassensystem nach dem Zufallsprinzip oder nach der Höhe der Kaufsumme.

Wann muss man unterschreiben wenn man mit Karte zahlt?

Beim Bezahlen mit der EC-Karte bzw. Girocard am Kartenterminal wundern wir uns manchmal: In Geschäft A wird ein Kassenbon ausgedruckt, den wir unterschreiben müssen. Und bei Händler:in B müssen wir eine PIN eingeben, um die Zahlung abschließen zu können. Es kann sogar vorkommen, dass wir an einem Tag in Geschäft C zur Verifizierung mit Unterschrift bezahlen und am nächsten Tag dort mit PIN, obwohl wir dieselbe Bankkarte oder Kreditkarte nutzen. Wieso ist das so?

Die Antwort darauf ist recht schnell gegeben, die Erklärung dauert etwas länger: Wer als Betreiber:in eines Geschäfts Kartenzahlung anbietet, kann zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen, die wir nachfolgend beschreiben.

Interessiert? Dann stellen Sie uns eine Anfrage

Wo auf EC-Karte unterschreiben?

Bei der Variante mit PIN-Eingabe wird für ein paar Sekunden eine digitale Verbindung zum Konto aufgebaut, das Zahlungssystem überprüft in dieser Zeit, ob der gewünschte Betrag zur Verfügung steht. Ist das nicht der Fall, wird die Karte abgelehnt. Kann eine Zahlung durchgeführt werden, wird die Summe direkt abgebucht. So oder so reduziert sich für Einzelhändler beim System mit PIN-Verifizierung deutlich die Gefahr, im Nachhinein auf Kosten sitzen zu bleiben. Der Haken dieser Zahlungsweise: Für die direkten Buchungen und den Abgleich mit dem Konto zahlen sie eine Provision an die jeweilige Bank. Diese liegt bei etwa 0,2 Prozent des Kaufpreises.

Diese Kosten entfallen beim Zahlungsvorgang mit Bestätigung per Unterschrift. Mit ihrer Signatur ermächtigen Kundinnen und Kunden ihr Gegenüber, die ausstehende Summe von ihrem Konto einzuziehen. Es wird also ein elektronisches Lastschriftverfahren eingeleitet - der Nachteil für die Gewerbetreibenden ist hierbei allerdings, dass keine direkte Verbindung zum Konto aufgebaut wird und somit auch keine Überprüfung stattfindet, ob die gewünschte Summe überhaupt noch verfügbar ist. Sie gehen mit dem Lastschriftverfahren also ein gewisses Risiko ein, die Zahlung letztendlich nicht problemlos zu erhalten.

Wann PIN und wann Unterschrift?

Wenn du eine Kreditkarte beantragst, dann musst du dem Anbieter gegenüber deine Identität nachweisen. Der weiß danach, dass du und dein Plastikgeld ein Team sind. Doch von außen sieht man dir das nicht an. Deshalb musst du dich beim Bezahlen mit der Kreditkarte als deren rechtmäßige*r Besitzer*in zu erkennen geben (= identifizieren). Das geht in der Regel per PIN-Eingabe oder Unterschrift. 

Welche Art der Identifizierung erforderlich ist, hängt maßgeblich von folgenden Faktoren ab:

  • dem Kreditkartenanbieter (Bank, Sparkasse und andere)
  • dem Abbuchungsverfahren im Geschäft
  • der Höhe der Rechnung

„Bezahlen Sie einfach mit Ihrem guten Namen.“ Mit diesem Slogan warb in den 1980er-Jahren ein Anbieter für seine Kreditkarten. Damals konnte man sich nur mit seiner Unterschrift als rechtmäßige*r Besitzer*in von Plastikgeld ausweisen. Dafür musste zunächst ein sogenannter Imprinter die Hochprägung der Karten mechanisch auf einen speziellen Papierbeleg durchdrücken. Auf diesem Beleg hinterließen die Kreditkartenbesitzer*innen dann ihre Unterschrift. 

