:

Wann erneut Krankengeld bei anderer Krankheit?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann erneut Krankengeld bei anderer Krankheit?
  2. Wer zahlt Krankengeld bei neuer Diagnose?
  3. Wie lange muss man zwischen 2 verschiedenen Krankheiten arbeiten?
  4. Wie lange muss man nach der Aussteuerung wieder arbeiten um krankengeldanspruch zu haben?
  5. Wann beginnt bei Krankengeld die 3 Jahresfrist wieder neu?
  6. Kann eine Folgebescheinigung eine andere Diagnose haben?
  7. Wer zahlt wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt?
  8. Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung wenn die gleiche Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut auftritt?
  9. Wie geht es nach Aussteuerung weiter?
  10. Wann beginnt eine neue Blockfrist?
  11. Wer muss bezahlen wenn die gleiche Krankheit innerhalb 6 Monaten wieder auftritt?
  12. Wer zahlt bei erneuter Krankheit?
  13. Was passiert wenn der medizinische Dienst gesund schreibt?
  14. Wer zahlt bei Fortsetzungserkrankung?
  15. Was passiert wenn ich nach 78 Wochen immer noch krank bin?

Wann erneut Krankengeld bei anderer Krankheit?

Der Anspruch auf Krankengeld für Versicherte, die den Höchstanspruch erreicht haben, kann mit dem Beginn einer neuen Blockfrist erneut entstehen. Ausdrücklich greift diese Regelung also nur dann, wenn im vorhergehenden 3-Jahres-Zeitraum für 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit bezogen wurde und diese Krankheit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Die Regelung greift nicht, wenn der Anspruch in der vorhergehenden Blockfrist durch den Hinzutritt einer Krankheit ausgeschöpft und die erneute Arbeitsunfähigkeit durch die hinzugetretene Krankheit verursacht wurde.[1]

Wer zahlt Krankengeld bei neuer Diagnose?

Der Mann wurde am 24. Dezember 2010 aus der Reha-Maßnahme entlassen, im April 2011 begann eine regelmäßige ambulante psychotherapeutische Behandlung. Die Arbeitsunfähigkeit wegen der Kniebehandlung endete am 19. Mai 2011. Da sein Hausarzt am 20. Mai 2011 eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer rezidivierenden depressiven Störung feststellte, wurde der Mann insgesamt noch bis zum 5. Dezember 2011 krankgeschrieben und erhielt Krankengeld.

Danach stellte die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen ein. Sie begründete dies damit, dass der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt sei und dies mit einer Krankmeldung seit dem 8. Juni 2010 beziehungsweise dem Krankengeldbezug ab 20. Juli 2010 nun ausgeschöpft sei. Dies gelte auch dann, wenn während dieses Zeitraums eine weitere Diagnose hinzutrete.

Wie lange muss man zwischen 2 verschiedenen Krankheiten arbeiten?

Ist ein Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig krank und entsprechend krankgeschrieben, muss der Arbeitgeber ihn bis zu sechs Wochen lang dennoch weiter und in vollem Umfang bezahlen. Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Stellt sich die Frage: Kann ein Arbeitnehmer diesen Anspruch zweimal geltend machen, wenn er nach einer Erkrankung direkt wieder, aber anders erkrankt? Darüber urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil v. 11.12.2019, Az.: 5 AZR 505/18).

Wie lange muss man nach der Aussteuerung wieder arbeiten um krankengeldanspruch zu haben?

Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Wann beginnt bei Krankengeld die 3 Jahresfrist wieder neu?

Immer wenn Sie mit einer neuen Erkrankung zum Arzt gehen, wird diese offiziell in Ihren Akten verfasst. Bei der Krankenversicherung beginnt genau in diesem Augenblick der Timer für eine sogenannte Blockfrist. Diese läuft genau drei Jahre. Davon bekommen Sie im Regelfall überhaupt nichts mit, auch Ihr Arzt nicht. Aber die Krankenkasse weiß die ganze Zeit über Bescheid, seit wann die jeweilige Blockfrist tickt.

Warum das für Sie wichtig ist? Weil im Rahmen einer solchen dreijährigen Blockfrist maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt werden dürfen. Nicht einen Tag länger.

Kann eine Folgebescheinigung eine andere Diagnose haben?

Nachdem Sie sich von einem Arzt haben untersuchen lassen, müssen Sie diese Bescheinigung ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. So besagen es die in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) definierten Anzeige- und Nachweispflichten für Arbeitnehmer.

Wer zahlt wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt?

Im Krankheitsfall können alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene, zweckmäßige Behandlung erwarten. Um Leistungen beanspruchen zu können, ist nicht relevant, ob die Beiträge vom Versicherten tatsächlich bezahlt wurden.

Kurz gesagt: Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtend für alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 64.350 € nicht übersteigt. Zu den 73 Millionen GKV-Mitgliedern gehören v. a.

Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung wenn die gleiche Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut auftritt?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Der Anspruch auf Entgelt- bzw. Lohnfortzahlung besteht für die Dauer von sechs Wochen (= 42 Kalendertage).

Voraussetzung ist, dass unverschuldet Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit besteht.

Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht. Im Tarifvertrag kann von dieser Voraussetzung abgewichen werden.

Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn eine neue Erkrankung sich als Fortsetzung der früheren Erkrankung darstellt. Das ist der Fall, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf dem alten, nicht behobenen Grundleiden beruht.

Die erneute Erkrankung muss also eine Folgewirkung des bereits (fort)bestehenden Leidens sein. Das kann demnach auch der Fall sein, wenn die neue Erkrankung sich durch verschiedene Krankheitssymptome äußert.

Ein Beispiel für eine Fortsetzungserkrankung wäre der Fall, dass ein Arbeitnehmer am 01. Juli für vier Wochen wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben wird, die auf Rheuma zurückzuführen sind.

Wie geht es nach Aussteuerung weiter?

Krankengeld läuft lange, aber nicht unbe­grenzt. Nach 78 Wochen endet die Zahlung. „Ausgesteuert“ heißt das im Jargon der Krankenkassen. Menschen, die Krankengeld beziehen, sollten schon vorher handeln. Sonst verlieren sie neben der Zahlung womöglich den Kranken­versicherungs­schutz.

Wann beginnt eine neue Blockfrist?

Krankengeld zahlt die Krankenkasse Versicherten, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld wird individuell berechnet und ist niedriger als das Nettoeinkommen. Innerhalb von 3 Jahren gibt es höchstens 78 Wochen lang Krankengeld für dieselbe Krankheit.

Das Ende des Krankengelds heißt Aussteuerung. In bestimmten Fällen wird ein gekürztes bzw. kein Krankengeld gezahlt. Details unter Krankengeld > Keine Zahlung. Infos zur Berechnung und Höhe unter Krankengeld > Höhe.

Kinderpflege-Krankengeld erhalten Eltern während der Betreuung ihres kranken Kindes, Näheres unter Kinderpflege-Krankengeld.

Das Krankengeld ist eine sog. Lohnersatzleistung, d.h. es wird gezahlt, wenn nach 6 Wochen kein Anspruch (mehr) auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Gezahlt wird es auch in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung, weil es in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung gibt. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Versicherteneigenschaft (gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld) zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit.
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheitoderstationäre Behandlung in Krankenhaus, Vorsorge- oder Reha-Einrichtung auf Kosten der Krankenkasse. (Definition "stationär": Teil-, vor- und nachstationäre Behandlung genügt, wenn sie die versicherte Person daran hindert, ihren Lebensunterhalt durch die zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit zu bestreiten.)
  • Es handelt sich immer um dieselbe Krankheit oder um eindeutige Folgeerkrankungen derselben Grunderkrankung oder um eine weitere Krankheit, die während der laufenden Arbeitsunfähigkeit dazu kommt. Näheres siehe unten bei "Dauer".

Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält ebenfalls unter diesen Voraussetzungen Krankengeld.