Moderne Lösungen mit elektronischen Kartenlesegeräten haben diese Methode zwar längst abgelöst, doch die Identifizierung per Unterschrift gibt es noch. Allerdings ist sie mittlerweile ein Auslaufmodell: Die Signatur ist immer seltener erforderlich. Das liegt am digitalen Fortschritt. Denn statt mit einem lange gebräuchlichen Magnetstreifen sind moderne Kreditkarten zusätzlich mit einem EMV-Chip versehen. EMV ist die Abkürzung für Europay International, Mastercard und Visa. Das sind die drei Unternehmen, die die Technik entwickelt haben und seit 2018 nach und nach einführen. 

EMV-Kreditkarten sind sicherer. Wenn du damit bezahlst, löst das Lesegerät eine sofortige Online-Anfrage bei der Bank aus. Dabei wird geprüft, ob dein Konto überhaupt gedeckt ist oder dein Kreditrahmen hoch genug, damit der Händler sein Geld bekommt. Die Überschrift ist dann überflüssig, da das Geld sofort auf dem Händlerkonto landet. Mittlerweile gibt es bereits EMV-Karten, die nicht einmal mehr ein Feld für eine Unterschrift besitzen.

Was kann man alles mit einer Unterschrift machen?

„Unter-schrift“ ist eine Lehnübersetzung zu lateinisch sub-scriptio, zu sub- „unter“ und scrībere „schreiben“. Unterschrift ist der „zum Zeichen der Anerkennung des Inhalts unter den Text einer Urkunde gesetzte eigenhändig geschriebene Name einer Person“.[1]

Unterschriften haben den Zweck, die Rechtswirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Willenserklärungen herzustellen und zu beweisen und Fälschungen zu verhindern. Fehlt eine vorgesehene Unterschrift, so entbehrt die Urkunde der Beweiskraft.[2] Fehlt auf Schriftstücken die erforderliche Unterschrift oder ist sie aus bestimmten Gründen ungültig, so entfalten diese Schriftstücke keinerlei Rechtswirkungen, Verträge sind entsprechend nichtig. Auch ein guter Glaube an die Echtheit von Unterschriften genießt keinen Rechtsschutz, so dass ungültige oder gefälschte Unterschriften nicht zu rechtswirksamen Verträgen führen.

Historisch geht die Verwendung der Unterschrift in Rechtsakten wahrscheinlich auf das Siegel zurück.

Schon im Frühmittelalter finden sich Signaturen unter Dokumenten, etwa der Ostarrîchi-Urkunde Kaiser Ottos III. von 996. Hierbei schreibt der Schreiber das Monogramm unter den Text, der Herrscher signiert mit einem Punkt von eigener Hand (Autograph). Über ein reines Symbol wie etwa die Steinmetzzeichen hinausgehende Signaturen finden sich ab der Renaissance, in der Malerei etwa als „ops fec“ (lat. opus fecit „das Werk hat gemacht“) mit Namensnennung als Urheberangabe eines Künstlers auf seinem Werk, oder als Hausmarke. Diese Signierung wird im Barock zu einem Identitätsnachweis, aber auch zu einem Identifikationszeichen im Sinne eines personalisierten Markenzeichens, das Eindeutigkeit als Namenszeichen über Lesbarkeit des Namens stellt (Autogramm). Auch heute gilt geschäftlich ein Handzeichen anstelle einer vollständigen Unterschrift, sofern es notariell beurkundet ist.

Die moderne Datenverarbeitung erfordert neue rechtsverbindliche Formen einer Unterschrift im Sinne einer persönlichen Willensäußerung, die elektronische Signatur. Der Versuch, in elektronischen Kommunikationsmedien die Unterschrift wieder zu einem persönlichen Merkmal zu machen, hat die Signatur hervorgebracht, einen kurzen Textabschnitt unter E-Mails und Usenet-Beiträgen. Die Unterschrift dagegen auf einem Schreibtablet ohne elektronische Signatur genügt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München[3] nicht einer gesetzlich erforderlichen Schriftform.[4]

Kann man mit EC-Karte ohne PIN bezahlen?

Ob im Kino, beim Einkaufen oder an der Tank­stelle: zahlen Sie Ihre Einkäufe schnell und bequem kontaktlos mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte), Sparkassen-Kreditkarte oder Ihrem Smart­phone. Einfach die Karte oder das Smart­phone an das Terminal halten, Signal abwarten – fertig.