Wer muss bezahlen wenn die gleiche Krankheit innerhalb 6 Monaten wieder auftritt?

News 17.12.2019 Arbeitsunfähigkeit

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Das BAG hat den erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch einer Altenpflegerin gegenüber dem Arbeitgeber verneint, da es sich um einen einheitlichen Verhinderungsfall handelte.

Der Arbeitgeber muss einem kranken Mitarbeiter das Entgelt nur bis zu sechs Wochen fortzahlen, auch wenn dieser wegen einer weiteren Diagnose erneut arbeitsunfähig wird. Es sei denn, die erste Krankheit war beim Auftreten der zweiten bereits beendet, entschied das BAG.

Wer zahlt bei erneuter Krankheit?

News 17.12.2019 Arbeitsunfähigkeit

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Das BAG hat den erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch einer Altenpflegerin gegenüber dem Arbeitgeber verneint, da es sich um einen einheitlichen Verhinderungsfall handelte.

Der Arbeitgeber muss einem kranken Mitarbeiter das Entgelt nur bis zu sechs Wochen fortzahlen, auch wenn dieser wegen einer weiteren Diagnose erneut arbeitsunfähig wird. Es sei denn, die erste Krankheit war beim Auftreten der zweiten bereits beendet, entschied das BAG.

Was passiert wenn der medizinische Dienst gesund schreibt?

„Gesundschreibung“ durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

Gesetzlich krankenversicherte Personen, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben von Gesetzes wegen grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Hat die Krankenkasse aber Zweifel, ob tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliegt, schaltet sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein und beauftragt diesen eine Begutachtung vorzunehmen. Oftmals erfolgt eine solche Beauftragung schon wenige Wochen oder Monate nach Beginn der Erkrankung, insbesondere bei psychischen Diagnosen.

Wer zahlt bei Fortsetzungserkrankung?

Die Dauer des Anspruchs der Entgeltfortzahlung ist im Einzelnen in § 3 EFZG geregelt. Im Grundsatz beträgt der Anspruch sechs Wochen. Problematisch sind aber Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Das BAG hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob nach Ablauf von 12 Monaten bei einer solchen Fortsetzungserkrankung ein neuer Lohnfortzahlungsanspruch für sechs Wochen auch dann besteht, wenn der Arbeitnehmer schon vor Ablauf der 12-Monats-Frist erneut arbeitsunfähig wird und die Arbeitsunfähigkeit über den Ablauf der 12-Monats-Frist hinaus bestehen bleibt (BAG, Urteil v. 15.3.2007 – 5 AZR 514/06, DB 2007, 1360).

Der klagende Arbeitnehmer war vom 10. Mai 2004 bis zum 15. März 2005 wegen somatophoner Störungen arbeitsunfähig krank. Die Beklagte leistete ab dem 10. Mai 2004 Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen.

Was passiert wenn ich nach 78 Wochen immer noch krank bin?

Dauert die Krankheit Ihres Arbeitnehmers länger als sechs Wochen, erhält er üblicherweise Krankengeld von der Krankenkasse. Ein Krankengeld kann nur dann ausgezahlt werden, wenn die Krankenversicherung Ihres Arbeitnehmers den Anspruch auf Krankengeld abdeckt. Das ist beispielsweise bei privat versicherten Arbeitnehmern nicht der Fall. Diese haben aber oft eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.

Über die weiteren Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld können Sie sich bei der jeweils zuständigen Krankenkasse, bei der Ihr Arbeitnehmer versichert ist, erkundigen. Die Krankenkasse kann für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld zahlen. Bei der Entscheidung über einen Krankengeldantrag ist immer relevant, ob die andauernde Arbeitsunfähigkeit auf einer Fortsetzungserkrankung oder Folgeerkrankung beruht.

Beachten Sie: Ist Ihr Arbeitnehmer wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder wegen einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, ist Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig. Diese zahlt ein Verletztengeld, das höher ist als das Krankengeld.