  • Jetzt erst recht in nur wenigen Sekunden schnell bezahlen
  • Sie zahlen bequem und passend, ohne Klein­geld und Wechsel­geld
  • Bei Beträgen bis 50 Euro ist in der Regel keine PIN-Eingabe erforder­lich¹
  • Direkte Abbuchung vom Girokonto oder der Sparkassen-Kreditkarte
  • Sie haben die Ausgaben immer im Blick
  • Hohe Sicher­heits­standards, keine Übertragung persön­licher Daten
  • Bezahlen Sie auch kontaktlos und mobil mit Ihrem Smartphone. Das geht ganz einfach mit Apple Pay. Oder auch mit der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr Android-Smartphone

So geht's

Wo kann man mit EC-Karte bezahlen ohne PIN?

Dieser Beitrag erschien durch Kooperation mit

Bei Aldi, Lidl und Co.Verwirrung um EC-Karten im Supermarkt: Warum Sie bei kleinen Beträgen die PIN eingeben müssen

Warum muss man an der Kasse manchmal unterschreiben?

Dieser Beitrag erschien durch Kooperation mit

Bei Aldi, Lidl und Co.Verwirrung um EC-Karten im Supermarkt: Warum Sie bei kleinen Beträgen die PIN eingeben müssen

Wie unterschreibe ich eine Karte?

Der Gesetzgeber oder eine vertragliche Regelung zwischen mehreren Parteien können es vorschreiben, dass die Schriftform - also die eigenhändige Unterschrift - für den Abschluss von Verträgen und die Unterzeichnung von Dokumenten notwendig ist. Der Gesetzgeber sieht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift bspw. im Mietrecht, bei Forderungsabtretungen oder bei Immobilientransaktionen vor.

Rechtsverbindlich für eine Gesellschaft unterschreiben („zeichnen ») können diejenigen Personen, welche gemäss Handelsregister dazu berechtigt sind (Ausnahme Handlungsvollmacht). Bei den Zeichnungsberechtigungen gibt es verschiedene Ausgestaltungen:

  • Einzelunterschrift Personen mit „Einzelunterschrift“ oder mit „Einzelzeichnungsberechtigung“ können alleine alle Rechtshandlungen im Namen der Gesellschaft vornehem und alle erforderlichen Unterschriften zu leisten, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.
  • Kollektivunterschrift „Kollektivunterschrift zu zweien“ bedeutet, dass die betreffende zeichnungsberechtigte Person die Gesellschaft vollumfänglich vertreten kann, allerdings nur zusammen mit einer anderen Person, welche gemäss Handelsregister ebenfalls zeichnungsberechtigt ist.
  • Prokura Personen, welche im Handelsregister mit „Einzelprokura“ oder mit „Kollektivprokura zu zweien“ eingetragen sind, können alle Arten von Rechtshandlungen vornehmen, welche der Zweck des Gewerbes mit sich bringen.
  • Andere Handlungsvollmachten

Hierbei handelt sich um Personen, denen vom Inhaber einer Gesellschaft eine Vertretungsbefugnis eingeräumt wird. Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Rechtshandlungen, die der Betrieb des Gewerbes gewöhnlich mit sich bringt.

Zahlreiche Dokumente bedürfen nicht der Schriftform. So z.B. Verträge im kaufmännischen Verkehr und zwischen Unternehmen ausgetauschte geschäftliche Dokumente (Geheimhaltungsvereinbarungen, Bestellungen, Auftrags­bestätigungen, Rechnungen, Vertriebsvereinbarungen, Dienstleistungsverträge). Aber auch internen Dokumente wie Absenzgesuche, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Beurteilungsbögen benötigen keine handschriftliche Unterschrift. Natürlich steht es den Parteien frei, das gültige Zustandekommen oder die rechtswirksame Anpassung eines Vertrags durch entsprechende Vereinbarung von der Wahrung von Formvorschriften abhängig machen.

Ist eine kopierte Unterschrift gültig?

Der Gesetzgeber oder eine vertragliche Regelung zwischen mehreren Parteien können es vorschreiben, dass die Schriftform - also die eigenhändige Unterschrift - für den Abschluss von Verträgen und die Unterzeichnung von Dokumenten notwendig ist. Der Gesetzgeber sieht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift bspw. im Mietrecht, bei Forderungsabtretungen oder bei Immobilientransaktionen vor.

Rechtsverbindlich für eine Gesellschaft unterschreiben („zeichnen ») können diejenigen Personen, welche gemäss Handelsregister dazu berechtigt sind (Ausnahme Handlungsvollmacht). Bei den Zeichnungsberechtigungen gibt es verschiedene Ausgestaltungen:

  • Einzelunterschrift Personen mit „Einzelunterschrift“ oder mit „Einzelzeichnungsberechtigung“ können alleine alle Rechtshandlungen im Namen der Gesellschaft vornehem und alle erforderlichen Unterschriften zu leisten, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.
  • Kollektivunterschrift „Kollektivunterschrift zu zweien“ bedeutet, dass die betreffende zeichnungsberechtigte Person die Gesellschaft vollumfänglich vertreten kann, allerdings nur zusammen mit einer anderen Person, welche gemäss Handelsregister ebenfalls zeichnungsberechtigt ist.
  • Prokura Personen, welche im Handelsregister mit „Einzelprokura“ oder mit „Kollektivprokura zu zweien“ eingetragen sind, können alle Arten von Rechtshandlungen vornehmen, welche der Zweck des Gewerbes mit sich bringen.
  • Andere Handlungsvollmachten

Hierbei handelt sich um Personen, denen vom Inhaber einer Gesellschaft eine Vertretungsbefugnis eingeräumt wird. Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Rechtshandlungen, die der Betrieb des Gewerbes gewöhnlich mit sich bringt.

Zahlreiche Dokumente bedürfen nicht der Schriftform. So z.B. Verträge im kaufmännischen Verkehr und zwischen Unternehmen ausgetauschte geschäftliche Dokumente (Geheimhaltungsvereinbarungen, Bestellungen, Auftrags­bestätigungen, Rechnungen, Vertriebsvereinbarungen, Dienstleistungsverträge). Aber auch internen Dokumente wie Absenzgesuche, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Beurteilungsbögen benötigen keine handschriftliche Unterschrift. Natürlich steht es den Parteien frei, das gültige Zustandekommen oder die rechtswirksame Anpassung eines Vertrags durch entsprechende Vereinbarung von der Wahrung von Formvorschriften abhängig machen.

Wann ist eine Unterschrift gültig?

„Unter-schrift“ ist eine Lehnübersetzung zu lateinisch sub-scriptio, zu sub- „unter“ und scrībere „schreiben“. Unterschrift ist der „zum Zeichen der Anerkennung des Inhalts unter den Text einer Urkunde gesetzte eigenhändig geschriebene Name einer Person“.[1]

Unterschriften haben den Zweck, die Rechtswirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Willenserklärungen herzustellen und zu beweisen und Fälschungen zu verhindern. Fehlt eine vorgesehene Unterschrift, so entbehrt die Urkunde der Beweiskraft.[2] Fehlt auf Schriftstücken die erforderliche Unterschrift oder ist sie aus bestimmten Gründen ungültig, so entfalten diese Schriftstücke keinerlei Rechtswirkungen, Verträge sind entsprechend nichtig. Auch ein guter Glaube an die Echtheit von Unterschriften genießt keinen Rechtsschutz, so dass ungültige oder gefälschte Unterschriften nicht zu rechtswirksamen Verträgen führen.

Historisch geht die Verwendung der Unterschrift in Rechtsakten wahrscheinlich auf das Siegel zurück.

Schon im Frühmittelalter finden sich Signaturen unter Dokumenten, etwa der Ostarrîchi-Urkunde Kaiser Ottos III. von 996. Hierbei schreibt der Schreiber das Monogramm unter den Text, der Herrscher signiert mit einem Punkt von eigener Hand (Autograph). Über ein reines Symbol wie etwa die Steinmetzzeichen hinausgehende Signaturen finden sich ab der Renaissance, in der Malerei etwa als „ops fec“ (lat. opus fecit „das Werk hat gemacht“) mit Namensnennung als Urheberangabe eines Künstlers auf seinem Werk, oder als Hausmarke. Diese Signierung wird im Barock zu einem Identitätsnachweis, aber auch zu einem Identifikationszeichen im Sinne eines personalisierten Markenzeichens, das Eindeutigkeit als Namenszeichen über Lesbarkeit des Namens stellt (Autogramm). Auch heute gilt geschäftlich ein Handzeichen anstelle einer vollständigen Unterschrift, sofern es notariell beurkundet ist.

Die moderne Datenverarbeitung erfordert neue rechtsverbindliche Formen einer Unterschrift im Sinne einer persönlichen Willensäußerung, die elektronische Signatur. Der Versuch, in elektronischen Kommunikationsmedien die Unterschrift wieder zu einem persönlichen Merkmal zu machen, hat die Signatur hervorgebracht, einen kurzen Textabschnitt unter E-Mails und Usenet-Beiträgen. Die Unterschrift dagegen auf einem Schreibtablet ohne elektronische Signatur genügt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München[3] nicht einer gesetzlich erforderlichen Schriftform.[4]

Kann ich 10000 Euro mit EC-Karte bezahlen?

Die EU-Rechtsvorschriften sorgen dafür, dass Sie und Ihre Kunden elektronische Transaktionen einfach abwickeln können. Das bedeutet, dass Banken für Zahlungen in Euro in der gesamten EU nicht mehr berechnen dürfen als für gleichwertige nationale Transaktionen.

Banken mit Sitz in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern.) müssen sich ebenfalls an diese Regel halten und dürfen Ihnen für Zahlungen in Euro – länderübergreifend oder in einem anderen EU-Land – nicht mehr berechnen als für eine Zahlung im Inland in der Landeswährung.

Sie dürfen Ihren Kunden keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung einer Kredit- oder Debitkarte berechnen. Dies gilt für alle Einkäufe mit Karte in Geschäften und online – und in der gesamten EU.

Wann PIN wann nicht?

Girocards und Kreditkarten mit einem sogenannten NFC-Chip kommen ohne Aufladung eines Geldchips aus. Mit diesen Karten können Sie kontaktlos und ohne PIN bezahlen, falls der Betrag unter 50 Euro liegt. Sind es mehr als 50 Euro, ist die PIN erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Einzelhändler die neue Technologie auch anbietet.

Mobil bezahlen können Sie aber auch mit dem Smartphone: Seit dem Sommer 2018 gibt es das Bezahlsystem Google Pay des amerikanischen Großkonzerns in Deutschland. Im Winter 2018 startete außerdem Konkurrent Apple sein Bezahlsystem Apple Pay auch in Deutschland. Voraussetzung ist, dass das Smartphone NFC-fähig ist. NFC bedeutet Near-Field-Communication, auf Deutsch Nahfeldkommunikation.

Daneben ist mobiles Bezahlen mit speziellen Smartphone-Apps von Zahlungsdienstleistern oder Kreditinstituten möglich, wie beispielsweise den Apps der Sparkassen und Volksbanken. Und zwar sowohl mit Girocard als auch mit der Kreditkarte. Die entsprechenden Kartendaten hinterlegen Sie in der App Ihrer Bank.

Wie bezahlt man mit Karte ohne PIN?

Kontaktloses Bezahlen ist eine bequeme und schnelle Zahlungsmethode, die immer mehr Menschen in Deutschland nutzen. Die dahintersetehende Technologie heißt NFC und ermöglicht das Bezahlen, ohne dass Sie einen PIN oder eine Unterschrift benötigen. Die Abkürzung steht für Near Field Communication. Sie müssen Ihre Girocard oder Kreditkarte nicht mehr aus der Hand geben, um zu bezahlen. Es reicht, wenn Sie ihre Karte auf das Kartenterminal legen. Ihre Daten werden dann automatisch ausgelesen. Ob Sie mit Ihrer Karte kontaktlos bezahlen können, erkennen Sie an dem dargestellten Wellensymbol auf Ihrer Geldkarte. Natürlich muss auch der Händler über ein entsprechendes Gerät verfügen. Achten Sie bei Kartenlesegeräten im Geschäft ebenfalls auf das Wellensymbol. 

Hier finden Sie eine Erklärung, wie die NFC-Technologie genau funktioniert und wo sie in der Praxis genutzt wird.

Warum EC Karte unterschreiben?

EC-Kartenzahlungen gibt es in zwei Varianten: mit PIN-Eingabe und mit Unterschrift

deutsche presse agentur